Das letzte Wochenende und die Tage nach Smarten (Intelligenten) Heizthermostaten geschaut und Videos über die Montage geschaut.
Der gefällt mir ganz gut, das Design ist toll – Modern und Zeitlos. Ein günstiger Preis für 5 Stück mit App Steuerung war das Kriterium. Wird Freitag geliefert.
GENIUS BLE 100: BLUETOOTH-THERMOSTAT MIT LED-ANZEIGE UND BENUTZERFREUNDLICHER APP
GENIUS BLE 100 revolutioniert den Markt der elektronischen Bluetooth-Heizkörperthermostate mit neuartigem Design und bisher nie dagewesener Funktionalität. Durch den Einsatz von Sensortasten und den Verzicht auf mechanische Bedienelemente ist ein überzeugend einfaches Design möglich geworden. GENIUS BLE 100 zeigt eingestellte Temperaturen intuitiv verständlich über eine LED-Anzeige an und ermöglich damit eine intuitiv verständliche, optische Rückmeldung, wie sie Nutzer von traditionellen Thermostaten seit Jahrzehnten gewohnt sind. Die Programmierung des GENIUS BLE 100 wurde komplett überarbeitet.
Das Thermostat kann komplett per Bluetooth programmiert werden. Dabei wird der individuelle Heizplan vom Nutzer mit der dafür neu gestalteten App erstellt. Über die nutzerfreundliche App kann die Temperatur der Heizung auch jederzeit bequem vom Smartphone oder Tablet aus verändert werden und ermöglicht so komfortable Smart-Home-Funktionalitäten.
Funktionen:
Bluetooth 4.2
6-LED-Bargraph Display
Touch-Bedienung
geräuscharmer Lauf
bis zu 30% Heizkosten sparen
Heiz- und Sparzeiten individuell einstellbar
Tages- oder Wochenzeiten einzeln programmierbar
4 Heizperioden pro Tag programmierbar
Fenster-Offen-Erkennung
Urlaubsfunktion
Kindersicherung
automatische Sommer-/ Winterzeitumstellung
Frostschutzfunktion
Kalkschutzfunktion
passt auf viele bekannte Heizkörperventile
Gut finde ich hier das ich nicht nur die eingestellte Temperatur sehen kann die der Thermostat hält sondern auch die der Thermostat an seiner Position messt. https://eurotronic.org/wp-content/uploads/2020/07/BAL_Genius-BLE100_web_DE.pdfAuch praktisch die Kontrolle über Fehlerkorrektur (Offset): Ein Temperatur Offset kann vorgenommen werden, wenn sich ein Heizkörperthermostat an einem ungünstigen Ort in einem Raum befindet (hinter einem Schrank, nah an einer undichten Fensterfassade oder hinter einem Vorhang) und die dort gemessene Temperatur von der eigentlichen Raumtemperatur abweicht.
Mit einem Temperatur Offset kann man dies ausgleichen. Ein Temperatur Offset ist somit eine Fehlerkorrektur (Temperaturkorrektur) der vorhandenen Temperaturbedingungen in einem Raum am Heizkörperthermostat
Montage von Heizungsthermostaten
Erst dachte ich man muss diese stelle speziell am Gewinde abdichten, machen die Monteure gar nicht. Mach ja eigentlich auch keinen sinn an diesem Gewinde da Wasser so oder so durchlaufen würde, die Überwurfmutter steckt ja (Wasserundicht) auf dem Thermostat, wo etliche Lüken klaffen und das Wasser als erstes durchkommt wen das verbaute Ventil undicht ist . Dann kann man das selber wechseln ohne viel aufwand.
Endlich mehr Komfort und bessere sowie bequeme Kontrolle beim Heizen. Und wenn man noch was sparen kann ist das ja nicht schlecht zumal der CO2 Preis steigen wird. War nicht leicht diesen zu bekommen, da die meisten Shops ein älteres Modell ohne Bluetooth was aber genauso so aussieht, anbieten und das andere Modell ausverkauft ist. Ein einzigen online Shop (Hellweg) wo dem ich noch nie was gehört habe, hab ich gefunden.
Der Bundesrat hat viele im Bundestag beschlossene Gesetze befürwortet/ausgedehnt
Mit der StPO-Novelle kommt zudem eine einheitliche Rechtsgrundlage, mit der die Polizei und andere Sicherheitsbehörden wie der Zoll automatisierte Kennzeichenlesesysteme im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken nutzen dürfen. Die Daten können im Anschluss mit Nummernschildern von Kfz abgeglichen werden, die auf den Beschuldigten oder auf Verbindungspersonen zugelassen sind oder von ihnen genutzt werden. Bedingung ist, dass „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine begangene Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen.
Mit Paragraf 95a StPO dürfen Ermittler künftig vor allem auf elektronische Beweismittel wie beim Provider gespeicherte E-Mails oder Chats, Inhalte eines Nutzerkontos eines sozialen Netzwerks sowie Daten in der Cloud teils heimlich zugreifen. Mit der Reform wird auch der bereits breite Straftatenkatalog für heimliche Online-Durchsuchungen mit Staatstrojanern und für den großen Lauschangriff ausgedehnt. Entsprechende Eingriffe in IT-Systeme sind künftig auch bei Delikten wie gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetrug sowie bei Tatbeständen aus dem Außenwirtschafts- und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz zulässig.
StPO: Bundestag erlaubt nächtliche Durchsuchungen und Kennzeichen-Überwachung
Mit StPO-Verschärfungen setzt der Bundestag auf mehr Durchsuchungen nachts, Staatstrojaner, Kfz-Kennzeichen-Scanning sowie heimliche E-Mail-Beschlagnahme.
Der Bundestag hat Freitagfrüh um 00:26 Uhr die sogenannte Cyberbunker-Klausel in die Strafprozessordnung (StPO) eingefügt. Die Polizei darf damit künftig auch zur Nachtzeit Wohnungen, Geschäftsräume und Besitztümer durchsuchen, um Rechner und IT-Systeme im laufenden Zustand zu erwischen und so unverschlüsselte Daten kopieren sowie beschlagnahmen zu können. Eine entsprechende StPO-Reform haben die Abgeordneten mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Die Linke und die Grünen waren dagegen und forderten ein Moratorium, AfD und FDP enthielten sich.
Der ergänzte Paragraf 104 StPO lässt fortan Durchsuchungen auch zwischen 21 und 6 Uhr zu, „wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen“, dass während der Maßnahme „auf ein elektronisches Speichermedium zugegriffen werden wird, das als Beweismittel in Betracht kommt“. Weitere Voraussetzung ist, dass andernfalls „die Auswertung des elektronischen Speichermediums, insbesondere in unverschlüsselter Form, aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“. Bisher war eine solche Störung der Nachtruhe nur bei Gefahr im Verzug, zur „Verfolgung auf frischer Tat“ sowie zum Ergreifen eines entwichenen Gefangenen erlaubt.
Nächtliche Durchsuchungen
„In Deliktsbereichen, die vorwiegend durch die Nutzung von Computern und Ähnlichem begangen werden, stehen die Ermittlungsbehörden vermehrt vor dem Problem, dass die Täter ihre Datenträger durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor dem Zugriff durch die Strafverfolgungsbehörden schützen“, begründeten CDU/CSU und SPD ihre entsprechende Änderung am Regierungsentwurf. Gelinge die Entschlüsselung nicht und zeige sich der Beschuldigte nicht kooperativ, werde eine „digital-forensische Auswertung“ verhindert. Daher sei es von großer Bedeutung, Datenträger möglichst in unverschlüsseltem Zustand zu beschlagnahmen.
Schon jetzt hätten einige Gerichte zwar Beschlüsse für Durchsuchungen in den Nachtstunden erlassen, „weil bestimmte Tätergruppen als sehr nachtaktiv angesehen werden“ und Beschuldigte in dieser Zeit am „offenen PC“ angetroffen werden sollten, erklärte die Koalition. Eine einheitliche Rechtsprechung gebe es dazu aber nicht, sodass das Verfahren nun ausdrücklich geregelt werden solle. Der „besonderen Schutzwürdigkeit der Nachtruhe“ werde Rechnung getragen: Die Umstände des Einzelfalls müssten geprüft werden.
