Ja zur Chatkontrolle/Klage und Demo dagegen, Pfui. Ein tolles Vorhaben – Super! Schlimm wie Netzaktivisten, Politiker, und Bürgerrechtsorganisationen sturm gegen die Chatkontrolle laufen und sich so hinter die Täter stellen (Beihilfe zur einer Straftat leisten). Sowie gleichzeitig die Opfer im Digitalen und öffentlichen Raum auf übelste Verhöhnen.
Gerade deshalb ja zur Chatkontrolle! Kein Schutz von Tätern im Digitalen Raum!
Mutig im Digitalen Raum und öffentlichen Raum (Brief an die EU-Kommission) für ein Ja zu Chatkontrolle werben, das mach ich als Befürworter der Chatkontrolle. Ich mag solche Sicherheitsgesetze sehr und habe viele Praktika im Internet gemacht, deshalb empfinde ich für die Gegner zur Chatkontrolle nur einen Brechreiz.
Vor allem auch weil die Gegner im Internet US-Konzerne nutzen, wo sich US-Behörden kräftig bedienen, das stört die nicht aber wehe die EU bringt ein Gesetz gegen Kinderpornographie auf dem weg, ihr die Gegner habt ja nicht mehr alle Latten am Zaun.
Ein anderes Beispiel: viele Kindergärten nutzen WhatsApp-Eltern Gruppen und dann ist man gegen die Chatkontrolle der EU – nicht euer ernst.
Chatkontrolle: EU-Kommission bringt Verordnung für Kinderporno-Scans auf den Weg

Auch verschlüsselte Dienste von WhatsApp, Apple & Signal sollen mit Anordnungen gezwungen werden können, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch aufzuspüren.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch den Entwurf einer Verordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch veröffentlicht. Damit sollen auch Anbieter verschlüsselter Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Apples iMessage dazu gezwungen werden können, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch in den Nachrichten ihrer Nutzer ausfindig zu machen sowie gegen Grooming vorzugehen. Zur Koordination mit den Behörden in den Mitgliedsländern soll eine neue EU-Zentralstelle aufgebaut werden.
Folgen die betroffenen Unternehmen einer solchen Vorgabe nicht, drohen ihnen hohe Geldstrafen von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Welche Techniken dabei zum Einsatz kommen sollen, schreibt die Kommission nicht vor. Sie will sich hier bewusst „neutral“ verhalten. Eine umfassende Inhaltekontrolle ist bei Diensten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aber derzeit nicht möglich.
Verschlüsselung geschwächt
Praktisch dürften WhatsApp & Co. daher nicht darum herumkommen, besonders umstrittene Methoden anzuwenden. Sie müssten möglicherwiese ihre kryptografischen Verfahren aufweichen oder andere Lösungen wie einen Hashabgleich oder Scans direkt auf den Endgeräten („Client-side Scanning“, CSS) einsetzen. Ein solches CSS gefährdet laut Experten die Sicherheit der Nutzer massiv und öffnet die Türen für Massenüberwachung.
Zunächst müssen dem Vorschlag der Kommission zufolge alle Anbieter von Hosting- oder interpersonellen Kommunikationsdiensten in der EU eine Risikobewertung zum möglichen Missbrauchs ihrer Dienste für die Verbreitung von Abbildungen sexuellen Kindesmissbrauchs oder für Grooming vornehmen. Sie sollen bereits ergriffene Abhilfemaßnahmen aufzeigen. Anbieter von App-Stores sollen gezwungen werden, eine Altersüberprüfung durchzuführen.
Wenn die bisherigen Aktivitäten der Betreiber in den Augen der zuständigen Behörden nicht ausreichen, können diese eine Anordnung erlassen. Hosting-Anbieter können damit verpflichtet werden, Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu löschen oder den Zugang dazu in allen Mitgliedstaaten zu sperren. Zugangsprovider können gezwungen werden, URLs zu blockieren, die auf einschlägige Bilder oder Videos hinweisen, die selbst nicht entfernt werden können.
Die Kommission will auch Rechte der Opfer stärken, deren Missbrauchsdarstellungen noch im Internet kursieren. Sie sollen von der geplanten EU-Zentralstelle informiert werden. Damit könnten sie sich dann auch an die Anbieter der betreffenden Hosting-Dienste wenden oder Hilfe über die zuständigen Ämter in Anspruch nehmen, wenn sie das Löschen oder eine Sperre erwirken wollen.
Die Frage der Verhältnismäßigkeit
Die Kommission bemüht sich, ihre Initiative als verhältnismäßig darzustellen. Anordnungen zum Aufdecken von Missbrauchsmaterial „sind zeitlich begrenzt und zielen auf eine bestimmte Art von Inhalten in einem bestimmten Dienst ab“, betont die Kommission. Die Anbieter müssten zudem Methoden verwenden, „die nach dem Stand der Technik in der Branche den geringsten Eingriff in die Privatsphäre darstellen“ und die Quote von Fehlalarmen „so weit wie möglich begrenzen“.
