Urheberrechtsreform: Uploadfilter kommen zum 1. August – Umstrittenes Gesetz tritt in Kraft

Der Bundesrat hat der umstrittenen Urheberrechtsreform zugestimmt und damit den Weg für Uploadfilter frei gemacht.

Für Urheber, Internetnutzer und Plattformbetreiber wird es voraussichtlich vom 1. August 2021 neue Regeln zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken geben. Der Bundesrat billigte am 28. Mai die in Teilen umstrittene Urheberrechtsreform. Das Gesetz muss nun noch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Unterzeichnung vorgelegt werden, um in Kraft treten zu können. Die übrigen Teile des Gesetzes, darunter das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, könnten schon zum 7. Juni 2021 in Kraft treten.

Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 zum Urheberrecht um, zu der es vor Jahren große Proteste in vielen Ländern gegeben hatte.

Anbieter wie Youtube, Facebook oder Twitter müssen künftig „bestmögliche Anstrengungen unternehmen“, um vertragliche Nutzungsrechte für die Wiedergabe geschützter Werke zu erwerben. Zudem müssen sie das Hochladen geschützter Inhalte blockieren, wenn der Rechteinhaber das verlangt.

CDU bricht Versprechen zu Uploadfiltern

Damit werden Uploadfilter für große Plattformen unvermeidlich. Das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) fordert die „qualifizierte Blockierung“ von Inhalten, „sobald der Rechteinhaber dies verlangt und die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt“. Dazu dürfen auch „automatisierte Verfahren“ eingesetzt werden, wie sie beispielsweise Youtube mit dem System Content-ID schon seit Jahren verwendet.

Politiker der Union hatten schon in den vergangenen Monaten eingeräumt, dass ihre Ankündigung aus dem März 2019, keine Uploadfilter erforderlich zu machen, nicht umgesetzt werden konnte. „Wir konnten das Versprechen letztlich nicht einhalten“sagte der CDU-Abgeordnete und Netzpolitiker Tankred Schipanski Anfang März.

Bagatellgrenzen bleiben erhalten

Trotz starker Proteste aus der Musikindustrie und von Zeitungsverlagen dürfen bestimmte Inhalte vor Abschluss eines Beschwerdeverfahrens nicht generell blockiert werden. Das gilt für geschützte Inhalte mit geringem Umfang, wenn diese „weniger als die Hälfte eines Werkes eines Dritten oder mehrerer Werke Dritter enthalten“.

Als eine solche geringfügige Nutzung gelten 15 Sekunden eines Films, 15 Sekunden einer Tonaufnahme, 160 Zeichen eines Textes und bis zu 125 Kilobyte eines Fotos oder einer Grafik. Die 50-Prozent-Grenze darf demnach auch bei erlaubten Nutzungen wie Karikatur, Parodie oder Pastiche nicht überschritten werden. Allerdings gelten dann die Größenbeschränkungen nicht. Die Reform enthält auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

Nachtrag vom 28. Mai 2021, 19:18 Uhr

Wir haben die Überschrift und den ersten Absatz korrigiert. Das sogenannte Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz soll erst zum 1. August 2021 in Kraft treten.

Quelle: https://www.golem.de/news/bundesrat-uploadfilter-kommen-am-7-juni-2105-156877.html


Am 1. August tretet die neue Urheberrechtsreform in Kraft. Yeah! Die Uploadfilter, gegen die vor zwei Jahren über 100.000 Menschen in Deutschland auf die Straße gegangen sind, werden damit für diverse kommerzielle Onlineplattformen verpflichtend, und das ist gut und richtig so.


Uploadfilter – immer her damit, mit gefällt der stetige Digitale Wandel und neue Technologien im Netz (Internet). Die Umsetzung der neuen Regelungen wird ab 1. August erfolgen. Dabei bleibt abzuwarten, wie diese konkret aussieht und ob die von den GegnerInnen beschriebenen Horror-Szenarien wirklich zur Realität werden.

Ich bin gespannt bzw. sehr daran interessiert wie diese „neue Internet“ denn so wird. Und ob sich die Hirngespinste der Frau Julia Reda sich bewahrheiten. Meiner Meinung nach sollte sich Frau Julia Reda in Therapie begeben wenn sie solche Schwierigkeiten und Ängste damit hat sich den neuen Internet-Regeln anzupassen, ich glaube die hat da echt psychologische Probleme mit der neuen Digitalen-Welt. So scheint es wohl vielen in der Piraten-Partei zugehen, viel zu tun also für die Psychiatrischen-Krankenhäuser. Eine Therapie ist besser als Kinder/Jugendliche Flausen in den Kopf zu setzen und gegen den Staat aufzustacheln.