Zuvor hatte Rheinland-Pfalz sich im Bundesrat für eine solche Klausel starkgemacht. Der Justizminister des Landes, Herbert Mertin (FDP), begründete dies vor allem mit dem Cyberbunker-Verfahren und ähnlichen Situationen. Die Rechner müssten hier bei einem Zugriff laufen, was bei Internet-Kriminellen häufig nachts der Fall sei.
Automatisiertes Kfz-Kennzeichen-Scanning
Der Gesetzgeber schafft ferner eine einheitliche Rechtsgrundlage, mit der die Polizei und andere Sicherheitsbehörden wie der Zoll automatisierte Kennzeichenlesesysteme (AKLS) im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken nutzen dürfen. Die Daten können im Anschluss abgeglichen werden mit Nummernschildern von Kfz, die auf den Beschuldigten oder auf Verbindungspersonen zugelassen sind oder von ihnen genutzt werden. Bedingung ist, dass „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine begangene Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen.
Die Regierungsfraktionen sahen entgegen von Forderungen aus dem Bundesrat und von Staatsanwälten zunächst davon ab, das Werkzeug auch für weitergehende Ermittlungen freizugeben. Eine verfassungskonforme Ausgestaltung der damit verknüpften Autofahrer-Vorratsdatenspeicherung erscheint ihnen aber zumindest denkbar. Zuvor müssten aber die Voraussetzungen sorgfältig geprüft und die Erfahrungen mit der jetzt kommenden Befugnis ausgewertet werden.
Heimlicher Zugriff auf E-Mails und Post
Mit Paragraf 95a StPO dürfen Ermittler zudem künftig vor allem auf elektronische Beweismittel wie beim Provider gespeicherte E-Mails oder Chats, Inhalte eines Nutzerkontos eines sozialen Netzwerks sowie Daten in der Cloud teils heimlich zugreifen dürfen. Es soll hier vor allem um die Strafverfolgung „in den Bereichen Kinderpornografie, Handel mit Waffen, Drogen, Hehlerware und sonstigen verbotenen Gegenständen sowohl im Internet als auch im sogenannten Darknet“ gehen. Experten hatten hier vor einem Teich voller potenzieller Zufallsfunde und dem gläsernen Bürger gewarnt.
Mit der Novelle wird auch der bereits breite Straftatenkatalog für heimliche Online-Durchsuchungen mit Staatstrojanern und für den großen Lauschangriff weiter ausgedehnt. Entsprechende tiefe Eingriffe in IT-Systeme sind künftig auch bei Delikten aus dem Bereich des Menschenhandels, gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetrugs sowie bei Tatbeständen aus dem Außenwirtschafts- und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz zulässig.
Die Regeln zur Postbeschlagnahme hat der Bundestag ebenfalls verschärft: Strafverfolger dürfen bald auch Auskunft von Postdienstleistern über Sendungen von oder an beschuldigte Personen verlangen können, die bereits ausgeliefert sind oder sich noch nicht beim Serviceanbieter befinden. Dies sei wichtig, „um eine effektive Strafverfolgung auch in Zeiten des vermehrten Online-Versandhandels zu gewährleisten„. Gerade der zunehmende Versand krimineller Ware „über das besonders abgeschottete Darknet“ könne so besser aufgeklärt werden.
Bundesrat billigt die Einführung neuer Straftatbestände
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 Neuregelungen im Strafrecht gebilligt, die der Bundestag kurz zuvor beschlossen hatte.
Feindeslisten
Dabei geht es vor allem um die Einführung eines Straftatbestandes für die Veröffentlichung so genannter „Feindeslisten“: Sammlungen personenbezogener Daten, die beispielsweise durch ausdrückliche oder subtile Drohungen in einem Zusammenhang verbreitet werden, den die Betroffenen und die Öffentlichkeit als einschüchternd oder bedrohlich empfinden können.
Zum Schutz hiervor sieht das Gesetz einen neuen Straftatbestand vor: das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten – Paragraf 126a. Die Verbreitung von Daten wie Namen und Adressen ist künftig strafbar, wenn sie in einer Art und Weise geschieht, die dazu geeignet ist, die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen in die Gefahr zu bringen, Opfer einer Straftat zu werden. Unter die potenziellen Straftaten fallen Verbrechen sowie sonstige rechtswidrige Taten, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von besonderem bedeutendem Wert richten.
Verhetzende Beleidigung
Ein weiterer neue Paragraf 192a Strafgesetzbuch ahndet die sogenannte verhetzende Beleidigung. Er erfasst Inhalte, die eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden und hierdurch die Menschenwürde der betroffenen Personen verletzen können.
Anleitungen zum Kindesmissbrauch
Außerdem wird mit Paragraf 176 Strafgesetzbuch auch ein neuer Straftatbestand der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern geschaffen.
Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.
Die letzte Bundesratssitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hätte nichtschöner sein können – Super!Ein guter Tag für das Internet.
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 mehrere vom Bundestag beschlossene Änderungen im Strafgesetzbuch/Strafrecht gebilligt. Ein erfolgreicher Tag: Änderungen im Strafgesetzbuch/Strafrecht und Staatstrojaner beim Verfassungsschutz. Ein guter Tag für das Internet, das immer mehr zu einem Rechtsfreien raum wird. der Rechtsfreie Raum im Internet schwindet, und das ist eine gute Entwicklung. Ich bin sehr zufrieden und es war einer der besten Bundesratssitzungen. So viel schöne Sachen vor der Sommerpause dabei – Super! Tolle und erfolgreiche Arbeit!
Christian Dauck
Cyberstalking
Effektivere Bekämpfung von Stalking und Schutz vor Zwangsprostitution
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 mehrere vom Bundestag beschlossene Änderungen im Strafgesetzbuch gebilligt. Diese betreffen vor allem die Bekämpfung von Cyberstalking und den Schutz vor Zwangsprostitution.
Bislang hohe Strafbarkeitsschwelle
Stalking ist in § 238 Strafgesetzbuch als „Nachstellung“ unter Strafe gestellt. Die bisherige Formulierung dieser Norm führt in der Praxis zu Schwierigkeiten für die Strafverfolgung, weil sie sehr hohe Anforderungen an ein strafbares Verhalten stellt. Nach der geltenden Fassung wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung „schwerwiegend“ zu beeinträchtigen, indem er „beharrlich“ bestimmte Tathandlungen begeht.
Künftig niedrigere Anforderungen
Das Gesetz senkt die Strafbarkeitsschwelle aus Gründen des Opferschutzes. Künftig reicht aus, dass Täter „wiederholt“ einer Person nachstellen. Außerdem genügt, dass die Lebensgestaltung der Opfer „nicht unerheblich“ beeinträchtigt ist. Für besonders schwere Fälle wird eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich sein.
Zudem wandelt das Gesetz die derzeit in § 238 Absatz 2 Strafgesetzbuch enthaltene Qualifikationsvorschrift unter Beibehaltung der erhöhten Strafandrohung in eine Regelung besonders schwerer Fälle um und erweitert sie.
Cyberstalking soll ausdrücklich erfasst werden
Zwar können Cyberstalking-Handlungen bereits nach derzeitiger Rechtslage teilweise bestraft werden. Aus Gründen der Bestimmtheit und der Rechtssicherheit werden entsprechende Handlungen aber nun ausdrücklich gesetzlich erfasst. Beim Cyberstalking werden die Opfer etwa durch so genannte Stalking-Apps ausgespäht. Täter auch ohne vertiefte IT-Kenntnisse können so unbefugt auf E-Mail- oder Social-Media-Konten sowie Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und deren Sozialleben ausspähen. Dabei werden Betroffene eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Opfer diffamiert.
Strafen für Freier von Zwangsprostitution
Zum Schutz von Prostituierten wird die Freierstrafbarkeit ausgeweitet. Freier machen sich künftig bei sexuellen Handlungen mit Zwangsprostituierten nicht nur strafbar, wenn sie vorsätzlich handeln, sondern auch dann, wenn sie zumindest leichtfertig verkennen, dass es sich um Zwangsprostitution handelt.
