EU-Reformpläne zum Asylverfahren an den Außengrenzen: Treffen der EU-Innenministerinnen und -minister anfang Juni

Wie schnell die Zeit vergeht, da war doch noch was im Juni. Das EU-Innenministerinnen und -minister treffen zu den EU-Reformpläne im Asylverfahren (Asylverfahren an der EU-Außengrenze)

Was wohl beim EU-Innenministerinnen und -minister treffe rauskommt. Die unterschiedlichen Aussagen und die sich mehrmals veränderten Positionen bzw. aussagen von Politikern sind wie eine art Nebel. Man erlebt das auch beim jetzigen EU-Gesetzgebungsverfahren bei der Kinderpornografie. Es bleibt immer ein hauch von „Nebel des Krieges“ über die EU-Verfahren und EU-Gesetzgebung unter dem sich Politiker versuchen zu einigen (mit tarnen, täuschen, Stellung halten, Position wechseln) und sich gleichzeitig vor der Öffentlichkeit und den Pro und Contra Parteien nicht so wirklich bei ihren Schachzügen/Schachspiel in die karten schauen lassen wollen.

Vielleicht lichtet sich der Nebel nach dem EU-Innenministerinnen und -minister treffen ein wenig. Diese treffen/Termine finde ich sind wichtige Meilensteine im EU-Verfahren.

Ja zu den EU-Reformplänen/Asylverfahren an der EU-Außengrenze. Ja zum Asylkompromiss


Europäisches Asylsystem / Deutschlands großer Asylplan

Von einem „historischen Momentum“ in der Asylpolitik spricht Bundesinnenministerin. Was Nancy Faeser damit meint – und was sich gerade wirklich tut.

Es war einmal ein Innenminister mit einem Masterplan – und das ging nicht gut aus. 2018 hatte sich die große Koalition gerade so zur Bundesregierung zusammengerafft, da drohte Horst Seehofer sie mit seinem 63-Punkte-Plan zur Asylpolitik schon wieder zu sprengen. Die Koalition überlebte dann zwar doch, doch wie man in Deutschland und der EU mit Geflüchteten dauerhaft umgehen will, ist bis heute nicht geklärt.

Jetzt will es Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wieder versuchen. Sie hat sich das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (GEAS) vorgenommen. Das GEAS ist die Grundlage für eine einheitliche EU-Asylpolitik. Sie regelt, wie mit Asylsuchenden umzugehen ist und wie die Verfahren aussehen, die entscheiden, wer bleiben darf. Das Problem mit dem GEAS ist allerdings: Es funktioniert nicht. Seit Jahren gibt es den Plan, das System zu reformieren. Geklappt hat es nie.

Das „Jetzt oder nie“-Gefühl

Doch Ende April klang es plötzlich so, als könnte sich etwas bewegen. Da zeigte sich Nancy Faeser überraschend optimistisch – und sprach sogar von einem „historischen Momentum“ für die Asylpolitik. Das klingt, als könnte es ernst werden mit der GEAS-Reform. Aber ist das so? Und was hat Faeser vor?

Um zu verstehen, warum die Innenministerin das Projekt gerade jetzt vorantreibt, muss man sich zwei Termine vor Augen führen: das Treffen der EU-Innenministerinnen und -Innenminister am 8. Juni dieses Jahres – und die Wahl des Europäischen Parlaments ziemlich genau ein Jahr später. Damit die GEAS-Reform zeitnah umgesetzt werden kann, muss sie im kommenden Jahr beschlossen werden – bevor das Parlament neu gewählt wird. Und ob das noch klappt, entscheidet sich bei dem Ratstreffen am 8. Juni. Spätestens dann müssten sich die Innenministerinnen und Innenminister einig werden.

Zeitdruck macht produktiv

Dieser Zeitdruck ist für die Reform nicht unbedingt ein Nachteil. Das „Jetzt oder nie“-Gefühl trägt wesentlich zu dem „Momentum“ bei, das Faeser beschworen hat. Wie das eben ist mit knappen Deadlines: Sie sind ein ziemlich effektiver Anreiz, um produktiv zu arbeiten. „Wenn das GEAS nicht kommt und damit eine verlässliche Registrierung und Erfassung an den Außengrenzen, dann ist der Schengen-Raum mit offenen Binnengrenzen in großer Gefahr“, sagte Nancy Faeser – und erhöhte damit abermals den Druck.

Auf Ebene der Bundesregierung scheint das bereits geklappt zu haben. Dass Faeser seit Ende April so optimistisch auftritt, liegt vor allem daran, dass ihr gelungen ist, woran Seehofer damals scheiterte: die deutsche Regierung hinter einer Position zu vereinen, die auf EU-Ebene gute Chancen hat.

Diese deutsche Position orientiert sich stark an den Vorschlägen der EU-Kommission. Deren Asyl- und Migrationspaket liegt seit fast drei Jahren vor. Ein wesentlicher Punkt darin: Jeder, der sich um Asyl in der EU bewerben will, wird schon an der Außengrenze in einem sogenannten Screening-Verfahren registriert. Wer aus einem Land kommt, aus dem nur wenige Schutzanträge bewilligt werden, durchläuft ein beschleunigtes Asylverfahren – und darf im Fall einer Ablehnung gar nicht erst einreisen.

Streit um die Verteilung

Einer der größten Streitpunkte der Reform ist der sogenannte Solidaritätsmechanismus – also die Frage, wie die Geflüchteten auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Das regelt bislang die Dublin-Verordnung, die Teil des GEAS ist. Sie sieht vor, dass Geflüchtete in dem EU-Staat Asyl beantragen müssen, den sie zuerst betreten haben. Das sind vor allem die Mittelmeerstaaten wie Italien oder Griechenland – die die Regel deshalb als so ungerecht empfinden, dass sie sich darüber hinwegsetzen.

Doch alle Versuche, die Verteilungsfrage anders zu regeln, sind bisher gescheitert. Einer neuen Ordnung müssten auch Staaten wie Ungarn zustimmen, die sich bislang dagegen sperren. Aktuell gibt es schlicht keine funktionierenden Regeln. Und so verteilen sich die Geflüchteten meist auf die Länder, in denen sie am ehesten auf ein vergleichsweise faires Asylverfahren hoffen können. Dazu gehört beispielsweise auch Deutschland.

Deutschland macht Zugeständnisse

Bereit zu Zugeständnissen

Das dürfte einer der Gründe sein, weshalb Faeser die Reform so stark vorantreibt – und bereit ist, Zugeständnisse zu machen. In einem Prioritätenpapier des Bundesinnenministeriums heißt es, dass die Zustimmung Deutschlands zur GEAS-Reform nicht davon abhänge, sich mit allen Punkten durchzusetzen, sondern dass „am Ende die Gesamtbalance stimmen muss“.

Es sind ohnehin nur wenige Stellen in der deutschen Position, die von den EU-Vorschlägen abweichen. Ein Streitpunkt ist die Altersgrenze, die eine Ausnahmeregelung für Familien mit Kindern festlegt. Ihnen soll immer ein reguläres Asylverfahren zustehen – auch wenn sie aus Ländern kommen, aus dem sonst nur wenige Anträge bewilligt werden. Geht es nach der EU, soll die Ausnahme für Familien mit Kindern bis zwölf Jahren gelten. Deutschland will die Altersgrenze auf 18 Jahre hochsetzen. Damit steht es unter den Mitgliedstaaten ziemlich allein da – und dürfte es schwer haben, sich durchzusetzen.

Dass Deutschland zu so vielen Zugeständnissen bereit ist, löst auch Kritik aus. So schlossen sich mehr als 50 Organisationen zu einem gemeinsamen Statement gegen die deutsche Position zusammen, darunter die Caritas oder Brot für die Welt. Auch in der Grünen-Bundestagsfraktion ist der Ärger unter einigen Abgeordneten groß.

Noch ist nicht klar, ob sich die EU-Innenministerinnen und -Innenminister am 8. Juni einigen können. Dass in Spanien und Griechenland gerade Neuwahlen geplant werden, macht die Verhandlungen schwieriger. Trotzdem sagen viele, die sich mit dem Thema befassen: Es ist zwar sehr unsicher, ob die Reform gelingt, aber es ist wahrscheinlicher denn je.

Quelle: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.europaeisches-asylsystem-deutschlands-grosser-asylplan.e3dfef68-4b13-4b4a-a28d-686ba727dc17.html


„Dass wir in der EU seit Jahren keine funktionierende gemeinsame Asylpolitik haben, ist Europas offene Wunde“

Vor dem Treffen der EU-Innenministerinnen und -minister in Luxemburg zeigt sich Annalena Baerbock offen für Asyl-Vorprüfungen an den EU-Außengrenzen. Allerdings müssten die Menschenrechtsstandards gewahrt werden.

Außenministerin Annalena Baerbock hat sich offen gezeigt für Asyl-Vorprüfungen an den EU-Außengrenzen, pocht jedoch auf die Einhaltung von Menschenrechtsstandards. Asylverfahren an den Außengrenzen seien „Fluch und Chance zugleich“, sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Grenzverfahren sind hochproblematisch, weil sie in Freiheitsrechte eingreifen“, so Baerbock. Aber der Vorschlag der EU-Kommission sei die einzige realistische Chance, in einer EU von 27 sehr unterschiedlichen Staaten auf absehbare Zeit überhaupt zu einem „geordneten und humanen Verteilungsverfahren“ zu kommen.