Am 1. August tretet die neue Urheberrechtsreform in Kraft. Yeah! Die Uploadfilter, gegen die vor zwei Jahren über 100.000 Menschen in Deutschland auf die Straße gegangen sind, werden damit für diverse kommerzielle Onlineplattformen verpflichtend, und das ist gut und richtig so. Vor allem weil die Politikerin Julia Reda vor zwei Jahren ganz schön Unruhe im Internet gestiftet hat und Kindern/Jugendlichen (Streamer, Youtuber, Gamer, Anime/Manga Fans, absurde Flausen in Kopf setzt.

Was hat mich das angekotzt Sie und Ihr Gefolge da, in den Sozialen Netzwerken. Da kommt auf einmal irgendeine dumme dahergelaufen Politikerin und macht da Furore. Aufgestachelt und aufgehetzt hat Sie die Kinder und Jugendlichen regelrecht.

Von Internetzensur ist die Rede wie in Russland oder China. Ein Ende der Meinungsfreiheit im Netz, das Internet ist Gefahr oder eine Zerstörung des Internets usw….

Totaler Quatsch! Und selbst wenn, andere können doch auch Ihre Meinung sagen trotz Internetzensur in deren Länder, da kann ich mit meinem Technik wissen ja erst recht. Verstehe gar nicht warum die Leute Angst haben, für mich ist das eher Spaß, Spiel und Spannung – eine tolle technische Herausforderung zum lernen, wenn es den so käme. Wenn die über 100.000 Menschen Angst davor haben sollte sie Analoge Technik nutzen, das sie offensichtlich nicht wissen wie das Internet funktioniert und im Netz nicht zu suchen haben.

Ich kann gut mit dem PC und Internet umgehen und da möchte mir so eine Politikerin und ihr Gefolge sowas glaubhaft machen: Internetzensur Ein Ende der Meinungsfreiheit im Netz, das Internet ist in Gefahr oder eine Zerstörung des Internets usw…. Ja klar – sicherlich! (Sarkasmus).

Christian Dauck

Ab dem 1. August treten umfangreiche Änderungen bezüglich des Urheberrechts in Kraft. Aufgrund der Digitalisierung entschied man sich für neue Regelungen, welche weitreichende Folgen für unsere Nutzung von Upload-Plattformen haben werden.

Historische Entwicklungen 

Seit über 100 Jahren werden literarische und musikalische Werke urheberrechtlich geschützt, 1901 wurde das entsprechende Gesetz verabschiedet. Im Laufe der Zeit hat sich einiges getan, immer schnellere Entwicklungen beeinflussen unsere Gesellschaft. Neue Kanäle der Verbreitung und Herstellungsmethoden wurden erarbeitet und die Industrialisierung trug zur immensen Ausbreitung von Massengütern bei.

Die technische Entwicklung, mit der unter anderem die Erstellung von privaten Kopien ermöglicht wurden, stellten das Urheberrecht vor neue Herausforderungen. Spätestens mit der Erfindung des Internets 1969, nahm die Vernetzung der Welt ein rasantes Wachstum an. Somit bedurfte es vieler Überarbeitungen des Urheberrechts im Laufe der Geschichte.

Das neue Urheberrecht 

Mit der fortschreitenden Digitalisierung soll das Urheberrecht nun an jene Entwicklungen angepasst werden. Deshalb beschloss die Europäische Union im April 2019 nach drei Jahren Bearbeitungszeit die „Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“.  

Aktuell verfolgen die großen Social-Media-Plattformen das Notice-and-Takedown-Prinzip. Wenn sie eine Verletzung des Urheberrechts bemerken bzw. diese gemeldet wird, sollte diese gelöscht werden. Problematisch dabei ist der langsame Bearbeitungsprozess, da sich die Inhalte im World Wide Web rasch ausbreiten können.  

RechteinhaberInnen sollen deshalb in der digitalen Sphäre besser geschützt werden, außerdem möchte man in Europa ein einheitliches Urheberrecht wahren. Dadurch soll der Zugang zu online verfügbaren Inhalten ausgeweitet und ein effektiverer Markt geschaffen werden.

Diskutiert, demonstriert und doch beschlossen 

Eigentlich klingt das Ganze vielversprechend – mehr Schutz der UrheberInnen in der digitalen Sphäre, weniger Verstöße gegen Gesetz. Und doch gingen 2019 etliche Menschen auf die Straße, um gegen die Urheberrechtsreform der EU zu demonstrieren.  

