Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet startet am 01.02 trotzdem erstmal / Twitter klagt gegen BKA-Zentralstelle

Am 1. Februar nimmt unter dem Dach des BKA die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ ihre Arbeit auf.

Das soziale Netzwerk will keine Daten von Onlinehetzern an das Bundeskriminalamt weitergeben müssen: Nach SPIEGEL-Informationen hat Twitter kurz vor einem wichtigen Stichtag Klage eingereicht.

Twitter klagt vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen eine Neuerung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Das Unternehmen wehrt sich gegen die zum 1. Februar in Kraft tretende Verpflichtung, Daten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. »Wir sind darüber besorgt, dass das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht«, erklärte ein Sprecher.

Die Klage von Twitter richtet sich nach SPIEGEL-Informationen gegen §3 a und b des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die beide eine neue Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) betreffen. Das Bundesjustizministerium wollte mit dieser Zentralstelle dafür sorgen, dass mutmaßliche Straftäter auf Social-Media-Plattformen effizienter und schneller ermittelt werden. Die Regelung soll auch gegen Rechtsextremismus im Netz helfen und wurde vom Ministerium mit Blick auf die Angriffe von Halle, Hanau und Kassel vorangetrieben.

Allerdings hat sich keines der großen Techunternehmen technisch an die Schnittstelle des BKA angeschlossen. Die Zentralstelle startet daher mit einem »Alternativszenario« (lesen Sie hier mehr über die aktuellen Pläne des BKA gegen Onlinehetzer).

Ein Twitter-Sprecher kritisierte die »Verpflichtung zur proaktiven Weitergabe von Nutzerdaten«. Man sei besorgt, dass die neue Regelung »private Unternehmen in die Rolle von Staatsanwälten zwingt, indem sie Nutzer auch dann an die Strafverfolgungsbehörden melden, wenn kein illegales Verhalten vorliegt.«

Zuvor hatten bereits Google, TikTok und der Meta-Konzern mit seinen beiden Plattformen Facebook und Instagram gegen die neue NetzDG-Regelung geklagt. Obwohl diese Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, müssen die Unternehmen offenbar keine Konsequenzen dafür fürchten, dass sie nichts an das BKA melden. Das Bundesjustizministerium möchte zumindest in den Eilverfahren von Meta und Google zunächst den Ausgang der entsprechenden Verfahren des Verwaltungsgerichts Kölns abwarten.

Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/verwaltungsgericht-koeln-twitter-klagt-gegen-bka-zentralstelle-a-d3553b12-7e3e-49e9-925d-0793baf41afc

Na wenigstens sind alle „Banditen“ jetzt beisammen. Die Weitergabe von Daten von Onlinehetzern an die BKA Zentralstelle wäre mal ein Anfang das die Online-Platformen Verantwortung für Ihren Digital gesammelten Müll übernehmen. Zumal Sie daran verdienen. Besonders die „Leichen im Keller“ von Twitter kenne ich sehr gut: am Laufenden Band werde Frauen (egal ob alleinstehend oder Verheiratet) und junde Mädchen von Usern Sexuell belästigt. Denn Twitter-Account @_0rbit und sein Weihnachtskalender gefunden und als Prüffall eingestuft (von den Straftaten zu erwarten sind oder diese vorbereitet). Oder die User benutzen Bilder von Straftaten Bild-Header für Twitter Account. Anders als ein Polizeibeamter kann ich mir alles anschauen und wenn ich möchte einer Sache genauer nachgehen, ich unterstehe ja keiner Behörde (vorgesetzten) auch nicht dem Polizeigesetz auch brauche ich keine Erlaubnis vom Gericht wenn ich mir etwas genauer bzw., einen User genauer anschauen möchte. Natürlich hab ich hier und da mal was übermittelt, aber es ist nicht zu schaffen die pure Maße an Straftaten allein auf Twitter und dann gibt es ja auch keine örtliche Zuständigkeit durch die Anonymität im Netz. Besonders wenn ich , mich ich bei Twitter beschwere das Frauen und Mädchen belästigt werden passiert nichts. Was möchte eine Online-Plattform mit solchen User die den Dienst nur dafür nutzen.

Ich bezweifle ja das Richter/Richterinnen und Staatsanwälte wirklich wissen was in Sozial-Mediaplatformen passieren bzw. was für Straftaten dort abgeht. Die Strafverfolgung (Justitz) wir gerade zu auf der Nase rumgetanzt, deshalb kann ich Googel, Twitter, Facebook und Co. nicht ab, die tragen nämlich auch Ihren Beitrag dazu. Schlimmer noch Sie sehen Kriminelle User auf Ihren Plattformen als schützenwert an.

Christian Dauck

Schade das dass Verwaltungsgericht Köln so lange braucht, selbst das Eilverfahren dauert Monate. Das interessiert mich ja schon sehr was die zu sagen haben und lassen ein so lange warten. Man Freit sich ja das die Zentralstelle kommt – Muss aber auch immer wieder befürchten das das VG Köln der Abteilung den Stecker zieht. VG Köln: An Verfahren wird mit Hochdruck gearbeitet, das ist ja schon mal gut und wichtig.

Freue mich aber trotzdem das die Zentralstelle ab 1. Februar startet, wenn auch mit einem »Alternativszenario«.

Christian Dauck

Start der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet 

Am 1. Februar nimmt unter dem Dach des BKA die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ ihre Arbeit auf. Der Innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm, und SPD-Innenpolitikexperte Sebastian Hartmann hoffen auf eine abschreckende Wirkung. 

Die neue Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) soll die konsequente Strafverfolgung der Verfasser strafbarer Inhalte durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern ermöglichen. Mit rund 200 Beamtinnen und Beamten unter dem Dach des Bundeskriminalamtes startet die ZMI fristgerecht zum 1. Februar. Basis ihrer Arbeit ist das reformierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen. Das BKA rechnet wegen des neuen NetzDG mit rund 250.000 Meldungen, der Richterbund prognostiziert etwa neue 150.000 Strafverfahren im Jahr. 

Alexander Throm: Strafverfolgung von Hass und Hetze auf eine neue Ebene gehoben

Der Heilbronner CDU-Politiker Alexander Throm, Innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, ist zuversichtlich, dass die Meldestelle erfolgreich arbeiten wird: „Mit der noch von der Großen Koalition auf den Weg gebrachten Zentralen Meldestelle beim BKA wird die Strafverfolgung von Hass und Hetze im Netz auf eine neue Ebene gehoben.“ Künftig könne sich niemand, der im Netz andere bedrohe oder beleidige, mehr vor Strafverfolgung sicher fühlen. Throm: „Ich hoffe und erwarte eine abschreckende Wirkung und dadurch mehr Ordnung in den großen sozialen Netzwerken.“ Er fügte hinzu: „Sollte die Bundesregierung feststellen, dass viele Nutzer auf kleinere Plattformen ausweichen, für die die Meldepflicht bislang nicht gilt, muss sie umgehend nachsteuern. Außerdem erwarte ich von Bundesinnenministerin Faeser konkrete Ergebnisse bei ihrem im Dezember angekündigten schärferen Vorgehen gegen Telegram.“ 

Sebastian Hartmann: Es bedarf einer unmittelbaren Bearbeitung 

Sebastian Hartmann, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt zum ZMI-Start: „Aufgrund der stetigen Zunahme von Hass, Hetze und Straftaten im Netz brauchen wir ein offensives Vorgehen durch konsequente Strafverfolgungen.“ Mit der ZMI sei dementsprechend ein neuer Schwerpunktbereich im BKA geschaffen worden. Hartmann: „Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen schneller erkannt, bearbeitet und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Ländern weitergeleitet werden. Es bedarf einer unmittelbaren Bearbeitung, um den Nutzerinnen und Nutzern im Netz – und im Umkehrschluss auch auf der Straße – mehr Sicherheit zu gewährleisten und Hetze keinen Raum zu bieten.“ 

VG Köln: An Verfahren wird mit Hochdruck gearbeitet

Offen ist noch, ob große Anbieter wie Facebook und Google mit ihrer Klage beim Verwaltungsgericht Köln Erfolg haben werden. Ein Sprecher des Gerichtes erklärte: „An den Verfahren wird weiter mit Hochdruck gearbeitet. Wann Entscheidungen ergehen werden, ist derzeit offen.“ Die Großkonzerne finden es unverhältnismäßig, alle Beiträge selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen. Deshalb hatten sie im Juli 2021 Klage eingereicht. Das Bundesjustizministerium hatte daraufhin im August entschieden, zunächst nicht auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen. Auch der Anbieter TikTok wehrt sich seit vergangener Woche auf dem Klageweg gegen die Pflicht zur proaktiven Meldung. 

Meldungen auch vom Demokratiezentrum Baden-Württemberg

Gleichwohl starte das ZMI am 01.02.2022 den „Wirkbetrieb“, teilte das BKA mit. Es würden dezentrale Meldestrukturen, die in den Ländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze bereits bestehen, zentral zusammengeführt. So werden zunächst Meldungen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt aus dem Aktionsprogramm „Hessen gegen Hetze“ und Meldungen der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) bei der Staatsanwaltschaft Köln aus der Initiative „Verfolgen statt nur löschen“ im ZMI-Prozess verarbeitet. Zudem werden auch Hinweise der Meldestelle „REspect!“ der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, die bislang in Kooperation mit dem LKA Baden-Württemberg bearbeitet wurden, berücksichtigt. 

ZMI-Team wurde gezielt geschult

Das Vorgehen der ZMI: In den Fällen, in denen eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist, ist es Aufgabe, den Verursacher des gemeldeten Beitrages festzustellen, um den Vorgang im Erfolgsfall an die örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde, in der Regel das zuständige LKA, abgeben zu können. Die Entgegennahme und Bewertung von Anzeigetatbeständen ist zwar Bestandteil der Polizeiausbildung. Das BKA hat aber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZMI hinsichtlich der strafrechtlichen Bewertung von gemeldeten Sachverhalten nochmals gezielt geschult.

Zur Frage, ob auch Nutzer selbst mutmaßlich strafbare Inhalte melden können, heißt es aus dem Bundeskriminalamt: „Der Meldeprozess gemäß NetzDG sieht vor, dass die Meldestelle des BKA nur durch die verpflichteten Telemediendiensteanbieter elektronisch angesteuert werden kann. Diese sind allerdings ihrerseits sind verpflichtet, auf die bei ihnen eingegangenen Beschwerden von Nutzern zu reagieren.“ „Über den Umweg“ der Telemediendienstanbieter könnten somit auch Bürger dem BKA die von ihnen im Netz festgestellten Hass-Inhalte melden.

Zugriff auf Telegram mit Sitz in Dubai fällt schwer 

Zuletzt rückte immer stärker die Plattform Telegram in den Fokus der Behörden. Der Messengerdienst wurde durch den Russen Pavel Durov gegründet und ist in Dubai beheimatet. Deutschland fällt der Zugriff deshalb schwer. „Telegram wird in allen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten Phänomenbereichen verstärkt genutzt“, teilte die Behörde vor kurzem mit: „Insbesondere Anhänger der verfassungsschutzrelevanten Corona-Leugner-Szene nutzen die Plattform zur Verbreitung der eigenen Agenda sowie zur Mobilisierung für Demonstrationen und Veranstaltungen.“

Telegram erlaubt neben individueller Kommunikation auch Gruppendiskussionen von mehreren Tausend Nutzern. Das Bundesjustizministerium vertritt inzwischen die Auffassung, Telegram sei kein reiner Messengerdienst, sondern ein soziales Netzwerk. Folglich gelte für Telegram ebenfalls das NetzDG. Auf zwei laufende Bußgeldverfahren hat das Unternehmen indes bislang nicht reagiert. 

