
Das Bundeskriminalamt wird von den beiden US-Konzernen vorerst doch keine Daten über strafbare Inhalte erhalten. Das Kölner Verwaltungsgericht muss entscheiden.
Die im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgesehene Meldung strafbarer Inhalte von Betreibern sozialer Netzwerke an das Bundeskriminalamt (BKA) ab dem 1. Februar gerät ins Stocken. Das teilte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums dieser Redaktion mit. Grund seien Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Gesetz von Facebook und Google beim Verwaltungsgericht Köln.
Zwar hätten die Anträge „keine aufschiebende Wirkung“, sagte die Sprecherin. Das Ministerium habe jedoch im August gegenüber beiden Konzernen erklärt, dass es die geplanten Maßnahmen „bis zur Beendigung des Eilverfahrens aussetzen wird“.
Das geänderte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke Morddrohungen und andere Delikte nicht mehr wie derzeit löschen, sondern dem BKA anzeigen müssen. Die Wiesbadener Behörde hat entsprechende Vorbereitungen getroffen und eine „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ mit etwa 200 Beamtinnen und Beamten aufgebaut.
Die Eilentscheidung fällt wohl spätestens im Februar
Diese Meldestelle kann sich aber ab dem 1. Februar vorerst nur jenen strafbaren Inhalten widmen, die ihr von anderen sozialen Netzwerken angezeigt werden, nicht denen von Facebook und Google. Das gilt nach Informationen dieser Redaktion, solange das Kölner Verwaltungsgericht die Entscheidung im Eilverfahren getroffen hat. Sollte diese zugunsten der Konzerne ausgehen, würde die Arbeit der Meldestelle voraussichtlich komplett ruhen, bis das Gericht in der Hauptsache entscheidet.

Hoffentlich geht es am 1. Februar los für die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ mit etwa 200 Beamtinnen und Beamten aufgebaut.
Seit Jahren hab ich das Gesetzgebungsverfahren mit allen höhen und tiefen verfolgt, ich möchte diese Meldestelle und deren 200 Beamten und Beamtinnen weil es ein Novum (etwas Neues, noch nicht dagewesenes) in der Strafverfolgung und für die Justiz wäre.
Eine noch nie dagewesen Moderne Strafverfolgung und Justiz, wäre schon total Cool. Nicht diese angestaubten Beamten und Beamtinnen in den örtlichen Polizeistationen bundesweit: die auf verbrechen warten, Fahrraddiebstähle, Taschendiebstähle aufklären oder Tiere über die Straße, noch schlimmer die Streife gehen und fahren, eine digitale Generation von Beamten und Beamtinnen muss her: die neue „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“, die neue und Moderne „Elite“ in der Strafverfolgung/Justiz. Hoffentlich Urteilt das Kölner Verwaltungsgericht gegen die Internet-Konzerne.
Christian Dauck
Zuletzt hatte es in Regierungskreisen Unmut gegeben, weil die Anträge auf einstweilige Anordnung schon im Juli ergangen sind, ohne dass das Gericht bis jetzt reagiert hätte. Nun heißt es, die Eilentscheidung werde wohl spätestens im Februar fallen.
Facebook und Google halten es für unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiter leiten zu müssen. Da die alte Koalition mit dem NetzDG und der Anzeigepflicht Neuland betreten hat, steht eine juristische Grundsatzentscheidung an, die durchaus zulasten des Gesetzgebers ausfallen könnte.
Private Unternehmen unterliegen einem Interessenkonflikt
Abgesehen davon arbeitet die Europäische Union an einem Digital Services Act, mit dem grundsätzlich neue Regeln für große Plattformbetreiber geschaffen werden sollen. Das hätte Konsequenzen auch für Deutschland.
FDP-Vizefraktionschef Konstantin Kuhle sagte: „Mit Blick auf die neue Meldepflicht für soziale Netzwerke ist Skepsis angebracht. Denn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz enthält weiterhin einen entscheidenden Webfehler: Über die Strafbarkeit einzelner Inhalte hat in Deutschland die Justiz zu entscheiden und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, private Unternehmen.“
Diese unterlägen einem Interessenkonflikt, weil sie von der Reichweite und Geschwindigkeit der Äußerungen auf ihren Plattformen selbst profitierten und gleichzeitig als Schiedsrichter auftreten sollten. Unter dieser Doppelfunktion leide die Freiheit im Internet. Kuhle betonte: „Deshalb kann das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht so bleiben, wie es ist.“ Die Justiz müsse eine stärkere Rolle bekommen.