Weitere Schritte
Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann zu Beginn des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.
Heute rühmen sich FDP-Politiker den Staatstrojaner im Bundesrat gestoppt zu haben. Was eine Lüge und Verarschung an Bürger und Bürgerinnen darstellt. Der Staatstrojaner ist nicht gestoppt. Erstens weil erstmal nur das „Bundespolizeigesetz“ eine Ehrenrunde im Gesetzgebungsverfahren macht. Die Weiterleitung an den Vermittlungsausschuss stoppt kein Gesetz und oft werde auch keine allzu großen Änderungen vorgenommen. Die dann später dann doch wieder vom Bundesrat beschlossen werden.
Um das mal gerade zu rücken: ja, für die #Bundespolizei bis auf Weiteres keine #Staatstrojaner. Anders ist es bei unseren Geheimdiensten – dort wurde das Gesetz heute leider gebilligt. https://t.co/SXFwb9fLM9
Und Zweites, am aller wichtigsten: Wurde das neue Verfassungsschutzgesetz mit Staatstrojaner verabschiedet.
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen Die Anpassungen reagieren insbesondere auf die aktuellen Ereignisse im Bereich des Rechtsterrorismus und im Phänomenbereich des Rechtsextremismus. Diese gebieten, auch Einzelpersonen gezielt in den Blick zu nehmen sowie die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund mit dem MAD gerade bei der Aufklärung des Rechtsextremismus zu verbessern. Zudem wird die Befugnis zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Einbezug von Messengerdiensten („ruhende Kommunikation“) geregelt. Hierdurch reagiert der Gesetzgeber auf die gewandelten Kommunikationsgewohnheiten unter Nutzung moderner Technik.
A. Problem und Ziel Die aktuellen Herausforderungen insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus erfordern eine Anpassung der Befugnisse, um die Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu gewährleisten. B. Lösung Die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung im Artikel 10-Gesetz (G 10) werden um eine Regelung der Durchführung als Quellen-TKÜ ergänzt. Zudem werden der personenbezogene Aufklärungsansatz geschärft und die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) verbessert. Darüber hinaus werden Anpassungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorgenommen.
„§ 2 Pflichten der Anbieter von Post- und Telekommunikationsdiensten; Verordnungsermächtigung“. b) In Absatz 1 werden die Sätze 3 bis 5 aufgehoben. c) Nach Absatz 1 werden die folgenden Absätze 1a und 1b eingefügt: „(1a) Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung
Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen; § 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, § 4a des MAD-Gesetzes und § 3 des BND-Gesetzes bleiben unberührt,
Inhalte, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuleiten,
die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen, auch durch Zugangsgewährung zu seinen Einrichtungen während seiner üblichen Geschäftszeiten, sowie
die Einbringung von technischen Mitteln zur Durchführung einer Maßnahme nach § 11 Absatz 1a durch Unterstützung bei der Umleitung von Telekommunikation durch die berechtigte Stelle zu ermöglichen, Zugang zu seinen Einrichtungen während seiner üblichen Geschäftszeiten zu gewähren sowie die Aufstellung und den Betrieb von Geräten für die Durchführung der Maßnahmen.
Mit den neuen Absatz 1a werden die bisher in Absatz 1 Satz 3 bis 5 geregelten Pflichten der Anbieter, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder hieran mitwirken, eigenständig geregelt und an die Gegebenheiten der digitalisierten Nachrichtenübermittlung angepasst. Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 3 entsprechen dem bisherigen Absatz 1 Satz 3 und 4. Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 wurde in Bezug auf die gegenwärtige Formulierung „Sendungen … auszuhändigen“ vor dem Hintergrund der digitalisierten Nachrichtenübermittlung in Nummer 2 der neuen Fassung sprachlich überarbeitet („Inhalte … auszuleiten“). Die Verpflichtung zur Ausleitung beinhaltet die Übermittlung von Inhalten der Telekommunikation in der Regel in digitaler Form. In Absatz 1a Satz 1 Nummer 3 wird ergänzend klargestellt, dass eine Verpflichtung, die Überwachung und Aufzeichnung zu ermöglichen, auch darin bestehen kann, der berechtigten Stelle Zugang zu seinen Einrichtungen zu gewähren. Mit Absatz 1a Satz 1 Nummer 4 wird eine Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Einbringung technischer Mittel nach § 11 Absatz 1a neu eingeführt.
Die Pflicht zur Gewährung von Zugang zu technischen Einrichtungen nach den Nummern 3 und 4 beinhaltet für die Anbieter insbesondere, die Aufstellung und den Betrieb von Geräten für Maßnahmen nach § 3 in ihren Räumen zu dulden und den für die Durchführung der Maßnahme verantwortlichen Stellen Zugang zu diesen Geräten zu gewähren (so zu bestimmten Fällen bereits § 110 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG). Dies schließt die Bereitstellung geeigneter Infrastruktur mit ein. Die Pflicht nach Nummer 4 bezieht sich auf die Umleitung des für das in der Anordnung gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes bezeichnete informationstechnische System bestimmten Datenstroms über Geräte für die Durchführung einer Maßnahme nach § 11 Absatz 1a. Dies bedeutet, dass nicht lediglich eine Kopie ausgeleitet wird, da die umgeleiteten Daten nach Durchführung der Maßnahme zur Weiterleitung an den Adressaten bestimmt bleiben.
Im Einzelnen Durch das Regelungsvorhaben soll das Verfassungsschutzrecht aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Die wesentlichen Regelungen mit Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand sind:
Den Nachrichtendiensten werden neue Aufklärungsbefugnisse in Form der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), d. h. Auslesen verschlüsselter Übertragungen von z.B. Smartphones, gewährt.
Optionale Möglichkeit gemeinsamer Datenhaltung zwischen den Verfassungsschutzbehörden und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD).
Anpassung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Stärkung parlamentarischer Kontrolle (u.a. Erweiterung der G10-Kommission)
Wirtschaft Anbietern von Telekommunikationsdiensten wird eine Mitwirkungspflicht im Rahmen der Durchführung der Quellen-TKÜ auferlegt. Die Pflicht besteht darin, dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder anderen berechtigten Behörden während der Geschäftszeiten Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren sowie die Aufstellung und den Betrieb von Geräten für die Durchführung der Quellen-TKÜ zu ermöglichen.
Der #Bundesrat hat gerade den #Staatstrojaner gestoppt und das ist gut so. Mehr Kompetenzen heißt nicht mehr Sicherheit. Vor allem bei mangelnder Kontrolle der Sicherheitsbehörden. Dafür wurde sogar der Anschlag am #Breitscheidplatz instrumentalisiert.
Man sollte erstmal die Drucksachen zum Bundespolizeigesetz und Staatstrojaner mal richtig lesen
Die Fraktion der CDU/CSU wirbt um Zustimmung zu den Vorlagen, die einerseits gesetzliche Anpassungen und Erweiterung von Befugnissen – als Reaktion auf das Attentat am Berliner Breitscheidplatz, den Mord an Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke und der Terror in Halle und Hanau –vorsehen und andererseits die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten stärkten. Der Gesetzentwurf sei zentrales Element zur Stärkung der wehrhaften Demokratie und zur Umsetzung des Maßnahmenkataloges des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Die Befugnisse seien zu dem notwendig zur Bekämpfung der weiter hohen Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/30477 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bedrohung durch den islamistischen Terror sowie die auch wachsende linksextremistische Militanz. Kerninhalt des Gesetzentwurfs seien die Quellentelekommunikationsüberwachung nach StPO-Vorbild, inklusive der Erfassung von Messenger-Diensten als wesentliches Kommunikationsmittel terroristischer Vernetzung.
Es sei hier nicht sinnvoll im Bundespolizeigesetz, dem Verfassungsschutzgesetz und dem BKA-Gesetz unterschiedliche Regelungen vorzusehen und wichtig, dass der Staat gegenüber Terrorismus, Islamismus, Rechtsextremismus und Linksextremisten wehrfähig bleibe.
