Der Bundesrat befasst sich am 3. Juli 2020 abschließend mit einem Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Der Bundestag hatte es am 18. Juni 2020 verabschiedet.
Sein Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Dort und besonders in den sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten – dies gefährde die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe, begründet der Bundestag seinen Beschluss.
Endlich, das wird super. Ich freue mich schon sehr auf das neue Gesetz. Mit dem Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch gemütlich bei Kaffee und Kuchen über die neuen Möglichkeiten reden/schwärmen, gibt Bundesweit bestimmt nicht viele den das gefallen würde.
Ich brauche keine Polizisten die gemütlich Streife fahren bzw. draußen sind oder im Büro auf eine Anzeige warten. Ich brauche die Jungs und Mädels – den begeisterten für PC und Technik, der im Netz das Gesindel Jagdt.
Ich hab es hier teilweise mit schweren Jungs im Netz zu tun: Hass und Hetzte, Hacker „Orbit“ (Weihnachtskalender), Männliche Twitter-User die Frauen, Jugendgliche, Mütter mit Nacktbildern belästigen. Ein Fall hatte ich mal, das wurde jemand getötet und der Twitter-User richtet sich den Angreifer als Profilbild ein. https://www.maz-online.de/Nachrichten/Panorama/Mann-mit-Schwert-getoetet-Tochter-des-Opfers-musste-Tat-offenbar-mit-ansehen Wiederlich wenn ich manchmal abseits von meinen Hobbys und Interessen durch Twitter-patrouilliere und da sehe! Natürlich hab ich auch immer fleißig an Twitter gemeldet, aber was bringt das wenn es nur gelöscht wird und nicht durch die Justiz verfolgt wird – ich arbeite gegen Windmühlen. Die Leute legen sich einfach ein neues Profil an. Die betroffenen melden sowas auch schon gar nicht mehr und gehen auch nicht zur Polizeiund selber schafft man das alles garnichtder Justiz zu übergeben, vor allen gibt es aber keinen zentralen Ansprechpartnerzumal der Ort ja das Internet ist. Ort oder ein Klarnamen hat man auch nicht.
Das Polizisten, Staatsanwälte und Richter das ist die Realität, willkommen im meiner virtuellen Welt. Während sich die Streifenpolizei mit Fahrraddiebstähle, Diebstahl, oder Enten/Schwäne über die Straße hilft, die müssten mir eigentlich ein teil ihres Gehalts abgeben.Da halte ich vom LKA und BKA Beamte schon mehr, während die Streifenpolizei nur mit der Schicken Uniform prallt während ich die Verbrecher im Netz Jage.
Gerade bei der Belästigung von Frauen ist das Unternehmen Twitter so widerlich, das unternehmen löscht dass nicht, obwohl sich vor einer Frau zu entblößen/zu belästigen auf der Straße eine Straftat ist. Twitter sieht das anders und leistet sogar noch Beihilfe in dem sie dien Usern gewähren.Das Unternehmen hält sich nicht mal an ihre Nutzungsbedingungen, kommt wohl aber auch nicht ihren Müll im Netz hinterher. Zudem müsste Twitter un Co. eigentlich für ihren Müll haften und der Beihilfe belangt werden. Auf Twitter bin ich zwar aber nicht weil es sol toll und schön ist. Meine Leute die ich im Netz kenne die sind vernünftig, mit denen macht es Spaß zu schreiben.
Wenn das neue Gesetz in Kraft ist, werde ich wieder aktiv und hoffentlich auch mal die Frauen.Mal schauen was da neue Gesetz her bringt, so eine Bestandsaufnahme in ein paar Monaten/Jahren könnte schon interessant werden. Freue mich schon mega auf das neue Gesetz und kann es kaum Abwarten.Die Vorfreude ist enorm, diese Gesetz ist nötig und lange überfällig
Christian Dauck
Meldepflicht für Anbieter
Anbieter sozialer Netzwerke müssen künftig ein System einrichten, um bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Die Meldepflicht betrifft Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sozialen Medien haben können.
Kinderpornografie und Hetze gegen Verstorbene
Erfasst sind auch kinderpornografische Inhalte und das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019: sie zeigten, wie Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Neue Tatbestände und höhere Strafen
Der Bundestagsbeschluss ändert an verschiedenen Stellen das Strafgesetzbuch. So ist künftig auch Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird sanktioniert.
Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt bis hin zur kommunalen Ebene.
Antisemitische Motive
Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung werden antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt.
IP-Adressen-Abfrage
Das Bundeskriminalamt ist im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe künftig berechtigt, bei Telemediendiensteanbietern die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte abzufragen.
Astronomen haben schon Dutzende Exoplaneten um Rote Zwergsterne entdeckt – auch in unserer kosmischen Nachbarschaft gibt es einige davon. Jetzt ist ein Planetensystem um den knapp elf Lichtjahre entfernten Roten Zwerg Gliese 887 dazugekommen. Er ist der hellste am Himmel sichtbare Stern dieser Klasse.
Wie die Astronomen herausfanden, wird er von zwei, vielleicht sogar drei Supererden umkreist. Die beiden inneren Planeten sind zwar etwas zu warm für die habitable Zone. Weil ihr Stern aber für einen Roten Zwerg ungewöhnlich ruhig und inaktiv ist, schließen die Forscher nicht aus, dass zumindest der zweitinnerste Planet, GJ 887c, eine Atmosphäre und vielleicht sogar Leben aufweisen könnte.
Von diesen Exoplaneten werden wir in Zukunft noch mehr hören.
Christian Dauck
Rund drei Viertel der Sterne in unserer Milchstraße sind Rote Zwerge – kleinere, kühlere Verwandte unserer Sonne. Die meisten der sogenannten Klasse-M-Sterne haben nur rund ein Zehntel der Sonnenmasse und wegen der langsamer ablaufenden Wasserstofffusion in ihrem Kern haben sie nur bis zu fünf Prozent ihrer Leuchtkraft. Aber auch um diese Zwerge gibt es Planeten – und das sogar reichlich. Astronomen schätzen, dass in der Milchstraße mehrere zehn Milliarden potenziell lebensfreundlicher Gesteinsplaneten im Orbit um Rote Zwerge existieren. Rund 40 Prozent davon könnten in der habitablen Zone kreisen – dem Abstand vom Stern, der ein mildes Klima mit flüssigem Wasser ermöglicht. Allein in unserer unmittelbaren kosmischen Nachbarschaft wurden bereits Dutzende solcher Exoplaneten entdeckt, darunter die sieben „Erdzwillinge“ um den 40 Lichtjahre entfernten Stern Trappist-1, zwei Planeten um unseren nächsten Nachbarn Proxima Centauri und zwei erdähnliche Planeten in der habitablen Zone des zwölf Lichtjahre entfernten Teegardens Stern.
