
An diesem Dienstag wird im EU-Parlament über eine brisante Verordnung entschieden. In Brüssel endet am Dienstag ein Streit, in dem es unter anderem um Eselsex-Videos und eine angeblich nahende digitale Massenüberwachung geht. Eine geplante Verordnung des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten, über die die Abgeordneten nun entscheiden, soll es Internetkonzernen erlauben, sämtliche privaten Nachrichten ihrer Nutzer nach Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern zu durchsuchen. Auch nach „Grooming“, also dem Anbahnen sexuellen Kontakts mit Kindern, sollen die Unternehmen unbeschränkt fahnden dürfen.
Am 6. Juli werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über diese Verordnung abstimmen. Die EU will private Chats, Nachrichten und E-Mails massenhaft, anlass- und unterschiedslos auf verdächtige Inhalte durchsuchen. Die Begründung: Strafverfolgung von Kinderpornographie. Die Konsequenz: Massenüberwachung durch vollautomatisierte Echtzeit-Chatkontrolle und damit die Abschaffung des digitalen Briefgeheimnisses.
Wie ist es soweit gekommen?
Die Europäische Kommission hat 2020 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der es erlauben soll, alle privaten Chats, Nachrichten und E-Mails verdachtslos und flächendeckend auf verbotene Darstellungen Minderjähriger und Anbahnungsversuche (Kontaktaufnahme zu Minderjährigen) zu durchsuchen. Das heißt: Facebook Messenger, Gmail & Co sollen jede Kommunikation auf verdächtiges Text- und Bildmaterial scannen. Und zwar vollautomatisiert, durch den Einsatz von sog. ‘Künstlicher Intelligenz’ – ohne, dass ein Verdacht vorliegen muss. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, werden alle Nachrichteninhalte und Kontaktdaten automatisch und ohne menschliche Prüfung an eine private Verteilstelle und weiter an Polizeibehörden weltweit geleitet. Die Betroffenen sollen nie davon erfahren.

Einige US-Dienste wie GMail und Outlook.com praktizieren diese automatische Nachrichten- und Chatkontrolle bereits. Verschlüsselte Nachrichten sind zurzeit noch ausgenommen. Die EU-Kommission will mit einem zweiten Gesetz aber bald alle Anbieter zum Einsatz dieser Technologie verpflichten. Dabei zeigt eine im März 2021 durchgeführte Umfrage, dass die Mehrheit der EuropäerInnen den Einsatz der Chatkontrolle.
Im Sommer 2021 will die EU-Kommission einen zweiten Gesetzentwurf vorlegen, der alle Anbieter von E-Mail-, Messaging- und Chatdiensten zur flächendeckenden und verdachtslosen Durchsuchung privater Nachrichten zwingen soll.
Quelle: https://www.patrick-breyer.de/beitraege/nachrichtendurchleuchtung/#WeitereArgumenteChatkontrolle
Ich bin immer super Happy bei den Stichwörtern: massenhaft, anlass- und unterschiedslos Durchsuchung, Künstliche Intelligenz, Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung. Die Piraten Partei finde ich richtig schlimm und Übel. FDP, SPD, Grüne, Linke und AFD geht ja alles noch wen unsere Regierung Sicherheitsgesetze/Überwachungsgesetze verabschiedet, mit denen kann man notfalls verhandeln.
Aber bei den Piraten hätten Polizeibeamte/innen nur einen Rechenschieber in ihrem Büro stehen für die Strafverfolgung /Kriminalitätsbekämpfung. Diese Partei ist wie ein Kratziger Wollpullover, richtig unbequem.
So auch wieder bei der Resolution 2020/0259(COD). Die Abgeordnete hab ich auch per Email kontaktiert, nicht weil ich ein Gegner bin sondern einer der härtesten Befürworter von Sicherheitsgesetze/Überwachungsgesetze bin. Sicherlich werden sich die abgeordnete schon überlegt haben wofür Sie abstimmen und die Email nichts an deren Entscheidung ändern. Aber ich bin nicht bereit den Gegner das Feld alleine zu überlassen.
So hab ich mich kurz entschlossen doch noch mal an den PC Gesetzt und bis 2 Uhr Morgens gearbeitet. Eigentlich hatte ich keine Lust mich um die „Gegner“ zu kümmern. Aber verdammt gehen mir die auf die Nerven!
Christian Dauck
Meine Email an die EU-Abgeordnete Betreff: Resolution 2020/0259(COD) (ePrivacy-Ausnahmeverordnung) zustimmen
Sehr geehrte Damen und Herren abgeordnete,
ich bin ein Befürworter der Resolution 2020/0259(COD) (ePrivacy-Ausnahmeverordnung) sowie der Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung mit Künstlicher Intelligenz
bitte stimmen Sie der Resolution 2020/0259(COD) (ePrivacy-Ausnahmeverordnung) zu, für ein besseren und wirkungsvollen schutzt der Kinder vor Kinderpornographie und Anbahnungsversuche (Cybergrooming) im Internet.