In dem Gesetz werde dazu ferner vorgesehen, dass der Militärische Abschirmdienst an der Verfassungsschutz-Datenbank teilnehmen könne, um die Dienste systematisch enger zu verzahnen und Informationsverluste zu vermeiden. Im Gesetzentwurf sei über dies die Stärkung des personenbezogenen Aufklärungsansatzes von zentraler Bedeutung. Dieser diene dazu, Radikalisierungsverläufe frühzeitig erkennen, bearbeiten und zielgerichtet reagieren zu können, um den Kampf gegen den Terrorismus effektiver zu gestalten. Man habe ferner Mitwirkungspflichten der Telekommunikationsunternehmen bei der Quellentelekommunikationsüberwachung vorgesehen und dabei die Umleitungspflicht klar begrenzt. Durch die besondere periodische Berichtspflicht und die Stärkung der G-10-Kommission würden die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten erweitert.
Die @fdp hat heute im Bundesrat den #Staatstrojaner gestoppt 🥰. Bürgerrechte sind uns wichtig. Nein heißt Nein bei den Freien Demokraten. Es gibt noch #vielzutun vor dem BVerfG und in anderen bürgerrechtsfeindlichen Gesetzen der Großen Koalition.
Terrorismus, Islamismus, Rechtsextremismus und Linksextremisten haben den Staatstrojaner bekommen
Der Staatstrojaner wurde nicht „Gestoppt“. Beim BKA ist er schon lange gang und gebe. Jetzt darf auch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf Bund und Landeseben Ihn nutzen. Zusammengefasst ein ganzes Dutzend an Sicherheitsbehörden. Da kann vom Staatstrojaner „gestoppt“ nicht die rede sein.
Es ist eine Lüge von FDP Politikern an Bürger und Bürgerinnen. Gibt ja noch den gebildeten Bürger wie mich, der sich fragt was rede die FDP für einen scheiß. Deshalb wähle ich so eine Partei die mich und andere Bürger belügt nicht.
Schade, dass die #FDP 😡 die #Staatstrojaner im Bundesrat gestoppt hat. Sie wären ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Hass und Hetze gewesen.
Das schlimme ist das einige jetzt glauben er sei gestoppt und freuen sich – wiederum andere sind enttäuscht das er doch nicht kommt als Mittel im Kampf gegen Hass und Hetze. Dem ist ja aber nicht so. So wie das die FDP kommuniziert (zu allgemein) hat war das nicht gut/richtig, zu mal jeder Bürger unterschiedliche wünsche an den Staatstrojaner hat.
Das mit nur 97 Zeichen zu kommentieren geht bei dem Komplexen Thema und unterschiedlichen Gesetzen einfach gar nicht. Es hört sich toll an, es ist aber eins nicht – Nicht Wahr! Der Staatstrojaner ist nicht gestoppt.
Bundesrat stimmt über neue Befugnisse für die Bundespolizei ab
In seiner letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause befasst sich der Bundesrat mit der vom Bundestag beschlossenen Ausweitung von Befugnissen der Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr. Das Gesetz bedarf der Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können.
Zusätzliche Rechtsgrundlagen für Ermittlungsmaßnahmen
Die neuen Befugnisse sollen sicherstellen, dass die Behörde auch in Zukunft Kriminalität effektiv bekämpfen kann. Ins Bundespolizeigesetz aufgenommen werden Regelungen zur Überwachung der Telekommunikation, zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten und zum Einsatz technischer Mittel gegen fernmanipulierte Geräte. Auch soll die Bundespolizei die Möglichkeit erhalten, eine Meldeauflage oder ein Aufenthaltsverbot zu erlassen und Maßnahmen zum Schutz von Zeugen zu treffen.
Datenschutzvorgaben umgesetzt
Außerdem passt das Änderungsgesetz die Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen erlangt wurden, an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an. Es enthält auch Vorschriften zum Datenschutz, die der Umsetzung einer EU-Richtlinie dienen. So soll etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Befugnis erhalten, Maßnahmen zur Beseitigung von erheblichen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften anzuordnen.
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
Im Bereich ihrer Zuständigkeit für bestimmte strafprozessuale Maßnahmen wird die Bundespolizei bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern zuständig für die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, einschließlich der Beantragung von Haft zur Sicherung der Abschiebung.
Rechtsgrundlage für finalen Rettungsschuss
Im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) wird eine rechtliche Grundlage für den so genannten finalen Rettungsschuss geschaffen. Dies soll Bundespolizisten in die Lage versetzen, in besonderen Situationen wie Geiselnahmen oder bei Terroranschlägen, die einen derartigen Schusswaffengebrauch erfordern, auf sicherer Rechtsgrundlage handeln zu können. Viele Ländergesetze sehen Entsprechendes für die Landespolizeien bereits vor. Wenn keine anderen geeigneten polizeilichen Mittel gegeben sind, um das Leben Unschuldiger zu retten, kann danach auch mit dem Ziel geschossen werden, eventuell zu töten. Allerdings nur, wenn der finale Rettungsschuss das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.
Baldiges Inkrafttreten geplant
Der Beschluss des Bundestages sieht vor, dass das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
Verfassungsschutzgesetz
Plenum befasst sich auch mit Überwachung von Messengerdiensten
Gleichfalls auf der Tagesordnung des Bundesrates steht das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts. Auch darin geht es um Telekommunikationsüberwachung: Das Gesetz sieht für Nachrichtendienste insbesondere ergänzende Aufklärungsbefugnisse durch die Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messenger-Diensten vor.
Hier ist die Zustimmung des Bundesrates allerdings nicht erforderlich – es handelt sich um ein Einspruchsgesetz.
Meine beiden Lieblingsgesetze sind dabei. Telekommunikationsüberwachung geht immer. Je mehr desto besser.
Ich freue mich über die neue Gesetze und finde sie gut.
Wie sich die Leute alle auf Twitter aufregen, herrlich.
Christian Dauck
Als Bonus dann noch: Ausländerzentralregister und elektronischer Identitätsnachweis.
Die neuen Gesetze vor der Sommerpause können sich echt sehen lassen. Das ist ja wie Weihnachten.
Christian Dauck
Ausländerzentralregister
Bundesrat stimmt über Gesetz zum Ausländerzentralregister ab
Der Bundestag hat beschlossen, alle relevanten ausländerrechtlichen Daten künftig in einem bundesweiten Register zu bündeln. Über einen entsprechenden Gesetzesbeschluss stimmt der Bundesrat am 25. Juni 2021 ab – er kann nur mit seiner Zustimmung in Kraft treten.
Ziel ist es, relevante Daten künftig nur einmal zu erheben, im Ausländerzentralregister AZR zu speichern und von dort in die jeweiligen Fachverfahren zu übernehmen – und bei Änderungen automatisch zu aktualisieren.
Doppelte Datenerhebung vermeiden
Derzeit sind verschiedene Behörden von Bund, Ländern und Kommunen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Ausländern befasst. Diese erheben regelmäßig isoliert voneinander mitunter identische Daten, die nicht immer zentral gespeichert werden, da sie nur einen Teil dieser Daten an das AZR übermitteln dürfen. Dieser unzureichende Abgleich führt dazu, dass die nächste Behörde in der Prozesskette eine erneute Datenerhebung vornehmen und kurzfristig benötigte Dokumente aufwändig anfordern muss – mit erheblichem Mehraufwand für die Behörden und Verzögerung in der Bearbeitung von Anliegen der betroffenen Personen.
Synchronisierung und Aktualisierung
Das Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine Synchronität der Datenbestände: alle bisher dezentral gespeicherten Daten werden zukünftig unmittelbar an das AZR übermittelt und zur Vermeidung von Doppelspeicherungen nur noch dort gespeichert und aktualisiert.
Dies gilt zum Beispiel für Ausweis- und Identifikationsdokumente, die von Ausländerinnen und Ausländern bereits im Original vorgelegt wurden und regelmäßig auch von anderen Behörden im Volltext kurzfristig benötigt werden.