Ein Roter Zwerg nur elf Lichtjahre entfernt
Allerdings gibt es bei Planeten um Rote Zwerge einen Haken: Weil diese Sterne so leuchtschwach sind, liegt ihre habitable Zone ziemlich nah am Stern. Das macht es für die Astronomen zwar einfacher, dort Planeten zu entdecken – beispielsweise über ihren Schwerkrafteffekt auf den Stern oder durch die Abschattung des Sternenlichts, wenn sie vor ihm vorüberziehen. Gleichzeitig aber setzt dies solche Planeten einer erhöhten Gefahr aus. Denn Rote Zwerge sind sehr aktiv und erleben regelmäßig starke Strahlenausbrüche. Unser Nachbarstern Proxima Centauri beispielsweise erzeugt pro Tag gut 60 schwache Flares und bis zu achtmal pro Jahr besonders heftige Ausbrüche. Seine Planeten sind daher immer wieder starken Schüben von energiereicher UV- und Röntgenstrahlung ausgesetzt. Deshalb ist bisher strittig, ob sich auf Planeten in der habitablen Zone solcher Sterne überhaupt Leben entwickeln kann.
Doch wie das jetzt aktuelle Beispiel Gliese 887 (GJ 887) zeigt, gibt es auch Rote Zwerge, die ihren Trabanten eine sehr viel ruhigere und freundlichere Umgebung bieten. Dieser Rote Zwerg liegt nur knapp elf Lichtjahre von uns entfernt und ist damit der zwölftnächste Stern in unserer Nachbarschaft. Mit optischen Teleskopen betrachtet leuchtet GJ 887 als hellster Roter Zwerg am Himmel, obwohl er nicht einmal halb so groß ist wie unsere Sonne. Um nach möglichen Planeten um diesen Stern zu suchen, haben Astronomen um Sandra Jeffers von der Universität Göttingen ihn mit dem HARPS-Spektrografen am Very Large Telescope (VLT) der Europäischen Südsternwarte in Chile ins Visier genommen. Dieses Instrument erlaubt es, die leichten Verschiebungen im Lichtspektrum zu erkennen, die durch die Schwerkraftwirkung eines oder mehrerer Planeten auf die Sternenbewegung verursacht werden. Zusätzlich werteten die Forscher gut 200 weitere Beobachtungsdaten aus den letzten 20 Jahren aus.
Zwei Supererden, vielleicht sogar drei
Dabei wurden sie fündig: „Wir haben Signale mit einer Periode von 9,3 Tagen, 21,8 Tagen und 50,7 Tagen entdeckt“, berichten Jeffers und ihr Team. Nähere Analysen bestätigten, dass die ersten beiden dieser Signale höchstwahrscheinlich von Planeten stammen. Bei GJ 887b und GJ 887c handelt es sich um Supererden mit 4,2 und 7,6 Erdmassen, sie sind demnach nur wenig größer als die Erde. Beim dritten Signal sind sich die Astronomen dagegen nicht sicher. Die zusätzlichen Statistiktests waren uneindeutig, so dass sie bisher nicht ausschließen können, dass es sich bei dem 50-Tages-Signal doch nur um einen Störeffekt handelt. Der innerste Planet, GJ 887b, bewegt sich in einer Umlaufbahn, die nur 0,07 astronomische Einheiten (AE) von seinem Stern entfernt liegt. Damit ist diese Supererde mit einer Temperatur von knapp 200 Grad wahrscheinlich zu heiß für Leben. Der zweite Planet, GJ 887c, könnte dagegen schon eher Hoffnung machen. Denn mit einem Orbit von 0,12 astronomischen Einheiten bewegt er sich nur knapp innerhalb der habitablen Zone, die bei 0,19 astronomischen Einheiten beginnt. Die Astronomen schätzen, dass die Temperaturen auf GJ 887c bei rund 75 Grad liegen.
Doch sollte es den dritten Planeten um Gliese 887 geben, dann würde er sogar mitten in der habitablen Zone liegen – er wäre dann ein guter Kandidat für die Suche nach Leben. Positiv auch: Im Gegensatz zu den meisten anderen Roten Zwergen scheint GJ 887 ein besonders ruhiges Exemplar seiner Sternenklasse zu sein, wie die Forscher mithilfe von Daten des TESS-Weltraumteleskops der NASA feststellten. Demnach schwankt die Strahlungsintensität dieses Sterns nur minimal, möglicherweise hat er sogar nur eine kleinere Gruppe von Sonnenflecken. Die Planeten in diesem System wären demnach nur wenig harter Strahlung ausgesetzt und könnten wegen des nur schwachen Sternenwinds eine dicke, schützende Atmosphäre besitzen. Ob das der Fall ist, könnten die Astronomen schon bald mit dem James-Webb-Weltraumteleskop der NASA überprüfen, das Anfang 2021 starten soll.
„Sollten weitere Beobachtungen dann noch die Existenz des dritten Planeten in der habitablen Zone bestätigen, dann könnte GJ 887 zu einem der am intensivsten erforschten Systeme in der solaren Nachbarschaft werden“, schreibt Melvyn Davies von der schwedischen Lund Universität in einem ergänzenden Kommentar.
Presseinformation: Felswelten auf neu entdeckten Super-Erden könnten Leben beherbergen
Forschungsteam unter Göttinger Leitung findet Mehrplanetensystem im Orbit von Gliese 887
Künstlerische Darstellung des multiplanetaren Systems der Super-Erden, das Gliese 887 umkreist.
Foto: Mark Garlick
(pug) Die uns am nächsten gelegenen Exoplaneten bieten die besten Möglichkeiten, um nach Beweisen für Leben außerhalb des Sonnensystems zu suchen. Forscherinnen und Forscher unter Leitung der Universität Göttingen haben ein System von Super-Erde-Planeten entdeckt, die den nahen Stern Gliese 887, den hellsten1 roten Zwergstern am Himmel, umkreisen. Super-Erden sind Planeten mit einer Masse, die höher ist als die der Erde, aber wesentlich geringer als die der Eisriesen Uranus und Neptun. Die neu entdeckten Super-Erden liegen nahe der bewohnbaren Zone des Roten Zwergs, wo Wasser in flüssiger Form existieren kann, und könnten Felswelten sein. Die Ergebnisse sind in der Zeitschrift Science erschienen.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des RedDots-Astronomenteams beobachteten den Roten Zwerg mit Hilfe des HARPS-Spektrografen an der Europäischen Südsternwarte in Chile. Sie verwendeten eine als „Doppler-Wobble“ bekannte Technik, mit der sie die winzigen Bewegungen des Sterns messen konnten, die durch die Gravitationskraft der Planeten verursacht werden. Die regelmäßigen Signale entsprechen Umlaufbahnen von nur 9,3 und 21,8 Tagen, was auf zwei Super-Erden – Gliese 887b und Gliese 887c – hinweist. Diese sind größer als die Erde, bewegen sich dennoch sehr schnell, viel schneller sogar als der Merkur. Wissenschaftler schätzen die Temperatur von Gliese 887c auf etwa 70 Grad Celsius.