Quelle: https://www.stimme.de/ueberregional/deutschland-welt/politik/dt/start-der-zentralen-meldestelle-fuer-strafbare-inhalte-im-internet-art-4589842

BKA: TikTok will keine Daten weitergeben/ Rotzfrech: Meldestelle für Strafbare Inhalte wird torpediert

Vor dem Verwaltungsgericht Köln klagt TikTok gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte den Vorgang gegenüber dem Spiegel. Konkret klagt das Unternehmen gegen die Verpflichtung von Unternehmen, Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzuleiten, wenn die Nutzer strafbare Inhalte posten. Das Unternehmen werde auch künftig zwar weiterhin auf Anfrage Daten herausgeben, wehrt sich aber gegen die proaktive Meldung entsprechender Inhalte.

Nach Spiegel-Informationen gehe das BKA aber unabhängig von der jetzt eingereichten Klage ohnehin nicht davon aus, dass TikTok problematische Inhalte an die neu eingerichtete Zentralstelle des Amts melden werde. Diese startet ihre Arbeit am 1. Februar. Man hatte ursprünglich mit mehreren zehntausend Meldungen monatlich von sozialen Netzwerken gerechnet. Schon im Juli vergangenen Jahres hatten aber Facebook und YouTube im Eilverfahren gegen die Meldeverpflichtung geklagt.

TikTok geht einen Schritt weiter

Neben der Verpflichtung zur Meldung gefährlicher Inhalte klagt TikTok auch gegen das sogenannte Gegenvorstellungsverfahren, das es ermöglicht, Beschwerde gegen Löschentscheidungen einzulegen. Dagegen hatte auch YouTube geklagt. TikTok will aber noch einen Schritt weitergehen: Laut NetzDG sind Unternehmen verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte nach spätestens 24 Stunden zu löschen, wenn sie von Nutzern gemeldet wurden. Von den sozialen Netzwerken wird diese Regelung bislang nicht angefochten. TikTok will jedoch auch dagegen klagen.

BKA-Taskforce gegen Telegram

Neben der neuen Zentralstelle für NetzDG-Meldungen setzt das BKA auch eine neue Taskforce ein. Diese richtet sich konkret gegen Telegram. Nach Einschätzung deutscher Sicherheitsbehörden entwickle sich der Messengerdienst zunehmen zu einem Medium der Radikalisierung. „Insbesondere die Corona-Pandemie hat dazu beigetragen, dass sich Menschen auf Telegram radikalisieren, andere bedrohen oder sogar Mordaufrufe veröffentlichen“, so BKA-Präsident Holger Münch. Dieser Entwicklung müsse man „entschlossen begegnen“.

Dabei strebe man auch eine Zusammenarbeit mit Telegram an, werde aber auch Maßnahmen treffen, wenn das Unternehmen die Zusammenarbeit verweigert. Die neue Taskforce soll Tatverdächtige identifizieren und strafrechtlich verfolgen. Zusätzlich werde man das Kooperationsverhalten von Telegram bei Löschungsanregungen und Bestandsdatenabfragen im Auge behalten. „Ziel ist die Verbesserung der Kooperation, insbesondere bei der Aufklärung von Aufrufen über Telegram zu Tötungsdelikten und weiteren schweren Straftaten“, heißt es vom BKA.

Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/digital-tech/cyberkriminalitaet/135924-bka-tiktok-keine-daten-weitergeben-telegram-fokus

Himouto Umaru-Chan Reaction S GIF - Find & Share on GIPHY
Diese freche Bande regt mich sowas von auf. Und noch kein Termin vom Verwaltungsgericht Köln. Nicht auszumalen wenn Sie dieses Kriminelle treiben der Sozialmedia-Konzerne unterstützt. Die Digitale Welt darf kein Rechtsfreier raum sein, hoffentlich sind die Richter/rinnen sich ihrer Verantwortung bewusst.

Diese Kriminelle Bande mit Ihren Sozialmedia-Plattformen. Den User dabei helfen Straftaten im Netz zu veröffentlichen und zu verbreiten ist in Ordnung Sozialmedia-Plattformen aber keines falls dem Bundeskriminalamt helfen. Eine richtige Kriminelle und rotfreche Bande diese Sozialmedia-Plattformen. Ich sage es ja diese „Banditen“ haben es faustdick hinter den Ohren.

Die neue Meldestelle für Strafbare Inhalte im Netz des BKA ist eine supertolle Sache, die brauchen wir und vor allem die Justiz (Strafverfolgung)- Die Digitale Welt darf kein Rechtsfreier raum sein.

Soziale Netzwerke, die illegale Inhalte nicht ans BKA weiterleiten, verstoßen ab kommender Woche gegen das NetzDG, das sagt schon viel über diese Kriminelle-Vereinigung der Sozial-Media Plattformen aus (Sich weigern bei der Aufklärung von Straftaten und die Gründung einer Kriminellen-Vereinigung um zu klagen).

Ich finde es absolut unmöglich und rotzfrech wie hier die neue neue „Meldestelle für Strafbare Inhalte“ von den Sozialmedia-Plattformen topediert wird. Die Sozialen Netzwerke die kommende Woche gegen das NetzDg verstoßen müssen bestraft werden, schließlich hat die Klage keine aufschiebende Wirkung auf den Start des Gesetzes, die Sozialmedia-Plattformen kündigen also demnach schon vorher einen Rechtsbruch an bzw. gegen ein Gesetz zu verstoßen, das darf nicht sein – Was für die Offline Welt gilt muss auch für die Digitale Welt gelten, man stelle sich mal vor die Bürger und Bürgerinnen gehen zu Polizeiwache und kündigen an einen Rechtspruch zu begehen.

Christian Dauck

Der MRO der NASA findet heraus, dass Wasser länger auf dem Mars floss als bisher angenommen

Der Mars Reconnaissance Orbiter der NASA nutzte seine Kontextkamera, um dieses Bild von Bosporos Planum, einem Ort auf dem Mars, aufzunehmen. 
Die weißen Flecken sind Salzablagerungen, die in einem trockenen Kanal gefunden wurden. 
Der größte Einschlagskrater in der Szene hat einen Durchmesser von fast 1,5 Kilometern.
Bildnachweis: NASA/JPL-Caltech/MSSS

Caltech-Forscher verwendeten den Mars Reconnaissance Orbiter, um festzustellen, dass Oberflächenwasser erst vor 2 Milliarden Jahren Salzminerale zurückließ.

Vor der heutigen Wüste floss flüssiges Wasser viel länger auf der Marsoberfläche als bisher angenommen – um etwa eine Milliarde Jahre!

Der Mars war einst vor Milliarden von Jahren von Flüssen und Teichen durchzogen, die einen potenziellen Lebensraum für mikrobielles Leben boten. Als die Atmosphäre des Planeten im Laufe der Zeit dünner wurde, verdunstete dieses Wasser und hinterließ die gefrorene Wüstenwelt, die der Mars Reconnaissance Orbiter (MRO) der NASA heute untersucht.

Es wird allgemein angenommen, dass das Wasser des Mars vor etwa 3 Milliarden Jahren verdunstet ist. Aber zwei Wissenschaftler, die Daten untersuchen, die MRO in den letzten 15 Jahren auf dem Mars gesammelt hat, haben Beweise gefunden, die diese Zeitachse erheblich verkürzen: Ihre Forschung zeigt Anzeichen von flüssigem Wasser auf dem Roten Planeten, das erst vor 2 Milliarden bis 2,5 Milliarden Jahren vorhanden war, was bedeutet, dass Wasser floss dort etwa eine Milliarde Jahre länger als bisherige Schätzungen.

Wasser floss länger auf dem Mars als bisher angenommen … um eine Milliarde Jahre! Die Ergebnisse stammen aus Daten des Mars Reconnaissance Orbiter, die darauf hindeuten, dass das Oberflächenwasser des Mars erst vor 2 Milliarden Jahren Salzmineralien hinterlassen hat.

Die Ergebnisse, die am 27. Dezember 2021 in AGU Advances veröffentlicht wurden, konzentrieren sich auf die Chloridsalzablagerungen, die zurückgelassen wurden, als eisiges Schmelzwasser, das über die Landschaft floss, verdunstete.

Während die Form bestimmter Talnetzwerke darauf hindeutete, dass vor kurzem Wasser auf dem Mars geflossen sein könnte, liefern die Salzablagerungen die ersten mineralischen Beweise, die das Vorhandensein von flüssigem Wasser bestätigen. Die Entdeckung wirft neue Fragen darüber auf, wie lange mikrobielles Leben auf dem Mars hätte überleben können, falls es sich überhaupt jemals gebildet hat. Zumindest auf der Erde, wo es Wasser gibt, gibt es Leben.

Die Hauptautorin der Studie, Ellen Leask, führte einen Großteil der Forschung im Rahmen ihrer Doktorarbeit am Caltech in Pasadena durch. Sie und Caltech-Professorin Bethany Ehlmann verwendeten Daten des MRO-Instruments namens Compact Reconnaissance Imaging Spectrometer for Mars ( CRISM ), um die Chloridsalze im tonreichen Hochland der südlichen Hemisphäre des Mars zu kartieren – einem von Einschlagskratern übersäten Gelände. Diese Krater waren ein Schlüssel zur Datierung der Salze: Je weniger Krater ein Terrain hat, desto jünger ist es. Indem die Anzahl der Krater auf einem Bereich der Oberfläche gezählt wird, können Wissenschaftler sein Alter schätzen.

MRO hat zwei Kameras, die sich perfekt für diesen Zweck eignen. Die Context Camera mit ihrem Schwarz-Weiß-Weitwinkelobjektiv hilft Wissenschaftlern, das Ausmaß der Chloride zu kartieren. Um hineinzuzoomen, wenden sich die Wissenschaftler der Farbkamera des High-Resolution Imaging Science Experiment ( HiRISE ) zu, mit der sie Details sehen können, die so klein sind wie ein Mars-Rover aus dem Weltraum.

Leask und Ehlmann verwendeten beide Kameras zur Erstellung digitaler Höhenkarten und fanden heraus, dass sich viele der Salze in Senken befanden – einst die Heimat flacher Teiche – auf sanft abfallenden Vulkanebenen. Die Wissenschaftler fanden auch in der Nähe gewundene, trockene Kanäle – ehemalige Bäche, die einst Oberflächenabfluss (von gelegentlichem Schmelzen von Eis oder Permafrost) in diese Teiche geleitet haben. Die Kraterzählung und der Nachweis von Salzen auf vulkanischem Gelände ermöglichten es ihnen, die Ablagerungen zu datieren.

„Erstaunlich ist, dass MRO nach mehr als einem Jahrzehnt der Bereitstellung von hochauflösenden Bild-, Stereo- und Infrarotdaten neue Entdeckungen über die Natur und den zeitlichen Verlauf dieser mit Flüssen verbundenen alten Salzbecken vorangetrieben hat“, sagte Ehlmann, stellvertretender Direktor von CRISM Ermittler. Ihr Co-Autor Leask ist jetzt Postdoktorand am Applied Physics Laboratory der Johns Hopkins University, das CRISM leitet .

Die Salzmineralien wurden erstmals vor 14 Jahren vom Mars Odyssey Orbiter der NASA entdeckt, der 2001 gestartet wurde. MRO, das über Instrumente mit höherer Auflösung als Odyssey verfügt, wurde 2005 gestartet und untersucht seitdem neben vielen anderen Merkmalen des Mars die Salze . Beide werden vom Jet Propulsion Laboratory der NASA in Südkalifornien verwaltet.

