
Kölner Messe wird zum Gerichtssaal AfD wehrt sich gegen Einstufung als Verdachtsfall
Normalerweise finden im 1350 Quadratmeter großen und — vor der Coronapandemie — rund 1500 Personen fassenden Kristallsaal der Kölnmesse Kongresse und gesellschaftliche Veranstaltungen statt. Am 9. und 10. März 2022 wird nun Justitia Einzug in den Saal halten, wenn dort das Verwaltungsgericht (VG) Köln die vier Klagen der Alternative für Deutschland (AfD) beziehungsweise deren Jugendorganisation Junge Alternative (JA) gegen die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verhandelt.
Im Hinblick auf das zu erwartende große öffentliche Interesse sieht sich die für das Verfahren zuständige 13. Kammer am VG unter Vorsitz von Richter Michael Huschens aufgrund des Infektionsschutzes in der Corona-Pandemie gezwungen, ihr Stammhaus am Appellhofplatz zu verlassen und für das Großverfahren Sitz auf der Schäl Sick zu beziehen. Gerichte seien vom Gesetz her verpflichtet, „entsprechende funktionale Räume bereitzustellen“, sagte Gerichtssprecher Dr. Michael Ott am Mittwoch auf Nachfrage der Rundschau. Am Appellhofplatz, zeigte sich Ott sicher, „müsste der Andrang gar nicht so riesig sein, um unsere Platzkapazitäten schnell zu erschöpfen“.
In den Verfahren haben sich AfD und JA an das Gericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Zunächst wollte das Gericht noch deutlich vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 in den vier Klageverfahren entscheiden. Doch die vollständigen Akten zu den Fällen vom BfV — insgesamt 41 — waren komplett erst im Juni beim VG eingegangen.
Ferner stand zu dem Zeitpunkt noch eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes zu einem Schriftsatz der AfD — Umfang: 1400 Seiten mit 17 Ordnern Anlagen — noch aus. Zu knapp, befand das Gericht, für eine Entscheidung. Es sei zu berücksichtigen gewesen, so das Gericht im Juli 2021, dass sowohl eine für die AfD positive wie negative Entscheidung „die Wahlentscheidung der Bürger zugunsten und zulasten der Partei beeinflussen“ könne. Das verbiete aber der „Respekt vor dem Wähler“. Sollte das Gericht die Klagen abweisen, dann wäre eine Beobachtung der Partei auch mit geheimdienstlichen Mitteln, beispielsweise durch den Einsatz von V-Leuten, möglich.
Laut dem Leiter der Unternehmenskommunikation der Kölnmesse, Guido Gudat, tritt die Messe nur als Vermieter auf. Die Sicherheit des Verfahrens werde durch Justizpersonal gewährleistet.

Gegenstand der mündlichen Verhandlung werden folgende vier Klageverfahren sein:
13 K 326/2113 L 105/21 | AfD ./. BRD, BfV | Die Klägerin klagt auf Unterlassung, sie als „Verdachtsfall“ einzuordnen und dies öffentlich mitzuteilen. | 8. und 9. März 2022 |
13 K 325/21 | AfD ./. BRD, BfV | Die Klägerin verlangt von der Beklagten die öffentliche Mitteilung zu unterlassen, dass der sog. „Flügel“ 7.000 Mitglieder hatte und auch aktuell noch hat. | 8. und 9. März 2022 |
13 K 207/2013 K 208/20 | AfD u.a. ./. BRD, BfV | Die AfD wehrt sich gegen die Einstufung von Flügel und Junger Alternative als Verdachtsfälle. | 8. und 9. März 2022 |
1. 13 K 207/20: Klage der AfD betreffend die Einordnung des so genannten Flügels als Verdachtsfall bzw. als gesichert rechtsextremistische Bestrebung sowie die Unterlassung öffentlicher Mitteilungen insoweit
2. 13 K 208/20: Klage der AfD und der JA auf Unterlassung, die JA als Verdachtsfall einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen.
3. 13 K 325/21: Klage der AfD auf Unterlassung der Behauptung, der so genannte Flügel habe bis zu seiner Auflösung etwa 7.000 Mitglieder gehabt und seine Mitgliederzahl betrage auch weiterhin 7.000.
Zu diesem Klageverfahren ist auch ein Eilverfahren anhängig (13 L 104/21), in dem das Gericht mit Beschluss vom 26. Januar 2021 den Erlass einer Zwischenregelung (so genannter Hängebeschluss) abgelehnt hatte. Details zu dieser Entscheidung finden sich in der Pressemitteilung des Gerichts: https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/04_26012021/index.php.
Das Gericht wird im Zuge der Entscheidung über die Klage auch über den Eilantrag befinden, nachdem es eine in den Verfahren des Eilrechtsschutzes in der Regel nur mögliche summarische Prüfung der Tatsachenlage angesichts der Bedeutung der Sache für nicht ausreichend erachtet hatte (vgl. dazu https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/18_20210708/index.php).
4. 13 K 326/21: Klage der AfD auf Unterlassung, sie als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen.
Zu diesem Klageverfahren ist auch ein Eilverfahren anhängig (13 L 105/21), in dem das Gericht am 5. März 2021 eine Zwischenregelung erlassen hatte (so genannter Hängebeschluss). Details zu dieser Entscheidung und dem Verfahrensgang finden sich in der Pressemitteilung des Gerichts: https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/09_05032021/index.php.
Das Gericht wird im Zuge der Entscheidung über die Klage auch über den Eilantrag befinden, nachdem es auch in diesem Eilverfahren eine in einem solchen Verfahren in der Regel nur mögliche summarische Prüfung der Tatsachenlage angesichts der Bedeutung der Sache für nicht ausreichend erachtet hatte (vgl. dazu erneut https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/18_20210708/index.php).
