Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz gegen Cybergrooming stieß im Bundesrat nicht auf Einwände.

Der Bundesrat hat gegen das Gesetz zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings nichts einzuwenden. Da er den Vermittlungsausschuss nicht anrufen will, kann das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz – das im Januar den Bundestag passiert hatte – am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Ermittler dürfen künftig computergenerierte Bilder verwenden, wenn sich sexueller Kindesmissbrauch nicht anders aufklären lässt oder nur „wesentlich erschwert“ verfolgt werden könnte. Fahnder dürfen also künftig auch Schriften, Bilder und Videoaufnahmen hochladen, „die kein tatsächliches Geschehen“ wiedergeben und auch „nicht unter Verwendung einer Bildaufnahme eines Kindes oder Jugendlichen hergestellt worden“ sind.
Bestraft werden kann mit der verabschiedeten Reform des Strafgesetzbuches (StGB) künftig schon der Versuch von Pädophilen, sich übers Netz per Messenger oder soziale Medien an Kinder heranzumachen und sexuelle Aktivitäten oder den Versand von Bildern zu stimulieren.
Kriminalisiert wird auch ein Täter, der davon ausgeht, mit einem Kind zu chatten, es in Wirklichkeit aber mit einem verdeckten Ermittler oder einem Elternteil zu tun hat.
Jetzt bitte noch eine Überarbeitung des NetzDG und Gesetze gegen Hate Speech
Jetzt bitte noch eine Überarbeitung des NetzDG und Gesetze gegen Hate Speech, das Plattformen und Soziale Netzwerke verpflichtetet an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dann kann die Jagd im Netz beginnen.
Alle (Experten, Datenschützer, Politiker, Bevölkerung) machen sich ja solche sorgen das sie von der Polizei ausgespäht werden. Das ist Blödsinn den die größte Gefahr kommt von Hackern, Technick- begeisterten, Nerds sowie normalen Bürgern die der Sache nicht alleine der Polizei überlassen, sogenannte Phantom-Ermittler im Internet. Diese unterliegt nämlich keinem Polizeigesetz oder Dienstaufsicht (Vorgesetzten), oder Bundesbehörde sowie keinem Disziplinarverfahren.

Ich sollte echt mal Holger Münch vom BKA meine Pläne vorschlagen, Bürger als Augen und Ohren des BKA – Phantom-Ermittler im Netz. Geister (Bürger) im Netz die Ermitteln. Der würde schmunzelnd sagen dieser Christian gefällt mir, haha. Klar, ich bin Visionär.
Kriminalisieren ist so ein unschönes Wort, für diese wunderbare Tätigkeit und übermitteln an die Justiz. Diese Politiker und sogenannten „Experten“ die der Polizei ein Kriminalisieren unterstellen und schärfere Gesetze ablehnen haben die Zeichen der Zeit nicht erkannt.
Schlusswort: alle Frauen die von Männern im Netz (Facebook, Twitter und Co.) belästigt werden sollte bei der Polizei Anzeige erstatten. Wenn der Beamte das nicht macht sich einfach über Ihn und die Dienststelle beschweren außerdem eine Beschwerde beim Bundesjustizministerium einreichen.
Internet im Wandel
Schwere Zeiten brechen im Internet an und über einige wird sich der Himmel verdunkeln.

Der Jäger wird zum gejagten im Netz. Für Phantom-Ermittler brechen wunderbare Jagdzeiten an. Das Internet im Wandel. Ich bin ein absoluter Fan von solchen gesetzten. Super wäre ja noch Vorratsdatenspeicherung aber man kann ja nicht alles auf einmal haben. Wir sind auf einen sehr guten Weg.