„Ein Teil des Wertes von MRO besteht darin, dass unsere Sicht auf den Planeten im Laufe der Zeit immer detaillierter wird“, sagte Leslie Tamppari, stellvertretende Projektwissenschaftlerin der Mission am JPL. „Je mehr von dem Planeten wir mit unseren Instrumenten kartieren, desto besser können wir seine Geschichte verstehen.“

Quelle: https://www.nasa.gov/feature/jpl/nasa-s-mro-finds-water-flowed-on-mars-longer-than-previously-thought


Wasser auf dem Mars: Forscherinnen schreiben Geschichte des roten Planeten neu

Der rote Planet, teilweise von Wolken bedeckt. Auf dem Mars gab es offenbar länger Wasser als bisher gedacht, zeigt eine neue Studie mithilfe eines Nasa-Orbiters. (Archivbild)
Der rote Planet, teilweise von Wolken bedeckt. Auf dem Mars gab es offenbar länger Wasser als bisher gedacht, zeigt eine neue Studie mithilfe eines Nasa-Orbiters. (Archivbild)
© Nasa/JPL

inst gab es Wasser auf dem Mars – doch wie lange? Zwei Forscherinnen beantworten diese Frage neu – und werfen weitere Fragen rund um Leben auf dem roten Planeten auf.

Pasadena – Dass es einst Wasser auf dem Mars gab, da ist sich die Forschung relativ einig. Gängige Theorien gehen davon aus, dass das Wasser, das Teile der Mars-Oberfläche bedeckte, vor etwa drei Milliarden Jahren verdunstete. Doch nun zeichnen Daten, die eine alte Raumsonde der US-Raumfahrtorganisation Nasa in ihrer Umlaufbahn um den Mars gesammelt hat, ein anderes Bild: Offenbar gab es an der Oberfläche des roten Planeten vor zwei bis 2,6 Milliarden Jahren noch flüssiges Wasser – bis zu einer Milliarde Jahre länger als bisher gedacht.

Herausgefunden haben das zwei Forscherinnen, die Daten der Nasa-Raumsonde Mars Reconnaissance Orbiter (MRO) analysiert haben. MRO umkreist den Mars seit 2005, mithilfe seiner Instrumente kartierten Ellen Leask und Bethany Ehlmann Chlorsalz-Vorkommen in den lehmhaltigen Hochländern in der südlichen Hemisphäre des roten Planeten. Die Salzablagerungen interpretieren die Forscherinnen als Überbleibsel eisigen Schmelzwassers, das durch die Landschaft floss: Als es verdunstete, blieben die Chlorsalze zurück. Ihre Studie, in der die Forscherinnen ihre Erkenntnisse zu Wasser auf dem Mars detailliert schildern, wurde im Fachjournal AGU Advances veröffentlicht.

Wasser auf dem Mars? Forscherinnen kartieren Überbleibsel auf der Oberfläche des Planeten

Bei den Salzablagerungen handele es sich um den ersten mineralischen Beweis, der die Anwesenheit von flüssigem Wasser bestätige, heißt es bei der Nasa. Das Alter der Salzablagerungen bestimmten die Forscherinnen, indem sie die Krater in deren Umgebung zählten. Je weniger Krater eine Oberfläche auf dem Mars hat, desto jünger ist sie. Mithilfe zweier Kameras an Bord des Mars-Orbiters MRO stellten Hauptautorin Leask und Co-Autorin Ehlmann fest, dass sich viele der Salzablagerungen in Senken auf sanft abfallenden vulkanischen Ebenen befanden – frühere flache Teiche. In der Nähe entdeckten die Forscherinnen gewundene, trockene Kanäle – ehemalige Bäche, die Wasser, das durch das Schmelzen von Eis oder Permafrost entstand, in diese Teiche leitete.

„Es ist unglaublich, dass MRO nach mehr als einem Jahrzehnt neue Entdeckungen über die Art und den zeitlichen Ablauf dieser mit Flüssen verbundenen alten Salzteiche ermöglicht hat“, freut sich Ehlmann, die das CRISM-Instrument an Bord des Orbiters mitbetreut.

Gab es einst Leben auf dem Mars? Suche nach Wasser und Leben hängt zusammen

Wenn es um Wasser auf dem Mars geht, stellt sich den Forschenden auch immer die Frage, ob es Leben auf dem roten Planeten gab. Die Entdeckung, dass es auf dem Mars wohl länger Wasser gab als gedacht, werfe neue Fragen auf, heißt es deshalb auch bei der Nasa. Wie lange konnte mikrobielles Leben auf dem Mars überleben? Wenn es je welches gegeben hat – schließlich weiß man noch nicht, ob es überhaupt jemals Leben auf dem roten Planeten gab.

Die Aufnahme der Context Camera des Mars Reconnaissance Orbiters (MRO) der Nasa zeigt die Region Bosporos Planum auf dem Mars. Die weißen Flecken sind Salzablagerungen in einem trockenen Bachlauf. Größenvergleich: Der größte Krater im Bild hat einen Durchmesser von etwa 1,5 Kilometern.
Die Aufnahme der Context Camera des Mars Reconnaissance Orbiters (MRO) der Nasa zeigt die Region Bosporos Planum auf dem Mars. Die weißen Flecken sind Salzablagerungen in einem trockenen Bachlauf. Größenvergleich: Der größte Krater im Bild hat einen Durchmesser von etwa 1,5 Kilometern.
© Nasa/JPL-Caltech/MSSS

In der Mars-Forschung geht es häufig um Fragen rund um Wasser und früheres Leben. Zuletzt hatte eine Studie gezeigt, dass es offenbar doch kein flüssiges Wasser unter dem Eis am Südpol des Mars gibt. Zwei ältere Studien hatten das vermutet, doch offenbar steckt ein anderes Phänomen dahinter. Eine Esa-Raumsonde ließ Forschende dagegen an einer unerwarteten Stelle Unmengen von Wasser finden: Unter dem „Grand Canyon“ des Mars.

Perseverance: „Ohne irgendwohin zu fahren hat der Rover eines der größten Rätsel gelöst“

Der Nasa-Rover „Perseverance“ ist dagegen in einem früheren See auf dem Mars gelandet, der von einem Fluss gespeist wurde. „Ohne irgendwohin zu fahren hat der Rover eines der größten Rätsel gelöst“, freuten sich die Verantwortlichen nach der Entdeckung. Auch der Rover „Curiosity“ machte kürzlich einen für die Wissenschaft spannenden Fund auf dem Mars – auf der Erde würde er auf Leben hindeuten.

Quelle: https://www.hna.de/wissen/mars-wasser-nasa-mission-orbiter-mro-wichtige-frage-leben-roter-planet-tn-neue-antwort-studie-91263484.html

Die NASA wird die Ankunft von Webb am endgültigen Bestimmungsort und die nächsten Schritte besprechen

Die Konzeption dieses Künstlers zeigt das vollständig entfaltete James Webb Space Telescope im All.

Die Konzeption dieses Künstlers zeigt das vollständig entfaltete James Webb Space Telescope im All.Credits: Adriana Manrique Gutierrez, NASA-Animator

Wissenschaftler und Ingenieure, die das James-Webb-Weltraumteleskop der NASA betreiben, werden am Montag, den 24. Januar um 15:00 Uhr EST in einer NASA Science Live-Sendung Fragen zu den neuesten Meilensteinen der Mission beantworten, gefolgt von einer Medien-Telekonferenz um 16:00 Uhr.

Die Sendung wird live online auf der NASA Science Live-  Website sowie auf YouTube , Facebook und Twitter ausgestrahlt . Der Ton der Telefonkonferenz wird live auf der Website der Agentur übertragen .

Bodenteams planen, Webbs Triebwerke am Montag, dem 24. Januar, um 14:00 Uhr abzufeuern, um das Weltraumteleskop am zweiten Lagrange-Punkt oder L2, seinem beabsichtigten Ziel, fast 1 Million Meilen von der Erde entfernt, in die Umlaufbahn um die Sonne zu bringen. 

Diese Korrekturverbrennung in der Mitte des Kurses ist seit langem für ungefähr 29 Tage nach dem Start geplant. Diese Woche wählte das Operationsteam der Mission das Zieldatum und die Zielzeit für die Verbrennung aus. 

Die Ingenieure beendeten auch das ferngesteuerte Bewegen der Spiegelsegmente von Webb aus ihren Startpositionen, um mit dem monatelangen Prozess der Ausrichtung der Optik des Teleskops zu beginnen.

Zuschauer dieser Folge „Wie geht es mit dem James-Webb-Weltraumteleskop weiter?“ können Fragen in den sozialen Medien mit dem Hashtag #UnfoldtheUniverse einreichen oder indem sie einen Kommentar im Chat-Bereich des Facebook- oder YouTube-Streams hinterlassen. Fragen aus der Bevölkerung werden beantwortet von:

  • Amber Straughn, stellvertretende Projektwissenschaftlerin für Webb-Kommunikation, Goddard Space Flight Center der NASA in Greenbelt, Maryland
  • Scarlin Hernandez, Flugsystemingenieurin, Space Telescope Science Institute in Baltimore

Im Anschluss an die Episode wird die NASA eine Medien-Telekonferenz veranstalten, die sich auf die L2-Einfügungsverbrennung und Spiegelbewegungen sowie die nächsten Schritte zur Vorbereitung von Webb auf die Durchführung von Wissenschaft konzentriert. Der Anruf beinhaltet:

  • Lee Feinberg, Elementmanager des Webb-Optikteleskops, Goddard
  • Amy Lo, Leiterin der Webb-Fahrzeugtechnik, Northrop Grumman
  • Keith Parrish, Betriebsleiter des Webb-Observatoriums, Goddard
  • Jane Rigby, Webb Operations Project Scientist, Goddard

Quelle: https://www.nasa.gov/press-release/nasa-to-discuss-webb-s-arrival-at-final-destination-next-steps

NASA to Discuss Webb’s Arrival at Final Destination, Next Steps

This artist’s conception shows the fully unfolded James Webb Space Telescope in space.

This artist’s conception shows the fully unfolded James Webb Space Telescope in space.Credits: Adriana Manrique Gutierrez, NASA Animator

Scientists and engineers operating NASA’s James Webb Space Telescope will answer questions about the mission’s latest milestones in a NASA Science Live broadcast at 3 p.m. EST Monday, Jan. 24, followed by a media teleconference at 4 p.m.

The broadcast will air live online on the NASA Science Live website, as well as YouTubeFacebook, and Twitter. Audio of the teleconference will stream live on the agency’s website.

Ground teams plan to fire Webb’s thrusters at 2 p.m. Monday, Jan. 24 to insert the space telescope into orbit around the Sun at the second Lagrange point, or L2, its intended destination, nearly 1 million miles from Earth. This mid-course correction burn has long been planned for approximately 29 days after launch. This week, the mission operations team selected the target date and time for the burn. Engineers also finished remotely moving Webb’s mirror segments out of their launch positions to begin the months-long process of aligning the telescope’s optics.

Viewers of this episode, “What’s Next for the James Webb Space Telescope?” can submit questions on social media using the hashtag #UnfoldtheUniverse or by leaving a comment in the chat section of the Facebook or YouTube stream. Questions from the public will be answered by:

  • Amber Straughn, deputy project scientist for Webb communications, NASA’s Goddard Space Flight Center in Greenbelt, Maryland
  • Scarlin Hernandez, flight systems engineer, Space Telescope Science Institute in Baltimore

Following the episode, NASA will host a media teleconference focused on the L2 insertion burn and mirror movements, as well as the next steps in preparing Webb to conduct science. The call will feature:

  • Lee Feinberg, Webb optical telescope element manager, Goddard
  • Amy Lo, Webb vehicle engineering lead, Northrop Grumman
  • Keith Parrish, Webb observatory commissioning manager, Goddard
  • Jane Rigby, Webb operations project scientist, Goddard

Digital Services Act: EU-Parlament stimmt für „Plattform-Grundgesetz“

Die EU-Abgeordneten haben ihre Position zum Digital Services Act (DSA) beschlossen. Grenzüberschreitende Löschanordnungen kommen, Tracking wird eingeschränkt.