Echtheitsüberprüfung vereinfacht
Bei ausländischen Ausweisdokumenten besteht künftig die Möglichkeit, auch die Ergebnisse der Echtheitsprüfung zu speichern. Eine zentrale Ablage und Dokumentation der Validität erlaubt es somit anderen Behörden, dort vorgelegte Ausweisdokumente mit den gespeicherten abzugleichen und auf eigene Echtheitsüberprüfungen zu verzichten, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Fachkräfteverfahren beschleunigen
Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf um eine Abstimmungsmöglichkeit mit der Bundesagentur für Arbeit erweitert, die das Verfahren für die Fachkräftezuwanderung beschleunigt. Zudem hat er die Voraussetzungen für die Datenspeicherung vor Beantragung eines Visums ergänzt.
Gestuftes Inkrafttreten
Das Gesetz soll zu großen Teilen am 1. November 2021 in Kraft treten. Die Verpflichtung, die Daten zukünftig ausschließlich im AZR zu speichern, tritt erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft, um den Ländern mehr Zeit für die technische Umsetzung wie zum Beispiel Datenbereinigung und Datenmigration zu geben.
eAusweis: Elektronischer Identitätsnachweis
Bundesrat befasst sich mit elektronischem Identitätsnachweis
Am 25. Juni 2021 befasst sich der Bundesrat abschließend mit der Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises auf so genannten mobilen Endgeräten, die der Bundestag am 20. Mai 2021 beschlossen hatte. Bürgerinnen und Bürger sollen sich künftig einfach und nutzerfreundlich allein mit ihrem Smartphone oder einem Tablet identifizieren können.
Sicherheit durch zwei Faktoren
Die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises soll durch zwei Faktoren gewährleistet sein: Der erste Faktor ist eine sechsstellige Geheimnummer, der zweite Faktor der Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel, deren elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium beim Identifizierungsvorgang ausgelesen wird. Mit einer geeigneten Software wie der Ausweis-App 2 auf dem Smartphone oder Tablet sowie der Eingabe der Geheimnummer kann man sich dann künftig elektronisch ausweisen – zum Beispiel bei Online-Verwaltungsleistungen.
Da die Datenübertragung bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit des Speicher- und Verarbeitungsmediums erfüllen müsse, seien möglicherweise nicht alle am Markt erhältlichen Smartphones oder Tablets geeignet, heißt es allerdings in der Gesetzesbegründung.
Verwaltungsleistungen online
Nach dem Onlinezugangsgesetz müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Die sichere Identifizierung der antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element – auch hierzu soll die Gesetzesänderung beitragen.
Ergänzungen im Bundestagsverfahren
Der Bundestag hat den zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Punkten ergänzt und dabei auch Änderungswünsche des Bundesrates aus dessen Stellungnahme aufgegriffen. So werden die Länder befugt, den automatisierten Abruf von Lichtbild und Unterschrift über zentrale Datenbestände zu ermöglichen. Weitere Ergänzungen betreffen Regelungen zur Datenspeicherung – unter anderem durch die Kartenhersteller sowie Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger.
Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. September 2021 in Kraft treten.
Am Wochenende an meinem Heimnetzwerk (jetzt eigens Netzwerk) gearbeitet und es sicherer gemacht. Sowie eigenes W-Lan und ein besseren Switch installiert. VPN Router installiert, günstigen VPN Anbieter zum ausprobieren raus gesucht. Erste Router Einstellungen (Firewall) vorgenommen. Später bzw. wenn Zeit ist eine VPN mit dem Router aufbauen, dass das ohne extra Software und Apps Zuhause funktioniert.
Update 21.06 um 2:00 Uhr: Geschaft! Beim zweiten versuch, hab mich noch mal dran gesetzt und es funktioniert.
Einfach weil ich neugierig bin wie das Funktioniert und wie das ist mit der Internet-Sicherheit/Datenschutz denn nun wirklich ist. Ich hab zwar vor ganz vielen Jahren (über 20 Jahren) davon gehört. Aber mich nie damit beschäftigt.
Am 20.06 die zweite Corona-Impfung im Impfzentrum erhalten. Die erste mit Astrazeneca und die zweite mit Biontech. Hab mich für die Kreuzimpfung entschieden das sie effektiver sein soll, der Arzt hatte das bei der Beratung auch noch mal erwähnt.
Da stört mich dann auch nicht die lange Wartezeit, wenn es besser ist. Beide Nachweise für den digitalen Impfnachweis (Barcodes für die App bekommen), für die Zweite und die erste quasi nachträglich – ein hoch auf die lange Wartezeit zwischen erst und zweit Impfung.
So muss ich mich nicht damit beschäftigen wo ich denn jetzt sowas her bekomme, ein netter Bonus für die lange Wartezeit und das hin und her bzw. durcheinander bei den Impfstoffen.
Bin immer wieder froh hier bei den Pflegeeltern zu sein: es gibt ruhiges Dorfleben, viel Natur, ich hab eine kühle Bude im Sommer (kein Dachgeschoss wie früher). Wir haben ein großen Garten mit Pool! Herrlich! Super!
Bald kann sich die Dorfgemeinschaft wieder treffen und auch das Arbeitslebeben bzw. Praktikumssuche wird besser.
Wenn die Iranerinnen und Iraner am 18. Juni den neuen Präsidenten ihres Landes wählen können, begleiten besondere Umstände den Urnengang. In Iran hat der erzkonservative Ebrahim Raissi beste Chancen auf den Wahlsieg. Moderate und reformorientierte Kandidaten wurden vorab ausgeschlossen.
Chief Justice of Iran, Sayyid Ebrahim Raisi press conference with journalists and media. Sayyid Ebrahim Raisi was registered for the presidential election 2021. Presidential elections are scheduled to be held in Iran in 18 june 2021. (Photo by Sobhan Farajvan / Pacific Press)
Wenn die Iranerinnen und Iraner am 18. Juni den neuen Präsidenten ihres Landes wählen können, begleiten besondere Umstände den Urnengang. Noch nie wurden so viele Bewerber wie aktuell von einer Kandidatur ausgeschlossen. Der Weg zum Präsidentenamt scheint geebnet zu sein für den erzkonservativen Ebrahim Raissi. In der Vergangenheit gab es zwar immer wieder Überraschungen und die Favoriten des Establishments hatten mehrfach das Nachsehen. Doch dafür, dass es auch dieses Mal so kommt, spricht momentan nicht viel. Die Islamische Republik steht vor einer Zäsur.
Seine politische Agenda bestünde aus „Hinrichtungen und Gefängnis“ – mit dieser Breitseite attackierte der nun scheidende Präsident Hassan Rohani bei einem TV-Duell 2017 seinen damaligen Herausforderer Raissi im Rennen um die Präsidentschaft. Im Vergleich dazu fielen die diesjährigen Debatten im Staatsfernsehen mau aus. Sie boten kaum mehr als wechselseitige Schuldzuweisungen für Irans wirtschaftliche Misere. Ein Sinnbild für die veränderten Rahmenbedingungen der bevorstehenden Wahlen.
Raissi, der nun ein zweites Mal antritt, hat kaum Konkurrenz. Diesen Umstand verdankt der 61-Jährige dem Wächterrat, jenem Gremium, das in der Islamischen Republik über die Zulassung von Kandidaten bei Parlaments- und Präsidentschaftswahlen entscheidet.
Wie bereits in der Vergangenheit schloss der Rat – de facto unter der Kontrolle von Ali Chamenei, dem Obersten Führer und mächtigsten Mann im Staate – hunderte Bewerber aus. Doch dieses Mal wurde sogar Angehörigen des konservativen Establishments, wie dem langjährigen Parlamentspräsidenten Ali Laridschani, eine Kandidatur versagt. Aus den Reihen der Moderaten und Reformkräfte wurde kein einziger prominenter Vertreter zur Wahl zugelassen.
Aus den Reihen der Moderaten und Reformkräfte wurde kein einziger prominenter Vertreter zur Wahl zugelassen.
Diese weitreichende Beschränkung des politischen Wettbewerbs ist selbst für die Islamische Republik ein Novum. Zwar waren ihre Wahlen niemals frei und fair. Doch ließ die Obrigkeit der Bevölkerung bislang stets eine echte Wahl zwischen plausiblen Vertretern unterschiedlicher Flügel des Systems. Von den sechs Kandidaten, die neben Raissi nun bei der Wahl ins Rennen gehen, hat jedoch keiner das Format, den Wahlsieg von Chameneis Adlatus ernsthaft zu gefährden.