„Deshalb verhandeln wir in Brüssel hart, um sicherzustellen, dass niemand länger als einige Wochen im Grenzverfahren stecken bleibt, dass Familien mit Kindern nicht ins Grenzverfahren kommen, dass das Recht auf Asyl im Kern nicht ausgehöhlt wird.“ Auf die Frage, ob ihre Partei da mitziehe, sagte Baerbock: „Das hängt davon ab, ob unsere europäischen Menschenrechtsstandards gewahrt werden.“ Der Grat sei sehr schmal, kritische Fragen seien wichtig.

Am 8. Juni wollen sich die EU-Innenministerinnen und -minister in erneut mit dem Thema beschäftigen

„Aber auch ein Nichthandeln hätte bittere Konsequenzen“, mahnte Baerbock. Ohne eine gemeinsame europäische Antwort gehe der Trend schon jetzt überall zu „mehr Abschottung, mehr Pushbacks, mehr Zäunen“. Und ohne Ordnung an den Außengrenzen sei es nur eine Frage der Zeit, bis ein EU-Land nach dem anderen wieder über Binnengrenzkontrollen rede.

Baerbock betonte: „Dass wir in der EU seit Jahren keine funktionierende gemeinsame Asylpolitik haben, ist Europas offene Wunde.“ Jetzt gebe es zum ersten Mal seit 2015 einen Kompromissvorschlag der EU-Kommission, der eine echte Chance habe, die sehr unterschiedlichen Anliegen in der EU zusammenzubringen. „Dazu gehören drei Elemente: Alle Flüchtlinge werden an der Grenze registriert. Alle EU-Staaten verpflichten sich auf einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus. Und es werden nur Flüchtlinge verteilt, die auch eine Bleibeperspektive in Europa haben.“

Am 8. Juni wollen sich die EU-Innenministerinnen und -minister in Luxemburg erneut mit dem Thema beschäftigen. Die EU-Staaten versuchen derzeit mit Hochdruck, sich auf Grundzüge einer Reform des europäischen Asylsystems zu einigen, um die seit Jahren heftig gerungen wird. Strittig ist insbesondere die Frage, ob es Vorprüfungen von Asylanträgen schon an den europäischen Außengrenzen geben soll, und eine mögliche Verteilung Geflüchteter in Europa. Es steht im Raum, direkt nach der Registrierung in Außengrenzstaaten zu prüfen, ob jemand Aussicht auf Schutz hat oder nicht. Hintergrund sind Vorschläge der EU-Kommission von 2020.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich Anfang des Monats für eine Asyl-Vorprüfung an den Außengrenzen ausgesprochen.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/baerbock-eu-migration-grenzen-asylpruefungen-1.5897814


FDP-Fraktionschef Dürr will auch Minderjährige in Asylzentren festhalten lassen

Um den Zustrom von Migranten kontrollieren zu können, soll es Asylzentren an den EU-Außengrenzen geben. FDP-Bundestagsfraktionschef Christian Dürr fordert, dass auch Minderjährige dort Schnellverfahren durchlaufen – und hofft auf eine rasche Einigung.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr hat sich dafür ausgesprochen, in den geplanten Asylzentren an den EU-Außengrenzen auch Minderjährige festzuhalten, bis ihre Anträge geprüft sind. Er habe „Verständnis für die französische Position, auch Minderjährige in den Asylzentren Schnellverfahren durchlaufen zu lassen“, sagte Dürr der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Notwendig seien einheitliche Regeln, „und diese können auch für unter 18-Jährige gelten“.

Die geplante Einrichtung von Asylzentren für Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen bezeichnete Dürr als „eine Zeitenwende“. Zugleich plädierte er für einen stärkeren Schutz der deutschen Grenzen, solange dies an den EU-Außengrenzen noch nicht hinreichend gelinge. Er hoffe dabei auf eine rasche und vernünftige Einigung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit ihren Kollegen in den betroffenen Bundesländern.

Seit der Flüchtlingskrise von 2015 gibt es schon Grenzkontrollen zu Österreich, um aus Nachbarstaaten die Weiterreise von Migranten nach Deutschland zu verhindern. Der Bund hatte beim Flüchtlingsgipfel am 10. Mai mit den Ländern zugesagt, dies „lageabhängig“ auch bei anderen Nachbarländern einzuführen.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article245654510/Migration-FDP-Politiker-Duerr-will-auch-Minderjaehrige-in-Asylzentren-festhalten-lassen.html

EU-Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie/Kindesmissbrauch: Kurzer Überblick und Timeline

EU-Rat berichtet über das Gesetz zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch

Entfernungsanordnungen, Meldepflichten und Governance-Architektur stehen im Mittelpunkt eines neuen Ratstextes zum Legislativvorschlag gegen Material über sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM).

23. Mai 2023 (aktualisiert: 25. Mai 2023 )

Der EU-Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung von CSAM enthält mehrere Anforderungen an Hosting-Dienste, die Websites verfügbar machen, und an interpersonelle Kommunikationsdienste wie Messaging-Apps, um verdächtige Inhalte zu melden und zu entfernen.

Die schwedische Ratspräsidentschaft hat am 17. Mai einen neuen Text in Umlauf gebracht, der diese Verpflichtungen berührt und am Donnerstag und Freitag (25.-26. Mai) in der Law Enforcement Working Party, einem technischen Gremium des EU-Rates, erörtert werden soll.

Entfernungsbefehle

Der ursprüngliche Vorschlag sieht vor, dass sowohl Justiz- als auch Verwaltungsbehörden Entfernungsanordnungen erlassen können, die die Entfernung illegaler Inhalte vorschreiben. Der neue Text weist jedoch darauf hin, dass die Mitgliedstaaten entscheiden können, ob Abschiebungsanordnungen „nur von einer Justizbehörde auf Antrag der zuständigen Behörde erlassen werden dürfen“.

Ist dies der Fall, sollte das EU-Land die Europäische Kommission informieren, die ihrerseits die Informationen zur Verfügung stellen sollte. Gleiches gelte für Sperrverfügungen, heißt es im Text.

Die Mitgliedstaaten müssen zudem in der Lage sein, die Anordnungen der zuständigen Behörden „nachträglich verwaltungstechnisch oder gerichtlich zu überprüfen“ – „im Einklang mit dem nationalen Recht“.

Solche Überprüfungen werden verwendet, um zu entscheiden, ob eine bestimmte Intervention gerechtfertigt war und ob sie funktionierte oder nicht. Im Text heißt es, dass dies auch dann gilt, wenn die Überprüfung auf Grundlage unterschiedlicher Rechtsvorschriften erfolgt.

Darüber hinaus legt der Text fest, dass der Informationsaustausch durch die Koordinierungsbehörden automatisiert erfolgen soll und über ein sicheres Informationssystem auf nationaler Ebene erfolgen muss.

Meldepflichten

Der Gesetzesentwurf verpflichtet Hosting-Dienstleister und Dienste für interpersonelle Kommunikation, das neue EU-Zentrum zur Verhütung und Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs zu informieren, wenn ihm ein Verdacht auf CSAM auf andere Weise als durch eine Entfernungsanordnung bekannt wird.

In diesen Fällen legt der Text fest, dass der Diensteanbieter „sofern relevant“ das Zentrum darüber informieren sollte, ob er den Zugriff auf das verdächtige Material freiwillig gesperrt hat oder ob dringende Maßnahmen erforderlich sind.

Wie EURACTIV berichtete , wurde in einer früheren Aktenversion bereits ein stärkerer Fokus auf zuständige Behörden gelegt. Der jüngste Kompromisstext schlägt vor, dass die zuständigen Behörden die Befugnis haben sollten, den Zugang zu Materialien in allen Mitgliedstaaten „im Einklang mit den einschlägigen nationalen Anforderungen“ zu sperren.

Mit anderen Worten: Die zuständige Behörde des Landes, in dem der Dienst seinen Sitz hat, kann beantragen, den Zugang in allen EU-Mitgliedstaaten zu sperren.

EU-Zentrum und Koordination

Der Kompromisstext drängt auf gegenseitige Unterstützung zwischen den Koordinierungsbehörden, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und dem EU-Zentrum.

Wenn das EU-Zentrum Folgeberichte über mögliche Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch weiterleitet, muss dem Dokument zufolge angegeben werden, ob dies „zu einer laufenden Untersuchung beigetragen hat“. Sofern keine Maßnahmen ergriffen wurden, sind auch die Gründe anzugeben.

Der Text führte auch den Grundsatz ein, dass es einen „direkten Austausch“ zwischen den koordinierenden Behörden und entweder den Dienstleistern oder den Opfern geben sollte.

Darüber hinaus sieht der Kompromiss vor, dass ein Kontaktbeauftragter für die Koordinierung zwischen dem EU-Land und dem EU-Zentrum ernannt wird und ein Vertreter der koordinierenden Behörde als Mitglied des Verwaltungsrats des Zentrums ernannt wird.

Schließlich besteht dem Dokument zufolge eine weitere Aufgabe der Koordinierungsbehörden in der Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichts auf nationaler Ebene.

Quelle: https://www.euractiv.com/section/law-enforcement/news/eu-council-advances-on-removal-orders-reporting-on-anti-child-abuse-law/


Ich hoffe bei den Verhandlungen auf ein starkes und schlagkräftiges Gesetz. Freiwilliges Scannen ist ein absolutes No-Go, es muss Pflicht sein. Auch das Deutsche Strafverfolgungsbehörden oft von den USA bescheid bekommen, ist ja wohl eine absolute Lachnummer, das diese wohl besser wissen was Kriminelle in Deutschland und der EU machen als unsere Strafverfolgungsbehörden, ist ja mega peinlich. Das EU-Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie/Kindesmissbrauch ist ein Anfang.