Behörden aller Art sollen Host-Providern künftig ohne Richtervorbehalt grenzüberschreitende Anordnungen schicken können, um gegen illegale Inhalte wie strafbare Hasskommentare, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauch oder die unautorisierte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke vorzugehen. Betroffene Plattformen müssen solche Angebote dann „ohne unangemessene Verzögerung“ sperren oder blockieren und bei schweren Straftaten zudem an die Polizei melden.

Für eine solche Vorgabe hat sich das EU-Parlament mit breiter Mehrheit von 530 zu 78 Stimmen bei 80 Enthaltungen am Donnerstag in der Plenarabstimmung zum Digital Services Act (DSA) ausgesprochen. Es folgte dabei weitgehend der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO). Mit dem Beschluss haben die Volksvertreter ihre Linie zu dem sogenannten Plattform-Grundgesetz verabschiedet. Auf dieser Basis finden nun die Verhandlungen mit den EU-Staaten über einen finalen Kompromiss statt. Der Ministerrat hatte seine Position bereits im November abgesteckt.

Grenzüberschreitend soll die Wirkung einer Anweisung gegen illegale Inhalte laut DSA in der Regel auf das Hoheitsgebiet des anordnenden EU-Lands beschränkt werden. Die Abgeordneten wollen ferner sicherstellen, dass Nutzern und den betroffenen Firmen „wirksame Rechtsbehelfe“ zur Verfügung stehen. Diese sollen die Wiederherstellung von Inhalten einschließen, die fälschlicherweise als rechtswidrig angesehen und entfernt wurden.

Das Parlament will zudem gewährleisten, dass Meldungen nicht willkürlich und auf diskriminierende Weise bearbeitet werden. Die Grundrechte – wie etwa das auf freie Meinungsäußerung – seien beim Erlassen und Befolgen einschlägiger Anordnungen zu beachten.

Die Bestimmungen beziehen sich auch auf schädliche Inhalte wie Desinformation. Darauf zielen vor allem Auflagen für Empfehlungssysteme, die Plattformen etwa in ihren News-Feeds verwenden. Mit dem DSA müssten sie die Funktionsweise der dafür genutzten Algorithmen transparent machen. Ferner sollen Plattformen für automatisierte Entscheidungen stärker zur Verantwortung gezogen werden.

Zu den erfassten digitalen Services gehören Mittlerdienste wie Internetprovider und Domain Registrierstellen. Erfasst werden auch soziale Netzwerke, E-Commerce-Anbieter sowie Cloud- und Webhoster. Ihre Pflichten variieren je nach Rolle, Größe und Auswirkungen. Für kleine Unternehmen fordern die Abgeordneten Ausnahmen.

Kernelemente des DSA-Entwurfs sind neben Maßnahmen zur Entfernung von Inhalten („Notice and Action“) aktualisierte Haftungsvorschriften und Regeln für personalisierte Reklame. Eine fraktionsübergreifende KoalitionBürgerrechtler sowie Teile des Mittelstands drängten hier auf ein weitgehendes Verbot von „spionierender Werbung“ mit Microtargeting. So weit ging das Parlament nicht, es will aber die Verwertung besonders sensibler Daten zu Herkunft, Gesundheit sowie sexueller oder politischer Orientierung untersagen. Gezielte Reklame bei Minderjährigen soll zudem generell untersagt werden.

Plattformen müssen ferner dafür sorgen, dass Nutzer einfach und informiert im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in gezielte Werbung einwilligen können. Ein Nein darf dabei „nicht schwieriger oder zeitaufwändiger“ sein als ein Opt-in. Die Volksvertreter wollen so etwa „Do not Track“-Einstellungen im Browser gesetzlich verankern, um das Aufploppen von Einwilligungsbannern zu reduzieren. Stimmt ein Nutzer nicht zu, soll er „andere faire und angemessene Optionen“ für den Zugang zu einer Plattform erhalten.

Enthalten ist ferner eine Klausel gegen Design-Tricks wie „Dark Patterns“. Plattformbetreiber dürfen demnach die Struktur oder Funktionsweise ihrer Online-Schnittstelle oder eines Teils davon nicht dazu verwenden, um eine freie Entscheidung oder Wahl der Nutzer zu verhindern. Anbieter dürfen zwar prinzipiell weiter direkt mit Usern interagieren, um ihnen Dienste anzubieten. Ein wiederholtes Einfordern einer Einwilligung in eine Datenverarbeitung ist aber untersagt, wenn einmal ein Nein erfolgte. Ein Anbieter darf eine von ihm bevorzugte Option zudem nicht etwa farblich hervorheben.

Sehr große Online-Plattformen mit über 45 Millionen Usern müssen Risikoabschätzungen durchführen und ausgemachte Gefahren etwa für die Demokratie, den öffentlichen Diskurs oder den Jugendschutz minimieren. Sie sollen ihre Daten mit Behörden, Forschern und zivilgesellschaftlichen Organisationen teilen, damit ihre Arbeitsweise überprüft und ein Lagebild erstellt werden kann. Die Volksvertreter wollen es Nutzern und Verbraucherschutzorganisationen ermöglichen, Schadenersatz zu verlangen, wenn Betreiber ihre Sorgfaltspflicht nicht eingehalten haben.

Entdeckt eine sehr große Plattform Deep Fakes, also manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte zum täuschend echten Nachahmen einer Person, muss sie diese entsprechend kennzeichnen. Solche Netzwerke sollen auch ein alternatives Empfehlungssystem anbieten, das nicht auf Profiling basiert.

Das Parlament drängt auch auf einen neuen Artikel zum bildbasierten sexuellen Missbrauch auf Porno-Plattformen. Nutzer sollen Bilder, Videos oder Texte auf Erotik-Portalen wie Pornhub und xHamster erst hochladen dürfen, wenn sie beim Betreiber eine E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer hinterlegt haben. Vorgesehen ist zudem ein einfacher Meldemechanismus für „Rachepornos„. Online-Marktplätze sollen die Verbreitung rechtswidriger Produkte oder Dienstleistungen durch Gewerbetreibende, die ihren Dienst nutzen, bestmöglich erkennen und mithilfe einer Datenbank verhindern.

Vorgezeichnet ist ein Recht auf durchgehende Verschlüsselung. „Die Mitgliedstaaten dürfen Anbieter von Vermittlungsdiensten nicht daran hindern, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dienste anzubieten“, fordern die Volksvertreter. Dies sei für das Vertrauen ins Netz und die Cybersicherheit unerlässlich. Die EU-Länder sollen Diensten wie Facebook, WhatsApp, Signal & Co. ferner keine „allgemeine Pflicht auferlegen, die anonyme Nutzung ihrer Dienste einzuschränken“.

Mehrere Ausschüsse und Fraktionen hatten noch hunderte Änderungsanträge eingebracht, die aber nur noch teils eine Mehrheit fanden. Der Innenausschuss machte sich etwa vergeblich dafür stark, dass Gerichte über Löschanordnungen entscheiden sollen. Die Abgeordneten stimmten aber etwa für einen Antrag, wonach die Geschäftsbedingungen von Plattformen grundrechtskonform sein und etwa die Meinungs- und die Medienfreiheit einhalten müssen. Betreiber sollen zudem „angemessene Anstrengungen“ unternehmen, um die anonyme Nutzung und Bezahlung von Online-Diensten zu ermöglichen.

Binnenmarktkommissar Thierry Breton freute sich, dass die EU mit dem Beschluss einen „historischen Schritt“ gehe, um den „Wilden Westen“ zu beenden, „der unseren Informationsraum dominiert“. Es werde sichergestellt, dass die neuen Regeln EU-weit einheitlich angewendet würden. Sie gälten für „alle Akteure“, nicht nur für europäische. Auf Twitter titulierte der Franzose den DSA sogar als „neuen Sherriff in der Stadt“ unterlegt von kommentierten Szenen aus dem Western „Zwei glorreiche Halunken“. Deutsche Politiker hoffen vor allem, mit dem DSA stärker gegen Hass und Hetze sowie Impfpassfälschungen auf dem Chat-Dienst Telegram vorgehen zu können.

Quelle: https://www.heise.de/news/Digital-Services-Act-EU-Parlament-stimmt-fuer-Plattform-Grundgesetz-6333752.html


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Der Digital Services Act gefällt mir, endlich liefert die EU mal. Wenn die EU-Abgeordnete wollen können sie auch. Sowas hätten wir schon vor 10 bis 20 Jahren gebraucht. Endlich beginnt die Heiße Phase im Gesetzgebungsverfahren. Und in wenigen tagen (Stand 20.01.2022) startet die Übermittlung Strafbarer Inhalte ans BKA, besser kann man nicht ins Wochenende starten.

Neben dem neuen NetzDg und der in wenigen tagen startenden Übermittlung Strafbarer Inhalte ans BKA ist der Digital Services Act eine weiter ganz große Liebe die mein Herz höher schlagen lässt. Endlich beginnt die Heiße Phase im Gesetzgebungsverfahren. „Alles, was offline verboten ist, muss auch online verboten sein“, sagt die dänische Sozialdemokratin Christel Schaldemose, die den Gesetzentwurf aus dem EU-Parlament federführend betreut. Dem kann ich nur zustimmen.

Big-Tech das ich nicht lache eher Big Straftäter und Unterstützer für Kriminalität im digitalen Raum. Endlich wird Facebook, Googel, Twitter usw. an die kurze leine genommen sich mal um ihren Digitalen Müll zu kümmern. Erst schafft man diese Sozial-Media und dann kann man das nicht kontrollieren, das ist ein NO-GO – wenn man sowas aufbaut muss man es auch kontrollieren. Bar und Disco Betreiber in der Offline-Welt müssen das auch, gegen Drogen, Leute die sich nicht benehmen und und..

Warum sollte Big-Tech alias Big Straftäter eine Ausnahme bekommen, diese kriminelle Bande (Die mir schon lange ein Dorn im Auge sind) kann vielleicht in den USA machen was Sie wollen, aber an der Europäischen-Außengrenze haben die es ganz einfach zu unterlassen und sich unsere Gesetzte zu halten, Schluss mit dem digitalen Wilden Westen für diese Banditen (Facebook, Googel, Twitter usw.) – das sind ganz schwere Jungs die es Faustdick hinter den Ohren haben. Endlich legt Sie die EU übers Knie. Besser kann man nicht ins Wochenende starten.

Christian Dauck

Strengere EU-Regeln für Tech-Konzerne

Stand: 20.01.2022 10:58 Uhr

Das EU-Parlament entscheidet heute über den „Digital Services Act“. Das Gesetzespaket sieht strengere Regeln für Tech-Konzerne vor. Die Plattformen werden stärker in die Verantwortung genommen.Von Stephan Ueberbach, ARD-Studio Brüssel

Schluss mit dem digitalen Wilden Westen, ein neuer Sheriff ist in der Stadt – so heißt es in Brüssel. Die EU hat sich einiges vorgenommen. Es geht um nichts Geringeres als um das „erste Grundgesetz für das Internet“. Der zuständige Binnenmarktkommissar Thierry Breton hat sogar extra ein Twitter-Video mit Western-Atmosphäre produziert. 

Der „Digital Services Act“ (DSA), das Gesetz über digitale Dienste, soll die Online-Welt verändern und die enorme Marktmacht der großen Konzerne einschränken. Facebook, Google, Twitter, Amazon und die anderen Digital-Giganten müssen sich in Europa auf schärfere Regeln einstellen. 