Das erzkonservative Establishment greift nach der totalen Macht. Im komplexen System der Islamischen Republik kontrolliert es ohnehin die wichtigsten Schaltstellen, die sich einer Legitimierung durch die Bevölkerung entziehen. Nun will es auch die gewählten Institutionen beherrschen. Bereits im Februar 2020 übernahmen die Hardliner das Parlament, begünstigt durch den Ausschluss tausender Moderater und Reformer. Würde Raissi jetzt Präsident werden, wären Letztere vollends marginalisiert.
Auf dem Spiel steht dabei auch die Nachfolge des 82-jährigen Chameneis als Oberster Führer – und damit nicht weniger als der künftige Charakter der Islamischen Republik. Noch vor wenigen Jahren, beflügelt durch den Abschluss des Atomabkommens 2015, forderten moderatere Politikerinnen und Politiker grundlegende Reformen. Der mittlerweile verstorbene Ex-Präsident Ali-Akbar Haschemi-Rafsandschani wollte 2016 das Amt gar abschaffen.
Nach der Aufkündigung des Nukleardeals durch die Trump-Administration 2018 wendete sich jedoch das Blatt. Die Hardliner erhielten Oberwasser und gehen seither aufs Ganze. Dabei orientieren sie sich an autokratischen Vorbildern wie Wladimir Putin oder Xi Jinping, die systematisch den politischen Wettbewerb in ihren Systemen beschränkt haben.
Das erzkonservative Establishment greift nach der totalen Macht.
Das Vorgehen und die Vision der Hardliner sorgen für heftige Kritik, auch innerhalb der islamisch-republikanischen Elite. Hassan Chomeini, Reformpolitiker und Enkel des Gründers der Islamischen Republik Ruhollah Chomeini, mahnte, „niemand habe das Recht, für uns zu bestimmen, wen wir wählen sollen“. Der mittlerweile bei der Staatsführung in Ungnade gefallene Ex-Präsident Mahmud Ahmadinedschad wähnt das Land nach der Entscheidung des Wächterrats „auf dem Weg zum Zusammenbruch“. Sogar aus den Reihen der Hardliner kommt Kritik auf. Der Chefredakteur von Tasnim, einem Nachrichtenportal der Revolutionsgarde, kritisierte ebenfalls die Entscheidung des Wächterrats – und bringt damit die Sorgen eher traditioneller Konservativer zum Ausdruck, die die Islamische Republik in ihrer bisherigen Form erhalten wollen.
Raissi selbst bietet ebenfalls nicht zu knapp Angriffsfläche. Er trägt nicht nur Verantwortung für die Exekution tausender politischer Gefangener 1988. Nachdem ihn Chamenei 2019 zum Chef der Justiz ernannte, war eine seiner ersten Amtshandlungen die, selbst nach den Maßstäben der Islamischen Republik, bislang blutigste Niederschlagung öffentlicher Proteste im November desselben Jahres. Zu beklagen sind hunderte Tote, noch immer tausende Inhaftierte und zahlreiche im Anschluss an die Proteste Hingerichtete. Seit Raissi die Geschicke der Justiz verantwortet, nahmen Folter und Isolationshaft in den Gefängnissen zu, politischen Gefangenen wird zunehmend medizinische Behandlung versagt und erstmals seit 20 Jahren wurde wieder ein Todesurteil wegen Alkoholkonsums vollstreckt.
Weite Teile der iranischen Bevölkerung zeigen sich angesichts dieser Gemengelage resigniert und wollen den Wahlen fernbleiben. Laut Meinungsumfragen iranischer Institute planen gerade einmal 41 Prozent der Wahlberechtigten, ihre Stimme abzugeben. Zum Vergleich: Bei den letzten drei Präsidentschaftswahlen lag die Wahlbeteiligung jeweils über 70 Prozent.
Speziell ehemalige Wählerinnen und Wähler der Moderaten und Reformer wollen nicht zur Wahl gehen. Dies liegt nicht allein an der Tatsache, dass der aussichtsreichste Kandidat ihres Lagers, Ex-Zentralbankgouverneur Abdolnaser Hemmati, ein vergleichsweise blasser Technokrat ohne eigene politische Machtbasis ist.
Auch Rohanis Bilanz nach acht Jahren im Amt trug zur Ernüchterung bei. Der scheidende Amtsinhaber, der 2013 die Regierung mit dem Versprechen eines Neuanfangs im Zeichen von „Besonnenheit und Hoffnung“ übernahm, hinterlässt eine multidimensionale Krise. Bemühungen um Reformen, etwa zur Stärkung von Bürgerrechten oder zur Einführung internationaler Normen in der Wirtschaft, missglückten. Sein Vorhaben, Korruption und Nepotismus Einhalt zu gebieten, scheiterte ebenfalls.
Auch Rohanis Bilanz nach acht Jahren im Amt trug zur Ernüchterung bei.
Die größte außenpolitische Errungenschaft seiner Präsidentschaft, das Atomabkommen aus dem Jahr 2015, wurde durch den Ausstieg der USA zunichtegemacht. Washingtons Sanktionen stürzten in der Folge die Wirtschaft in die schwerste Rezession seit dem Irak-Krieg in den 1980er Jahren. Die Corona-Pandemie, die das Land aktuell mit einer vierten Infektionswelle heimsucht, potenzierte diese Probleme schließlich.
Eine Folge: Immer mehr Iranerinnen und Iraner verarmten in den letzten Jahren. Die Mittelschicht, Wählerbasis der Moderaten und Reformer, schrumpfte. Von Armut und sozialem Abstieg betroffen ist aber zunehmend auch die Kernklientel der Konservativen: das vorrevolutionäre Lumpenproletariat, das durch die Islamische Republik einen sozialen Aufstieg ins Kleinbürgertum erfuhr, sich nunmehr aber der materiellen Früchte der Revolution beraubt sieht. Es waren Iranerinnen und Iraner dieses Milieus, die die Massenproteste der letzten Jahre getragen haben.
Auch mit Blick darauf stellte Raissi in seinem Wahlkampf bislang die Bekämpfung der Armut und die wirtschaftliche Entwicklung Irans in den Mittelpunkt. Ob er die vielfältigen ökonomischen und gesellschaftlichen Probleme Irans lösen kann, ist jedoch mehr als fraglich.
Während Raissi selbst noch nie ein Regierungsamt innehatte, dürften sich die meisten technokratischen Experten der Rohani-Regierung aus der Politik und Verwaltung zurückziehen respektive zurückgedrängt werden. Schwerer noch wiegt, dass aufgrund politischer und ökonomischer Perspektivlosigkeit hochqualifizierte Akademikerinnen und Akademiker vermutlich in noch größerer Zahl Iran den Rücken kehren dürften. Eine Zunahme des Brain-Drains, bereits jetzt eine der größten Bürden des postrevolutionären Irans, würde die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft auf lange Sicht erheblich beeinträchtigen.
Von Armut und sozialem Abstieg betroffen ist aber zunehmend auch die Kernklientel der Konservativen.
Paradoxerweise ist es das Feld der Außenpolitik, auf dem eine Präsidentschaft Raissis nicht nur Kontinuität, sondern womöglich in sehr begrenztem Maße sogar Chancen böte. Denn die strategischen Grundlinien werden nicht allein von der Regierung bestimmt, sondern im Obersten Nationalen Sicherheitsrat ausgehandelt und schließlich vom Obersten Führer getragen. Von der grundsätzlichen Entscheidung etwa, Verhandlungen über eine Wiederbelebung des Atomabkommens zu führen, würde wohl auch ein Präsident Raissi nicht abrücken. Hierzu sagte Raissi jüngst, es sei die Pflicht einer jeden Regierung, auf die Aufhebung der „gewaltsamen Sanktionen“ hinzuwirken.