2019 demonstrierten tausende Menschen gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform, da sie Zensur befürchteten.

Grund dafür ist Artikel 17 des Gesetzesentwurfs, welcher den Umgang mit „Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten“ regelt. Somit werden Upload-Plattformen ab einer bestimmten Reichweite, wie beispielsweise YouTube, verstärkt in die Pflicht genommen, die Haftung für die Urheberrechtsverstöße ihrer NutzerInnen zu übernehmen, da diese oft schwer zu ermitteln sind bzw. anonym agieren. Jedoch ist es unmöglich für den jeweiligen Betreiber, in der Fülle des Contents alle Beiträge auf etwaige Verstöße zu kontrollieren. Gleichzeitig möchten jene kein Risiko eingehen bzw. so wenig wie möglich Lizenzen erwerben. Deshalb ist eine Kontrolle vor dem Upload der Inhalte notwendig.

Und das ist der Streitpunkt: Am besten umsetzen ließe sich dies mit Uploadfiltern, eine Technik, die Inhalte erkennt und auf Zuwiderhandlungen gegen das Urheberrecht prüft.  

Kritiker fürchten, dass es dadurch zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und zur Verringerung der Vielfalt kommen könnte, da sich diese Art der Technologie nur die Big Player leisten können. Diese wiederum könnten ihre Lösung als Lizenzen anbieten, sodass kleinere Plattformen auf den Erwerb dieser Technik angewiesen sind. Das könnte YouTube und Co. zu den Profiteuren der Reform machen.  

Des Weiteren sollen die Schaffenden durch einen direkten Vergütungsanspruch an den Lizenzeinnahmen beteiligt werden. 

Das ebenfalls neu eingeführte „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ regelt, dass BetreiberInnen von Online-Seiten, die kleine Textausschnitte verwenden, an die jeweiligen VerfasserInnen Lizenzgebühren bezahlen.

Die Umsetzung in Deutschland 

Die Richtlinie der EU gibt einen Rahmen vor, die Umsetzung in nationales Recht liegt bei den Staaten selbst und kann individuell angepasst werden.  

Leicht verspätet beschloss der Bundestag nun am 20. Mai die „Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“, welche zum 7. Juni in Kraft trat.   

Die Umsetzung der neuen Regelungen wird ab 1. August erfolgen. Dabei bleibt abzuwarten, wie diese konkret aussieht und ob die von den GegnerInnen beschriebenen Horror-Szenarien wirklich zur Realität werden.  

Quelle: https://www.verlagederzukunft.de/alles-neu-macht-der-august-die-urheberrechtsreform/


Upload-Filter: eco-Verband warnt vor Flickenteppich des EU-Urheberrechts

Bereits zum Ende dieser Woche müssen deutsche Unternehmen Regelungen zu Upload-Filtern umsetzen

[datensicherheit.de, 28.07.2021] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass bereits zum Ende dieser Woche deutsche Unternehmen Regelungen zu Upload-Filtern umsetzen müssten. Auch im Hinblick auf das sogenannte Vertragsverletzungsverfahren, welches die EU-Kommission jüngst gegen 23 Mitgliedstaaten eingeleitet habe, warnt eco-Geschäftsführer Alexander Rabe „vor einem europäischen Flickenteppich“. Denn im schlimmsten Fall drohten bis zu 27 unterschiedliche nationale Regelungen zur Umsetzung der umstrittenen Urheberrechtsreform. Das berge die Gefahr des „Overblockings“ beim Einsatz von Upload-Filtern und bedeute einen Einschnitt für die Meinungs- und Informationsfreiheit.

ENDE DIESER WOCHE TRITT IN DEUTSCHLAND EIN GESETZ ZUR UMSETZUNG DER UPLOAD-FILTER IN KRAFT

Weil sie die EU-Urheberrechtslinie nicht schnell genug oder nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt hätten, habe die Europäische Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Mitgliedstaaten eingeleitet. Zwar sei Deutschland hiervon nicht betroffen. Doch hätten auch hierzulande zahlreiche Unternehmen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten zu kämpfen, „solange die umstrittene Urheberrechtsreform nicht in allen EU-Staaten einheitlich umgesetzt wird“. Ende dieser Woche trete in Deutschland ein Gesetz in Kraft, welches die in der EU-Richtlinie geforderten Upload-Filter umsetzen solle.
Der eco kritisiert nach eigenen Angaben „scharf“, dass die Kommission mit der Urheberrechtsreform einen „europäischen Flickenteppich“ einzelner nationaler Gesetzestexte schaffe und den EU-Binnenmarkt dadurch entschieden gefährde. Statt mit den eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren Druck auf einzelne EU-Staaten auszuüben, fordert der eco-Verband demnach „eine koordinierte sowie harmonisierte Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in Europa“.