Strafverfolgungsbehörden bräuchten mehr mittel an die Hand: Vorratsdatenspreicherunng, Künstliche Intelligenz, Predictive Policing – Vorausschauende Polizeiarbeit von Bundesebene, Land, Kommune bis in die kleinste Polizeistation auf dem Dorf. Flächendeckende Gesichtserkennung mit KI Unterstützung. Polizeistreifen abschaffen hin zur Digitalen Polizeistreife die von Büro erfolgt/Strafverfolgung. Die Polizeistreife kann auch ein Roboter. KI gestützte Verurteilung in Strafsachen. Auf die Polizei der Zukunft jetzt schon hinarbeiten.

Es muss die künstliche Intelligenz sein die auf der Straße und im Internet nach verbrechen ausschaut hält und Polizeibeamte alarmiert. Künstliche Intelligenz die Beamten auf der Fahrt weiter unterstützt und bei erhöhter Gefährdung die Dienstwaffe per Fingerabdruck freigibt aber auch deeskalieren kann dadurch das Beamte einen Arzt aus einem Psychiatrischen Krankenhaus bekommt. Informationen über Täter aus Computern der Behörden und die Digitale Identität im Internet anfordert, so das die Beamte ein Lagebild und Risikonbewertung nach einem Ampelsystem bekommen, die von der Künstlichen Intelligenz selbstständig zusammentragen und analysiert wurde und für Polizeibeamte entsprechen aufbereitet wird, im Büro sowie im Dienstwagen auf einen Bildschirm erscheinen.

Dazu noch eine Künstliche Intelligent die das sieht und hört was auch der Polizeibeamte wahrnimmt in dem sie ebene so Bodycam und Funk des Polizisten nutz und dann wiederum Entscheidungen treffen kann ob die Dienstwaffe frei geben wird oder ob Beamte die Lage ohne Dienstwaffe lösen müssen bzw. können. Die ständig alles für die Staatsanwaltschaft und Richter aufnimmt. Und auch hier wäre KI-Lösungen denkbar um sich einfache Beschlüsse selbst die keinen Aufschub haben, selbst anfordern zu können.
Eine Künstliche Intelligenz die den Beamte ständig begleitet, Entscheidungen trifft und ständig Heer über den Einsatz ist ud der Waffe der Polizeibeamte.

Auf Polizeischulen in weiter Zukunft lernen Beamte mit der neuen Technologie durch Schulung und Training zusammen in den Einsatz zugehen. Mit einer künstlichen Intelligenz;, die Opfer, Beamte aber auch Täter ohne Tot versucht aus dem Einsatz zu holen bzw.. mit den obersten gebot den Einsatz so zu beenden.

So sind auch Polizeibeamte besser geschützt, denn wenn ein Täter einen Polizisten überwältigt arbeitet die KI unermüdlich weiter, kann weitere Polizeikräfte und den Notarzt verständigen, den natürlich kennt die KI die Vitalfunktionen der Beamten und hört und sieht weiter was um sie herum geschieht.

Erst dann wäre der Staat und Polizeibeamte in der Lage Bürger vor verbrechen zu schützen. Was viele nicht wissen, das die Schutzpolizei gar nicht die Aufgabe hat Bürger vor verbrechen zu schützen und das auch gar nicht leisten kann. Eigendlich ist die Aufgabe präventiv und selbst das gelinkt nicht immer. Wenn es doch mal passiert, ist das glück für Opfer und Schutzpolizei. Das und vieles andere muss sich ändern und künstliche Intelligenz ist die Lösung.

Denn Glück darf es nicht sein sondern ein Anspruch auf ein gewissen Schutz. Das nach einer tat sich Beamte auf den Weg machen, ist nicht das bestmögliche was mit heutiger Technologisch eigentlich möglich wäre. Ein versuch vom Staat ja aber nicht der bestmögliche. So auch beim Kinderpornographie/Kindesmissbrauch und dann gibt da noch Politiker die sich quer stellen. und nicht so Technologieoffen wie ich bin. Sehr Schade!.

Laut Kommission ist das Scannen von Nachrichten nicht mit den Grundrechten unvereinbar

Angesichts der wachsenden Kritik verteidigte die Europäische Kommission in einem Non-Paper ihren Legislativvorschlag zur Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und argumentierte, dieser stehe nicht im Widerspruch zur EU-Charta der Grundrechte und zur bestehenden Rechtsprechung.

19. Mai 2023 (aktualisiert: 22. Mai 2023 )

Der Gesetzesentwurf würde Justizbehörden ermächtigen, Erkennungsanordnungen zu erlassen, die Plattformen wie WhatsApp und Gmail dazu zwingen, automatisierte Tools einzurichten und die gesamte Kommunikation über ihren Dienst zu scannen, um verdächtiges Material und Versuche, Minderjährige zu „groomen“, zu erkennen.

Seit der Vorschlag letztes Jahr vorgelegt wurde, hat er vom Europäischen Datenschutzbeauftragten , einer externen Bewertung des Europäischen Parlaments und dem Juristischen Dienst des EU-Rates eine Reihe negativer Reaktionen wegen seiner unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die Grundrechte erhalten .

Gerade Letzteres, das einen besonderen Einfluss auf die EU-Politik hat, scheint die Europäische Kommission dazu veranlasst zu haben, in einen Verteidigungsmodus überzugehen, heißt es in einem Non-Paper vom 16. Mai, das dem zuständigen technischen Gremium des EU-Rates übermittelt wurde.

„Die Dienststellen der Kommission sind der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Regeln und die bisherige Rechtsprechung in ihrer Gesamtheit und bei richtiger Auslegung keinen Grund für die Schlussfolgerung bieten, dass die vorgeschlagene Verordnung in diesem Punkt mit der Charta unvereinbar ist“, heißt es in dem Non-Paper von EURACTIV.

Erkennungsanordnungen und Schutzmaßnahmen

Das Papier bekräftigte, dass Entdeckungsanordnungen nur als letztes Mittel gedacht seien. Um dies sicherzustellen, können Anordnungen nur nach einem „obligatorischen vorherigen Prozess der Risikobewertung und -minderung“ erteilt werden.

Das zuständige nationale Gericht muss zuvor prüfen, ob „Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine erhebliche Gefahr besteht, dass der Dienst zum sexuellen Missbrauch von Kindern missbraucht wird“ und ob „die Gründe für den Erlass der Anordnung unter Abwägung aller Grundrechte und anderer Rechte ihre negativen Folgen überwiegen“. Interessen auf dem Spiel“.

Darüber hinaus betonte die Kommission, dass auch unabhängige öffentliche Stellen in den Prozess einbezogen werden müssen.

Eine der diesbezüglichen Schutzmaßnahmen besteht darin, dass die Dienstleister, die einer Aufdeckungsanordnung unterliegen, „regelmäßig über die Ausführung Bericht erstatten müssen und die zuständige nationale Behörde regelmäßig beurteilen muss, ob möglicherweise Änderungen der Aufdeckungspflicht erforderlich sind“, um „wirksame Rechtsbehelfe“ zu gewährleisten und Beschwerdebearbeitung“ und andere Versäumnisse.

Eine Aufklärungsanordnung würde sich auch auf einen bestimmten Dienst oder sogar auf bestimmte Teile davon richten, eine generelle Überwachung gäbe es also nicht, heißt es in dem Papier. Außerdem gäbe es „zeitliche Beschränkungen“ und es würden nur „bestimmte spezifische Materialien und Gespräche, die bestimmte Straftaten nach sich ziehen“ ins Visier genommen.

Andere Arten von Verbrechen oder Bedrohungen der nationalen Sicherheit würden nicht berücksichtigt.

Grundrechte

An den Erkennungsanordnungen wurde kritisiert, dass sie die Ausübung bestimmter Grundrechte, insbesondere der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzer der betreffenden Dienste, einschränken können.

Dies hängt damit zusammen, dass potenziell alle Nutzer von der Durchsuchung ihrer privaten Kommunikation betroffen wären.

Das Non-Paper der Kommission betont jedoch, dass es sich hierbei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union „nicht um absolute Rechte handelt, sondern im Zusammenhang mit ihrer Funktion in der Gesellschaft betrachtet werden muss“.

Daher müsse es eine „Abwägung“ geben, die „alle Umstände des vorliegenden Falles berücksichtigen“ müsse. Dies könnte den Dienstleistern überlassen bleiben, da die vorgeschlagenen Regeln einen gewissen Interpretationsspielraum lassen, aber „Ermessensspielraum und Flexibilität würden innerhalb eines detaillierten Rahmens ausgeübt“, einschließlich Schutzmaßnahmen.

Im Text heißt es, dass die rasanten „technologischen und kommerziellen Entwicklungen“ fast per Definition „Aktivitäten beinhalten, die aus Grundrechtsperspektive sensibel sind“. Aus diesem Grund ist die Kommission der Ansicht, dass Schutzmaßnahmen und Leitlinien erforderlich sind.

Das Dokument fügte außerdem hinzu, dass „der Zugriff auf bestimmte personenbezogene Daten von Nutzern, die von Online-Dienstanbietern gespeichert werden, sicherlich hilfreich bei der Bekämpfung von Straftaten sein kann, dies jedoch nicht unbedingt die einzige Möglichkeit ist.“

In dem Papier wurde auch hervorgehoben, dass sich CSAM von anderen Online-Verbrechen wie Propaganda, Hassreden oder Urheberrechtsverletzungen dadurch unterscheidet, dass der Inhalt selbst das Verbrechen darstellt.

In dem Dokument wurde anerkannt, dass Fragen zur „Kompatibilität der Erkennungsanordnungen mit der Charta“ nicht „mit absoluter Sicherheit“ beantwortet werden können. Allerdings gebe es auch „keinen Grund zu der Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Verordnung in diesem Punkt mit der Charta unvereinbar ist“.