Bezeichnenderweise steht die treibende Kraft der iranischen Außenpolitik, die Revolutionsgarde, Raissi politisch nahe. Unter einem Präsidenten Raissi würde Irans Außenpolitik, anders als in den zurückliegenden acht Jahren, vermutlich stärker aus einem Guss sein. Konkurrierende Politikansätze von Außenministerium und Revolutionsgarde, die zwischenzeitlich öffentlich zur Schau gestellt wurden, dürften dann der Vergangenheit angehören. Dies böte die Gelegenheit, endlich direkt mit jenen Kräften in Teheran in Verhandlungen zu treten, die tatsächlich Entscheidungen von Tragweite treffen können – so wie dies beispielsweise Saudi-Arabien seit einigen Monaten macht.
Ob es am Ende so kommt und Raissi tatsächlich Präsident wird, bleibt abzuwarten. Nicht wenige Iranerinnen und Iraner könnten im letzten Moment doch noch geneigt sein, zur Wahl zu gehen, um mit einer Stimme für den moderateren Hemmati die Pläne der Staatsführung zu durchkreuzen. Nichtsdestotrotz: Die Vorgänge rund um die bevorstehende Wahl markieren eine Zäsur. Iran steht an einem Wendepunkt.
Das Wochenende bzw. die E3-2021 war super. Die weltgrößte Spielemesse (jetzt wegen Corona Digital) ist ein muss, zu mal ich seit der E3-2020 viel in Nex-Gen Grafik investiert habe – TV und Konsole. Am interessanten sind die Shows von UBISOFT, XBOX+BETHESDA (Microsoft) und SQUARE ENIX.
Diese Spiele haben mir gefallen:
Kena: Bridge of Spirits
Rainbow Six Extraction: Cinematic Reveal -Trailer | Ubisoft [DE]
Avatar: Frontiers of Pandora – First Look Trailer
Microsoft hat auf der E32021 total gut geliefert – ein Fest für Gamer:
A Plague Tale Requiem: Ankündigung des Nachfolgers
Die Veranstalter der E3 2021 haben den Zeitplan des virtuellen Events vorgestellt. Zwischen dem 12. und 15. Juni dürfen sich Spieler auf zahlreiche Präsentationen der verschiedenen Publisher freuen, die Teil der E3 2021 sind. Die einzelnen Konferenzen finden in einer mehrstündigen Übertragung statt, die von Jacky Jing, Greg Miller und Alex „Goldenboy“ Mendez moderiert wird. Aber auch auf den Kanälen der einzelnen Publisher dürften die Präsentationen zu sehen sein.
Zeitplan der E3 2021 – Konferenzen der Publisher (+ offizieller Livestream)
Bundestag genehmigt Staatstrojaner für alle. Die große Koalition erweitert die Befugnisse der Sicherheitsbehörden massiv. Alle Nachrichtendienste von Bund Ländern dürfen bei WhatsApp & Co. mitlesen.
Erneut hat Schwarz-Rot Warnungen von Sachverständigen vor einer unverhältnismäßigen und damit potenziell grundgesetzwidrigen Initiative in den Wind geschlagen und den Gesetzentwurf zur „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ durch den Bundestag geschleust. Mit dem Beschluss vom Donnerstag dürfen künftig das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Verfassungsschutzämter der Länder mithilfe von Staatstrojaner Messenger-Kommunikation etwa via WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls überwachen.
Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Vorhaben, mit dem der Gesetzgeber laut Juristen „sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit“ läuft. Insgesamt passierte der Entwurf mit 355 zu 280 Stimmen bei vier Enthaltungen das Plenum. Zulässig wird die sogenannte Quellen-TKÜ plus. So dürfen die Agenten nicht nur die laufende Kommunikation direkt am gehackten Endgerät abgreifen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Dazu kommt die bereits im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Lizenz, wonach sie auch auf gespeicherte Chats und Mails zugreifen können.
Anbieter von Telekommunikationsdiensten in der Pflicht
Die große Koalition hat mit einem Änderungsantrag noch klargestellt, dass die Pflichten „ausschließlich diejenigen treffen, die eine Telekommunikationsanlage betreiben, mit der öffentlich zugängliche Dienste“ erbracht werden. Anbieter von App-Stores oder einzelner Anwendungen bleiben so außen vor. Zudem hat Schwarz-Rot eine besondere Berichtspflicht über Maßnahmen der Quellen-TKÜ eingeführt.
— Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (@BMI_Bund) June 10, 2021
Deutungshoheit über die politische Meinungsäußerung im Netz
Ferner haben die Abgeordneten die Befugnisse zur Überwachung von Einzelpersonen – statt Gruppen – ausgeweitet und den Geheimdiensten dabei ein weites Ermessen eingeräumt. Dies begründen sie vor allem mit gefährlichen Aktivitäten von Individuen im Internet. Der Verein Digitale Gesellschaft befürchtet: „Mit einem derartigen Ermessen wird den Verfassungsschutzämtern eine noch weitergehende Deutungshoheit über die politische Meinungsäußerung im Netz zugesprochen. Statt präziser Regeln für Geheimdienste zu formulieren, wird ihnen weitgehend freie Hand gegeben.“
Fortan darf die Bundespolizei ferner die Telekommunikation der Bürger präventiv überwachen etwa „zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“. Dies betrifft sogar Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht und gilt auch für die Quellen-TKÜ. Hier werde die Schwelle angesichts der Tiefe eines solchen Grundrechtseingriffs viel zu niedrig angesetzt, hatte Kelber kritisiert. So würden etwa die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten engen Bedingungen zum Erfassen von Kontaktpersonen unterlaufen.
Die Befugnis der Bundespolizei zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa dem Abnehmen von Fingerabdrücken wird ebenfalls auf Fälle noch gar nicht begangener Straftaten erweitert. Die Beamten dürfen zudem uneingeschränkt gegen „fernmanipulierte Geräte“ wie Drohnen vorgehen. Der Einsatzbereich der Bundespolizei wird generell deutlich erweitert. Sie kann künftig auf Ersuchen einer Staatsanwaltschaft etwa in länderübergreifenden komplexen Sachverhalten wie bei Tätergruppierungen tätig werden, die sich auf Aufbrüche von Fahrkarten- und Geldautomaten, Schleusungskriminalität, Kfz-Diebstahl, die Einfuhr von Drogen oder Wohnungseinbrüche konzentriert haben.
IT-Sicherheit in Deutschland „maximal bescheiden“
Eingeführt hat der Bundestag ferner eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Bildaufzeichnungen, die die Bundespolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich erstellt hat, an die Polizeien der Länder. Voraussetzung ist, dass die Weitergabe erforderlich ist und die Empfänger berechtigt wären, die Aufnahmen selbst zu erstellen. Gleiches gilt für die Nutzung selbsttätiger Bildaufzeichnungsgeräte der Bundespolizei wie Bodycams durch die Länderpolizeien.
Die „GroKo“ komme in den letzten Stunden der Legislaturperiode mit verheerenden, unausgegorenen und verfassungsrechtlich hoch problematischen Instrumenten um die Ecke, rügte der Grüne Konstantin von Notz: Alle vom Chaos Computer Club (CCC) bis zu den Tech-Giganten hätten gesagt: „Bitte machen Sie es nicht.“ Die für Trojaner benötigten Sicherheitslücken beträfen 82 Millionen Menschen und die Wirtschaft. Durch diese könnten andere Nachrichtendienste genauso gehen wie Kriminelle. Es sei daher nicht verwunderlich, dass Deutschland im Bereich der IT-Sicherheit „so maximal bescheiden aufgestellt ist“. Staatshacking hätte nicht einen einzigen Anschlag verhindert.
„Sicherheitspolitik als Sicherheitsrisiko“
Stephan Thomae (FDP) erinnerte daran, dass Saskia Esken, Co-Vorsitzende der SPD, gerade noch Staatstrojaner als „fundamentalen Eingriff in unsere Freiheitsrechte“ bezeichnet habe. Die SPD gebe die Bürgerrechte trotzdem ohne Not preis und betreibe Sicherheitspolitik als Sicherheitsrisiko. „Heute ist ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte“, ergänzte der Liberale Konstantin Kuhle. Der Linke André Hahn betonte: Die Verfassungsschutzreform sei „ganz offenkundig verfassungswidrig“.
