
Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung gescheitert, eine Stellungnahme des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zur geplante EU-Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu erwirken.
Gegen einen entsprechenden Antrag (20/2336) stimmten am Donnerstag, 19. Januar 2023, alle übrigen Fraktionen des Hauses. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte eine Beschlussvorlage (20/4963) zur Abstimmung vorgelegt. Gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gibt die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Kommt eine entsprechende Stellungnahme zustande berücksichtigt die Bundesregierung diese bei den Verhandlungen.
Antrag der Linksfraktion
Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene und in bilateralen Gesprächen mit anderen Mitgliedsstaaten gegen die geplante EU-Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern einzusetzen. Die Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern solle mit Maßnahmen verfolgt werden, die effektiv seien und keinen Verstoß gegen die Europäische Grundrechtecharta darstellten, hieß es in dem Antrag der Abgeordneten. Dies betreffe Methoden wie Chatkontrolle, Netzsperren, Upload-Filter oder Altersverifizierungen für Messenger.
Darüber hinaus solle sich die Bundesregierung für ein „klares Verbot aller Varianten von Client-Side-Scanning“, also die Durchsuchung und eventuell Ausleitung von Kommunikation auf Endgeräten von Nutzern, einsetzen, sofern diese nicht anlassbezogen seien oder ohne aktive Einwilligung Betroffener geschehen. (lbr/hau/19.01.2023)
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-praevention-kindesmissbrauch-927034