Portugals Meinung

In einem separaten Text, der ebenfalls vom 16. Mai stammt und EURACTIV vorliegt, hat Portugal mehrere Vorschläge zu dem Dossier vorgelegt. Sie forderten, dass Unternehmen „mit dem Risikobewertungsprozess beginnen können, sobald die Verordnung in Kraft tritt“, und fügten hinzu, dass „die Regelung der delegierten Rechtsakte sofort in Kraft treten muss“.

Darüber hinaus sagte Lissabon, dass das EU-Zentrum „eingerichtet werden muss“ und dass „alle Nominierungen und Ernennungen vollständig sein müssen, einschließlich derjenigen des Opferausschusses“.

Quelle: https://www.euractiv.com/section/law-enforcement/news/message-scanning-not-incompatible-with-fundamental-rights-commission-says/


Die meisten EU-Länder unterstützen das Scannen von Audiokommunikation

Laut einem neuen Dokument vom 12. Mai, das EURACTIV vorliegt, scheint eine Mehrheit im EU-Ministerrat dafür zu sein, das Scannen privater Nachrichten auf Audiokommunikation auszuweiten, um Material über sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen.

16. Mai 2023 (aktualisiert: 17. Mai 2023 )

Letzte Woche veröffentlichte EURACTIV ein Rechtsgutachten der internen Anwälte des EU-Rats, in dem Kritik an einem EU-Vorschlag zur Bekämpfung von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM) geübt wird.

Die schwedische Ratspräsidentschaft hat daher die EU-Länder nach ihren Standpunkten zu vier Schlüsselthemen gefragt: Erkennungsanordnungen, freiwillige Erkennung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und den Anwendungsbereich des Vorschlags, nämlich ob der Gesetzesentwurf auch Audiokommunikation abdecken sollte.

Nach Angaben der Präsidentschaft haben alle bis auf drei Mitgliedstaaten ihren Beitrag geleistet, und es gibt eine „klare Mehrheit“, die die Einbeziehung der Audiokommunikation in den Geltungsbereich der Verordnung unterstützt.

Der Gesetzesvorschlag würde Justizbehörden ermächtigen, Aufdeckungsanordnungen für Kommunikationsdienste wie E-Mails oder Messaging-Apps zu erlassen, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass sie zur Verbreitung von CSAM verwendet werden.

Audiokommunikation

Im ursprünglichen Text würden die Erkennungsanordnungen diese Dienstleister dazu verpflichten, KI-gestützte Tools zu implementieren, um bekannte CSAM, neues missbräuchliches Material und „Grooming“, also die Praxis eines Raubtiers, der versucht, ein Kind anzulocken, zu erkennen.

Die schwedische Ratspräsidentschaft berichtete, dass es zwar starke Unterstützung für Erkennungsanordnungen zur Abdeckung bekannter CSAM gibt, die Positionen der Mitgliedstaaten jedoch bei den anderen beiden Arten von Inhalten, die laut Experten schwieriger zu erkennen sind, „differenzierter“ sind.

Dennoch sind die Auswirkungen einer Ausweitung der Erfassungsanordnungen auf Audio möglicherweise weitreichend, angefangen bei der Tatsache, dass noch geklärt wird, ob dies auch Sprachnachrichten oder Telefonanrufe umfassen würde.

Laut einer Quelle aus der Telekommunikationsbranche, die unter der Bedingung der Anonymität mit EURACTIV sprach, wäre die Einbeziehung von Audiokommunikation äußerst negativ, nicht nur für die Vertraulichkeit von Gesprächen, sondern auch für die Sicherheit des gesamten Netzwerks.

Darüber hinaus unterscheidet das Dokument nicht zwischen nummernunabhängigen Kommunikationsdiensten wie Instant-Messaging-Apps wie Messanger und nummernbasierten Kommunikationsdiensten, über die Benutzer internationale und nationale Nummern anrufen können. Letzterer Typ wurde zuvor in einem Kompromisstext von den Scan-Regeln ausgenommen .

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Die EU-Länder haben auch den umstrittensten Aspekt des Gesetzesvorschlags diskutiert: Erkennungsanordnungen stehen im Widerspruch zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Diese Technologie ermöglicht es nur den Empfängern der Kommunikation, deren Inhalt zu entschlüsseln.

Zu diesem entscheidenden Punkt stellt die schwedische Präsidentschaft fest, dass die Diskussionen „nicht schlüssig“ verlaufen seien.

Nächste Schritte

Die Akte soll am 17. Mai beim Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) eingehen.

Der Mitteilung des Präsidenten zufolge müssen die EU-Botschafter drei Entscheidungen treffen: ob zwischenmenschliche Kommunikation in den Geltungsbereich der Erkennungsanordnungen fallen soll und wenn ja, ob die Entdeckungsanordnung für bekannte CSAM, unbekannte CSAM, Grooming und auch Audiokommunikation gelten soll .

Darüber hinaus wird von den EU-Diplomaten erwartet, dass sie politische Leitlinien zur Erkennungsanordnung für zwischenmenschliche Kommunikation bereitstellen, einschließlich „der Auswirkungen auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“.

Gleichzeitig wird in dem Dokument darauf hingewiesen, dass mehrere Länder teilweise oder allgemeine Prüfungsvorbehalte eingelegt haben, was bedeutet, dass sie sich nicht formell auf den Text einigen können, bis sie weitere Anweisungen von ihren Regierungen erhalten.

Quelle: https://www.euractiv.com/section/law-enforcement/news/majority-of-eu-countries-support-scanning-of-audio-communications/


Die Verhandlungen: Zeitschiene und Termine

2020: Die europäische Kommission schlägt ein zeitlich begrenztes Gesetz vor welches die Chatkontrolle erlaubt

11. Mai 2022: Die Kommission stellt einen Gesetzesentwurf vor, der zur Chatkontrolle verpflichtet

Die EU-Kommission will mit einem zweiten Gesetz nun alle Anbieter zum Einsatz dieser Technologie verpflichten.

8. Mai, 22. Juni, 5. Juli, 25. Juli, 6. September, 22. September, 5. Oktober, 19. Oktober, 3. November, 24. November 2022: Der Gesetzesentwurf wurde in der Ratsgruppe “Strafverfolgung” diskutiert.

  • 28. September 2022: Ratsworkshop zu Durchsuchungstechnologien

  • 10. Oktober 2022: Der Vorschlag wurde präsentiert und diskutiert im führenden Ausschuss (LIBE)

  • 3. November 2022: Ratstreffen

  • 24. November 2022: Ratstreffen (Altersverifikation)

  • 30. November 2022: Erstes treffen der Schattenberichterstatter des Europäischen Parlaments

  • 8. – 9. Dezember 2022: Tagung des des Rates „Justiz und Inneres“ in Brüssel

  • 14. Dezember 2022: Treffen der Schattenberichterstatter: Anhörungen

  • 10. Januar 2023: Treffen der Schattenberichterstatter: Anhörungen

  • 19. & 20. Januar 2023: Treffen der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung

  • 24. Januar 2023: Treffen der Schattenberichterstatter: Anhörungen (Fokus: Strafverfolgung)

  • 7. Februar 2023: Treffen der Schattenberichterstatter

  • 27. Februar 2023: Treffen der Schattenberichterstatter

  • 7. März 2023: Treffen der Schattenberichterstatter

  • 16. März 2023: Treffen der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung (Kompromisvorschlag)

  • 21. März 2023: Treffen der Schattenberichterstatter

  • April 2023Stellungnahme des Bundesregierung

  • 13. April 2023: Präsentation des Impact Assessment in LIBE

  • 14. April 2023: EP-Berichterstatter reicht Berichtsentwurf ein

  • 25. April 2023: Treffen der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung (Kompromisvorschlag)

  • 26. April 2023: Präsentation des Berichtsentwurfs in LIBE

  • 17. Mai 2023: Frist des EP für die Einreichung von Änderungsanträgen

  • 25. – 26. Mai 2023: Treffen der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung (Kompromisvorschlag)

  • 31. Mai 2023: Treffen der Schattenberichterstatter

  • 7. Juni 2023: Treffen der Schattenberichterstatter

  • 8. und 9. Juni 2023: Rat “Justiz und Inneres” soll partielle Einigung festlegen

  • 14. Juni 2023: Treffen der Schattenberichterstatter

  • 28. Juni 2023: Treffen der Schattenberichterstatter

  • 5. Juli 2023: Treffen der Schattenberichterstatter

  • 12. Juli 2023: Treffen der Schattenberichterstatter

  • 19. Juli 2023: Treffen der Schattenberichterstatter

  • September 2023: Abstimmung im LIBE-Ausschuss

  • Oktober 2023: Abstimmung im Plenum

  • Dezember 2023: Einigung im Trilog

Angaben ohne Gewähr/Terminänderungen möglich

Jugendschutz: KI-Razzia gegen Twitter-Nutzer -„Wenn die KI kommt machen Regelverstöße im Internet keinen Spaß mehr“

Mit einem KI-Tool suchen Medienanstalten nach jugendgefährdenden Inhalten. Derzeit erhalten Betreiber ungeschützter Accounts Briefe von der Polizei.

Anbieter wie Twitter geraten ins Visier von Jugendschützern.
Anbieter wie Twitter geraten ins Visier von Jugendschützern.

Medienaufsicht und Ermittlungsbehörden gegen derzeit verstärkt gegen Anbieter pornografischer Inhalte vor. Betroffen seien unter anderem Accounts von Portalen wie Twitter, die über keine angemessene Altersverifikation verfügen, berichtete Wired.com unter Berufung auf mehrere betroffene Anbieter.

