
Mehr Wind- und Solarkraft – das soll in Deutschland schneller gehen, auch um unabhängiger zu werden in Sachen Energie. Helfen soll das „Osterpaket“. Doch nicht alle kommen damit schon auf einen grünen Zweig.
Robert Habeck ist mächtig stolz, er spricht von einem „Osterpaket“: Rund 600 Seiten umfassen die von seinem Ministerium erarbeiteten Gesetzesänderungen, in deren Mittelpunkt der Ausbau der erneuerbaren Energien steht. Mit dabei sind Änderungen an Gesetzen, die so schöne Namen haben wie: Erneuerbare-Energien-Gesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz.
All das klingt technisch, dient aber einem großen Ziel: Auf dem Weg zur Klimaneutralität soll bereits im Jahr 2035 die Stromversorgung in Deutschland nahezu ausschließlich aus erneuerbaren Energien erfolgen – heute liegt der entsprechende Anteil bei 42 Prozent.
Durch den Ukraine-Krieg habe das Gesetzespaket aber eine ganz aktuelle Bedeutung gewonnen, sagt Habeck. Der Krieg zeige, dass Energiepolitik auch Geopolitik sei – schließlich berühre die energiepolitische Abhängigkeit von Russland auch die deutschen Sicherheitsinteressen. Das „Osterpaket“ sei eine Antwort, denn es gehe darum, sich zunächst unabhängig von russischen Energieimporten zu machen und dann von fossilen Energieimporten, also Kohle, Öl und Gas, insgesamt.
Verfahren sollen einfacher werden
Im Zentrum des Pakets stehen Verfahrensvereinfachungen für den Bau neuer Windkraft- und Solaranlagen. „Was wir tun“, so Habeck, „ist die Rechtsauslegung einfacher zu machen.“ Dabei hilft ein juristischer Begriff: Die Nutzung erneuerbarer Energien wird als im „überragenden öffentlichen Interesse“ definiert und als Dienst an der öffentlichen Sicherheit. Durch diese Definition kann gegen den Bau von Solar- und Windanlagen nicht mehr so leicht Einspruch erhoben werden wie bisher.
Noch nicht Teil des „Osterpakets“ sind Maßnahmen, um das von der Bundesregierung angestrebte Ziel zu erreichen, Windkraft auf zwei Prozent der Fläche zu produzieren. Habeck will dazu den Konsens mit den Ländern suchen, aber Konflikten dabei nicht aus dem Weg gehen: „Wenn in Zeiten wie diesen Windkraftplanung politisch verhindert wird, dann passt das nicht in die politische Landschaft. Und entsprechend werden wir eine Verhinderungsplanung abstellen“, sagt Habeck, wobei der Schutz berechtigter Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern gewahrt bleibe: „Es ist klar, dass man nicht neben einer Windkraftanlage schlafen soll.“
Die Wirtschaft zieht es zu den Windparks
Ein kritischer Punkt sind Abstandsregeln, die den Neubau von Windrädern erschweren – Beispiel: die „10H-Regel in Bayern“, die einen Mindestabstand vom Zehnfachen der Höhe von Windrädern zu Gebäuden vorsieht. Ob er diese Regel konkret aushebeln will, sagt Habeck nicht. Von ihm aus könne es auch 20H- oder 30H-Regeln geben, so Habeck locker, doch das Zwei-Prozent-Ziel beim Ausbau der Windenergie müsse erreicht werden.
Nach Ansicht des grünen Ministers zeigt aber auch die Ansiedelung wichtiger Unternehmen in der jüngsten Zeit, dass die Wirtschaft auf die Nähe zu großen Windparks setze. Viele Politiker würden dadurch verstehen, dass das Vorhandensein erneuerbarer Energien einen Wettbewerbs- bzw. Standortvorteil für ihre Region darstelle.
Was die Kosten für das „Osterpaket“ angeht, gibt sich Habeck bedeckt: Den Steuerzahler würde es nur wenig kosten. Allerdings sollen über den Klimafonds der Regierung, der erst kürzlich mit 60 Milliarden Euro aus Corona-Schulden aufgefüllt wurde, verschiedene Fördermaßnahmen laufen. Auch die Abschaffung der EEG-Umlage beim Strompreis ab 1. Juli wird aus diesem Topf finanziert.
