Zum Jahresende: Bundesratssitzung-Waffenrecht/Jahresabschluss in Politik und Raumfahrt

Hier warte ich natürlich auf, Zustimmung! Wenn Sie das noch neben dem Klimapaket durchwinken, wäre das super und ein sehr schöner Abschluss zum Jahresende. Freitag Bundesrat, Vorlage des Brexit Gesetz in Großbritannien und vielleicht ein Start von Starliner (Orbitaltestflug) zur ISS. Danach ist Pause bzw. Urlaub weil es ja ruhiger wird und starte dann in die Feiertage Weihnachten und Neujahr.

Frohe Weihnachten und ein Frohes Neues Jahr! 2020 geht es dann spannend weiter in Politik, mit neuen Gesetzten und Raumfahrt.

Bundesrat entscheidet über Änderungen im Waffenrecht

Der Bundesrat entscheidet am 20. Dezember 2019, ob er Änderungen im Waffenrecht zustimmt. Der Bundestag hat sie am 13. Dezember beschlossen.

Waffen zurückverfolgen

Das Gesetz setzt in erster Linie eine EU-Richtlinie um, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Außerdem verpflichtet sie die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass alle Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile zurückverfolgbar sind. Waffenhändler und -hersteller müssen deshalb künftig den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzeigen, die Bestandteil des Lebenswegs einer Schusswaffe sind.

Ausbau des Nationalen Waffenregisters

Diese Transaktionen müssen nach der Richtlinie im Waffenregister eingetragen werden. Der Gesetzesbeschluss baut das Nationale Waffenregister deshalb entsprechend aus. Außerdem führt er eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen ein. Bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen werden verboten.

Bundestag hat Anregungen des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung an einigen Stellen ergänzt. So hat er unter anderem beschlossen, dass der Bedürfnisnachweis für Waffen künftig alle fünf Jahre überprüft wird. In begründeten Einzelfällen kann die Behörde das persönliche Erscheinen des Antragstellers verlangen. Letzteres geht auf eine Forderung des Bundesrates zurück.

Erleichterungen für Sportschützen

Für Sportschützen gelten beim Bedürfnisnachweis Erleichterungen: Sie müssen die Folgeprüfungen nach der erteilten Erlaubnis nicht mehr für jede einzelne Waffe, sondern nur noch je Waffengattung erbringen. Nach zehn Jahren genügt der Nachweis der fortbestehenden Vereinsmitgliedschaft.

Kontrolle durch Verfassungsschutzbehörden

Zudem hat der Bundestag eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden eingeführt. Damit hat er ein weiteres Anliegen der Länder aufgegriffen, die wiederholt eine solche Regelanfrage gefordert hatten. Durch die Regelabfrage soll sichergestellt werden, dass Extremisten nicht in den Besitz von legalen Waffen kommen. Auch der nachträgliche Entzug der Erlaubnis ist möglich, wenn erst später deutlich wird, dass der Erlaubnisträger nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Mitglieder in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung gelten künftig per se als unzuverlässig.

Länder können Messerverbote aussprechen

Darüber hinaus ermöglicht es der Gesetzesbeschluss den Ländern, an bestimmten Orten Waffenverbotszonen einzurichten, in denen auch das Tragen von Messern untersagt ist. Voraussetzung für das Verbot ist, dass die Messer eine feststehende oder feststellbare Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter besitzen. Ein solches Verbot kann künftig auch an öffentlichen Plätzen ausgesprochen werden, die besonders frequentiert sind. Bislang greift das Waffenverbot nur für solche Orte, die als kriminell gelten. Ein ähnliches Messerverbot hatte der Bundesrat bereits 2006 gefordert (siehe BR-Drs. 233/06 (B)).

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/homepage/homepage-node.html