In den vergangenen Wochen hätten mehr als 100 Pornodarsteller und Models in Deutschland gleichlautende Schreiben erhalten und müssten mit Strafverfahren rechnen. Zudem hätten die Behörden Twitter angewiesen, entsprechende Konten zu sperren.

In den vergangenen Jahren haben Jugendschützer verstärkt versucht, den freien Zugang zu pornografischen Inhalten im Netz zu erschweren. Dies betraf unter anderem Pornografieportale wie Xhamster, Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby. Laut Jugendmedienstaatsvertrag (PDF) sind pornografische Angebote zulässig, „wenn vonseiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe)“.

Dem Wired-Bericht zufolge stammten viele der jüngsten Anzeigen von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Eine Sprecherin bestätigte, dass im Dezember 2022 32 Accounts und im März 2023 104 Accounts der Staatsanwalt gemeldet worden seien. Die Sprecherin schätzte, dass die meisten Fälle mit einer Geldstrafe von 300 Euro erledigt würden und keine weiteren Maßnahmen folgten. Rein rechtlich sei auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.

Einige der Betroffenen sollen dem Bericht zufolge von Twitter aufgefordert worden sein, die Inhalte zu entfernen, da die Accounts gegen deutsches Recht verstießen. Andere hätten Briefe von der Polizei erhalten, hieß es unter Berufung auf das schwule Paar Tim und Julian Blesh. Das Paar geht davon aus, vermutlich eine Geldstrafe zu erhalten.

Bei Twitter sind bestimmte Inhalte nur für Erwachsene zugänglich. Allerdings verfügt der Dienst über kein Verfahren, um das Alter der Nutzer zu überprüfen. Es reicht aus, im eigenen Profil ein entsprechendes Alter anzugeben.

Automatisierte Suche mit Kivi

Um die Inhalte im Netz aufzuspüren, haben die Behörden das KI-basierte Tool Kivi entwickeltNach Angaben der sächsischen Landesmedienanstalt durchsucht das Programm unter anderem das russische Netzwerk VKontakte (vk.com), Twitter, Telegram, TikTok, Youtube, BitChute und Gettr. Seit dem Start des Programms soll sich die Zahl der monatlichen Anzeigen durch die Behörden verdoppelt haben.

Tobias Schmid, Direktor der Medienanstalt NRW, sagte zum Einsatz des Programms„In erster Linie suchen wir natürlich nach besonders schweren Delikten, das heißt, nach Verstößen gegen die Menschenwürde, Rassenhass und ähnliches; darüber hinaus nach Jugendgefährdung und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. Das Identifizieren von Delikten erfolgt entlang dieser Gruppierungen. Pornografie ist einfach zu erkennen und hat eine sehr hohe Trefferquote.“

Quelle: https://www.golem.de/news/jugendschutz-behoerden-gehen-verstaerkt-gegen-twitter-pornografie-vor-2303-172989.html


Sie haben Pornos auf Twitter gepostet. Deutsche Behörden haben die Polizei gerufen

Aufsichtsbehörden verwenden ein KI-System, um Websites und Messaging-Apps zu scannen, um Pornografie zu finden. Urhebern drohen Bußgelder und mögliche Gefängnisstrafen.

Aufsichtsbehörden verwenden ein KI-System, um Websites und Messaging-Apps zu scannen, um Pornografie zu finden. Urhebern drohen Bußgelder und mögliche Gefängnisstrafen.

Tim und Julian Blesh erwarteten, als sie Anfang März von der Reise nach Hause kamen, einen Brief der Polizei. Der unter dem Impressum der Polizei Berlin abgedruckte Brief skizzierte die strafrechtlichen Vorwürfe: Sie hätten unrechtmäßig Pornos im Internet geteilt. Der einseitige Brief ist deutlich vage. Es wird nicht gesagt, wo im Internet sie des illegalen Teilens von Pornografie beschuldigt wurden, noch gegen welches spezifische Gesetz sie verstoßen haben.

Das Paar, das seit sechs Jahren neben seiner täglichen Arbeit ein Amateurpornoprojekt betreibt, rief die Polizei an, um herauszufinden, was los war. Ein Ermittler habe dem Paar mitgeteilt, dass die Polizei Pornos auf ihrem Twitter-Account gefunden habe, sagt Tim. Die Polizei verfügte über Screenshots des Materials und hatte vor allem einen Mangel an Maßnahmen festgestellt, um zu verhindern, dass Kinder möglicherweise die nicht jugendfreien Inhalte sehen. Infolgedessen könnte dem Ehepaar eine Geldstrafe in Höhe von Tausenden von Euro drohen.

Das Blesh-Paar ist nicht allein. In den vergangenen Wochen haben mehr als hundert Pornoschaffende und -models in Deutschland identische Schreiben erhalten und müssen mit einem Strafverfahren rechnen. Die Briefe und die Polizeiaktion signalisieren eine Eskalation des deutschen Vorgehens gegen Pornos und kommen daher, dass die Behörden ein System der künstlichen Intelligenz einsetzen, um Pornografie aufzuspüren. Aufsichtsbehörden haben ein KI-System namens KIVI entwickelt, um Pornografie und anstößige Inhalte auf Twitter, TikTok, YouTube, Telegram und mehr zu erkennen und täglich Tausende von öffentlichen Posts und Webseiten zu scannen.  

Pornografie ist in Deutschland nicht illegal, aber in den letzten Jahren sind die Medienbehörden des Landes gegen Pornografie vorgegangen, die nicht durch Altersverifikationstechnologien geschützt ist, die verlangen, dass Menschen nachweisen, dass sie über 18 Jahre alt sind, bevor sie Fotos oder Videos für Erwachsene sehen können. Beamte haben  Twitter zur Sperrung von Accounts befohlen und versucht,  eine der weltweit größten Pornoseiten  für die gesamte deutsche Bevölkerung zu sperren .

WIRED sprach mit drei verschiedenen Berlinern, die Polizeibriefe über ihr gepostetes Material erhalten hatten. Sie sagen, die Taktik habe sie dazu gebracht, keine Inhalte zu teilen. Sie haben Tausende von Tweets gelöscht und sagen, dass sie sich zensiert fühlen. „Manchmal schäme ich mich“, sagt eine Person, die darum bat, nicht genannt zu werden, um ihrem laufenden Verfahren keinen Schaden zuzufügen. „Das hat einen psychologischen Einfluss auf mich“, sagen sie und fügen hinzu: „Ich wollte nur meine Sexualität ausdrücken.“Zensiert und verängstigt

In Deutschland ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) für den  Schutz von Kindern im Internet zuständig . Dem Gremium unterstehen  14 Landesmedienanstalten , die für einzelne Regionen zuständig sind. Die Gesetze des Landes besagen, dass es  illegal ist, Personen unter 18 Jahren Pornografie zugänglich zu machen .

Zensiert und verängstigt

„In Deutschland ist die Verbreitung von Pornografie im Internet nur in geschlossenen Nutzergruppen mit vorheriger Altersüberprüfung erlaubt“, sagt ein Sprecher der Landesanstalt für Medien NRW. Die Agentur steht bei der Bekämpfung von Online-Pornografie an vorderster Front, und Kritiker sagen, dass sie von  konservativen  Ansichten geleitet wird . „Da dies bei Twitter nicht der Fall ist, ist die Verbreitung von Pornografie über Twitter in der jetzigen Form in Deutschland nicht erlaubt“, so der Sprecher.

Viele der jüngsten Polizeimeldungen beziehen sich auf das Teilen von Pornos auf Twitter und stammen von der Berliner Landesmedienanstalt. Tim Blesh sagt, er kenne etwa 10 schwule YouTuber, die kürzlich ins Visier genommen wurden – einige haben Benachrichtigungen von Twitter erhalten, dass ihre Konten gegen deutsche Gesetze verstoßen und Inhalte entfernt werden sollten, während andere die Briefe von der Polizei erhalten haben. Nach Erhalt des Briefes und einem Anruf bei der Polizei, um weitere Informationen zu erhalten, sagt Blesh, das Paar habe einen Anwalt kontaktiert und warte nun darauf, dass die Polizei offiziell Beweise für ein mögliches Fehlverhalten vorlege. Blesh glaubt, dass sie wahrscheinlich eine Geldstrafe erhalten werden, aber es ist auch möglich, dass einer der Fälle vor Gericht endet. 

Anneke Plass, Kommunikationsdirektorin und Sprecherin der Landesanstalt für Medien Berlin und Brandenburg, sagt, dass der Staatsanwaltschaft im Dezember 32 Konten mit dem Teilen von Pornografie gemeldet wurden, und im März übergab die Behörde 104 Fälle an die Staatsanwaltschaft. Laut Plass sind „Anbieter“ von Inhalten für Erwachsene dafür verantwortlich, dass Kinder und Jugendliche nicht auf die Inhalte zugreifen können. „Erfüllen Anbieter diese Anforderungen nicht“, so Plass, „werden sie per Gesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.“ Plass schätzt, dass die meisten Fälle zu einer Geldstrafe von 300 € (322 $) und keinen weiteren Maßnahmen führen. (Die Berliner Polizei hat noch nicht auf die Bitte von WIRED um Stellungnahme reagiert.)

