Bundestag ändert die Regelungen über die Bestands­daten­auskunft und Bundestag beschließt Verwendung einer Identifikationsnummer

Bundestag ändert die Regelungen über die Bestands­daten­auskunft

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020“ (19/25294) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (19/26267) angenommen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für ihren Gesetzentwurf, die Opposition lehnte ihn ab.

Keine Mehrheit fand ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verfassungskonform auszugestalten (19/22888). CDU/CSU, SPD und AfD lehnten ihn ab, Linksfraktion und Grüne stimmten ihm zu, die FDP enthielt sich. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/25886).

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Ziel des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen ist, es, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umzusetzen. Die inhaltlich mit den für verfassungswidrig erklärten Normen übereinstimmenden Vorschriften des Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes und des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität wurden geändert. Betroffen sind die Übermittlungsbefugnisse des Paragrafen 15a des Telemediengesetzes (TMG) und die Übermittlungsregelung für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen des Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Geändert wurden darüber hinaus die polizeilichen Abrufregelungen des Bundespolizeigesetzes, des Bundeskriminalamtgesetzes, des Zollfahndungsdienstgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, die nachrichtendienstlichen Abrufregelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst und des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst sowie der Paragraf 100j der Strafprozessordnung. Da die Gesetzgebungskompetenz für das Gefahrenabwehrrecht die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt, hatten die Fraktionen die Paragrafen 15a TMG und 113 TKG entsprechend offen formuliert. Die entsprechenden Landesgesetze müssten von den Ländern geändert werden, heißt es im Gesetzentwurf.

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-bestandsdatenauskunft-817434


Beide Gesetzentwürfe finde ich total Super und lasen mein Herz höher schlagen! Absolut Klasse!

Christian Dauck

Bundestag beschließt Verwendung einer Identifikationsnummer

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, den Entwurf der Bundesregierung zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (19/24226) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen das Votum von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Der Entscheidung zum sogenannten „Registermodernisierungsgesetz“ lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/26247)  und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/26273) zugrunde.

Abgelehnt wurde ein von der FDP-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Verfassungskonforme Registermodernisierung – ohne steuerliche Identifikationsnummer“ (19/24641). Dagegen stimmten CDU/CSU und SPD, dafür stimmten AfD, FDP, Die Linke und Grüne. Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „E-Government entschlossen vorantreiben – Registermodernisierung verfassungskonform umsetzen“ (19/25029) vorgelegter Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von FDP, Die Linke und Grüne zurückgewiesen. Auch diesen Abstimmungen lag vom Innenausschuss eine Beschlussempfehlung (19/26247) zugrunde. 

Erstmals beraten wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Registermodernisierung – Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes zurückziehen und Steuer-Identifikationsnummer als behördenübergreifendes Personenkennzeichen verwerfen“ (19/26232). Der Antrag wurde zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Danach soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“.

Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll der Vorlage zufolge die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden. Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“. Für die Transparenz soll ein „Datencockpit“ aufgebaut werden, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, leisten die eindeutige Identifikation und die Bereitstellung von qualitätsgesicherten personenbezogenen Daten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Onlinezugangsgesetzes. In der Interaktion mit der Verwaltung müssten Bürger regelmäßig grundlegende Daten wie Adresse oder Familienstand immer wieder angeben oder bestimmte Dokumente wie etwa die Geburtsurkunde vorlegen. Diese Aufwände ließen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann.

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-registermodernisierung-818730