MITTELS UPLOAD-FILTERN SICHERSTELLEN, DASS HOCHGELADENEN INHALTE KEINE URHEBERRECHTE VERLETZEN

Rabe kommentiert: „Das Internet kennt keine Ländergrenzen und dieser Tatsache muss jetzt auch endlich die EU-Kommission Rechnung tragen. Selbst wenn in allen EU-Mitgliedstaaten die Urheberrechtsreform in nationales Recht umgesetzt wird, bleibt das Ergebnis weiterhin ein ,Flickenteppich‘ aus nationalen Gesetzestexten.“ Unternehmen aus ganz Europa würden damit in die Rolle von Schiedsrichtern gedrängt und müssten entscheiden, welche Inhalte mutmaßlich illegal sind und herausgefiltert werden müssen. Dies berge die Gefahr des „Overblockings“ beim Einsatz von Upload-Filtern und bedeute gleichzeitig einen potenziell tiefen Einschnitt für die Meinungs- und Informationsfreiheit.
Bereits zum 1. August 2021 müssten deutsche Unternehmen Regelungen zu Upload-Filtern umsetzen: Plattformanbieter, welche das Hochladen von Inhalten seitens ihrer Nutzer erlauben, müssten Lizenzverträge für die Inhalte abschließen, welche auf ihrer Plattform hochgeladen werden können. „Sie müssen zudem mittels Upload-Filtern sicherstellen, dass die hochgeladenen Inhalte keine Urheberrechte verletzen, insofern für diese konkreten Inhalte keine Ausnahmen bestehen – wie bei Zitaten, Kritiken, Rezensionen, Karikaturen, Parodien oder Pastiches – oder Lizenzen vorliegen.“

RECHTSUNSICHERHEIT: NOCH ANSTEHENDE EUGH-ENTSCHEIDUNG ZUR KLAGE VON POLEN GEGEN UMSTRITTENE UPLOAD-FILTER

eco-Geschäftsführer Rabe erwartet insbesondere für grenzüberschreitende Unternehmen Rechtsunsicherheiten: „Deutsche Unternehmen, die in der gesamten EU tätig sind, können dann im schlimmsten Fall auf bis zu 27 unterschiedliche nationale Umsetzungen der Urheberrechtsrichtlinie stoßen. Zudem ist spätestens nach den Schlussanträgen des Generalanwaltes davon auszugehen, dass einige nationale Regelungen der EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Artikel 17 rechtswidrig sein dürften.“
Eben diese noch anstehende EuGH-Entscheidung zur Klage von Polen gegen die umstrittene Urheberrechtsrichtlinie mache die Eröffnung der Vertragsverletzungsverfahren noch unverständlicher. „Die aktuelle Situation und der Schwebezustand bis zur Entscheidung des EuGH sind für alle Beteiligten unbefriedigend. Die EU-Kommission hat mit der späten Präsentation der entsprechenden Leitlinien, erst am Wochenende vor dem Ende der Umsetzungsfrist der Richtlinie, ihren Teil dazu beigetragen. Die Mitgliedstaaten werden jetzt gerügt und die Unternehmen werden allein gelassen mit einer erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheit. Hier muss die EU-Kommission jetzt dringend gegensteuern“, so Rabe abschließend.

Quelle: https://www.datensicherheit.de/upload-filter-eco-verband-warnung-flickenteppich-eu-urheberrecht


Upload-Filter beschlossen – Mögliche Konsequenzen für Streamer und Gamer

Der umstrittene Upload-Filter wird kommen. Das kann große Konsequenzen für Plattformen wie YouTube, Twitch und Facebook haben. Kreative Köpfe wie Content-Creator müssen Einschränkungen befürchten.

Der deutschlandweite Upload-Filter ist beschlossene Sache. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag mit einer Urheberrechtsreform verkündet. Dies bedeutet: Sobald urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen werden, müsste die jeweilige Plattform im Falle von Verletzungen dafür haften oder im Vorfeld direkt den Upload prüfen und blockieren. Am 1. August soll das Gesetz in Kraft treten.

