
Stand: 22.01.2021
Die AfD hat beim Verwaltungsgericht Köln zwei Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Ein Sprecher bestätigte gegenüber dem ZDF den Eingang der Klagen, von denen sich eine gegen die Hochstufung der Partei zum „Verdachtsfall“ und die anderen gegen Angaben über Mitgliederzahlen des formal aufgelösten „Flügel“.
Anhängig an den Klagen seien zwei Eilanträge auf einstweilige Unterlassung, da eine Gerichtsentscheidung mehrere Monate dauern könnte. Laut ZDF will das Verwaltungsgericht am Montag eine Zwischenentscheidung bekannt geben. Darin werde verkündet, was bis zur Entscheidung mit den Anträgen geschehe.
Mit großer Interesse und Spannung warte ich auf die kommende Woche, mal schauen wie sich das alles noch entwickeln mag – Spannend und interessant.
Christian Dauck
In dem Eilantrag gegen die Hochstufung zum „Verdachtsfall“, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, beantragt die AfD unter anderem, der Verfassungsschutz müsse es unterlassen, „die Klägerin als ‘Verdachtsfall’ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen“. Außerdem soll dem Bundesamt untersagt werden, die AfD als „‘gesicherte extremistische Bestrebung’ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen“.
Entscheidung des Verfassungsschutzes soll unmittelbar bevorstehen
Hintergrund sind Medienberichte über eine zu erwartenden Hochstufung der AfD als „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz. Demnach soll die entsprechende Entscheidung Anfang nächster Woche fallen.
AfD-Chef Jörg Meuthen hatte bereits am Dienstag auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mitgeteilt, daß seiner Partei keine Kenntnisse von einer solchen bevorstehenden Entscheidung des Verfassungsschutzes vorlägen. „Auf Presseberichte reagieren wir nicht.“ Sollten sich diese bewahrheiten, werde sich die Partei gegen „eine solche absurde Entscheidung mit dem vollen zur Verfügung stehenden juristischen Instrumentarium wehren“.
Der Verfassungsschutz hatte die gesamte Partei Anfang 2018 zum „Prüffall“ erklärt. Bislang werden die Landesverbände von Thüringen und Brandenburg als „Verdachtsfälle“ geführt. Grund für die Beobachtung der Gesamtpartei ist den Berichten zufolge die Annahme der Behörde, daß der formal aufgelöste „Flügel“ der AfD immer weiter an Einfluß gewinnen konnte. Sollte die gesamte AfD zum „Verdachtsfall“ erklärt werden, dürfen zu ihrer Überwachung auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Observation, die Überwachung der Kommunikation und die Anwerbung von V-Leuten. (ag/ls)
Quelle: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/afd-klagt-gegen-verfassungsschutz-2/
Entscheidung soll kommende Woche fallen: AfD-Chef Meuthen kündigt Widerstand gegen Verfassungsschutz-Beobachtung an
Stand: 19.01.2021
BERLIN. Die Einstufung der AfD zum „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz steht Berichten zufolge unmittelbar bevor. Demnach soll die entsprechende Entscheidung Anfang nächster Woche fallen, meldeten die Frankfurter Allgemeine Zeitung und das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag übereinstimmend.
Dem Bundesinnenministerium liege ein rund eintausend Seiten starkes Gutachten vor. „Die Entscheidung fällt in der kommenden Woche“, sagte ein nicht genannter Landesinnenminister dem RND. Über deren Ausgang herrsche „große Einigkeit“. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „mit im Boot“.
AfD kündigt juristischen Widerstand an
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang 2018 zum „Prüffall“ erklärt. Den Regeln nach muß die Behörde binnen zwei Jahren entscheiden, was die Prüfung ergeben hat, heißt es in den Berichten. Allerdings müsse die Entscheidung gerichtsfest und begründet sein. Außerdem dürfe sie nicht im Umfeld von Wahlen verkündet werden. In diesem Jahr finden mehrere Landtagswahlen statt, die ersten am 14. März. Zudem wird ein neuer Bundestag gewählt.
AfD-Chef Jörg Meuthen teilte auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mit, daß seiner Partei keine Kenntnisse von einer solchen Entscheidung des Verfassungsschutzes vorlägen. „Auf Presseberichte reagieren wir nicht.“ Sollten sich diese bewahrheiten, werde sich die Partei gegen „eine solche absurde Entscheidung mit dem vollen zur Verfügung stehenden juristischen Instrumentarium wehren“.
Bislang werden die Landesverbände von Thüringen und Brandenburg als „Verdachtsfälle“ geführt. Grund für die Beobachtung der Gesamtpartei ist den Berichten zufolge die Annahme der Behörde, daß der formal aufgelöste „Flügel“ der AfD immer weiter an Einfluß gewinnen konnte.
AfD gibt „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ ab
Die AfD hatte in den vergangenen Monaten mehrere Kampagnen gestartet, mit denen sie Vorwürfe konterte, die Partei stünde nicht auf dem Boden des Grundgesetztes. Zuletzt veröffentlichten am Montag rund 30 Landes- und Bundesvorstände sowie andere Mitglieder relevanter Parteigremien die „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“.
Darin heißt es unter anderem:
„Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“
Es sei gleichzeitig aber ein „völlig legitimes Ziel“, das „deutsche Volk, seine Sprache und seine gewachsenen Traditionen langfristig erhalten zu wollen“. Die AfD halte es für „eminent wichtig, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und damit die Aufnahme in das deutsche Staatsvolk, die definitiven Charakter hat, an strenge Bedingungen zu knüpfen“.