Blesh sagt, dass die Idee der Altersüberprüfung „sinnvoll ist und für alle verfügbar sein sollte“. Bei Twitter ist dies jedoch nicht möglich, da dort keine Tools zur Altersüberprüfung oder Altersüberprüfung verfügbar sind. Das Social-Media-Unternehmen, das kein Kommunikationsteam mehr hat, antwortete nicht auf die Anfrage von WIRED nach einem Kommentar. Elon Musk hat die Pressekontakt-E-Mail der Plattform so eingestellt, dass sie Anfragen automatisch mit einem Poop-Emoji beantwortet. „Warum sollte ich als Erwachsener nicht entscheiden dürfen, was ich im Internet sehen möchte, nur weil Twitter kein Altersverifizierungssystem implementieren kann“, sagt Tim Blesh. 

„Ich habe mich auf Twitter ziemlich sicher gefühlt“, sagt der erwachsene YouTuber, der darum bat, nicht genannt zu werden. Sie sagten, als sie im Februar den Brief von der Polizei erhielten, waren sie nicht davon überzeugt, dass er echt war, da er keine konkreten Straftaten enthielt. Als sie später einige Formulierungen des Briefes googelten, enthüllte dies das Gesetz, das sie möglicherweise gebrochen hatten. Daraufhin kontaktierten sie einen Anwalt. 

Die Person, die als Hobby Inhalte für Erwachsene online stellt und nicht davon lebt, sagt, sie habe beschlossen, alle ihre Tweets und Retweets zu löschen und ihr Profil aufgrund des Polizeischreibens privat zu machen. Sie konnten ihre „Gefällt mir“-Angaben auf Twitter nicht löschen und befürchten, dass ein Richter diese negativ bewerten könnte, wenn ihr Fall vor Gericht verhandelt würde. Sie haben auch das Posten auf OnlyFans angehalten. „Jetzt habe ich das Gefühl, alles könnte beobachtet werden“, sagen sie. Sie warten auch darauf, dass die Polizei in Berlin weitere Informationen und einen Fortschrittsbericht zu ihrem Fall bereitstellt.

Es sind nicht nur diejenigen, die an der Produktion von Pornografie beteiligt sind, die ins Visier genommen wurden. Madita Oeming ist eine Pornoforscherin  und Wissenschaftlerin , die ihren Twitter-Account nutzte, um Menschen über die Erotikbranche und Sex aufzuklären – nicht um explizite Bilder zu posten. Sie erhielt im Februar 2022 zwei Briefe von Behörden. Im Gegensatz zu den jüngsten Briefen von Darstellern war Oemings spezifischer: Er listete problematische Tweets auf. „Sie hatten vielleicht 20 Beispiele in diesem Brief, sagten aber, dass es noch viel mehr gibt und alle gelöscht werden müssen“, sagt Oeming. 

Nach Gesprächen mit einem Anwalt und einigem Hin und Her mit den Behörden begann Oeming damit, Tweets zu löschen. Innerhalb von zwei Wochen löschte sie rund 2.000 Tweets. „Ich konnte mich nicht dazu durchringen, mein Konto einfach zu löschen“, sagt Oeming. Im zweiten Schreiben hieß es, Oeming müsse einen „Jugendschutzbeauftragten“ einstellen, um ihre Inhalte zu beaufsichtigen. „Sie haben mich im Grunde als potenziell jugendgefährdend eingestuft, also brauche ich jemanden, der beobachtet, was ich tue“, sagt Oeming und fügt hinzu, dass die Aufsicht etwa 100 Euro pro Monat kostet. „Seitdem benutze ich Twitter nicht mehr so ​​wie früher. Es war ein sehr starkes Gefühl, zensiert zu werden.

Paulita Paupel, die den europäischen Zweig der Free Speech Coalition leitet, sagt, dass die Razzien besorgniserregende Auswirkungen auf die Menschen und ihre Fähigkeit haben, Inhalte online zu teilen. „Menschen fliehen aus dem Land“, sagt Paupel. „Die meisten großen Ersteller von Inhalten haben ihren Wohnsitz bereits in andere europäische Länder verlegt, hauptsächlich nach Österreich, in die Schweiz und nach Zypern.“ Andere haben ihre Marketingstrategien geändert, um Twitter zu vermeiden (was sich darauf auswirkt, wie viel Geld sie verdienen können), und Menschen, die neu in der Branche sind, könnten davon abgehalten werden, eine Karriere zu beginnen, sagt Paupel. „Dies betrifft vor allem LGBTQI+- und BIPOC-Ersteller.“

Das Internet ist natürlich voll von Pornos – von Reddit, Snapchat und Twitter bis OnlyFans, PornHub und xVideos – mit Millionen von Menschen auf der ganzen Welt, die in der Branche tätig sind. Weltweit ist es ein großes Geschäft, das jedes Jahr Milliarden von Dollar erwirtschaftet. Während überall auf der Welt hart gegen Pornografie vorgegangen wird, scheint Deutschland in der westlichen Welt eine besonders starke Marke der Durchsetzung zu haben, obwohl es  einer der größten Konsumenten von Pornografie ist .

„Deutschland war am aggressivsten bei der Unterdrückung von Reden“, sagt Mike Stabile, ein Sprecher der in den USA ansässigen Free Speech Coalition. „Ich denke, dass Deutschland in seiner Verfolgung am aggressivsten war, sowohl in Bezug auf den Geltungsbereich seiner Gesetze als auch in Bezug auf die Durchsetzung.“ 

KI-Überwachung

Seit 2019 entwickeln und nutzen die deutschen Medienaufsichtsbehörden ein KI-System, um Online-Inhalte zu erkennen, die möglicherweise gegen die Gesetze des Landes verstoßen. Das künstliche Intelligenzsystem namens KIVI wurde von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit einem  Berliner Privatunternehmen entwickelt und wird mittlerweile von allen Landesmedienanstalten deutschlandweit eingesetzt. 

KIVI soll in der Lage sein, öffentliche Posts in sieben sozialen Medien und Messaging-Apps – darunter Twitter, YouTube, TikTok, Telegram und VK (Russlands Version von Facebook) – sowie Websites im offenen Internet zu scannen. Metas Facebook und Instagram, die Nacktheit verbieten, werden derzeit nicht gescannt. Laut Nordrhein-Westfalens  Beschreibung des Tools kann es 10.000 Seiten pro Tag prüfen. Kurz nachdem die Behörde mit der Verwendung von KIVI begonnen hatte, hieß es, die Erkennungen der Behörde seien „in die Höhe geschossen“.

Der Sprecher der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen sagt, dass die Behörde seit 2021 fast 5.000 „Verstöße“ festgestellt habe. Das System sucht nach problematischen Inhalten, indem es nach vorgegebenen deutschen Schlüsselwörtern und Links sucht, und verwendet nach Angaben der Behörde eine Kombination aus Bilderkennung und Texterkennung, um „positive“ Ergebnisse zu erkennen.

Ella Jakubowska, leitende Politikberaterin bei der gemeinnützigen Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi), sagt, dass die Menschenrechte der Menschen gefährdet sind, wenn Big-Tech-Unternehmen oder Regierungen die Moderation von Inhalten übernehmen. „Aber die Idee, dass staatliche Stellen kontrollieren, was wir online sehen und was nicht, scheint an sich schon sehr besorgniserregend“, sagt Jakubowska. 

KIVI sucht nach mehreren Arten von Inhalten, darunter politischer Extremismus und Holocaustleugnung, Gewalt und Pornografie. Ganz oben auf der Liste stehen jedoch Porno-„Verstöße“, mit 1.944 gemeldeten Vorfällen in den vergangenen zwei Jahren, so die Zahlen der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen. Der Sprecher sagt, das System kennzeichne mögliche Gesetzesverstöße, und menschliche Ermittler prüfen dann die Ergebnisse und entscheiden, ob Maßnahmen ergriffen werden sollten. „KIVI schützt Mitarbeiter davor, plötzlich und unerwartet belastenden Inhalten ausgesetzt zu werden“, sagt Plass von der Berliner Behörde.AM BELIEBTESTEN

Die deutsche Technologie-News-Website NetPolitik  hat im Juli 2022 die Bedienungsanleitung für KIVI erhalten . Das 234-seitige Dokument beschreibt die Funktionsweise des Systems und zeigt Betreibern, wie sie potenzielle Probleme an Technologieunternehmen melden können. In Nordrhein-Westfalen ist von einer Ausweitung des Systems auf ganz  Europa die Rede .

Wie bei vielen KI-Systemen, die weltweit entwickelt werden, scheint es einen  Mangel an Transparenz darüber zu geben, wie Personen gekennzeichnet werden . In den ersten Briefen der Polizei in Berlin wird Twitter nicht erwähnt, geschweige denn ein KI-System. „Wir wissen nicht genau, wer von KI gemeldet und wer durch menschliche Moderationsprozesse gefunden wurde“, sagt Paupel. „Allerdings stellen wir eine Zunahme der Fälle fest, was uns vermuten lässt, dass die KI eine Rolle spielt.“ 

Letztendlich, sagt Paupel, gibt es möglicherweise bessere Möglichkeiten für die Behörde, junge Menschen vom Zugang zu Pornografie abzuhalten, wie z. B. die Verbesserung der elterlichen Kontrolle, die Aufklärung von Minderjährigen und Erwachsenen und die Zusammenarbeit mit der Erotikbranche an anderen Lösungen. „Stattdessen streben sie eindeutig nach Zensur“, sagt Paupel. „Es schafft einen Wirtschaftsraum, in dem legal und ethisch produzierte Inhalte finanziell und politisch abgewürgt werden, wodurch illegale Plattformen gedeihen können. Es macht das Internet zu einem weniger sicheren Raum sowohl für Minderjährige als auch für Erwachsene.“

Quelle: https://www.wired.com/story/germany-twitter-porn-police/


KI sucht nach Rechtsverstößen im Netz – Medienanstalten kommen nicht hinterher

13.05.2022 Internet

Die 14 Landesmedienanstalten in Deutschland haben unter anderem die Aufgabe, Medien nach Rechtsverstößen zu durchsuchen. Vor allem in den sozialen Netzwerken haben sie dabei inzwischen ziemlich viel zu tun. Mittlerweile vertrauen sie hierfür aber nicht mehr nur auf den Menschen, sondern auch auf Technologie. Bei der Arbeit hilft nun die künstliche Intelligenz KIVI. Verschiedene Systeme analysieren Bilder, Videos und Texte und untersuchen diese auf Gewaltdarstellungen, Volksverhetzung und andere illegale Inhalte. Die KI wird sowohl mit Positiv- als auch mit Negativ-Beispielen gefüttert, um daraus zu lernen.