Quelle: https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/05_01_2022_/index.php
Ich bin sehr gespannt wie die Justiz hier entscheiden wird, denn egal wie die Verhandlung ausgeht hat das ja eine enorme Tragweite. Hier werden nicht nur unsere Medien Interesse haben, auch die internationalen Medien werden Ihre Blicke bestimmt genau auf uns richten. Egal wie die Verhandlung ausgeht wird das Echo von der Gesellschaft, den Politikern sowie Medien und Sozialen-Netzwerken ein Gewitter sein.
Ich weiß den Termin schon seit Anfang des Jahres und auch die interessierte Öffentlichkeit sollte sich die Termine gut vormerken. Egal ob Gamer, Manga und Anime-Fans oder Raumfahrt-Fan, diese Termine sollte jeder kennen und vor allem wie da (ich glaube in erster Instanz) entschieden wird. Und sich auf ein Beben in den Medien und Sozialen-Netzwerken einstellen.
Ich finde das schlimm das solche interessanten Verhandlungen wie die „Klage der AFD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz“ oder zum „NetzDg und der Datenübermittlung and das BKA“ die im öffentlichen Interessen sind so lange dauern. Es kann nicht sein das solche Verfahren ein halbes Jahr oder Jahr in der schwebe sind. Solche verfahren des besonderen „Öffentlichen Interesses“ müssten Priorität haben. So kann ein Kläger der die Schiffsposition von einem Schiff das sich auf Mission befindet ja wohl 2 bis 3 Jahre warten. Und wie kann es überhaupt sein das man wegen jedem Kinderkram klagen kann, den das hätte ich Ihn auch sagen können das dass kein Erfolg hat, die Hürde ist ja unüberwindbar.
Und wichtige Klagen müssen dann hinten anstehen weil sich so mach ein Kläger (Klage gegen das Verteidigungsministerium)sonst was einbildet, da könnte sich ja jeder Hans und Franz die Informationen abfischen.
Auf Twitter lese ich immer den Kampf gegen „Hass und Hetze“ und „Rechtsextremismus“ von unserer Bundesinnenministerin Nancy Faeser und gleichzeitig sind brisante Gerichts Entscheidungen wie „Klage der AFD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz“ oder zum „NetzDg und der Datenübermittlung and das BKA“ in der schwebe, das macht die Bundesinnenministerin erstmal so nicht glaubwürdig und hinterlässt einen bitteren Beigeschmack.
Bei solchen brisanten Kohlen im Feuer ist das gesagte erstmal Schall und Rauch. Und die Leute gratulierend ihr auch noch oder freuen sich, dabei wird das was die Bundesinnenministerin sagt an ganz anderer stelle noch entschieden. Ich finde Taten und Gesetze viel interessanter als das gesagte. Solange Gerichte die schwebenden Verfahren zum NetzDg oder der Afd bleibt das gesagte erst einmal ein Traum Bundesinnenministerin und Ihrer Bewunderer. Wenn die verfahren dann vom Tisch sind kann man sich freuen oder auch nicht.
Auch ein Grund warum solche wichtigen Verfahren nicht so lange dauen sollten, das lässt das Gericht die arme Frau bzw. Politiker sich um Kopf und Kragen sprechen. Schlimm! Wie sieht das aus wenn ihr das Gericht ein Bein stellt wo sie doch gesagt hat… Und das auch noch so vollmundig. Was da dann wieder für eine Aufregung im Netz ist, deshalb sollte man seine Erwartungen erstmal herunter drehen und die Bundesinnenministerin mit Vorschusslorbeeren in den Sozialen-Netzwerken betüdeln, das kann man später wenn Nägel mit Köpfen gemacht wurde, immer noch.
Das finde ich schon schlimm, die Vorfreude und hohen Erwartungen von Usern an Nancy Faeser zum Kampf gegen „Hass und Hetze“ und „Rechtsextremismus“, das ist alles wegen den bevorstehenden Verhandlungen überhaupt nicht spruchreif. Momentan sind der Kampf gegen „Hass und Hetze“ und „Rechtsextremismus“ alles ungelegte Eier und leere Versprechungen.
Solange nichts entschieden und abgeschlossen ist sollte man darüber nicht sprechen. Das lohnt sich nach den Gerichtsverfahren viel eher, danach werden sich die Bürger/rinnen und Politiker noch sich viel zu sagen haben. Das wird viel interessanter und was dann erst in den Sozialen-Netzwerken abgeht.
Denn eins ist sicher, in den Sozialen-Netzwerken wir die Lutzi abgehen – das wird ein Spektakel aus dem gesamten politischen Spektrum von Bürger/rinnen und Politikern sowie mit denen die das alles jetzt schon auf die nerven geht.
Donald Trumps Netzwerk Truth Social kommt ja auch noch Anfang März. Unsere Bundesministerin sollte lieber auch wegen das und ersteres schon mal jetzt die nächste Task-Force für Sozial-Media zusammenstellen als vollmundige versprechen an die Bürger abzugeben. Da will ich auch keine Beschwerden mehr über das NetzDg hören, das werden wir noch mehr den je brauchen, den ab Anfang März wir das Internet erst richtig Krank und kaputt werden – hat es jetzt erst eine Erkältung kommt später die Grippe.
Wo bleibt nur die Medizin: Der Digital Services Act, für das krakelnde und kaputte Internet. Komme doch bitte schnell herbei.
Christian Dauck