Zu den Unterzeichnern gehören neben den Parteichefs Meuthen und Tino Chrupalla unter anderem auch deren Stellvertreter Alice Weidel, Stephan Brandner und Beatrix von Storch. Auch der Thüringer Landesvorsitzende Björn Höcke, der als einer der Köpfe des „Flügel“ galt, zählt dazu.
Der Bundesverfassungsschutz hatte der AfD 2019 in einem Gutachten vorgehalten, Teile der Partei wie der „Flügel“ oder deren Jugendorganisation würden einen „ethnisch-homogenen Volksbegriff“ vertreten, der mit der durch das Grundgesetz garantierten Menschenwürde nicht vereinbar sei. (ls)
Quelle: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/verfassungsschutz-afd-verdachtsfall/
Verfassungsschutz zur AfDPrüfung – aber keine Beobachtung
Stand: 15.01.2019
Der Verfassungsschutz sieht bei der AfD Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen, einer Beobachtung entgeht sie aber vorerst. Gegen ihre Einstufung als Prüffall kündigte die Partei juristischen Widerstand an.
Die AfD wird als Gesamtpartei offiziell ein Fall für den Verfassungsschutz. „Dem BfV liegen erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Politik der AfD vor“, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang in Berlin.
Die gesamte Partei werde daher künftig als Prüffall betrachtet. Das bedeute, dass offen wahrnehmbare Äußerungen der Partei weiter kontinuierlich ausgewertet würden, personenbezogene Daten aber nicht gespeichert und keine nachrichtendienstlichen Mittel wie V-Männer zum Einsatz kommen werden.
Haldenwang zufolge fiel traf die Behörde ihre Entscheidung auf Grundlage einer monatelangen Prüfung von öffentlich zugänglichen Informationen. Die Anhaltspunkte, die zu ihrer Einschätzung geführt hätten, seien aber nicht hinreichend verdichtet, um auch eine Beobachtung unter „Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln“ einzuleiten.
Die Einstufung als Prüffall begründete Haldenwang besonders mit Aussagen von AfD-Politikern, die „mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar waren“. Das betreffe völkisch-nationalistische und muslim- sowie fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen. Der Verfassungsschutz stützt sich bei seiner Einschätzung besonders auf Äußerungen von AfD-Vertretern und nicht so sehr auf das Parteiprogramm.
Die AfD sei eine „große Partei mit einer hohen Diversität in ihren politischen Aussagen“, fügte Haldenwang hinzu. Insofern könne „noch nicht hinreichend beurteilt werden“, ob die gefundenen Anhaltspunkte „charakteristisch für die Ziele und die Ausrichtung der gesamten Partei“ seien. Ob dies der Fall ist, will das BfV nun im Rahmen der Prüffallbewertung klären.
Seehofer stützt Entscheidung
Innenminister Horst Seehofer (CSU) stellte sich hinter die Entscheidung des Verfassungsschutzes. „Wir haben diese umfangreiche Studie selbst auch beurteilt. Wir halten sie für plausibel. Und deshalb stehe ich hinter diesen Entscheidungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz“, sagte er vor einer Sitzung der Unionsfraktion in Berlin. Zugleich betonte er, es gehe nicht um eine politische, sondern eine fachliche Entscheidung des Verfassungsschutzes.
Auf die Frage, ob diese politische Auswirkungen habe, sagte Seehofer: „Natürlich ist das auch von politischer Bedeutung. Aber ich lege großen Wert darauf, dass es keine Entscheidung von Politikern ist, sondern von den Verfassungsschutzbehörden, entschieden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, aber auch gestützt auf Material der Länder.“
AfD will sich juristisch wehren
Die AfD kündigte an, sich juristisch gegen ihre Einstufung als Prüffall zu wehren. Die Partei halte die Entscheidung des Verfassungsschutzes für falsch, sagte der Parteivorsitzende Alexander Gauland. „Wir werden gegen diese Entscheidung juristisch vorgehen.“ Die Partei habe dies bereits prüfen lassen. Die Argumente des BfV seien „durchgehend nicht tragfähig“.
Gauland machte ein „gesellschaftliches Klima“ und „politischen Druck“ für die Entscheidung verantwortlich. Die Co-Vorsitzende Alice Weidel sagte, mit dem ehemaligen Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, wäre eine derartige Entscheidung der Behörde nicht möglich gewesen. „Darum musste er gehen.“
Einzelne Organisationen zu Verdachtsfällen erklärt
Noch einen Schritt weiter als bei der Gesamtpartei ging der Verfassungsschutz bei der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ und der Vereinigung „Flügel“ um den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke: Beide wurden zu Verdachtsfällen erklärt. Zur „Jungen Alternative“ lägen dem BfV „inhaltlich und numerisch hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor“, dass es sich bei der Nachwuchsorganisation um eine „extremistische“ Organisation handle, sagte Haldenwang. Entsprechende „stark verdichtete Anhaltspunkte“ auf eine „extremistische Bestrebung“ gebe es auch hinsichtlich der Sammlungsbewegung „Flügel“.
Wird eine Organisation zum Verdachtsfall erklärt, so ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich, wenngleich auch nur sehr eingeschränkt. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz. Das ist nur erlaubt, wenn eine Organisation als Beobachtungsobjekt eingestuft wird.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-145.html