„Alles, was offline verboten ist, muss auch online verboten sein“, sagt die dänische Sozialdemokratin Christel Schaldemose, die den Gesetzentwurf aus dem EU-Parlament federführend betreut. Vorgesehen ist unter anderem, dass die großen Plattformen mehr Verantwortung für ihre Marktplätze im Internet übernehmen, damit keine gefälschten oder gefährlichen Produkte mehr verkauft werden.

Schritte gegen illegale Inhalte, Hass und Hetze

Nach dem Willen des Europaparlaments sollen die Online-Dienste in Zukunft schneller als bisher gegen illegale Inhalte wie Hass oder Hetze vorgehen und zum Beispiel Live-Übertragungen von Terroranschlägen – wie zuletzt in Neuseeland passiert – möglichst verhindern.

Außerdem dürfen die Konzerne persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen nicht mehr für gezielte Werbung und individuell zugeschnittene Inhalte nutzen, etwa für die Verbreitung überzogener Schönheitsideale, weil das bei den Nutzern zu Magersucht führen kann.

Mehrheit im Parlament gilt als sicher

Trotz aller Bedenken aus unterschiedlichen Richtungen: Eine Mehrheit für die Pläne gilt als sicher. Mit der Entscheidung des Parlaments sind allerdings noch nicht alle Hürden aus dem Weg geräumt. Die Abgeordneten müssen sich jetzt mit den Vertretern der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission auf eine gemeinsame Linie verständigen. Die Verhandlungen sollen in den nächsten Tagen beginnen. 

Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/eu-digital-service-act-101.html


Digital Services Act: „Total krasses Vorhaben“

Das EU-Parlament bringt ein Gesetz auf den Weg, das schon jetzt als historisch gilt. Weltweit zum ersten Mal versucht ein Gesetzgeber, die Grundrechte der Bürger*innen auf Google, Facebook & Co. durchzusetzen.

„Schweizer Taschenmesser“ für die Kriminalitätsbekämpfung

Immerhin im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung habe die EU schon jetzt Großes geleistet, findet Matthias Kettemann, Rechtsprofessor an der Universität Innsbruck: Die deutschen Gesetze zur Bekämpfung illegaler Inhalte, allen voran das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG), nähmen sich aus wie ein „Zahnstocher“ im Vergleich zu dem „Schweizer Taschenmesser“, das die EU da vorlege.

Dieses Gesetz schreibe den Konzernen nicht nur vor, so Kettemann, üble Morddrohungen und Aufrufe zum Umsturz umgehend zu löschen und an die Behörden zu melden – sondern auch alle Arten illegaler Aktivitäten. Von Drogenverkäufen bis zum Waffenhandel. Positiv sei auch der Verzicht auf Löschfristen, findet Julia Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte:  Nur bei eindeutigen Äußerungen und Aktivitäten müssten die Konzerne sofort löschen. Ansonsten sollen sie die Entscheidungen der Gerichte abwarten.

Empfindliche Geldstrafen, politischer Druck

Alles Regelungen, an die sich aus Sicht von Expert*innen die Konzerne wahrscheinlich halten werden. Denn da sind zum einen die saftigen Sanktionen, die der DSA vorsieht: Die EU droht Konzernen, die ihre Netzwerke nicht entsprechend regulieren, hohe Geldstrafen an. Letzte Details seien noch in Ausarbeitung, so Kettemann, „aber nach aktuellen Berichten sind sehr hohe Strafen vorgesehen, die bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und – letztlich – auch hin zur Aufspaltung und Zerschlagung von Plattformen führen können“.Hält den „Digital Services Act“ für das „Schweizer Taschenmesser“ bezüglich der Kriminalitätsbekämpfung im Netz: Matthias Kettemann, Rechtsprofessor an der Universität Innsbruck.

Zum anderen werde auch der politische Druck, der mit einem solchen Gesetzespaket einher geht, über kurz oder lang Wirkung entfalten, glaubt Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC). Selbst auf Unternehmen, die sich bislang Regulierungen entziehen: „Wenn Telegram irgendwann Geld verdienen will“, etwa indem es Werbung von EU-Unternehmen schaltet, „können die sich schwerlich den europäischen Gesetzen entziehen“.

Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Digital-Services-Act-Total-krasses-Vorhaben,digitalservicesact100.html

Mars-Rover Perseverance: Dreck verhindert Einlagerung der nächsten Bodenprobe

Ein Monat stillstand, hoffentlich bekommen Sie das Problem in den nächsten tagen in den Griff damit die Fahrt und Erforschung weitergeht.

Die kieselsteingroßen Steinen im Bit Carousel auf dem Marsrover Perseverance wurde am 7. Januar 2022 von der WATSON (Wide Angle Topographic Sensor for Operations and eNgineering) aufgenommen.

Das Missionsteam hat methodisch und gründlich gearbeitet und gute Fortschritte bei der Suche nach dem besten Weg gemacht, um die ungebetenen Kieselsteine aus dem Bit-Karussell von Perseverance zu entfernen. Über das vergangene Wochenende und Anfang dieser Woche wurden Arbeitsabläufe entwickelt und auf der Erde getestet, um diese felsigen Eindringlinge zu entfernen.

Nach Abschluss der terrestrischen Experimente hat das Team mit der Umsetzung der Strategie zur Schadensbegrenzung auf dem Mars begonnen. Am 12. Januar 2022  wurde eine detaillierte Bildaufnahme des Bodens unter Perseverance durchgeführt.

Dies geschah, damit das Team eine gute Vorstellung davon erhielt, welche Felsen und Kiesel dort unten bereits vorhanden sind, bevor demnächst weitere Kiesel aus dem Bit-Karussell dazukommen. 
Das Wissenschaftsteam ist derzeit nicht sicher, wie viel entkerntes Gestein sich noch in Röhre 261 befindet.
So hat Team Befehle zum Rover geschickt mit dem Inhalt, dass der Roboterarm des Rovers einfach das offene Ende der Probenröhre auf die Marsoberfläche richten und die Schwerkraft den Rest erledigen lassen wird.

Die nächsten Schritten in der Strategie zur Entschärfung von der Kieselsteinen: es wurden  Befehle an den Rover gesendet und ihn damit beauftragen, zwei Rotationstests des Bit Karussells durchzuführen. Diese Tests (der erste, eine kleine Drehung; der zweite, eine größere) werden an diesem Wochenende durchgeführt. Das Team geht davon aus, dass diese Drehungen, und jede anschließende Bewegung des Steins, dem Team die nötigen Informationen für das weitere Vorgehen liefern werden. Der Gründlichkeit halber befehlen sie dem Rover jedoch auch, eine zweite Reihe von Bildern unter dem Gehäuse aufzunehmen, für den Fall, dass sich ein oder mehrere Kieselsteinchen lösen. 

Es wird erwartet, dass die Daten und Bilder dieser beiden Rotationstests am 18. Januar 2022, zur Erde gesendet werden. Dann werden die Pläne analysiert und weiter verfeinert.
Vermutlich wird der Rover etwa noch eine Woche an jetzigen Standort bleiben, oder sogar noch länger, wenn es eine Entscheidung für eine erneute Beprobung von Issole gibt.
Wenn die Pläne mit der Kieselsteinentschärfung gut laufen, wird das Team vielleicht versuchen, „Issole“ (das Gestein, aus dem diese Probe entnommen wurde) erneut zu entkernen.

Das Perseverance-Team erforscht alle Aspekte des Problems, um sicherzustellen, dass der Rover nicht nur den felsigen Schutt los wird, sondern auch um zu verhindern, dass sich eine ähnliche Situation bei künftigen Probenahmen wiederholt. Im Grunde genommen lassen sie bei der Suche nach diesen vier Kieselsteinen keinen Stein auf dem anderen. 

Quelle:
https://mars.nasa.gov/mars2020/mission/status/357/pebbles-before-mountains/


Pebbles Before Mountains
Written by Jennifer Trosper, Project Manager at NASA’s Jet Propulsion Laboratory

NASA's Mars Perseverance rover acquired this image using its onboard SHERLOC WATSON imager. The camera is located on the turret at the end of the rover's robotic arm. The image was acquired on Jan. 13, 2022 (Sol 320).

Mars Perseverance Sol 320 – WATSON Image: NASA’s Mars Perseverance rover acquired this image using its onboard SHERLOC WATSON imager. The camera is located on the turret at the end of the rover’s robotic arm. The image was acquired on Jan. 13, 2022 (Sol 320). Credits: NASA/JPL-Caltech. Download image ›

NASA’s Mars 2020 mission team has been working methodically and thoroughly, making good progress on understanding the best path forward to remove the uninvited pebbles from Perseverance’s bit carousel. Over the previous weekend, and earlier this week, operational sequences were developed and tested to remove these rocky interlopers.

With terrestrial experimentation complete, we have begun executing our mitigation strategy on Mars. On Jan. 12 we did a detailed image survey of the ground below Perseverance. This was done so we would have a good idea what rocks and pebbles already exist down there before some more – from our bit carousel – join them in the not-so-distant future.  

With this below-chassis, preliminary imaging, in hand, the team embarked on a maneuver with our robotic arm I never imagined we would perform – ever. Simply put, we are returning the remaining contents of Sample Tube 261 (our latest cored-rock sample) back to its planet of origin. Although this scenario was never designed or planned for prior to launch, it turns out dumping a core from an open tube is a fairly straightforward process (at least during Earth testing). We sent commands up yesterday, and later on today the rover’s robotic arm will simply point the open end of the sample tube toward the surface of Mars and let gravity do the rest.

I imagine your next question is, “Why are you dumping out the contents of the sample tube?” The answer is that, at present, we are not certain how much cored rock continues to reside in Tube 261. And while this rock will never make my holiday card list, the science team really seems to like it. So if our plans go well with our pebble mitigation (see below), we may very well attempt to core “Issole” (the rock from which this sample was taken) again.

Which brings me to next steps in our pebble mitigation strategy: we’re sending up commands to the rover later today, ordering it to do two rotation tests of the bit carousel. These tests (the first, a small rotation; the second, larger) will execute this weekend. Our expectations are that these rotations – and any subsequent pebble movement – will help guide our team, providing them the necessary information on how to proceed. Still, to be thorough, we are also commanding the rover to take a second set of under-chassis images, just in case one or more pebbles happen to pop free.   

We expect the data and imagery from these two rotation tests to be sent to Earth by next Tuesday, Jan. 18. From there, we’ll analyze and further refine our plans. If I had to ballpark it, I would estimate we’ll be at our current location another week or so – or even more if we decide to re-sample Issole.

So there you have it. The Perseverance team is exploring every facet of the issue to ensure that we not only get rid of this rocky debris but also prevent a similar reoccurrence during future sampling. Essentially, we are leaving no rock unturned in the pursuit of these four pebbles.

Quelle: https://mars.nasa.gov/mars2020/mission/status/357/pebbles-before-mountains/

Astronomie: Mögliche Exomonde im Visier – Zweiter Exomond Kandidat entdeckt

Künstlerische Darstellung des möglichen Exomondes Kepler-1708 b-i samt seines Planeten und Heimatsterns.

Astronomen präsentieren erneut Hinweise auf einen Mond in einem fernen Sternsystem. Er umkreist einen jupitergroßen Planeten und besitzt den Daten zufolge planetare Ausmaße: Kepler-1708 b-i ist vermutlich 2,6 Mal größer als die Erde. Es handelt sich dabei um den erst zweiten heißen Kandidaten für einen extrasolaren Planetenbegleiter, denn ihr Nachweis bleibt schwierig. Sollten sich die Sichtungen bestätigen, verdeutlichen sie, dass Monde typischerweise zu den Planetensystemen des Universums gehören.