Gliese 887 ist einer der sonnennächsten Sterne, der etwa elf Lichtjahre von der Sonne entfernt ist. Er ist viel dunkler und etwa halb so groß wie unsere Sonne. Das bedeutet, dass die bewohnbare Zone näher an Gliese 887 liegt als die Entfernung der Erde von der Sonne. Die Forscherinnen und Forscher entdeckten zwei weitere interessante Fakten über Gliese 887: Zum einen hat der Rote Zwerg im Gegensatz zu unserer Sonne nur sehr wenige Sternflecken. Wäre Gliese 887 so aktiv wie unsere Sonne, würde wahrscheinlich ein starker Sternwind – ausströmendes Material, das die Atmosphäre eines Planeten erodieren kann – die Atmosphäre der neu entdeckten Super-Erden einfach hinwegfegen. Das bedeutet, dass die Planeten ihre Atmosphäre behalten oder eine dickere Atmosphäre als die Erde haben und möglicherweise Leben beherbergen könnten. Zum anderen ist die Helligkeit von Gliese 887 nahezu konstant. Daher wird es relativ einfach sein, die Atmosphären des Super-Erden-Systems zu erkennen, was es zu einem Hauptziel für das James Webb Space-Teleskop, einem Nachfolger des Hubble-Teleskops, macht.
Dr. Sandra Jeffers Georg-August-Universität Göttingen Institut für Astrophysik Foto: Klaus Reinsch
Dr. Sandra Jeffers von der Universität Göttingen, Hauptautorin der Studie, sagt: „Diese Planeten werden die besten Möglichkeiten für detailliertere Studien bieten, einschließlich der Suche nach Leben außerhalb unseres Sonnensystems.“
2016 fand das RedDots-Astronomieteam den der Sonne nächstgelegenen Exoplaneten, der ungefähr der Erdmasse entspricht und Proxima Centauri umkreist. Darauf folgte 2018 die Ankündigung eines super-erdnahen Sterns, der Barnards Stern umkreist, den zweitnächsten Stern zur Sonne. Ein System von drei Planeten, die den Roten Zwergstern GJ 1061 umkreisen, der nur etwas weiter von uns entfernt ist als GJ 887, wurde ebenfalls 2019 vom Team angekündigt.
Nach fast genau 32 Jahren ist vorerst Schluss: Die Lufthansa steigt aus dem DAX ab.
Von diesem Montag (22.6.) an wird Deutschlands größte Fluggesellschaft im MDAX der mittelgroßen Werte gehandelt. Ihren Platz im Deutschen Aktienindex übernimmt die Deutsche Wohnen. Das Berliner Unternehmen ist der zweite Immobilienkonzern im DAX nach Vonovia. Die Bundeshauptstadt bekommt damit wieder einen Vertreter unter den 30 Konzernen im deutschen Leitindex.
Die Deutsche Börse überprüft regelmäßig die Zusammensetzung ihrer Aktienindizes. Maßgeblich für die Zugehörigkeit zum Kreis der 30 DAX-Konzerne sind Börsenumsatz (Handelsvolumen) und Börsenwert (Marktkapitalisierung) eines Unternehmens.
In der Corona-Krise war die Lufthansa schwer unter Druck geraten, der Aktienkurs der Fluggesellschaft brach ein. Ein rund neun Milliarden Euro schweres staatliches Rettungspaket soll das Unternehmen stabilisieren, Konzernchef Carsten Spohr hat die Belegschaft auf harte Einschnitte eingestimmt. Tausende Jobs in dem Konzern mit etwa 138.000 Beschäftigten stehen auf der Kippe.
Die Bundeshauptstadt bekommt mit dem Aufstieg der Deutschen Wohnen 14 Jahre nach der Schering-Übernahme durch Bayer wieder einen Vertreter in der ersten deutschen Börsenliga. Deutschlands zweitgrößter privater Vermieter mit bundesweit 160.000 Wohnungen wertete den DAX-Aufstieg als Beleg für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre. Angesichts steigender Mieten steht die Deutsche Wohnen vor allem in Berlin in der Kritik. Mietervertreter fürchten, dass der Druck auf Mieter mit dem DAX-Aufstieg zunehmen wird.
Mit ihrem DAX-Abstieg ist die Deutsche Lufthansa AG in namhafter Gesellschaft: Im September 2019 musste das Industrie-Urgestein thyssenkrupp den Top-Börsenindex verlassen, ein Jahr zuvor erwischte es die Commerzbank, die ausgerechnet dem in Turbulenzen geratenen Zahlungsabwickler Wirecard Platz machen musste. Auch thyssen und die Commerzbank gehörten zum Kreis der 15 Gesellschaften, die seit dem Start des DAX am 1. Juli 1988 bis dahin ohne Unterbrechung in dem Index gelistet waren.
Wichtig sind Index-Änderungen vor allem für Fonds, die Indizes exakt nachbilden (ETFs). Dort muss dann umgeschichtet werden, was in der Regel Einfluss auf die Aktienkurse hat. Die Zugehörigkeit zum DAX ist aber auch eine Frage von Prestige: Gerade für internationale Investoren ist das wichtigste deutsche Börsenbarometer das Aushängeschild der deutschen Wirtschaft./ben/DP/fba
Die kommende Woche wird für Lufthansa allerdings entscheidend für die weitere Zukunft des Luftfahrt-Konzerns.
Mit der Corona-Pandemie ist der Luftverkehr weltweit eingebrochen, nur ein kleiner Teil der Lufthansa-Flotte hebt derzeit zu Reisezielen ab. Schnell schwinden daher die Barreserven der größten deutschen Airline.
Um den Konzern zu retten, hat der Bund ein neun Milliarden Euro schweres Rettungspaket beschlossen. Dem müssen die Aktionäre auf einer außerordentlichen Hauptversammlung an diesem Donnerstag (25. Juni) noch zustimmen.
Vorstandschef Spohr will den Anteilseignern zudem ein Sparkonzept präsentieren. Es droht ein großer Stellenabbau. Den rechnerischen Überhang in der Corona-Krise beziffert der Konzern auf 22.000 Vollzeitstellen, die Hälfte entfalle auf Deutschland. Wie tief die Einschnitte ausfallen, wird mit den Gewerkschaften verhandelt. Auch damit stehen der Lufthansa ereignisreiche Tage bevor.