Es geht nicht von heute auf morgen
Die Klimaziele, das gibt Habeck zu, ließen sich nur mittelfristig verbessern. Schließlich würde der Bau neuer Windanlagen – Stand heute – vier bis acht Jahre dauern. Insofern sei das „Osterpaket“ mit den Verfahrensvereinfachungen die Voraussetzung dafür, „dass wir auf der Strecke der nächsten acht Jahre besser, schneller und umfänglicher vorankommen.“ Die Politik könne nur die Rahmenbedingungen liefern, am Ende müssten die Anlagen vor Ort genehmigt, gebaut und errichtet werden. Wobei auch Kapazitätsgrenzen im Handwerk und Lieferengpässe einem schnellen Ausbau Grenzen setzen dürften.
Die FDP will „konstruktiv“ nachbessern
Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren wird auch von den anderen Parteien begrüßt. Habecks Koalitionspartner FDP aber hat zu einzelnen Punkten Vorbehalte angemeldet. Der aktuelle Entwurf sei „noch weit davon entfernt, im Bundestag eine Mehrheit zu finden“, erklärt Vizefraktionschef Lukas Köhler. Die FDP habe im Kabinett zugestimmt, damit nicht unnötig Zeit verloren gehe: „Wir wollen das Prozedere nicht aufhalten, sondern konstruktiv gemeinsam mit dem Koalitionspartner dafür sorgen, dass das Gesetz im Parlament noch mal verbessert wird.“
Einer der Kritikpunkte: Die FDP hält das Ziel, den Stromverbrauch bis 2035 komplett auf erneuerbare Energien umzustellen, nicht für realisierbar. Außerdem habe man in der Koalition vereinbart, marktwirtschaftliche und innovative Instrumente beim Ausbau der Erneuerbaren zu stärken, statt neue Subventionsprogramme einzuführen. Auch die endgültige Abschaffung der EEG-Umlage sowie das Auslaufen der EEG-Förderung müssten noch klarer geregelt werden, so der FDP-Politiker Köhler.
Nach Einschätzung von Grünen-Minister Habeck können die Differenzen überbrückt werden. Er sei sich sicher, „dass sich das gut auflösen lässt“. Dass es nicht bereits vor der Kabinettssitzung zu einer Einigung gekommen sei, das sei allein der aktuellen Lage geschuldet – und damit wiederum der Geopolitik.
Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/osterpaket-energie-101.html
Habeck: „Das Osterpaket ist der Beschleuniger für die erneuerbaren Energien “Kabinett verabschiedet mit Osterpaket zentrale Gesetzesnovelle für Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus
Einleitung
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Dabei handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben.
Robert Habeck hierzu: „Das Osterpaket ist der Beschleuniger für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln. Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren Ausbau – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen. Insgesamt schaffen wir mit dem Osterpaket die Voraussetzungen für die Energiesicherheit und die Energiesouveränität Deutschlands. Zugleich legt es die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird.“
Habeck erklärte weiter: „Das Osterpaket ist Teil unserer Agenda und ist in den letzten Monaten unter Hochdruck erarbeitet worden. Es hat angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine nun eine doppelte Dringlichkeit erhalten. Zum einen spitzt sich die Klimakrise zu. Zum anderen zeigt der Einmarsch Russlands, wie wichtig es ist, aus den fossilen Energien auszusteigen und den Ausbau der Erneuerbaren konsequent voranzutreiben. Das tun wir beherzt und konsequent.“
Das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Osterpaket wird nun dem Deutschen Bundestag zugeleitet und geht in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, welches auf über 500 Seiten folgende Einzelgesetze umfasst:
- das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
- das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG),
- das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
- das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG),
- das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.
Welche Maßnahmen beinhaltet das Osterpaket konkret?
- Es wird als Herzstück des Pakets der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See wird auf ein völlig neues Niveau gehoben. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren bezogen werden.
- Es werden umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Erneuerbaren Ausbau voranzutreiben. So werden neue Flächen für den Ausbau der Photovoltaik bereitgestellt, die Beteiligung der Kommunen bei Wind an Land und Photovoltaik ausgeweitet, windschwache Standorte verstärkt erschlossen und die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen verbessert.
- Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig auf zwei gleichberechtigte Säulen gestellt werden. Neben der Ausschreibung von bereits voruntersuchten Flächen werden zukünftig auch bisher nicht voruntersuchte Flächen ausgeschrieben.
- Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze wird beschleunigt, indem Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden.
- Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert und es werden neue Projekte aufgenommen, damit die Netze mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt halten können.
- Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet.
- Es werden die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.
Ein Überblickspapier zum Osterpaket und die Gesetzentwürfe finden Sie hier.