KIVI arbeite jedoch nicht autonom, sondern soll in erster Linie als Arbeitserleichterung dienen, wie die federführende Landesmedienanstalt NRW betont. Ob ein potenzieller Rechtsverstoß an die Behörden gemeldet werde, entscheide immer der Mensch. KIVI soll auch dafür sorgen, die Mitarbeiter vor verstörenden Inhalten zu schütze. Inhalte, die von Mitarbeitern geprüft werden sollen, werden zunächst nur verschwommen dargestellt.

Flächendeckende Suche unmöglich

Bislang sind die Inhalte, die KIVI durchsucht und die letztlich von menschlichen Mitarbeitern bearbeitet werden, höchstens Stichproben und doch sind die Zahlen enorm hoch. KIVI habe innerhalb eines Jahres knapp 21.000 Fälle gemeldet, von denen knapp 15.000 geprüft wurden, so Heise. In 6.766 Fällen wurde Verstöße gegen deutsche Gesetze festgestellt, pro Monat resultiere dies in etwa 30 Strafanzeigen – eine Verdopplung im Vergleich zu der Zeit vor KIVI.

KIVI ist allerdings nur wenige Stunden täglich aktiv – ansonsten könnten die Landesmedienanstalten die hohe Zahl der Verstöße gar nicht bearbeiten. Zudem fehlen noch einige relevante Plattformen. Während Twitter, YouTube oder Telegram bereits von der KI analysiert werden, fehlen zum Beispiel noch Reddit, Facebook und Instagram. Der Umfang der Durchsuchungen und die Zahl der Plattformen soll künftig erhöht werden. Mittlerweile seien alle Medienanstalten Deutschlands an das System angeschlossen, außerdem soll KIVI über die deutschen Grenzen hinaus verbreitet werden. Mehrere Länder – darunter Frankreich, Spanien und Österreich – hätten bereits Interesse bekundet.

Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/digital-tech/cyberkriminalitaet/136399-ki-rechtsverstoessen-netz-medienanstalten-nicht-hinterher

Bundestag: Antrag der Linksfraktion zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern abgelehnt

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung gescheitert, eine Stellungnahme des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zur geplante EU-Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu erwirken.

Super das man die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat angenommen hat.

Gegen einen entsprechenden Antrag (20/2336) stimmten am Donnerstag, 19. Januar 2023, alle übrigen Fraktionen des Hauses. Der Ausschuss für Inneres und Heimat hatte eine Beschlussvorlage (20/4963) zur Abstimmung vorgelegt. Gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes gibt die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Kommt eine entsprechende Stellungnahme zustande berücksichtigt die Bundesregierung diese bei den Verhandlungen. 

Antrag der Linksfraktion

Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene und in bilateralen Gesprächen mit anderen Mitgliedsstaaten gegen die geplante EU-Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern einzusetzen. Die Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern solle mit Maßnahmen verfolgt werden, die effektiv seien und keinen Verstoß gegen die Europäische Grundrechtecharta darstellten, hieß es in dem Antrag der Abgeordneten. Dies betreffe Methoden wie Chatkontrolle, Netzsperren, Upload-Filter oder Altersverifizierungen für Messenger.

Darüber hinaus solle sich die Bundesregierung für ein „klares Verbot aller Varianten von Client-Side-Scanning“, also die Durchsuchung und eventuell Ausleitung von Kommunikation auf Endgeräten von Nutzern, einsetzen, sofern diese nicht anlassbezogen seien oder ohne aktive Einwilligung Betroffener geschehen. (lbr/hau/19.01.2023)

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-praevention-kindesmissbrauch-927034

Kritik vom Bundesrat: EU-Kommission verteidigt Chatkontrolle als Ultima Ratio

Kinder und die Schattenseiten des Internets

Die von ihr vorgeschlagene Überwachung privater verschlüsselter Nachrichten erfolge nur, wenn sie „mit bestehender Technologie“ möglich sei, so die Kommission.

Die EU-Kommission sieht sich bei ihrem heftig umstrittenen Verordnungsentwurf zur Online-Überwachung weitgehend auf einer Linie mit dem Bundesrat. Wie die Länderkammer messe man „der Meinungs-, Kommunikations- und Medienfreiheit eine fundamentale Bedeutung bei“, heißt es in einer Stellungnahme der EU-Kommission zu der Eingabe des Bundesrats. Sie teile auch die Position, „wonach zu gewährleisten ist, dass Eingriffe in diese Rechte so gering wie möglich zu halten“ seien. Alle Maßnahmen müssten „unbedingt erforderlich und verhältnismäßig“ sein.

Mit dem umkämpften Vorhaben sollen auch Anbieter durchgängig verschlüsselter Messaging- und anderer Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Apple, Signal und Threema über behördliche Anordnungen dazu verpflichtet werden können, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch in den Nachrichten ihrer Nutzer ausfindig zu machen. Der Bundesrat brachte gegen diese Initiative, private Kommunikation nach auffälligen Mustern und möglicherweise über das Aushebeln von Verschlüsselung zu durchsuchen, im September „schwerwiegende grundrechtliche Bedenken“ vor.

Die Kommission verweist dagegen auf „eine Reihe von Schutzmaßnahmen“. So sei eine Chatkontrolle alias „Aufdeckung“ als „Mittel letzter Wahl“ vorgesehen (Ultima Ratio). Sollte eine entsprechende Anordnung erforderlich sein, trage der Vorschlag der „Notwendigkeit Rechnung, für Ausgewogenheit zwischen allen betroffenen Grundrechten zu sorgen“. Letztlich entscheide das die zuständige Koordinierungsbehörde – unter Berücksichtigung eines entworfenen „Durchführungsplans“ des betroffenen Betreibers, der Stellungnahmen der Datenschutzbehörde und des geplanten speziellen EU-Zentrums. Dann könne eine Aufdeckungsanforderung beantragt werden. Abgewogen werden müsse, ob die Auflage zielgerichtet und eine wirksame Chatkontrolle „in dem bestimmten Dienst mit bestehender Technologie ohne unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre der elektronischen Kommunikation möglich ist“.

„Die Aufdeckung ist unter ausschließlicher Verwendung der vom EU-Zentrum bereitgestellten Indikatoren durchzuführen“, heißt es in dem Schreiben, das die federführende Innenkommissarin Ylva Johansson sowie der für interinstitutionelle Beziehungen zuständige Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič unterzeichnet haben. Damit werde gewährleistet, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern im Internet nach dem Prinzip „Treffer/kein Treffer“ aufgedeckt werde. Die auf den Dienst angewandte Erkennungstechnologie könnte so die Nachrichten weder „verstehen“ noch „sonstige Kenntnisse oder Informationen sammeln“. Sie stelle nur fest, „dass die aufgedeckten Inhalte mit den Indikatoren übereinstimmen“.

Der Entwurf dürfte so keine „abschreckende Wirkung“ auf die Medienfreiheit haben oder die Sicherheit der Kommunikation zwischen Journalisten und Informanten und ihren Recherchetätigkeiten in irgendeiner Weise beeinträchtigen, meint die Kommission. Nationale Vorschriften wie die Option, eine Aussage zu verweigern und das Verbot der Verwendung von Beweismitteln blieben in allen Bereichen – auch im investigativen Journalismus – unberührt.

Wie der Bundesrat sei man der Auffassung, „dass Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs umgehend zu entfernen sind“. Dafür bestehende Verfahren blieben unberührt. Eine generelle Löschpflicht könnte dagegen etwa „in laufende Ermittlungen eingreifen“ und sei daher nicht erstrebenswert. Die Bundesregierung hat seit Langem das Prinzip „Löschen statt Sperren“ verankert. Die Kommission drängt trotzdem parallel erneut auf Websperren, die als Zensurinstrument gelten.

Quelle: https://www.heise.de/news/Kritik-vom-Bundesrat-EU-Kommission-verteidigt-Chatkontrolle-als-Ultima-Ratio-7458725.html

Chatkontrolle: Termine 2023

Die Europäische Kommission hat 2020 ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es erlaubt, alle privaten Chats, Nachrichten und E-Mails verdachtslos und flächendeckend auf verbotene Darstellungen Minderjähriger und Anbahnungsversuche (Kontaktaufnahme zu Minderjährigen) zu durchsuchen. 

Das heißt: Facebook Messenger, Gmail & Co dürfen jede Kommunikation auf verdächtiges Text- und Bildmaterial scannen. Und zwar vollautomatisiert, durch den Einsatz von sog. ‘Künstlicher Intelligenz’ – ohne, dass ein Verdacht vorliegen muss. 

8. Mai, 22. Juni, 5. Juli, 20. Juli, 6. September, 22. September, 5. Oktober, 19. Oktober, 3. November, 24. November 2022: Der Gesetzesentwurf wurde in der Ratsgruppe “Strafverfolgung” diskutiert.