Die Jusos hatten ihre „Genossen“ am Mittwoch in einem Brandbrief noch aufgefordert, die Lizenz für Staatstrojaner aus beiden Gesetzen zu streichen. Die SPD dürfe keine Initiative mittragen, in der die Quellen-TKÜ plus schon „unterhalb der Schwelle eines konkreten Tatverdachts“ möglich werde. Die Jugendorganisation erinnerte auch daran, „dass insbesondere die Arbeit der Verfassungsschutzämter in den letzten Jahren vor allem durch Skandale geprägt war“. Die Beschlüsse fügten der Partei „massiven Schaden und den Verlust von Glaubwürdigkeit“ zu.
Schäden für die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz
Es gelte, den Rechtsterrorismus zu bekämpfen, verteidigte Uli Grötsch (SPD) das neue Verfassungsschutzrecht. Die Koalition habe aufgrund der zunehmenden Radikalisierung von Einzeltätern im Netz reagieren müssen. Es sei wichtig, mutig zu sein. Über Messenger kommunizierten die Feinde der freiheitlich-demokratischen Ordnung. Wer von Massenüberwachung der Bürger spreche, sage die Unwahrheit. Extremismus könne nicht mit Mitteln aus der Zeit der Wählscheibe bekämpft werden, unterstrich Michael Kuffer (CSU). Die Grünen arbeiteten Terroristen direkt in die Hände.
„Die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes schießt mit völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen weit über das Ziel einer effizienten Kriminalitätsbekämpfung hinaus“, monierte der IT-Verband Bitkom. Die neue Pflicht „zur Erteilung von Auskünften über die Strukturen von Netzen, Diensten und Anlagen an staatliche Stellen“ stehe „im diametralen Widerspruch zu den schützenswerten Sicherheitsanforderungen kritischer Infrastrukturen“. Die Medienorganisation Reporter ohne Grenzen kündigte an, gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Niko Härting „zügig Verfassungsbeschwerde einzulegen“. Mit dem ausgeweiteten staatlichen Hacking drohten gravierende Schäden für die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz.
Bundestag genehmigt Staatstrojaner für alle. Einfach super Geil was die große Koalition da beschlossen hat – Staat und Politiker wie ich sie mag. Eine wahre Freude und ein Fest. Weil ich moderne Kriminalitätsbekämpfung mag und selber IT-Begeistert bin (Auf der Arbeit warte ich Computer sowie Netzwerke und richte sie ein). Toll wie die Polizei-Beamten/Beamtinnen und Sicherheitsbehörden immer mehr Digitales Handwergzeug bekommen und die Analoge-Kriminalitätsbekämpfung hinter sich lassen.
Kriminalitätsbekämpfung: Heute ist ein guter Tag für die Bürgerrechte und die IT-Sicherheit. Ich finde solche Gesetze super und total richtig – Ein Traum wird wahr. Wird ohne wenn und aber Befürwortet. Die Digitale- Kriminalitätsbekämpfung in den Sicherheitsbehörden ist die Zukunft sowie ein sehr wichtiger Fortschritt.
Der Bundestag billigte mit den Stimmen von Union und SPD ein entsprechendes Gesetz, damit Kriminelle, Extremisten und Terroristen besser verfolgt werden können. Internetprovider müssen bei der Installation des Staatstrojaners helfen.
Fortan darf die Bundespolizei ferner die Telekommunikation der Bürger präventiv überwachen etwa „zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“. Dies betrifft sogar Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht und gilt auch für die Quellen-TKÜ.
Mit dem Beschluss vom dürfen künftig das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Verfassungsschutzämter der Länder mithilfe von Staatstrojaner Messenger-Kommunikation etwa via WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls überwachen.
Christian Dauck
Verfassungsschutz erhält mehr Rechte
Stand: 10.06.2021
Der Bundestag hat die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausgeweitet. Der Inlandsgeheimdienst soll künftig auch verschlüsselte Nachrichten überwachen dürfen. Das gilt zum Beispiel für WhatsApp-Mitteilungen.
Der Verfassungsschutz erhält neue Befugnisse. CDU/CSU und SPD stimmten für ein Gesetz, dass es dem Verfassungsschutz künftig erlaubt, verschlüsselte Nachrichten, die etwa über WhatsApp verschickt werden, zu überwachen – in streng geregelten Einzelfällen.
Mathias Middelberg aus der Unionsfraktion sagte in der Debatte im Bundestag, dem Verfassungsschutz werde immer wieder gesagt: „Ihr müsst diese terroristischen und diese extremistischen Netzwerke frühzeitig erkennen. Ihr müsst diese Netzwerke verfolgen und aufdecken.“ Extremisten und Terroristen würden heute aber kaum noch telefonieren oder sich SMS schicken. „Sondern die meisten und gerade die, die sich im extremistischen Spektrum bewegen, nutzen verschlüsselte Dienste.“
Bisherige Instrumente reichen angeblich nicht
Mit einer herkömmlichen Telekommunikationsüberwachung könne man auf solche Nachrichten allerdings nicht zugreifen, so Middelberg, sondern nur durch die Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, die sogenannte Quellen-TKÜ.
Diese sei nötig, sagte auch Uli Grötsch von der SPD, denn damit könne digitale Kommunikation über Messenger-Dienste aufgeklärt werden. „Denn dort und nirgends anders, kommunizieren die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, so Grötsch. Wer einen effektiven Verfassungsschutz wolle, der auf der Höhe der Zeit ist, „der muss ‚ja‘ sagen zur Anpassung von dessen Instrumentarien.“
Zugriff auf Mobiltelefon nötig
Dass die SPD-Bundestagsfraktion allerdings zustimmen würde, war lange Zeit alles andere als klar. Im Zusammenhang mit der Quellen-TKÜ wird häufig auch der Begriff Staatstrojaner verwendet. Denn damit die Sicherheitsbehörden die verschlüsselte Kommunikation lesen können, müssen sie Nachrichten abfangen, bevor sie verschlüsselt werden. Damit ist ein Zugriff beispielsweise auf das Mobiltelefon einer Person nötig, die überwacht werden soll, oder eine Art Hintertür.
Ich halte die Entscheidung für den Einsatz von #Staatstrojaner‘n auch weiterhin für falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten. Diese Form der Überwachung ist ein fundamentaler Eingriff in unsere Freiheitsrechte und dazu ein Sicherheitsrisiko für unsere Wirtschaft.
Heute ist ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte, die IT-Sicherheit, die Glaubwürdigkeit der SPD und die Innere Sicherheit. Nach 16 Jahren CDU/CSU an der Spitze des Bundesinnenministeriums gibt es erhebliche Versäumnisse. Nach der Bundestagswahl ist einiges zu tun 👇 @fdpbtpic.twitter.com/74QV54gM4L
Die Opposition im Bundestag griff das dankbar auf. Stephan Thomae von der FDP sagte: „Wo sie recht hat, hat sie recht.“ Dass man in einer Koalition Kompromisse eingehe, sei normal, aber dass die Bundesvorsitzende einer Partei sich 24 Stunden vor einer wichtigen Bundestagsabstimmung so ostentativ von ihrer eigenen Bundestagsfraktion distanziere, „das dürfte doch ziemlich einmalig sein“.
André Hahn von den Linken sagte in Bezug auf die neuen Überwachungsmöglichkeiten: „Das ist ganz offensichtlich verfassungswidrig.“ Er kritisierte insbesondere, dass die Anbieter von Internetdiensten verpflichtet werden sollen, bei der Überwachung behilflich zu sein. Das sei nicht anderes „als eine erzwungene Beihilfe zu staatlichem Hacking“.
Auch Konstantin von Notz von den Grünen kritisierte, dass der Staat für den Einsatz von Trojanern Sicherheitslücken brauche, und diese Sicherheitslücken beträfen „natürlich 82 Millionen Menschen in diesem Land“.
Auch Bundespolizei darf stärker überwachen
Direkt im Anschluss stimmte der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD – nach einer sehr ähnlich klingenden Debatte – auch für erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei. Auch die Bundespolizei soll künftig in gewissen Fallkonstellationen verschlüsselte Kommunikation überwachen dürfen.