Die EU-Zentralstelle soll von den Anbietern gemeldete Fälle überprüfen, bevor sie sie an die Strafverfolgungsbehörden und Europol weiterleitet. Das neue Amt soll aber direkt bei der EU-Polizeibehörde in Den Haag angesiedelt sein, um Kosten zu sparen und die Kooperation mit den Ermittlern zu verbessern. Sowohl Anbieter als auch Nutzer hätten zumindest das Recht, jede sie betreffende Maßnahme vor Gericht anzufechten.
„Verschlüsselung ist ein wichtiges Instrument für den Schutz der Cybersicherheit und der Vertraulichkeit der Kommunikation“, erklärt die Kommission in einer Frage-Antwort-Liste. „Gleichzeitig könnte ihre Verwendung als sicherer Kanal von Kriminellen missbraucht werden, um ihre Handlungen zu verbergen.“ Dies würde die Bemühungen behindern, „die Täter des sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht zu bringen“.
„Schwerwiegende Folgen für Kinder“
Würden durchgängig verschlüsselte Dienste von der Pflicht befreit, gegen die Verbreitung von Missbrauchsmaterial vorzugehen, „hätte dies schwerwiegende Folgen für die Kinder“, betont die Kommission. Pro Tag könnten nach Schätzungen des US-amerikanischen National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) derzeit bis zu 2100 einschlägige Hinweise unterbleiben.
Innenkommissarin Ylva Johansson wandte sich bei der Präsentation des Vorschlags an Missbrauchsopfer direkt: „Ihr sollt diese Albträume nicht noch einmal durchleben müssen.“ Polizeibeamte versprach sie „bahnbrechende europäische Gesetze, die ihnen helfen, Straftäter zu fassen“. 85 Millionen einschlägige Fotos und Videos seien allein 2021 von fünf Unternehmen an das NCEMC gemeldet. Es gebe eine „6000-prozentige Steigerung in der EU“.
Die Vorgaben seien „maßgeschneidert“, unterstrich die Schwedin. Neben dem EU-Zentrum würden auch Datenschutzbehörden einbezogen. Es gehe nicht um das Ausschnüffeln privater Kommunikation, sondern nur darum, „diese spezifische Inhalte zu finden“. Gebraucht werde ein Magnet, der nur die Nadel sehe, nicht das Heu. Was zähle, „ist das Ergebnis“.
Chatkontrolle-Gesetz: Das steckt hinter den umstrittenen Plänen der EU
Die EU will die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet durch ein Gesetz erschweren. Kritiker sprechen von „Massenüberwachung“ und protestieren in Berlin.
Die Europäische Union will am Mittwoch ein neues Gesetz zur sogenannten Chatkontrolle vorstellen. Wie unter anderem die österreichische Tageszeitung Der Standard berichtete, soll damit der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder Einhalt geboten werden. Allerdings ist das Gesetz bei Datenschützern massiv umstritten. Der Gesetzentwurf wurde vor der Vorstellung geleakt, die Organisation Netzpolitik veröffentlichte den Entwurf.
Durch das Gesetz sollen Messenger wie WhatsApp oder Signal sowie E-Mail-Anbieter dazu verpflichtet werden, mithilfe von KKünstlicher Intelligenz (KI) nach Missbrauchsmaterial zu suchen und Verdachtsfälle an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Die Maßnahme würde die Chatverschlüsselung aufheben, so viele Datenschützer.
Trotz aller Kritik will die EU wohl an dem Gesetz festhalten. Sie sieht das Gesetz als wichtigen Schritt im Kampf gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch im Internet an. Fraglich ist allerdings, ob das geplante Gesetz zur Chatkontrolle überhaupt mit geltendem EU-Recht gegen Massenüberwachung kompatibel wäre.
EU-Abgeordneter reicht Klage wegen Chatkontrolle ein
Der Abgeordnete des Europaparlaments und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) geht im Wege einer Unterlassungsklage gegen Meta, den Mutterkonzern von Facebook vor. Der Grund: Verdachtslose, automatisierte Nachrichtendurchsuchung. Derzeit besteht eine europarechtliche Regelung, nach welcher eben solche Diensteanbieter wie Facebook oder auch Google die privaten Nachrichten ihrer Nutzer nach Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen scannen dürfen. Geplant ist von der EU-Kommission jedoch, die verdachtslose Nachrichten- und Chatkontrolle für sämtliche Anbieter von E-Mail-, Messenger- und Chatdiensten verpflichtend zu machen.