Flächendeckende Scans für alle Email- und Chat-Abieter sollte Verpflichtend gemacht werden. Künstliche Intelligenz sollte die erste Wahl sein, um nach verdächtigen Material wie Bilder, Texte, usw. zu suchen. Künstliche Intelligenz ist ein effektives Mittel bei der Kriminalitätsbekämpfung und entlastet Polizeibeamte/innen bei der Strafverfolgung.
Die Aktionen von Herrn Patrick Breyer kann ich nicht gutheißen: https://www.patrick-breyer.de/verdachtslose-nachrichten-und-chatkontrolle-letzte-chance-zu-protestieren/ Der versucht Kinderpornografie zu legalisieren und möchte dafür einen rechtsfreien Raum im Internet schaffen. Ein absolutes No-Go. Auch sind die Gegenargumente von Hern Patrick Breyer sind maßlos übertrieben.
Die Briefaktion der der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) halte ich einfach nur für frech: https://hpd.de/artikel/chatkontrolle-aktion-gegen-aufhebung-digitalen-privatsphaere-19428 72 Prozent der Europäer gegen Massenüberwachung, diese Umfrage ist eine glatte lüge und total überzogen, überhaupt nicht repräsentativ.
Die Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung mit Künstlicher Intelligenz einer Intelligenten Maschine bestehend aus Algorithmen gehört die Zukunft und sollte weiter ausgebaut bzw. in weiteren Bereichen der Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung eingeführt werden. Auch um den Faktor Mensch immer mehr in der Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung abzulösen.
Schon jetzt zeigt eine Umfrage der Gegner der Chatkontrolle, das 72 Prozent der EU-Bürger mehr Respekt vor der Strafverfolgung mit Künstlicher Intelligenz haben als vor einem Polizeibeatmen/Beamtinnen (Menschen) vor dem PC im Büro. Sich Somit drei mal überlegen ob Sie eine Straftat im Bereich Kinderpornographie und Cybergrooming machen wollen, da man sich so schon mit einem möglichen Fehlverhalten Auseinandersetzt wirkt die Künstliche Intelligenz nicht nur bei Verfolgung von Straftaten sonder auch abschreckend erst eine Straftat begehen zu wollen.
Die EU-Bürger haben die Maßnahme bzw. die Überwachung von Email und Chat mit Künstlicher Intelligenz zu dulden. Die meisten EU-Bürger werden die im Hintergrund eingesetzte Künstliche Intelligenz gar nicht merken uns sich so mit der neuen Technologie arrangieren. Gegner der „Chatcontrolle“ und der Digitalen-Strafverfolgung versuchen bewusst Angst vor diesen und anderen neuen Technologien bei den Bürgern auszulösen.
Besonders anzumerken ist das diese Technologie schon seit Jahren angewandt wurde ohne das sich Bürger davon gestört fühlten oder einwende dagegen hatte.
Die Resolution 2020/0259(COD) eignet sich um: Künstliche Intelligenz an EU-Bürger und Ausländische Bürger in der Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung zu testen, Fehler zu korrigieren und die Künstliche Intelligenz weiter zu entwickeln, um sie später in der Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung noch weiter ausbauen zu können. Sowie vertrauen unter den EU-Bürgern zu schaffen das mit Intelligenten Algorithmen Kriminelle Bürger verfolgt werden und keine unschuldigen Bürger aber vor allem keine angebliche Massenüberwachung staatfindet.
Künstliche Intelligenz sollte wie Kinder frei sein um zu lernen und sich weiter Entwickeln zu können.
Datenschutz darf nicht vor Kinderschutz stehen, auch nicht im Internet. Keinen reichsfreien Raum im Internet für Kinderpornografie schaffen
Stimmen Sie am 6. Juni für die Verordnung 2020/0259(COD) (ePrivacy-Ausnahmeverordnung). Die EU sollte Mutig sein und dem Technologie-Experiment mit Künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung, Grünes Licht sowie eine Chance geben. Für Europa wäre das ein kleiner schritt aber ein großer für die Technologie „Künstliche Intelligenz“ in der Strafverfolgung/Kriminalitätsbekämpfung so wie eine wichtige Chance für die Technologie.
Sowie Voraussichtlich auch dem Gesetzesvorschlag der Kommission zum verpflichtenden Einsatz der Nachrichten- und Chatkontrolle. Stimmen Sie dafür! Auch gegen Krypto-Messenger wie WhatsApp, Signal usw.
Sicherlich werden Sie sich, die abgeordnete schon überlegt haben wofür Sie abstimmen und die Email nichts an der Entscheidung ändern. Aber ich bin nicht bereit den Gegnern der Resolution 2020/0259(COD) alleine das Feld zu überlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Dauck
Christian Dauck
In Brüssel endet am Dienstag ein Streit, in dem es unter anderem um Eselsex-Videos und eine angeblich nahende digitale Massenüberwachung geht. Eine geplante Verordnung des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten, über die die Abgeordneten nun entscheiden, soll es Internetkonzernen erlauben, sämtliche privaten Nachrichten ihrer Nutzer nach Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern zu durchsuchen. Auch nach „Grooming“, also dem Anbahnen sexuellen Kontakts mit Kindern, sollen die Unternehmen unbeschränkt fahnden dürfen. Dass in dieser Debatte beiderseits mit schwerem rhetorischem Geschütz gefeuert wird, versteht sich angesichts der Thematik von selbst.