Die entscheidende Rolle bei der Hauptversammlung liegt beim Unternehmer Heinz Hermann Thiele (79). Er hat zuletzt seinen Lufthansa-Anteil auf mehr als 15 Prozent aufgestockt. Die Airline fürchtet, dass er den staatlichen Rettungsplan blockieren könnte. Thiele wolle an diesem Montagmorgen mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Lufthansa-Chef Spohr über das Rettungspaket sprechen, schrieb die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf eigene Informationen.
Thiele hat das Paket kritisiert, vor allem den geplanten Einstieg des Bundes. „Ich bin der festen Überzeugung, dass der Staat nicht der beste Unternehmer ist“, so der Unternehmer in einem Interview. Sein Stimmverhalten auf der Hauptversammlung ließ Thiele offen. „Ich werde aber sicherlich hier nicht blockieren oder ausbremsen“, sagte der Unternehmer, der Hauptaktionär beim Bremsen-Spezialist Knorr-Bremse ist. Er hoffe vielmehr, dass noch zuvor etwas bewirkt und in Bewegung gebracht werden könne.
Angesichts der Kritik von Thiele hält es der Lufthansa-Vorstand für möglich, dass das Rettungspaket an einer möglicherweise nötigen Zweidrittelmehrheit scheitern könnte. Das Management appellierte daher an die Aktionäre, ihr Stimmrecht wahrzunehmen.
Auch die Gewerkschaften sind alarmiert. Die Aktionäre hätten eine Verantwortung, betonte die Flugbegleitergewerkschaft Ufo. Diese würden „über die Zukunft des Konzerns und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitentscheiden“. Auch die Pilotengewerkschaft VC forderte die Aktionäre auf, für die Staatshilfe zu stimmen. „Ein Schutzschirmverfahren wäre hingegen unkalkulierbar“, warnte sie.
The Perseverance rover is enclosed within its aeroshell for launch. Credit: NASA/Christian Mangano
NASA’s Perseverance rover has been closed up inside its protective aeroshell, the structure that will protect the spacecraft when it plunges into the Martian atmosphere, in preparation for launch no earlier than July 20 from Cape Canaveral.
The six-wheeled Mars rover was connected with its descent stage earlier this year inside a clean room at the Kennedy Space Center in Florida. Technicians and engineers working amid the coronavirus pandemic affixed the rover and descent system inside the spacecraft’s backshell, then mounted the atmospheric entry vehicle onto the cruise stage, which will shepherd the spacecraft from Earth to Mars.
Some of the final pieces to be added to the rover were the super-clean sample collection tubes that the Perseverance rover will use to gather core samples on Mars for eventual return to Earth.
With the tubes installed, ground crews at the Kennedy Space Center added the rover’s heat 15-foot-diameter (4.5-meter) heat shield to close up the rover inside the cocoon that will protect it during its scorching hot entry into the atmosphere of Mars.
NASA’s Perseverance rover has been closed up inside its protective aeroshell, the structure that will protect the spacecraft when it plunges into the Martian atmosphere, in preparation for launch no earlier than July 20 from Cape Canaveral.
The next step to prepare the Perseverance rover for launch was mounting the spacecraft on the adapter structure that will connect the payload to its United Launch Alliance Atlas 5 rocket. Those connections are scheduled for completion this week, followed by encapsulation inside the Atlas 5’s bulbous white payload fairing, made by RUAG Space in Switzerland.
Once that is complete, teams will transfer the spacecraft inside the fairing to ULA’s Vertical Integration Facility at Cape Canaveral Air Force Station, where it will be hoisted by crane atop the Atlas 5 rocket around June 26.
In early July, technicians will install the rover’s plutonium power source, which will generate electricity throughout Perseverance’s mission.
Liftoff is scheduled for no earlier than July 20 during a two-hour window opening at 9:15 a.m. EDT (1315 GMT). The mission’s launch period extends through at least Aug. 11, and could potentially extended to Aug. 15, according to Omar Baez, NASA’s launch director for the mission.
The rover must launch in July or August in order
The Perseverance rover is a follow-up to NASA’s Curiosity rover, which landed on Mars in 2012. But Perseverance carries a different set of scientific instruments and sports several key technological upgrades, including improved landing navigation to better target a pinpoint touchdown on Mars on Feb. 18, 2021.
Ab Donnerstag werden die Mitarbeiter der Payload Hazardous Servicing Facility damit beginnen, das Raumschiff in der Payload-Verkleidung der Atlas 5-Rakete zu kapseln, mit der der Rover gestartet wird.
Wenn alles nach Plan verläuft, sollte das Raumschiff bis zum kommenden Montag, dem 22. Juni, in der bauchigen weißen Nutzlastabdeckung des Atlas 5 geschlossen sein. Der Rover wird am 26. Juni von der Payload Hazardous Servicing Facility im Kennedy Space Center zu United Launch Alliance transportiert Laut Mary MacLaughlin, einer NASA-Sprecherin, befindet sich die nahe gelegene vertikale Integrationsanlage an der Cape Canaveral Air Force Station.
NASA and ULA teams will soon enclose the Perseverance Mars rover in the nose shroud of its Atlas 5 launcher, then hoist the craft on top of the rocket at Cape Canaveral in late June.
Beim VIF werden das Raumschiff und seine schützende Startverkleidung auf einer ULA Atlas 5-Rakete angehoben.
Bevor der Rover bereit ist, die Rakete zu treffen, planen die ULA-Crews, die fast vollständige Atlas 5-Rakete für eine Countdown-Probe am 22. Juni von ihrem vertikalen Hangar auf Pad 41 zu rollen. Während der Übungsstunde wird ULA den Atlas 5 mit Kerosin füllen. flüssige Wasserstoff- und flüssige Sauerstoff-Treibmittel, um die Rakete vor dem Starttag einer vollständigen Prüfung zu unterziehen.
Heute Donnerstag ist The Last of Us 2 bei mir angekommen, ein Tag vor Release. Hab das Game auch schon ein bisschen angezockt. Hammergrafik – Da fallen einen keine Worte ein so super bzw. Genial ist die. Überall wow: der Schnee, das Wasser, die Landschaft, die Charaktere. Die Oberflächen wirken sowas von Real. Vor bestaunen der Grafik kommt man nicht zum Zocken so schön ist Sie.