In unserem Sonnensystem wimmelt es geradezu von ihnen: Rund 170 Monde bilden neben den Planeten die Welten unserer kosmischen Heimat. Vor allem unter den zahlreichen Trabanten von Jupiter und Saturn gibt es dabei ausgesprochen spannende Exemplare: Die Monde Europa und Enceladus könnten beispielsweise in ihrem Inneren flüssiges Wasser besitzen und kommen damit sogar als potenzielle Lebensräume in Frage. Auch unserem irdischen Mond wird zumindest indirekt eine wichtige Rolle im Bezug auf das Leben zugesprochen: Er stabilisiert unsere Welt entscheidend. Damit richtet sich der fragende Blick in die Weiten des Weltalls. Es ist davon auszugehen, dass viele Planeten ferner Sternsysteme ebenfalls von Monden umkreist werden. Handfeste Beweise fehlen dafür allerdings bisher.

Fernen Monden auf der Spur

„Astronomen haben schon Tausende von Exoplaneten gefunden, aber Exomonde aufzuspüren stellt eine viel größere Herausforderung dar. Deshalb sind sie noch eine Terra incognita“, sagt Erstautor David Kipping von der Columbia University in New York. Sein Team hat vor etwa vier Jahren erstmals einen Exomond-Kandidaten um den Planeten Kepler-1625b präsentiert. Die Astronomen fanden die Hinweise auf das Gespann durch die sogenannte Transitmethode. Sie beruht darauf, dass Himmelskörper das Licht ihres Zentralsterns leicht abdimmen, wenn sie an ihm vorbeiziehen. Der Begleiter eines Planeten kann dabei natürlich nur für ein besonders feines Signal in den Lichtkurven sorgen. Dennoch lieferten die Daten Hinweise auf einen möglicherweise neptungroßen Trabanten von Kepler-1625b. Die Existenz des Exomonds gilt aber nach wie vor nicht als zweifelsfrei bestätigt.

Auf den nun zweiten Kandidaten für einen solche Trabanten stießen Kipping und seine Kollegen im Rahmen ihrer weiteren Exomond-Fahndung. Sie suchten nach Spuren in Lichtkurven-Daten, die vom „Planeten-Jäger“-Weltraumteleskop Kepler der NASA stammen. Der Fokus der Wissenschaftler lag dabei auf 70 Gasplaneten-Kandidaten, die ihren jeweiligen Stern in einem größeren Abstand als zwischen Sonne und Erde umkreisen. Denn wie der Mondreichtum von Jupiter und Saturn in unserem Sonnensystem vermuten lässt, sind bei äußeren Großplaneten die besten Chancen auf Funde zu erwarten.

Wie das Team berichtet, stießen sie im Fall des Planeten Kepler-1708 b auf ein verdächtiges Signal. Dieser etwa Jupiter-große Gasriese umkreist einen sonnenähnlichen Stern, der sich rund 5500 Lichtjahre von der Erde entfernt im Bereich der Sternbilder Cygnus und Lyra befindet. In den analysierten Lichtkurven-Daten fanden die Forscher Hinweise darauf, dass er nicht allein an seinem Mutterstern vorbeizieht. „Es ist ein hartnäckiges Signal“, so Kipping. Es lässt sich den Analysen der Wissenschaftler zufolge am besten durch die Existenz eines großen Exomonds im Orbit um Kepler-1708 b erklären.

Ein riesiger Begleiter zeichnet sich ab

Aus den bisherigen Informationen geht hervor, dass der vermutete Begleiter mit der Bezeichnung Kepler-1708 b-i etwa 2,6 Mal größer als die Erde ist. Damit wäre er etwa um ein Drittel kleiner als der bisherige Exomond-Kandidat Kepler-1625 b-i. Beide vermuteten Monde bestehen den Astronomen zufolge wohl aus Gas, das sich durch ihre starke Anziehungskraft angesammelt hat. Es scheint auch möglich, dass es sich zunächst um Planeten gehandelt hat, die dann in die Umlaufbahnen um Kepler-1625b beziehungsweise 1708b gezogen wurden und sich so zu deren Trabanten entwickelten. Neben solchen Riesenmonden gibt es aber wahrscheinlich auch viele kleinere Monde – so wie in unserem Sonnensystem. „Die ersten Entdeckungen bei einer Durchmusterung sind in der Regel die auffälligsten Exemplare – wir finden mit unserer begrenzten Empfindlichkeit am leichtesten die großen“, so Kipping.

Wie er und seine Kollegen selbst betonen, sind nun weitere Untersuchungen nötig, um die neusten Ergebnisse zu untermauern. So könnten etwa Beobachtungen mit dem Weltraumteleskop Hubble mehr Informationen liefern. Denn bisher bleiben Fragen offen. Zu den jüngsten Hinweisen kommentiert etwa Eric Agol von der University of Washington: „Es könnte sich nur um eine Schwankung in den Daten handeln, die entweder auf den Stern oder auf instrumentelles Rauschen zurückzuführen ist“, so der Astronom. Aber Kipping zeigt sich optimistisch und verweist darauf, dass auch die Suche nach Exoplaneten anfangs fragwürdige Resultate geliefert hat – ähnlich wie heute die Fahndung nach Exomonden.

Quelle: Columbia University, Fachartikel: Nature Astronomy, doi: s41550-021-01539-1

Quelle: https://www.wissenschaft.de/astronomie-physik/moeglicher-exomond-im-visier/


Zweiter Exomond-Kandidat entdeckt
5.500 Lichtjahre entfernter Gasplanet könnte von einem Mini-Neptun umkreist werden

So könnte der neuentdeckte Exomond Kepler-1708b-i aussehen (links). Es handelt sich um einen Mini-Neptun, der einen jupiter-ähnlichen Gasriesen umkreist.

Extrasolarer Trabant: Astronomen haben einen zweiten möglichen Exomond entdeckt. Dieser umkreist einen jupitergroßen Exoplaneten in rund 5.500 Lichtjahren Entfernung, wie Auffälligkeiten in der Lichtkurve von dessen Transit nahelegen. Der neuentdeckte Trabant ist wahrscheinlich ein massereicher „Supermond“: Er ist gut doppelt so groß wie die Erde und deutlich schwerer, wie die Forscher im Fachmagazin „Nature Astronomy“ berichten. Wie solche Riesenmonde entstehen, ist noch unklar.

Ob Erde, Mars oder die großen Gasriesen: In unserem Sonnensystem haben fast alle Planeten mindestens einen Mond. Es liegt daher nahe, dass auch extrasolare Planeten solche Trabanten besitzen. Diese könnten sogar lebensfreundliche Bedingungen bieten – ähnlich wie im Kinofilm „Avatar“ der Mond Pandora. Doch solche Exomonde aufzuspüren, ist extrem schwierig: Sie sind oft zu klein für die Transitmethode und zu leicht, um durch ihre Schwerkrafteffekte aufzufallen.

Bisher ist deshalb erst ein Exomond-Kandidat bekannt. Dieser umkreist den rund 8.000 Lichtjahre entfernten Gasriesen Kepler 1625b und könnte selbst neptungroß und gasreich sein. Entdeckt wurde er, weil seine Präsenz subtile Schwankungen in den Lichtkurven des vor seinem Stern vorüberziehenden Planeten verursacht. Wegen seines extrem weiten Orbits vermuten Astronomen, dass dieser Exomond möglicherweise einst ein Planetenkern war, der von dem jungen Gasriesen eingefangen wurde.

Mondfahndung unter extrasolaren Jupitern

Auf der Suche nach weiteren Exomonden hat ein Team um David Kipping von der Columbia University in New York systematisch die Transitdaten von rund 70 Exoplaneten analysiert, die vom Weltraumteleskop Kepler beobachtet worden waren. Gemeinsam war diesen Planeten, dass sie alle kühle Gasriesen sind, die ihre Sterne in relativ großem Abstand umkreisen – ähnlich wie unser Jupiter.

„Die jupitergroßen Planeten sind von besonderem Interesse, weil die Bildung von Trabanten bei ihnen als natürliche Folge des Entstehungsmechanismus gilt“, erklären die Astronomen. Weil die Gasriesen sich in besonders dichten Regionen der Urwolke bilden, bleibt genug Material für Monde übrig, zudem ist die Chance für das Einfangen eines Mondes wegen ihrer großen Schwerkraft größer. Im Sonnensystem haben Jupiter und Saturn sogar einen ganzen Hofstaat von mehreren Dutzend Monden.

Bei den 70 Kandidatenplaneten analysierten Kipping und sein Team die Lichtkurven auf Merkmale hin, die einen Mond anzeigen könnten. Zusätzlich glichen sie die Kurven mit Modellen ab, die für jeden Exoplaneten das Aussehen der Kurven mit und ohne Mond simulierten.

Ein Mini-Neptun als Trabant eines Gasriesen

Das Ergebnis: Elf Kandidaten kamen in die engere Wahl, aber nur einer erfüllte alle Kriterien – der Exoplanet Kepler-1708b. Zwar gibt es von diesem Planeten nur Daten zu zwei Transits, aber deren Lichtkurve deutet darauf hin, dass er von einem Trabanten begleitet wird. „Es ist ein sehr robustes Signal – wir haben es auf Herz und Nieren geprüft, aber es ging nicht weg“, berichtet Kipping. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um ein falsch-positives Signal handelt, liegt nach Angaben der Forschenden bei 0,024 Prozent.

Denn Beobachtungen zufolge liegt der mögliche Exomond rund 5.500 Lichtjahre von uns entfernt und umkreist den jupitergroßen Gasplaneten Kepler-1708b im Abstand von etwa zwölf Planetenradien. Der Trabant dieses Gasriesen ist gut zweieinhalb mal so groß wie die Erde und relativ massereich – er entspricht demnach einem gasreichen Mini-Neptun. „Verglichen mit Kepler-1625b ist unser Mondkandidat aber substanziell kleiner, in einem engeren Orbit und scheint sich auf gleicher Ebene wie die Planetenbahn zu bewegen“, berichten Kipping und eine Kollegen.

Rätsel um „Supermonde“

Damit scheint auch der zweite bekannte Exomond-Kandidat, Kepler-1708b-i, ein massereicher, planetengroßer Supermond zu sein. Nach Angaben der Astronomen ist dies aber zu erwarten, weil Exomonde schwer aufzuspüren sind und ihre subtilen Signale an der Auflösungsgrenze der Teleskope liegen. „Die ersten Entdeckungen bei Durchmusterungen sind daher meist die Ausreißer“, erklärt Kipping. „Denn sie sind mit unseren begrenzten Möglichkeiten am einfachsten zu finden.“

Ob solche massereichen Supermonde allerdings wirklich existieren können und wie sie entstehen, ist noch unklar. Selbst der vor vier Jahren entdeckte Exomond-Kandidat um Kepler-1625b ist bis heute umstritten – auch weil kein Teleskop der Welt direkte Aufnahmen dieser Monde liefern kann. Allerdings haben Astronomen mit den Radioteleskopen des ALMA-Observatoriums 2021 erstmals eine zirkumplanetare Scheibe um einen jungen extrasolaren Gasriesen entdeckt – eine rotierende Wolke aus Staub und Gas, die genug Material für drei Erdmond-große Trabanten oder einen Supermond enthält.

Weitere Beobachtungen nötig

Im Fall des neuentdeckten Exomond-Kandidaten Kepler-1708b-i hoffen die Astronomen, dass Beobachtungen mit weiteren Teleskopen wie dem Hubble-Weltraumteleskop mehr Informationen über den Planeten und seinen potenziellen Begleiter liefern werden. „Wir finden zwar keinen Grund, Kepler-1708b-i als Exomond abzulehnen, aber Vorsicht und weitere Beobachtungen sind nötig“, betonen auch Kipping und sein Team.