Die Gegner der Verordnung nennen sie „Chatkontrolle“ und sehen sie als Auftakt einer Reihe staatlicher Repressionsmaßnahmen. Peder Iblher etwa, Referent für digitale Grundrechte bei der Giordano-Bruno-Stiftung, spricht von einem bekannten Muster, das man etwa auch beim Streit um die Vorratsdatenspeicherung habe beobachten können: „Um das durchzusetzen, wurde zuerst Kinderpornografie genannt, das ist immer der Eisbrecher, dann kommt Terrorismus, dann organisierte Kriminalität, und irgendwann wird so was auch auf relativ banale Delikte angewendet.“ Es ist ein schwerer Vorwurf: Nimmt der EU-Gesetzgeber die Bekämpfung von Kindesmissbrauch zum Vorwand, um Ermittlungsbehörden einen Zugriff auf private Kommunikation zu ermöglichen?
Der Hintergrund der nun geplanten Verordnung ist, dass Ende Dezember das europäische Briefgeheimnis auch auf Messenger-Apps wie Whatsapp und digitale Plattformen ausgedehnt wurde. Das hatte die Nebenwirkung, dass Internetkonzerne ihre Dienste nun nicht mehr automatisch nach Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern durchsuchen und die Funde über eine US-Organisation an die Ermittlungsbehörden weiterleiten dürfen, wie es zuvor bereits geschah. Google und Microsoft ignorierten das Verbot zunächst, Facebook schaltete die Scanner ab – vorläufig, wie das Unternehmen betont, bis es für solche Systeme wieder einen Rechtsrahmen gibt. Den soll die geplante Verordnung nun bieten.
Darin steht allerdings, dass die Anbieter von Online-Diensten nicht nur wieder scannen dürfen, sondern es „ab dem 2. Quartal 2021“ sogar müssen. Was das bedeutet, ist offen; die Verteidiger eines möglichst freien Internets befürchten aber bereits Schlimmstes, auch weil im vergangenen September ein interner Diskussionsbericht der EU-Kommission geleakt wurde. Das Papier erörtert verschiedene technische Wege, um sichere Verschlüsselungsverfahren auszuhebeln, wie sie etwa Whatsapp und Telegram bieten – einer Pflicht zum Scannen nach Darstellungen von Kindesmissbrauch stünden sie im Weg. Sven Herpig, der den Bereich internationale Cybersicherheitspolitik bei der Stiftung Neue Verantwortung leitet, hat den Bericht gelesen. Sämtliche der diskutierten Verfahren liefen darauf hinaus, sagt er, „dass diese Dienste unsicherer werden“. Wo es Hintertüren gebe, könnten auch Kriminelle diese benutzen.
„An Zynismus nicht zu überbieten“
Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piraten) glaubt, dass sich die Innenminister auf diesem Weg einen langgehegten Wunsch erfüllen wollen. Eine sogenannte Backdoor in verschlüsselte Kommunikation benennt etwa das Bundesinnenministerium in seinem jüngst veröffentlichten Entwurf einer Cybersicherheitsstrategie explizit als Ziel. Nur so lasse sich dieser Vorstoß verstehen, denn gegen Kinderporno-Ringe seien derlei Maßnahmen ohnehin unwirksam. Die Täter befänden sich im Darknet, in dem solche Scanner nicht funktionierten. Auf diesen anonymen Teil des Internets, sagt er, sollten sich die Ermittler konzentrieren – anstatt ihre Zeit damit zu verschwenden, Massen an größtenteils irrelevantem Material zu sichten.
Die Filter seien unpräzise, sie schlügen meist bei Fotos aus, die Kinder und Jugendliche selbst teilen, oder etwa beim „Sexting“, also beim harmlosen Austausch anzüglicher Nachrichten zwischen Erwachsenen. Unschuldige seien etwa wegen eines „Eselsex-Videos“ kriminalisiert worden. Anstatt „altes Material“ aus dem Netz zu fischen und damit den „Heuhaufen“ noch zu vergrößern, sollten die Ermittler lieber die Täter jagen.
Julia von Weiler lacht bitter auf, wenn man ihr diese Gegenargumente nennt. So zu tun, als sei „altes Material“ nicht so schlimm, sei „an Zynismus nicht zu überbieten“, sagt die Psychologin, die dem Verein Innocence in Danger vorsteht. Die Dargestellten litten ein Leben lang darunter, mit den Aufnahmen ihres Missbrauchs konfrontiert zu werden, Täter organisierten in speziellen Foren regelrechte Jagden auf die Opfer von damals. Die Sorge, dass solche rechtlichen Möglichkeiten ausgedehnt und dann missbraucht werden könnten, verstünde sie, aber „nichts im Leben ist tausendprozentig sicher“. Es sei doch „merkwürdig, dass das immer erwartet wird“. Sie habe „genügend Vertrauen in die deutsche Strafjustiz, dass das seine Wege geht“.