Tagesordnungspunkt der Bundesratsitzung am 03.07.2020

Symbolbild

Hass und Hetze im Internet bekämpfen

Der Bundesrat befasst sich am 3. Juli 2020 abschließend mit einem Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Der Bundestag hatte es am 18. Juni 2020 verabschiedet.

Sein Ziel ist es, die Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet zu verbessern. Dort und besonders in den sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten – dies gefährde die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe, begründet der Bundestag seinen Beschluss.

Endlich, das wird super. Ich freue mich schon sehr auf das neue Gesetz. Mit dem Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch gemütlich bei Kaffee und Kuchen über die neuen Möglichkeiten reden/schwärmen, gibt Bundesweit bestimmt nicht viele den das gefallen würde.

Ich brauche keine Polizisten die gemütlich Streife fahren bzw. draußen sind oder im Büro auf eine Anzeige warten. Ich brauche die Jungs und Mädels – den begeisterten für PC und Technik, der im Netz das Gesindel Jagdt.

Ich hab es hier teilweise mit schweren Jungs im Netz zu tun: Hass und Hetzte, Hacker „Orbit“ (Weihnachtskalender), Männliche Twitter-User die Frauen, Jugendgliche, Mütter mit Nacktbildern belästigen. Ein Fall hatte ich mal, das wurde jemand getötet und der Twitter-User richtet sich den Angreifer als Profilbild ein. https://www.maz-online.de/Nachrichten/Panorama/Mann-mit-Schwert-getoetet-Tochter-des-Opfers-musste-Tat-offenbar-mit-ansehen Wiederlich wenn ich manchmal abseits von meinen Hobbys und Interessen durch Twitter-patrouilliere und da sehe! Natürlich hab ich auch immer fleißig an Twitter gemeldet, aber was bringt das wenn es nur gelöscht wird und nicht durch die Justiz verfolgt wird – ich arbeite gegen Windmühlen. Die Leute legen sich einfach ein neues Profil an. Die betroffenen melden sowas auch schon gar nicht mehr und gehen auch nicht zur Polizei und selber schafft man das alles garnicht der Justiz zu übergeben, vor allen gibt es aber keinen zentralen Ansprechpartner zumal der Ort ja das Internet ist. Ort oder ein Klarnamen hat man auch nicht.

Das Polizisten, Staatsanwälte und Richter das ist die Realität, willkommen im meiner virtuellen Welt. Während sich die Streifenpolizei mit Fahrraddiebstähle, Diebstahl, oder Enten/Schwäne über die Straße hilft, die müssten mir eigentlich ein teil ihres Gehalts abgeben. Da halte ich vom LKA und BKA Beamte schon mehr, während die Streifenpolizei nur mit der Schicken Uniform prallt während ich die Verbrecher im Netz Jage.

Gerade bei der Belästigung von Frauen ist das Unternehmen Twitter so widerlich, das unternehmen löscht dass nicht, obwohl sich vor einer Frau zu entblößen/zu belästigen auf der Straße eine Straftat ist. Twitter sieht das anders und leistet sogar noch Beihilfe in dem sie dien Usern gewähren. Das Unternehmen hält sich nicht mal an ihre Nutzungsbedingungen, kommt wohl aber auch nicht ihren Müll im Netz hinterher. Zudem müsste Twitter un Co. eigentlich für ihren Müll haften und der Beihilfe belangt werden. Auf Twitter bin ich zwar aber nicht weil es sol toll und schön ist. Meine Leute die ich im Netz kenne die sind vernünftig, mit denen macht es Spaß zu schreiben.

Wenn das neue Gesetz in Kraft ist, werde ich wieder aktiv und hoffentlich auch mal die Frauen. Mal schauen was da neue Gesetz her bringt, so eine Bestandsaufnahme in ein paar Monaten/Jahren könnte schon interessant werden. Freue mich schon mega auf das neue Gesetz und kann es kaum Abwarten. Die Vorfreude ist enorm, diese Gesetz ist nötig und lange überfällig

Christian Dauck

Meldepflicht für Anbieter

Anbieter sozialer Netzwerke müssen künftig ein System einrichten, um bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Die Meldepflicht betrifft Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sozialen Medien haben können.

Kinderpornografie und Hetze gegen Verstorbene

Erfasst sind auch kinderpornografische Inhalte und das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019: sie zeigten, wie Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Neue Tatbestände und höhere Strafen

Der Bundestagsbeschluss ändert an verschiedenen Stellen das Strafgesetzbuch. So ist künftig auch Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird sanktioniert.

Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt bis hin zur kommunalen Ebene.

Antisemitische Motive

Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung werden antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt.

IP-Adressen-Abfrage

Das Bundeskriminalamt ist im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe künftig berechtigt, bei Telemediendiensteanbietern die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte abzufragen.