The Last of Us: Part 2 | REVIEW | Ein Meilenstein für das Medium Videospiel (Spoilerfrei)
The Last of Us 2 im Test für PS4 – SPOILERFREI
Ein tolles/wunderschönes Spiel und gute Nachrichten für mein absolutes Lieblingsgesetz, dazu ein ruhiges Landleben/Dorfleben – ich bin wunschlos glücklich. Das Wochenende kann kommen.
Bundestag: Pflicht für Verdachtsmeldungen ans BKA und Passwortherausgabe
Das Parlament hat den Gesetzentwurf „zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ in verschärfter Form verabschiedet.
Anbieter von Telemediendiensten wie WhatsApp, Google mit Gmail, Facebook, Tinder & Co. müssen sensible Daten von Verdächtigen wie IP-Adressen und Passwörter künftig an Sicherheitsbehörden herausgeben. Dazu kommt eine Pflicht für Betreiber großer sozialer Netzwerke wie Facebook, TikTok und Twitter, strafrechtlich relevante Inhalte wie Hassbeiträge, Terrorismuspropaganda oder Bedrohungen und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht mehr nur zu löschen, sondern parallel unaufgefordert – ebenfalls zusammen mit aussagekräftigen Internetkennungen inklusive Portnummern – ans Bundeskriminalamt (BKA) zu melden.
Mit dem Vorhaben weitet das Parlament die seit Jahren umstrittene Bestandsdatenauskunft aus. Neben Name und Anschrift können Polizei und Geheimdienste damit fortan auch Kennungen, mit denen der Zugriff auf Nutzerkonten, Endgeräte und auf davon räumlich getrennte Speichereinrichtungen etwa in der Cloud geschützt wird, etwa von sozialen Medien, Chatdiensten, Spiele-Apps, Suchmaschinen, Shops und privaten Seiten im Web, Webmail-Dienste, Podcasts und Flirt-Communities abfragen.
Eine Richtergenehmigung ist für die Abfrage von Passwörtern und Sicherheitskennungen erforderlich, aber nicht für die von IP-Adressen und zugehörigen Nutzernamen. Auskunft erhalten prinzipiell Behörden, die „besonders schwere Straftaten“ verfolgen oder für die „Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständig“ sind. Bei Telekommunikationsanbietern nutzen die berechtigten Stellen dieses Instrument seit Jahren intensiv, jedoch nicht immer rechtskonform.
Regierungsparteien verteidigen Gesetz
CDU/CSU und SPD verteidigen die Klausel mit dem Hinweis, dass eine Herausgabe von Passwörtern durch Telemedienanbieter künftig nur noch bei einer heimlichen Online-Durchsuchung erfolgen dürfe, während es parallel aber auf Basis von Paragraf 100 j Strafprozessordnung weitere Zugriffsmöglichkeiten für Kennungen wie die PIN und PUK gebe. Trotz dieser Widersprüchlichkeiten bestehe kein Änderungsbedarf, da der Abfrage im Bereich Telemedien – im Gegensatz zum Mobilfunksektor – „kaum Praxisrelevanz“ zukomme, „zumal die Passwörter verschlüsselt gespeichert werden müssen“.
Das BKA soll „im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe“ auch berechtigt werden, bei Anbietern von Telemediendiensten „die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte“ abzufragen. Die Befugnis wird auf Fälle begrenzt, „in denen dies ausschließlich zur Identifizierung erforderlich und der Inhalt bereits polizeilich bekannt ist“. Damit das BKA die zuständige Strafverfolgungsbehörde feststellen können, um den Inhalt und die Identität des Nutzers zur dortigen Aufgabenerfüllung weiterleiten zu können.
Dazu kommt eine Bestimmung, wonach schon das „Billigen“ oder Androhen von Straftaten etwa in sozialen Netzwerken wieder kriminalisiert werden soll, wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Einen entsprechenden Vorschlag hatten die Abgeordneten 1989 noch abgelehnt, da die 1981 aufgehobene einstige einschlägige Bestimmung kaum zu Verurteilungen führte.
Künftig sollen ferner Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, strafbar sein. Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, dem sollen bis zu zwei Jahre Haft drohen. Den Katalog der rechtswidrigen Inhalte im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) will das Kabinett um das „Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ ergänzen.
Hurra! Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Sie sind die beste.
Eines meiner absoluten Lieblingsgesetze – Super und großartige Leistung!
Christian Dauck
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Das heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzespaket gegen Hass und Hetze ist für die Verteidigung unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats von zentraler Bedeutung. Das Gesetzespaket dient dem Schutz aller Menschen, die von Rassisten und Rechtsextremisten bedroht und diffamiert werden. Wir senden damit das ganz klare Signal aus, dass wir diese Taten nicht hinnehmen und uns mit Nachdruck dagegen zur Wehr setzen. Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der antisemitische Terroranschlag in Halle, die rassistischen Morde in Hanau und die hohe Zahl weiterer rechtsextremistischer Gewalttaten haben gezeigt, wie dringend nötig unser Gesetzespaket ist, um die Spirale von Hass und Gewalt zu durchbrechen Wir geben der Justiz die notwendigen Instrumente, um gegen Hasskriminalität endlich konsequent vorgehen zu können. Dafür verschärfen wir das Strafrecht deutlich. Mit der Meldepflicht der sozialen Netzwerke an das Bundeskriminalamt bei Volksverhetzungen, Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen sorgen wir dafür, dass Ermittlungen schnell beginnen. Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen. Das sind entschlossene Schritte gegen Menschen- und Demokratiefeinde, die ein gefährliches Klima der Gewalt schüren. Aus Worten werden Taten.“
"Das Gesetzespaket dient dem Schutz aller Menschen, die von Rassisten und Rechtsextremisten bedroht und diffamiert werden. Wir senden damit das ganz klare Signal aus, dass wir diese Taten nicht hinnehmen", so BM Lambrecht. https://t.co/yAe3vkl3XT
— BM der Justiz und für Verbraucherschutz (@BMJV_Bund) June 18, 2020
Das Gesetz enthält folgende Kernpunkte:
1. Änderungen des Strafgesetzbuchs
Bedrohung (§ 241 StGB): Bislang ist nach § 241 StGB nur die Bedrohung mit einem Verbrechen – meist die Morddrohung – strafbar. Künftig werden auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, strafbar sein. Der Strafrahmen wird bei Drohungen im Netz bei bis zu zwei Jahren – und bei der Drohung mit einem Verbrechen, die öffentlich erfolgt, bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe liegen. Bislang ist der Strafrahmen bei Bedrohungen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Beleidigung (§ 185 StGB): Öffentliche Beleidigungen sind laut und aggressiv. Für Betroffene können sie wie psychische Gewalt wirken. Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, kann künftig mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden können.
Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB): Der besondere Schutz des § 188 StGB vor Verleumdungen und übler Nachrede wird künftig ausdrücklich auf allen politischen Ebenen gelten, also auch für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, und auch auf den Schutz vor Beleidigungen ausgedehnt.
Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB): Künftig wird auch die Billigung künftiger schwerer Taten erfasst sein, wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Dies richtet sich gegen Versuche, ein Klima der Angst zu schaffen. Das öffentliche Befürworten der Äußerung, jemand gehöre „an die Wand gestellt“ ist ein Beispiel für die künftige Strafbarkeit.
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB): Hier wird künftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung und von schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung umfasst sein.
Antisemitische Tatmotive werden ausdrücklich als strafschärfende Beweggründe in das Strafgesetzbuch aufgenommen (§ 46 Abs. 2 StGB).
Schutz von Notdiensten (§ 115 StGB): Mancherorts ist es Alltag, dass Rettungskräfte, Ärzte und Pfleger attackiert werden. Rettungskräfte im Einsatz sind erst vor zwei Jahren strafrechtlich besser vor Attacken geschützt worden. Dieser Schutz wird nun auf Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen ausgedehnt.
2. Pflicht sozialer Netzwerke zur Meldung an das Bundeskriminalamt
Soziale Netzwerke werden strafbare Postings künftig nicht mehr nur löschen, sondern in bestimmten schweren Fällen auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen, damit die strafrechtliche Verfolgung ermöglicht wird. Um Täter schnell identifizieren zu können, müssen soziale Netzwerke dem BKA auch die IP-Adresse und Port-Nummer, die dem Nutzerprofil zuletzt zugeteilt war, mitteilen. Die Meldepflicht wird folgende Straftaten umfassen:
Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§§ 89a, 91 StGB) sowie Bildung und Unterstützung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§§ 129 bis 129b StGB)
Volksverhetzungen und Gewaltdarstellungen (§§ 130, 131 StGB) sowie Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB)
Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB)
Bedrohungen mit Verbrechen gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit (§ 241 StGB)
Beleidigungen, übe Nachrede und Verleumdung sind nicht von der Meldepflicht umfasst. Soziale Netzwerke sollen allerdings künftig Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wie und wo sie Strafanzeige und erforderlichenfalls Strafantrag stellen können.
Passwortherausgabe und Datenweitergabe beschlossen
Der Bundestag verschärft die Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz. Dazu erhält das BKA neue Befugnisse zur Abfrage von Nutzungsdaten.
Die Ermittlungsbehörden erhalten künftig einen besseren Datenzugriff zur Ermittlung von Verdächtigen. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (PDF). AfD und Linke stimmten dagegen, FDP und Grüne enthielten sich. Plattformen wie Facebook, Youtube und Twitter müssen künftig Nutzerdaten wie IP-Adressen oder Portnummern an das Bundeskriminalamt (BKA) übermitteln, wenn rechtswidrige Beiträge entfernt oder gesperrt wurden. Auf Anfrage müssen Telemediendienste künftig Nutzungsdaten wie IP-Adressen dem BKA herausgeben. Das gilt unabhängig davon, ob sie die Auflagen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) erfüllen müssen.
In einer Expertenanhörung im Bundestag hatte es Anfang Mai 2020 viel Kritik an dem Entwurf gegeben. Anstatt einer direkten Übermittlung der Nutzerdaten hatten Juristen ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen. Doch Union und SPD sind auf die Forderungen der Kritiker nicht eingegangen. Im Gegenteil. Das BKA erhält eine zusätzliche Befugnis zur Datenabfrage bei Internetdiensten. Das geht aus der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (PDF) hervor.
Auskunftspflicht für alle Anbieter
Nun darf das BKA „Merkmale zur Identifikation des Nutzers“ nach Paragraf 15 des Telemediengesetzes (TMG) abfragen. Voraussetzung dafür ist, dass dem BKA der Inhalt des Beitrags bekannt ist und „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder der Verdacht einer Straftat vorliegt“.
Zudem sollen die Daten erforderlich sein, um die zuständige Ermittlungsbehörde zu bestimmen und „die Identität des Nutzers und den Inhalt der Nutzung des Telemediendienstes an diese weiterzuleiten“. Dabei geht es unter anderem darum, die letzte Login-IP des Nutzers in Erfahrung zu bringen, um dann bei den Telekommunikationsprovidern den Anschlussinhaber zu ermitteln. „Mit der Regelung wird zudem vermieden, dass Täter gezielt in Netzwerke ausweichen, die nicht dem NetzDG unterfallen und deren Betreiber daher nicht zur Übermittlung von Login-IP-Adressen verpflichtet sind“, heißt es zur Begründung.
Die Abfrage von Nutzungsdaten wird in Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) künftig derjenigen von Verkehrsdaten gleichgesetzt. Dazu ist in der Regel ein Richtervorbehalt vorgesehen. Dem Gesetz zufolge soll nach einem Jahr geprüft werden, „ob sich die Regelung in der Strafverfahrenspraxis bewährt hat und ob sich Änderungsbedarf für die Erhebung bestimmter Verkehrs- und Nutzungsdaten ergeben hat“. Möglicherweise würden die Befugnisse der Ermittler durch den Richtervorbehalt zu stark eingeschränkt, sagte der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak. Die Union wolle sich „sehr genau anschauen“, ob nicht zusätzliche Hürden implementiert würden, „die am Ende dazu führen, das Polizei und Staatsanwaltschaften bei ihren Ermittlungen behindert werden“.
Passwortherausgabe hat „kaum Praxisrelevanz“
Die umstrittene Herausgabe von Passwörtern durch sämtliche Telemediendienste wird trotz starker Kritik mit dem Gesetz unverändert ermöglicht. Dazu zählen auch „andere Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird“. In der Begründung ihres Änderungsantrags weist die Koalition Kritik an den Plänen zurück. Unter die genannte Formulierung „fallen nämlich nicht nur oder vor allem Passwörter, sondern insbesondere die Pin und Puk von Mobiltelefonen“.
Der Abfrage von Passwörtern bei Telemediendiensten komme „im Gegensatz zur Abfrage von Pin/Puk bei Telekommunikationsanbietern kaum Praxisrelevanz zu, zumal die Passwörter verschlüsselt gespeichert werden müssen“, heißt es weiter. Die Herausgabe der Passwörter dürfe dabei nur erfolgen, wenn die Befugnis für eine Online-Durchsuchung vorliege. Daher sei auch der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten oder Rechtsanwälten gewährleistet, da sie ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen könnten.
Warum die Regelung eingeführt wird, wenn sie „kaum Praxisrelevanz“ hat, erläutert die Koalition jedoch nicht. Die Vorgabe, dass für die Auskunftserteilung „sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen“ sind, könnte das Cracken von gehashten Passwörtern deutlich erleichtern.