Zu den großen Plattformen, die der Upload-Filter am meisten betrifft, gehören YouTube, Facebook, Instagram, Twitter, Twitch und TikTok. Dadurch kann eine Blockierung von Bildern, Videos, Musik und Texten erfolgen.

Somit sind automatisch auch die Content-Creator der Plattformen betroffen. Unter ihnen befinden sich unter anderem Streamer, Gamer, Influencer und Journalisten.

Und sie kommen doch – Uploadfilter! Freue mich sehr auf die Deadline. Christian 1 Punkt – Frau Julia Reda 0 Punkte. Was hat diese Frau im Internet genervt, besonders auf Twitter.

Das war ein Theater, auch in meiner Timeline – was für Blöde Kuh! Noch nie hat eine Politikerin so viel ärger im Netz gemacht und die Gemüter der User/rinnen erhitzt. Hier und gibt es immer mal wieder Politische Unstimmigkeiten unter den Leuten, bleibt aber im Rahmen.

Aber die Frau hat echt den Vogel abgeschossen und es ausarten lassen – total unmöglich was da abging gegen CDU Partei und Politiker weil meine Timeline eigentlich gar nicht so drauf ist, das sind eigentlich ganz liebe die wie ich Ihre Hobbys verfolgen: Anime, Manga, Games, Streamen usw. Und da kommt dann diese Blöde Frau Julia Reda und stiftet Unruhe und verpasst den Leuten eine Gehirnwäsche mit ihren komischen Flausen, es war einfach nur total widerlich und Rotzfrech was die Frau da abgezockten hat und wohl auch nach dem 1. August auch weiterhin tun wird.

Jetzt möchte ich wissen ob die Märchen auch stimmen die Sie Kinder und Jugendlichen aufgetischt haben. Ein paar Kinder und jugendliche Flausen in den Kopf zu setzen reicht mir nicht. Vorher Lügen/Märchen erzählen und Menschen Manipulieren kann man immer. Mit Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Behauptungen jetzt natürlich bewiesen werden. Es wird spannend mit dem neuen Gesetz und was da kommt, ich mag eher die Praxis als die Theorie. Eins muss man der Frau aber hoch anrechnen, Sie und die Gegner haben mir in den letzten Jahren eine gute Show dargeboten und Unterhalten.

Christian Dauck

Upload-Filter wirft viele Fragen auf

Die Folgen für Inhalte in digitalen Bereichen könnten weitreichend werden. Memes, vor allem aus Filmen mit entsprechenden Lizenzen, könnten blockiert werden. Auch Satire-Werke oder Parodien würden in der Regel dem Upload-Filter zum Opfer fallen. Selbst das Hochladen von einem Let’s Play auf YouTube wäre in der Theorie schon ein Fall für den Upload-Filter, sollte der Publisher mit den jeweiligen Rechten einen Riegel vorschieben.

“Die endgültige Fassung der deutschen Umsetzung von Artikel 17 bringt dennoch eine Reihe komplexer Fragestellungen und rechtlicher Unsicherheiten mit sich”, schreibt YouTube-Muttergesellschaft Google per Blogpost und fügt hinzu, dass die neuen Regeln im Detail analysiert werden.

Große Fragezeichen bleiben dennoch über der praktischen Anwendung der Filter. Was ist mit der Nutzung von lizenzfreien Bildern? Diese sollten legal sein, könnten aber aufgrund der Wiedererkennung durch den Filter ebenfalls blockiert werden. Das ist nur eines von vielen Beispielen, die in naher Zukunft praktisch geklärt werden müssen.

Hintergrund zum Beschluss des Upload-Filters

Der Gesetzentwurf zur “Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes” wurde von der großen Koalition bestehend aus CDU/CSU und SPD angenommen. Die Oppositionsparteien AFD, FDP und Linke stimmten dagegen, während die Grünen sich enthalten haben.

Der ursprüngliche Artikel 13, der später in Artikel 17 umbenannt wurde, sorgt nach wie vor medientechnisch für hohe Wellen. Im Jahr 2019 demonstrierten Hunderttausende gegen den Upload-Filter. Viele sehen diesen als Zensur an. Nach zahlreichen Debatten wurde vorerst beschlossen, dass der Filter nicht in Deutschland eingeführt wird. Das gab CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak im März 2019 bekannt. Nun ist klar, dass das eigentliche Vorhaben, nämlich den Upload-Filter zu verhindern, fehlgeschlagen ist.

Quelle: https://www.esports.com/de/upload-filter-beschlossen-moegliche-konsequenzen-fuer-streamer-und-gamer-217077