Zudem schließen die Astronomen nicht aus, dass auch einige der anderen 69 überprüften Exoplaneten einen Mond besitzen. „Einige unserer Kandidaten könnten echte Mondsignale gezeigt haben“, erklären sie. „Aber bei jedem von ihnen gab es mindestens einen Grund, warum das Signal nicht stark genug für eine eindeutige und sichere Entdeckung war.“ (Nature Astronomy, 2022; doi: 10.1038/s41550-021-01539-1)

Quelle: Columbia University

14. Januar 2022

Quelle: https://www.scinexx.de/news/kosmos/zweite-exomond-kandidat-entdeckt/


Haben Astronomen den ersten Exomond entdeckt? Gasriese Kepler 1625b hat höchstwahrscheinlich einen neptungroßen Trabanten

So könnten der Exoplanet Kepler 1625b und sein Mond aussehen. Beide kreisen in der habitablen Zone, ähneln aber Gasplaneten.

Extrasolarer Trabant: Astronomen könnten den ersten Mond um einen extrasolaren Planeten entdeckt haben. Der Exomond umkreist den rund 8.000 Lichtjahre entfernten Gasriesen Kepler 1625b und ist wahrscheinlich so groß wie der Planet Neptun. Erste Hinweise auf diesen Mond hatten die Forscher bereits im letzten Jahr in der Lichtkurve des Planeten entdeckt. Jetzt haben Beobachtungen mit dem Hubble-Weltraumteleskop den Verdacht erhärtet.

Ob Erde, Mars oder die großen Gasplaneten Jupiter, Saturn, Neptun und Uranus: In unserem Sonnensystem haben fast alle Planeten mindestens einen Mond. Astronomen vermuten daher schon länger, dass es auch extrasolare Planeten mit Trabanten geben muss. Sie könnten sogar lebensfreundliche Bedingungen bieten – ähnlich wie im Kinofilm „Avatar“ der Mond Pandora

Bisher allerdings haben Astronomen noch keinen Exomond nachgewiesen. Das Problem: Weil Monde oft viel kleiner sind als ihre Planeten, ist ihr Signal nur schwer aufzuspüren. Beim Transit von Planet und Mond vor ihrem Stern macht sich ein Mond nur als winzige Delle oder Unregelmäßigkeit in der Lichtkurve bemerkbar. Die Schwerkraftwirkung des Mondes auf Stern und Planet ist dagegen kaum vom „Störrauschen“ zu unterscheiden.

Ein erster Kandidat

Doch trotz dieser Schwierigkeiten hatten Alex Teachey und David Kipping von der Columbia University in New York schon im letzten Jahr einen vielversprechenden Exomond-Kandidaten im Visier: Daten des Weltraumteleskops Kepler sprachen dafür, dass der rund 8.000 Lichtjahre entfernte Exoplanet Kepler 1625b einen Trabanten besitzen könnte. „Wir sahen kleine Abweichungen und Schwankungen in der Lichtkurve, die unsere Aufmerksamkeit weckten“, berichtet Kipping.

Bei dem Exoplaneten handelt es sich um einen Gasriesen von der Größe des Jupiter, aber mit etwas größerer Masse, wie die Forscher berichten. Der Planet umkreist einen sonnenähnlichen Stern im Abstand von rund einer astronomischen Einheit. Planet und Mond könnte sich damit in der habitablen Zone dieses Sterns befinden – wenn es diesen Mond tatsächlich gibt.Eine kleine zweite „Delle“ in der Transit-Lichtkurve könnte von dem Mond stammen, der seinem Planetee folgt.© Dan Durda

Eine zweite „Delle“ in der Lichtkurve

Um das herauszufinden, haben Teachey und Kipping Beobachtungszeit am Hubble-Weltraumteleskop beantragt – und bekommen. 40 Stunden lang konnten sie den Transit des Planeten Kepler 1625b vor seinem Stern verfolgen und dabei von der hohen Auflösung der Hubble- Wide-Field-Kamera profitieren. Parallel dazu analysierten die Forscher noch einmal die Kepler-Daten und verglichen sie mit astrophysikalischen Modellen.

Das Ergebnis: Die Hubble-Beobachtungen bestätigten auffällige Abweichungen in der Lichtkurve des Exoplaneten. So zeigte sich rund 3,5 Stunden nach der von ihm verursachten Abdimmung des Sternenlichts eine zweite, schwächere „Delle“ in der Lichtkurve. „Das passt zu einem Mond, der seinem Planeten folgt wie ein Hund an der Leine“, erklärt Kipping. „Unglücklicherweise endete unsere Beobachtungszeit, bevor wir den kompletten Transit des Mondes aufzeichnen konnten.“

…und ein taumelnder Planet

Doch es gab noch ein Indiz in der Hubble-Lichtkurve: Kepler 1625b begann seinen Transit knapp 78 Minuten früher als aufgrund seiner Umlaufbahn zu erwarten wäre. „Solche Abweichungen in der Transitzeit gehören zu den Anzeichen, durch die sich Exomonde entdecken lassen“, erklären die Forscher. Denn die Schwerkraft des Mondes bringt auch den Planeten leicht ins Taumeln, so dass dieser mal vor und mal hinter der vorhergesagten Position steht. „Wenn eine extraterrestrische Zivilisation den Transit von Erde und Mond vor der Sonne beobachten würde, sähen sie ähnliche Anomalien in den Transitzeiten der Erde“, erklärt Kipping.

Allerdings: „Auch Störungen durch einen noch unentdeckten Planeten könnte für solche Schwankungen der Transitzeiten verantwortlich sein“, räumen die Astronomen ein. Deshalb haben sie mögliche Erklärungen für die beobachteten Auffälligkeiten in einem astrophysikalischen Modell durchgespielt. „Unser Job war es, einen kühlen Kopf zu bewahren und alle Wege auszutesten, durch die uns die Daten vielleicht in die Irre führen könnten“, sagt Teachey.

Ist das der erste Exomond?

Das Resultat: „Ein Begleitmond ist die einfachste und naheliegendste Erklärung für die zweite Delle in der Lichtkurve und die Abweichungen in der Umlaufzeit“, sagt Teachey. „Unsere Modelle mit einem Planeten plus Mond lagen in allen Testdurchgängen in puncto Wahrscheinlichkeit vorn.“ Demnach könnte der Planet Kepler 1625b einen neptungroßen Trabanten besitzen, der ihn auf einer um 45 Grad gekippten Umlaufbahn umkreist.

Der Exomond hat den Berechnungen nach rund 1,5 Prozent der Masse seines Planeten – das entspricht fast dem Massenverhältnis von Erde und Mond, wie die Forscher erklären. Im Gegensatz zum Erdmond ist der Trabant von Kepler 1625b allerdings kein steiniger Himmelskörper mit fester Kruste, sondern vorwiegend gasförmig. „Er ist daher vermutlich für Leben, wie es kennen, eher ungeeignet“, sagt Kipping.

Sollten sich die Ergebnisse der Astronomen bestätigen, wäre Kepler 1625b-i der erste außerhalb unseres Sonnensystems nachgewiesene Mond. Die Forscher wollen nun weitere Beobachtungszeit am Hubble-Teleskop beantragen, um dies weiter zu erhärten. „Gelingt dies, dann könnte uns dieses System wertvolle Informationen über die Entwicklung planetarer Systeme und die Bildung von Monden liefern“, sagt Kipping. (Science Advances, 2018; doi: 10.1126/sciadv.aav1784)

(Columbia University, 04.10.2018 – NPO)

4. Oktober 2018

Quelle: https://www.scinexx.de/news/kosmos/haben-astronomen-den-ersten-exomond-entdeckt/

Total super! EU-Taxonomie: Umweltorganisationen machen Druck auf Bundesregierung/ Deutschland sollte sich der Klage vor dem EuGH anschließen

Umwelt- und Klimaorganisationen lassen nicht locker: Sie fordern die Ampel auf, die geplante Einstufung von Atomkraft und Gas als nachhaltig abzulehnen und sich einer Klage vor dem EuGH anzuschließen.

AKW Gundremmingen abgeschaltet
Atomkraft: Die EU-Kommission will den Energieträger als nachhaltig einstufen. 
Den kompletten Brief finden Sie: https://network.bellona.org/content/uploads/sites/5/2022/01/22-01-10_Verb%C3%A4ndebrief-EU-Taxonomie_BK-Scholz.pdf

Eine Gruppe Umwelt- und Klimaorganisationen fordert die Bundesregierung auf, der von der EU-Kommission geplanten Einstufung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltige Technologien entschieden entgegenzutreten.

„Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, wir zählen auf Sie“, heißt es in einem offenen Schreiben von 13 Organisationen an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), das dem Handelsblatt vorliegt. „Stoppen Sie das Greenwashing schmutziger und gefährlicher Technologien, die der Vergangenheit angehören, und ebnen Sie den Weg zur Klimaneutralität – auf europäischer wie auf nationaler Ebene.“

Toll dieser Druck und wie sich endlich widerstand gegen die EU-Taxonomie formiert.

Die Organisationen, darunter der Deutsche Naturschutzring (DNR), Germanwatch und WWF, fordern die Bundesregierung auf, im Europäischen Rat gegen die Aufnahme von Atomkraft und Gas zu stimmen und sich der von Österreich und Luxemburg geplanten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anzuschließen. „Setzen Sie sich für eine Erweiterung der Klage auch gegen die Aufnahme von Erdgas ein.“

Die EU-Länder haben bis zum 21. Januar Zeit, um auf den Entwurf der EU-Kommission zu reagieren. Der Zeitraum wurde verlängert – ursprünglich war der 12. Januar Stichtag.

Bei der Taxonomie handelt es sich um ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Finanzprodukte – quasi eine in Brüssel erarbeitete Liste aller ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Bislang war aber offen geblieben, ob Investitionen in Atomkraft und Gas als nachhaltig gelten. Seit Jahren wird über das Thema gestritten. In der Silvesternacht 2021 schickte die EU-Kommission dann die Mitteilung heraus, derzufolge Atomkraft und Erdgas als grüne Investitionen eingestuft werden sollen.

Stringente Kriterien für den Zubau von Erdgas-Kraftwerken

Ein Fehler, sagen die Umweltverbände. Damit Deutschland und Europa die Klimaziele erreichen könnten, müsse die Nutzung fossiler Energieträger schnellstmöglich beendet statt ausgebaut werden, heißt es in dem am Dienstag versandten Schreiben der 13 Organisationen. Auch wenn für einen begrenzten Übergangszeitraum Erdgas Teil des Energiemixes sein werde, sei eine Einstufung des Energieträgers als nachhaltig falsch.

In dem an Scholz und fünf Bundesminister gerichteten Brief fordern die Verbände die Bundesregierung auf, stringente Kriterien für den im Koalitionsvertrag angekündigten Zubau von Erdgas-Kraftwerken auf nationaler Ebene auszuarbeiten.
Die Klassifizierung von Atomkraft und Erdgas als nachhaltig ist kaum zu verhindern. Dafür müssten sich mindestens 20 EU-Staaten zusammenschließen, die mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung in der EU vertreten. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat eine Stellungnahme der Bundesregierung angekündigt. Rechtlich bindend wird diese allerdings nicht sein. 

Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nachhaltige-energietraeger-eu-taxonomie-umweltorganisationen-machen-druck-auf-bundesregierung/27962494.html?ticket=ST-2900694-HLfWplBQD3GhMtKxne3u-ap3

Jetzt unterschreiben. EU-Taxonomie: Nein zu Atom und Gas/Soll am Dienstag, 11. Januar an die Bundesregierung übergeben werden

BUND, Campact, Deutsche Umwelthilfe, Bürgerbewegung Finanzwende, Greenpeace, IPPNW, Nabu, Umweltinstitut und Uranium Network rufen mit ihren Unterstützer*innen die Ampel-Regierung dazu auf, die Taxonomie-Pläne der EU-Kommission zu verhindern. Diese sehen vor, Investitionen in Atomkraft und Erdgas als nachhaltig einzustufen. Das Bündnis sieht hierdurch die Energiewende bedroht und den Klimaschutz Europas massiv gefährdet. Denn Investitionen würden so statt in Erneuerbare Energien und CO2-freie Flexibilitätsoptionen in fossile und atomare Technologien umgelenkt. Nach Einschätzung des Bündnisses unterlaufen die Pläne zudem den Grundgedanken der Taxonomie als eine Art Nachhaltigkeitslabel. „Wenn auch klimaschädliche und hochriskante Energieträger als nachhaltig gelten, wird das ganze Label entwertet – das hätte eine fatale internationale Signalwirkung“, warnt das Bündnis.

Die Organisationen fordern daher gemeinsam mit ihren Unterstützer*innen die Ampel-Regierung auf, im EU-Ministerrat gegen den Vorschlag der EU-Kommission zu stimmen. Wenn nötig müsste, so das Bündnis, die Ampel vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Antje von Broock, Bundesgeschäftsführerin für Politik und Kommunikation beim BUND: „Gas und Atom sind nicht nachhaltig. Diesen Etikettenschwindel der EU darf die deutsche Bundesregierung nicht mitmachen. Nur mit einem Nein gegen Atomkraft und Gas als nachhaltige Technologien in der EU-Taxonomie bleibt Olaf Scholz glaubwürdig. Seine Regierung muss eine Stimme für Nachhaltigkeit und umweltverträglichen Fortschritt sein. Statt in veraltete ‚Dinosaurier‘-Technologien zu investieren, braucht es Investitionen in wirklich nachhaltige erneuerbare Energien.“

Christoph Bautz, Geschäftsführender Vorstand von Campact: „Olaf Scholz darf nicht länger lavieren, sondern muss ein klares Nein Deutschlands zu den Taxonomie-Plänen der EU-Kommission formulieren. Andernfalls fließen Milliarden Euro in hochriskante und klimaschädliche Atomkraft- und Gasprojekte. Scholz hat sich im Wahlkampf als Klimakanzler präsentiert – jetzt muss er dies auch einlösen.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe: „Die Bundesregierung muss die Taxonomie in ihrer jetzigen Form ablehnen. Atomkraft und fossiles Gas passen nicht zum klimapolitischen Versprechen ihres Koalitionsvertrages. Deshalb muss sie alle Hebel in Bewegung setzen, um dieses katastrophale Regelwerk zu stoppen. Enthaltung ist keine Haltung.“

Magdalena Senn, Referentin für nachhaltige Finanzmärkte bei der Bürgerbewegung Finanzwende: „Mit ihrem Einknicken vor nationalen Interessen erweist die EU-Kommission nachhaltigen Finanzmärkten in Europa einen Bärendienst und betreibt Greenwashing. Die Ampel-Regierung muss verhindern, dass mit den Vorschlägen der EU-Kommission das Wirrwarr verschiedener Standards weitergeht. Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa benötigen klare, einheitliche Kriterien für nachhaltige Finanzprodukte.“

Martin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand Greenpeace Deutschland: „Wir fordern von der Bundesregierung eine klare Ablehnung der EU-Taxonomie, die Atom und Gas als nachhaltig erklärt. Falls notwendig, muss die Regierung auch dagegen klagen. Die Haltung von Scholz, Habeck und Lindner bei der EU-Taxonomie ist ein erster Lackmus-Test: Steht die Ampel in Fragen der Nachhaltigkeit für einen echten und von der Bevölkerung erwarteten Aufbruch – oder gibt es mit ihr ein ‚Weiter so‘ nach Art der alten GroKo. Jeder Euro für Atomstrom fehlt uns am Ende beim echten Klimaschutz.“

Angelika Claußen, Co-Vorsitzende der IPPNW: „Ein Nachhaltigkeitslabel für Atomenergie und Erdgas ist ein klima- und energiepolitischer Irrweg. Jeder Cent der hier investiert wird, fehlt beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Für Frankreich steht bei der Investition in den veralteten Industriezweig Atomenergie ein klares militärisches Interesse im Vordergrund: ‚Ohne zivile Atomenergie gibt es keine militärische Nutzung, und ohne die militärische Nutzung auch keine zivile Atomenergie‘ (Zitat Emmanuel Macron, 2020).“

Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Wir fordern die Bundesregierung auf, den Kommissionsentwurf abzulehnen. Denn er betreibt billiges Greenwashing, obwohl die Taxonomie ein wichtiges klima- und umweltpolitisches Instrument sein könnte. Durch die Entscheidung droht wertvolle Zeit für die klimaneutrale Transformation von Strom und Wärme verloren zu gehen.“

Hauke Doerk, Referent für Radioaktivität am Umweltinstitut München: „Die von der EU-Kommission eigens eingesetzte technische Expertengruppe hat auf wissenschaftlicher Basis Atomenergie aus der Taxonomie ausgeschlossen. Es ist absurd, die Kriterien für nachhaltige Finanzen aufzuweichen, nur weil Lobbyisten Druck machen, oder manche Länder ihre Investitionen in Atomkraft oder fossiles Gas grün anstreichen wollen.“

Günter Wippel, Mitbegründer von Uranium Network: „Der Ausschluss von Uranbergbau aus dem Delegated Act ist absolut inakzeptabel: Uranbergbau ist integraler Bestandteil der nuklearen Brennstoffkette, diesen auszuklammern führt zu einer völlig falschen Beurteilung von Atomkraft. Dies hängt auch eng mit der Illusion zusammen, einen geschlossenen Brennstoffkreislauf erreichen zu können – mit Reaktoren, die ihren Brennstoff selbst erbrüten: eine gefährliche Illusion, an der die Atomindustrie schon in der Vergangenheit gescheitert ist.“

Mehr Informationen

  • zum Eil-Appell
  • Der Eil-Appell wird am Dienstag, 11. Januar 2022, in den Vormittagsstunden an die Bundesregierung übergeben.

Quelle: https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/buendnis-appell-zur-eu-taxonomie-nein-zu-atom-und-gas/

Bundeskriminalamt – Hoffentlich geht es am 1. Februar los / Bekämpfung von Hasskriminalität: Facebook und Google stellen sich quer

Das geänderte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke Morddrohungen und andere Delikte nicht mehr wie derzeit löschen, sondern dem BKA anzeigen müssen.

Das Bundeskriminalamt wird von den beiden US-Konzernen vorerst doch keine Daten über strafbare Inhalte erhalten. Das Kölner Verwaltungsgericht muss entscheiden.

Die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgesehene Meldung strafbarer Inhalte von Betreibern sozialer Netzwerke an das Bundeskriminalamt (BKA) ab dem 1. Februar gerät ins Stocken. Das teilte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums dieser Redaktion mit. Grund seien Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Gesetz von Facebook und Google beim Verwaltungsgericht Köln.

Zwar hätten die Anträge „keine aufschiebende Wirkung“, sagte die Sprecherin. Das Ministerium habe jedoch im August gegenüber beiden Konzernen erklärt, dass es die geplanten Maßnahmen „bis zur Beendigung des Eilverfahrens aussetzen wird“.

Das geänderte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke Morddrohungen und andere Delikte nicht mehr wie derzeit löschen, sondern dem BKA anzeigen müssen. Die Wiesbadener Behörde hat entsprechende Vorbereitungen getroffen und eine „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ mit etwa 200 Beamtinnen und Beamten aufgebaut.

Die Eilentscheidung fällt wohl spätestens im Februar

Diese Meldestelle kann sich aber ab dem 1. Februar vorerst nur jenen strafbaren Inhalten widmen, die ihr von anderen sozialen Netzwerken angezeigt werden, nicht denen von Facebook und Google. Das gilt nach Informationen dieser Redaktion, solange das Kölner Verwaltungsgericht die Entscheidung im Eilverfahren getroffen hat. Sollte diese zugunsten der Konzerne ausgehen, würde die Arbeit der Meldestelle voraussichtlich komplett ruhen, bis das Gericht in der Hauptsache entscheidet.

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Hoffentlich Urteilt das Kölner Verwaltungsgericht gegen die Internet-Konzerne. Ich hab solange auf den Start der neuen Meldestelle beim Bundeskriminalamt und den Beamten/tinnen gewartet. Dieses tolle und grandiose „Projekt“ was ein Novum für die Strafverfolgung/Justiz bedeutet, darf einfach nicht scheitern.

Hoffentlich geht es am 1. Februar los für die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ mit etwa 200 Beamtinnen und Beamten aufgebaut.

Seit Jahren hab ich das Gesetzgebungsverfahren mit allen höhen und tiefen verfolgt, ich möchte diese Meldestelle und deren 200 Beamten und Beamtinnen weil es ein Novum (etwas Neues, noch nicht dagewesenes) in der Strafverfolgung und für die Justiz wäre.

Eine noch nie dagewesen Moderne Strafverfolgung und Justiz, wäre schon total Cool. Nicht diese angestaubten Beamten und Beamtinnen in den örtlichen Polizeistationen bundesweit: die auf verbrechen warten, Fahrraddiebstähle, Taschendiebstähle aufklären oder Tiere über die Straße, noch schlimmer die Streife gehen und fahren, eine digitale Generation von Beamten und Beamtinnen muss her: die neue „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“, die neue und Moderne „Elite“ in der Strafverfolgung/Justiz. Hoffentlich Urteilt das Kölner Verwaltungsgericht gegen die Internet-Konzerne.

Christian Dauck

Zuletzt hatte es in Regierungskreisen Unmut gegeben, weil die Anträge auf einstweilige Anordnung schon im Juli ergangen sind, ohne dass das Gericht bis jetzt reagiert hätte. Nun heißt es, die Eilentscheidung werde wohl spätestens im Februar fallen.

Facebook und Google halten es für unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiter leiten zu müssen. Da die alte Koalition mit dem NetzDG und der Anzeigepflicht Neuland betreten hat, steht eine juristische Grundsatzentscheidung an, die durchaus zulasten des Gesetzgebers ausfallen könnte.

Private Unternehmen unterliegen einem Interessenkonflikt

Abgesehen davon arbeitet die Europäische Union an einem Digital Services Act, mit dem grundsätzlich neue Regeln für große Plattformbetreiber geschaffen werden sollen. Das hätte Konsequenzen auch für Deutschland.

FDP-Vizefraktionschef Konstantin Kuhle sagte: „Mit Blick auf die neue Meldepflicht für soziale Netzwerke ist Skepsis angebracht. Denn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz enthält weiterhin einen entscheidenden Webfehler: Über die Strafbarkeit einzelner Inhalte hat in Deutschland die Justiz zu entscheiden und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, private Unternehmen.“

Diese unterlägen einem Interessenkonflikt, weil sie von der Reichweite und Geschwindigkeit der Äußerungen auf ihren Plattformen selbst profitierten und gleichzeitig als Schiedsrichter auftreten sollten. Unter dieser Doppelfunktion leide die Freiheit im Internet. Kuhle betonte: „Deshalb kann das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht so bleiben, wie es ist.“ Die Justiz müsse eine stärkere Rolle bekommen.

Quelle: https://www.nw.de/nachrichten/wirtschaft/23158824_Bekaempfung-von-Hasskriminalitaet-Facebook-und-Google-stellen-sich-quer.html