Zudem erschließt sich nicht, warum Pin und Puk für die Ermittler wesentlich wichtiger sein sollen. Denn mit diesen Daten alleine ist es in der Regel nicht möglich, ein Endgerät zu entsperren. Anders als bei früheren Handys werden Sim-Karten inzwischen auch weniger für die Speicherung von Kontakten oder SMS-Nachrichten genutzt. Für das Entsperren von Smartphones wird in der Regel eine spezielle forensische Software eingesetzt.
Neue Straftatbestände beschlossen
Von dem Gesetz erhoffen sich Vertreter kommunaler Verbände nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke einen besseren Schutz von Politikern auf lokaler Ebene. Dazu will die Koalition mit dem Änderungsantrag den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) verschärfen. Demnach droht bei der Beleidigung einer „Person des politischen Lebens“ künftig eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Bislang waren nur eine „üble Nachrede“ oder eine „Verleumdung“ strafbar. „Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene“, heißt es ausdrücklich.
Ebenfalls ist künftig bereits strafbar, eine nur angedrohte strafbare Handlung im Internet zu billigen. Bislang ist das nur bei erfolgten oder versuchten Straftaten der Fall. Umstritten ist auch der geplante Paragraf 214 StGB, der bereits die Androhung einer Straftat „gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert“ unter Strafe stellt.
Die Corona-Warn-App der Bundesregierung ist in der Nacht zu Montag im den App Store von Google veröffentlicht worden.Bitte alle fleißig installieren und mithelfen.
Unterstützt uns im Kampf gegen Corona
Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Die Seite ist sehr Informativ. Die Stunden vor der Veröffentlichung hab ich damit verbracht mir die Hashtags #CoronaApp und #CoronaWarnApp auf Twitter durchzulesen, 99% schreiben einen Müll über diese klasse App. Von Überwachung, Zugriff der Sicherheitsbehörden und sonstigen Verschwörungstheorien ist die Rede, wie etwa: Corona gibt es um die App unter die Menschen zu bringen usw. Das ging den ganzen Tag bis in die späte Nacht so. Später hat sich dann noch jemand über die Gesundheitsschädliche Strahlung von Bluetooth beschwert un das er sie deshalb nicht installiert. Köstlich – ich konnte nicht mehr vor Lachen.
Benutzen aber Twitter, Facebook und andere Sozial-Media. Haben ein Smartphone und einen Computer zu Hause mit Internetanschluss bei einen Provider. Einer dümmer als der Andere, das mag ich so an Twitter – sehr amüsant. Ich muss wohl nicht erwähnen was das für Leute sind – Die üblichen Spitzbuben die sich für „besonders schlau halten“.
Einer wie ich der sich im Interne und den Sozial-Media bildetet, weiß es natürlich besser:
Gesetz gegen Hasskriminalität im Netz soll verabschiedet werden
Diese Woche soll das im Dezember von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Rechtspolitiker der Koalition und das Justizministerium seien sich über den Entwurf mittlerweile einig, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner der Deutschen Presse-Agentur.
Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf am Donnerstag eine Mehrheit findet. Das heißt jedoch nicht, dass er nicht auch auf Kritik träfe: Datenschützer fürchten, dass der Entwurf an mehreren Stellen über sein Ziel hinausschieße. Kritisiert wird beispielsweise die Meldepflicht für Diensteanbieter. Die sollen die Daten ihnen gemeldeter Nutzer künftig an das BKA weiterreichen – und zwar die von Tätern wie Opfern.
Beobachte dieses Gesetzgebungsverfahren sehr interessiert und aufmerksam.
Das neue NetzDG wird Super. Alles klar der Staat braucht da natürlich dann diese Corona-App um…. Ich lach mich Kaputt. Ich bin ein absoluter Fan des neuen NetzDg. Das wir super auf Twitter, wie sich unsere Pappenheimer aufregen. Natürlich wieder Am PC, Smartphone über einen Internet-Provider auf Twitter, Facebook und Co, ob Sie ihre Accounts wohl löschen werden.
Bin gespannt wie sich diese selbst ernannten „Volks-Aufklärer“ auf Twitter über das Thema NetzDG aufregen, ich lese da immer ganz amüsiert mit – Es ist sehr köstlich für mich weil ich auch solche Gesetze natürlich stehe bzw. Absolut begeistert bin. Wenn das durch ist, wird das gefeiert – Freue mich schon drauf.
Es ist schlimm geworden was im Netz ab geht und wollen noch mit der Polizei auf Twiter darüber diskutieren – Unglaublich was ich da alles schon für Sachen gelesen habe über all die Jahre – widerlich und unerträglich diese User.
Lange hat sie gebraucht, kommende Woche soll sie erscheinen: die Corona-Warn-App für Deutschland. Der TÜV hält die App für stabil und sicher. Auch bei den von Anfang an bestehenden Sorgen vor Datenmissbrauch wird beruhigt.
Freue mich schon darauf und wird natürlich Installiert. Aus Technischer Sicht bin ich begeistert von der App und helfen wird sie auch. Wenn Sie kommende Woche erscheint, kommt sie gerade noch so, rechtzeitig.
Außerdem haben wir dann so eine App, die zwar Corona-App heißt, die man aber auch später bzw. für zukünftige Pandemien nutzen kann. Da hat man wenigstens ein Gerüst auf das man aufbauen kann, die Entwickler und Unternehmen haben Erfahrung gesammelt – gut für die nächste Pandemie. Und eine nachhaltige Investition von Bund.
Christian Dauck
Die für kommende Woche erwartete Corona-Warn-App des Bundes wird nach Einschätzung des IT-Dienstleisters TÜV Informationstechnik stabil und sicher laufen, ohne die Anwender auszuspionieren. Das habe eine Prüfung der App ergeben, die man im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unternommen habe, sagte TÜV-IT-Chef Dirk Kretzschmar der Deutschen Presse-Agentur.
Bei der Überprüfung der App habe man auch kontrolliert, ob Unbefugte Daten abgreifen könnten. „Das ist nicht der Fall. Die Anwender müssen keine Angst vor Überwachung haben.“ Die Entwickler von SAP und T-Systems hätten auch sichergestellt, dass niemand über die App Zugriff auf andere Daten bekomme.
Frühe Versionen der App seien noch instabil gewesen, sagte Kretzschmar weiter. „Die Tester hatten zum Schluss aber ein sehr positives Bild, weil inzwischen alles sehr stabil läuft. Sie waren auch ziemlich begeistert davon, wie schnell und in welcher Qualität die Entwickler auf noch entdeckte Schwachstellen reagiert haben.“
Bei dem Prüfprozess habe man sich auch intensiv mit der Frage beschäftigt, wie in der App die Eingabe einer Infektion abgesichert werden solle. Diese erfolgt über einen QR-Code aus dem Testlabor oder mit Hilfe einer TAN, die der Betroffene von einer Telefon-Hotline erhält. Hier sei es zum Beispiel darum gegangen, ein sicheres Verfahren anzuwenden, bei dem die TAN nicht leicht erraten oder die Status-Eingabe durch einen „Brute-Force-Angriff“ durch massenhafte Eingaben erzwungen werden kann.
Die offizielle deutsche App setzt auf den Smartphone-Schnittstellen von Apple und Google auf und wurde von SAP und der Deutschen Telekom entwickelt. Die App soll helfen, Ansteckungen nachzuverfolgen und Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen. Die App erfasst, welche Smartphones einander nahegekommen sind und warnt dann Nutzer, wenn sich herausstellt, dass sie sich neben infizierten Personen aufgehalten haben.
Quelle: ntv.de, mli/dpa
Corona-Warn-App: So funktioniert sie
Wird ein Nutzer positiv getestet und dieser Status in der App erfasst, sollen andere Anwender informiert werden, dass sie sich in der Nähe eines Infizierten aufgehalten haben. Aus Regierungskreisen hieß es weiter, die App sei nur ein Baustein in der Bekämpfung der Pandemie und kein Allheilmittel. Die Verwendung sei vollkommen freiwillig, der Programmcode als „Open Source“ völlig transparent.
Nach der Veröffentlichung der App soll die Anwendung in den kommenden Wochen immer wieder optimiert und aktualisiert werden. Dabei soll insbesondere die Funktionsweise über Ländergrenzen hinweg eine große Rolle spielen. Nachbarstaaten wie die Niederlande, die Schweiz und Österreich setzen wie Deutschland auf das von Google und Apple vorgegebene Konzept einer dezentralen Speicherung der anonymisierten Kontaktdaten auf den Smartphones selbst. Nur die Liste der anonymisierten IDs der Infizierten wird auf einem zentralen Server zum Abruf durch die Smartphones vorgehalten.
Frankreich hingegen hat sich für eine zentrale Speicherung der Kontaktdaten entschieden und von dem technischen Konzept von Google und Apple abgegrenzt. Hier werde es schwierig sein, eine grenzübergreifende Kompatibilität herzustellen, hieß es.
Die Veröffentlichung der App ist für die kommende Woche geplant, hatte zuletzt auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekräftigt. Bis zum Start der App laufen noch Tests durch SAP und die Deutsche Telekom, an der auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beteiligt ist. Hier geht es vor allem um Datensicherheit, also beispielsweise um die Frage, ob Hacker Daten abgreifen können oder mit Attacken das Backend-System lahmlegen können.
Die Verlängerung der Brexit-Übergangsphase über das Jahresende hinaus ist nach Einschätzung der EU-Kommission vom Tisch. Großbritannien habe am Freitag in der Sitzung des zuständigen Gremiums sein Nein zu einer Fristverlängerung bekräftigt, sagte Vizepräsident Maros Sefcovic. „Nach meiner Einschätzung ist das definitiv das Ende der Debatte.“
Damit wächst der Druck, bis zum Jahresende ein Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU zuwege zu bringen. Großbritannien war Ende Januar aus der EU ausgetreten, bleibt aber in einer Übergangsphase noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Die EU war für eine Verlängerung der Frist, um mehr Zeit für Verhandlungen zu haben. Großbritannien wendet sich aber seit Monaten strikt dagegen. Gelingt in der Übergangsphase kein Abkommen, wird ein harter wirtschaftlicher Bruch mit Zöllen und anderen Handelshemmnissen erwartet.
With 6 months to go until end of transition, lots of work remains. Glad we've agreed to speed up the WA implementation. I've taken note of UK position, confirmed by @michaelgove in today's 🇪🇺🇬🇧Joint Committee, not to extend, although the EU remains open. 👉https://t.co/5NF5yPhIkbpic.twitter.com/yJZ36EzUyV
Sefcovic sagte, er selbst habe zwar betont, dass die EU für eine Verlängerung offen bleibe. Aber der britische Unterhändler Michael Gove hätte in seiner Ablehnung nicht deutlicher sein können, fügte Sefcovic hinzu. Gove habe dies damit begründet, dass den britischen Bürgern dies als Versprechen im Wahlkampf gegeben worden sei. Er habe die Haltung der britischen Regierung sehr, sehr deutlich gemacht.
Gove erklärte auf Twitter, er habe im Gespräch mit Sefcovic „förmlich bestätigt“, dass Großbritannien die Übergangsphase nicht verlängern werde. „Wir werden am 1. Januar 2021 die Kontrolle zurückholen und unsere politische und ökonomische Unabhängigkeit wiedergewinnen“, schrieb Gove.
I just chaired a constructive EU Joint Committee meeting with @MarosSefcovic
I formally confirmed the UK will not extend the transition period & the moment for extension has now passed. On 1 January 2021 we will take back control and regain our political & economic independence pic.twitter.com/nZjNpez8LI
Es war die letzte reguläre Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Union und Großbritanniens, bevor die Option zur Verlängerung Ende des Monats ausläuft. Möglich wären nach dem EU-Austrittsvertrag mit Großbritanniens eine einmalige Verlängerung um ein oder zwei Jahre.
EU-Verhandlungsführer Michel Barnier erklärte, die EU nehme die britische Entscheidung „zur Kenntnis“. Um den Verhandlungen noch eine Chance zum Erfolg zu geben, müsse es jetzt darum gehen, „Fortschritte in der Substanz“ zu machen. Deshalb hätten beide Seiten vereinbart, „die Gespräche in den kommenden Wochen und Monaten zu intensivieren“.
🇪🇺 has always been open to an extension of the transition period. At today’s Joint Committee, we took note of UK’s decision not to extend. We must now make progress on substance. To give every chance to the negotiations, we agreed to intensify talks in the next weeks and months.
Um die Gespräche aus der Sackgasse zu holen, ist am Montag nun erstmal eine Video-Konferenz der EU-Spitzen mit dem britischen Premierminister Boris Johnson geplant. An ihr nehmen auf EU-Seite Kommissionschefin Ursula von der Leyen, Ratspräsident Charles Michel, Parlamentspräsident David Sassoli sowie Chefunterhändler Barnier teil.
Die EU bestätigte, dass nun im Juli jede Woche verhandelt werden soll. Weitere Gespräche sind dann ab Mitte August und auch im September geplant. Barnier hatte in der Vergangenheit klar gemacht, dass ein Abkommen bis Ende Oktober stehen muss, um noch parlamentarisch ratifiziert zu werden.