28. September 2022: Ratsworkshop zu Durchsuchungstechnologien

10. Oktober 2022: Der Vorschlag wurde präsentiert und diskutiert im führenden Ausschuss (LIBE) – Videoaufzeichnung

16. November 2022: Ratstreffen (Altersverifikation und Verschlüsselung)

30. November 2022: Erstes treffen der Schattenberichterstatter des Europäischen Parlaments

8. – 9. Dezember 2022: Tagung des des Rates „Justiz und Inneres“ in Brüssel

14. Dezember 2022: Treffen der Schattenberichterstatter: Anhörungen

10. Januar 2023: Treffen der Schattenberichterstatter: Anhörungen

24. Januar 2023: Treffen der Schattenberichterstatter: Anhörungen

Protokoll und Drahtberichte: Ampel trägt Chatkontrolle im EU-Minister-Rat grundsätzlich mit

Die SPD-Innenministerin Nancy Faeser legt in der EU der Chatkontrolle keine Steine in den Weg.

Auch nach monatelangen Debatten steht die Position der Bundesregierung zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für den Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und damit verknüpften Instrumenten wie der Chatkontrolle noch nicht. Während einige Ressortchefs rasch erklärten, dass sie die damit verknüpfte massive Überwachung nebst Angriff auf sichere Verschlüsselung ablehnten, war die Haltung des federführenden Bundesinnenministeriums lange kaum greifbar.

Bis zum Jahresende soll die Ressortabstimmung über das umstrittene Dossier nun abgeschlossen und die Linie der Exekutive festgezurrt werden, damit diese sich in die parallel bereits laufende Diskussion im EU-Ministerrat einbringen kann. Der digitalpolitische, SPD-nahe Verein D64 sieht die regierungsinternen Gespräche aber auf keinem gutem Kurs. Er warnt: Seinen Informationen zufolge „laufen die Vorschläge des Innenministeriums weiterhin auf das Ende der Privatheit von Kommunikation hinaus“.

„E-Mails, Messenger-Dienste und weitere Kommunikationsplattformen sollen anlasslos und massenhaft überwacht werden“, kritisiert D64 die Haltung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Konkret soll Verschlüsselung durch Client-Side-Scanning (CSS) unterlaufen werden. Dies bedeutet, dass jeder verschlüsselte Chat, zum Beispiel WhatsApp- oder Signal-Nachrichten, auf den Endgeräten gescannt und bei Verdachtsmeldungen zur Überprüfung weitergeleitet“ werde. Zudem sollten Upload-Filter und Netzsperren sowie „extrem fehleranfällige Künstliche Intelligenz“ (KI) eingesetzt werden. Unschuldige Bürger würden so zu Verdächtigen, intime Austausche könnten von Dritten eingesehen werden.

Mit dem Entwurf der Kommission sollen auch Anbieter durchgängig verschlüsselter Messaging- und anderer Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Apple, Signal und Threema über behördliche Anordnungen dazu verpflichtet werden, Fotos und Videos von Kindesmissbrauch in den Nachrichten ihrer Nutzer ausfindig zu machen und die private Kommunikation flächendeckend zu scannen. Faeser begrüßte die Initiative zunächst, erklärte sie später in Teilen aber für rechtlich heikel.

Insgesamt verstrickte sich die Sozialdemokratin bisher in der Frage in Widersprüche. Sie erklärte etwa, sie halte eine anlasslose Kontrolle verschlüsselter privater Kommunikation „für nicht vereinbar mit unseren Freiheitsrechten“. Nötig sei eine rechtsstaatliche Balance. Andererseits sprach sie insgesamt von einem „sehr wichtigen Kommissionsvorschlag“, den es gemeinsam voranzutreiben gelte, „um diese entsetzliche Kriminalität wirksam einzudämmen“.

Aus dem Bundesinnenministerium war aktuell zu entnehmen, dass Anbieter wie Facebook und Google schon jetzt Inhalte freiwillig automatisiert auf Missbrauchsdarstellungen durchsuchten. Diese – ebenfalls umstrittenen – Maßnahmen brächten immer wieder wichtige Ansätze für Ermittlungen.

Die FDP-geführten Bundesministerien für Digitales und Justiz stellten dagegen jüngst rote Linien gegen die Chatkontrolle auf. Sie wollen etwa verhindern, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengern unterwandert wird. Zuvor hatte Digitalminister Volker Wissing eine allgemeine Chatkontrolle als „nicht hinnehmbar“ ausgeschlossen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen geht das Werkzeug ebenfalls zu weit.

Die Ampel-Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag gegen flächendeckende Kinderporno-Scans, für das Recht auf anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets sowie die Stärkung von durchgehender Verschlüsselung ausgesprochen.

Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, betonte gegenüber heise online, diese Passagen seien für ihn maßgeblich. Er gehe davon aus, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene auf dieser Basis verhandele und „alle Maßnahmen unterstützt, die einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs leisten können, ohne aber den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation“ und das Computer-Grundrecht in Frage zu stellen.

Auch für Tobias Bacherle, Obmann der Grünen-Fraktion im Digitalausschuss, ergibt sich aus der Koalitionsvereinbarung eine klare Schlussfolgerung: „Wir setzen uns gegen die sogenannte Chatkontrolle, also das Client-Side Scanning ein.“ Das Vorhaben könne „zu einer gefährlichen Blaupause für autoritäre Staaten werden“. Nötig sei stattdessen „eine effektivere und zielgerichtete Verfolgung dieser Gräueltaten“. Das setze bei mehr Personal in den Strafverfolgungsbehörden und den weiteren Ausbau von Kompetenzen an, um bestehende Datensätze besser auswerten und nachverfolgen zu können.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder sei „ein ernsthaftes und globales Problem ist, das wir als Ampel-Koalition konsequent und mit der vollen Härte des Rechtsstaats verfolgen“, hob Manuel Höferlin, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, hervor. Die Chatkontrolle lehne er aber ab, „denn sie würde den größten Dammbruch für die Vertraulichkeit der Kommunikation seit der Erfindung des Internets bedeuten“. Das Regierungsbündnis sollte besser Quick Freeze auf den Weg bringen, „um den Ermittlern endlich ein Instrument im Kampf gegen die Darstellung sexualisierter Gewalt im Internet zu geben“.

Es sei vor allem als Faesers Aufgabe als Verfassungsministerin „Grundrechte und Demokratie in Deutschland zu verteidigen“, unterstrich Erik Tuchtfeld, Co-Vorsitzender von D64. Der Verein erhoffe sich von der sozialdemokratischen Hausspitze „eine Abkehr von der Innenpolitik der letzten 16 Jahre, die von verfassungswidrigen Überwachungsmaßnahmen geprägt war„. Diese seien immer wieder vor Gericht gescheitert sind und hätten Deutschland so unsicherer gemacht. Die Exekutive müsse sich auf EU-Ebene entschieden gegen die Chatkontrolle stellen.

Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage verwies darauf, dass die am Freitag wegen Korruptionsverdacht festgenommene Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Eva Kaili, zusammen mit EU-Innenkommissarin Ylva Johansson in Brüssel als „treibende Kraft hinter der Chatkontrolle“ fungiert habe. Die Aktivisten fordern daher, das Gesetzgebungsverfahren auszusetzen und die Rolle der griechischen Sozialdemokratin „schonungslos aufzuklären“. Sämtliche Gesetze, an denen Kaili mitgewirkt habe, gehörten auf den Prüfstand. Eine entsprechende Petition ist offen für Mitunterzeichner.

Bislang hält sich Deutschland auf Ratsebene mit Kritik an Chatkontrolle und Online-Blockaden zurück, geht aus einem Protokoll und einem Drahtbericht hervor, die Netzpolitik.org veröffentlicht hat. Vor allem Finnland und Österreich bringen demnach bislang Einwände vor. Die tschechische Ratspräsidentschaft will den Kommissionsentwurf dagegen noch verschärfen.

Quelle: https://www.heise.de/news/Messenger-Ueberwachung-Faesers-Position-zu-Chatkontrolle-stoesst-auf-viel-Kritik-7392629.html

Wer darf mitlesen? Bundesregierung sucht Haltung zur Chatkontrolle

  • Die EU-Kommission will Facebook, WhatsApp und andere Anbieter verpflichten, private Kommunikation auf Hinweise zu Kindesmissbrauch zu scannen.
  • Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP sowie Justizminister Buschmann lehnen die „Chatkontrolle“ strikt ab.
  • Das Bundesinnenministerium findet in den Plänen der Europäischen Union dagegen auch positive Aspekte.
  • Noch ist es der Koalition nicht gelungen, sich auf eine Position festzulegen. Die Union drückt aufs Tempo.

Darf ein Staat sich Einblick in die private Kommunikation seiner Bürgerinnen und Bürger verschaffen, um dort Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder aufzuspüren? Sollen WhatsApp, Signal, Facebook, Telegram und andere Anbieter dafür Text- und Bildnachrichten durchleuchten?

Über dieses Thema wird gerade in Europa diskutiert. Anlass sind die Pläne der Europäischen Kommission zur sogenannten Chatkontrolle. Auch die deutsche Bundesregierung will dazu bald eine gemeinsame Haltung finden – doch die ist bisher nicht in Sicht.

Chatkontrolle: Das sind die Pläne der EU-Kommission

Im vergangenen Mai hat die EU-Kommission den Entwurf für eine Verordnung vorgestellt, mit der sie gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder vorgehen will. Innen-Kommissarin Ylva Johansson will es Sicherheitsbehörden zum Beispiel erleichtern, kinderpornografisches Material aufzuspüren. Konkret sieht der Entwurf unter anderem vor:

  • Die EU will soziale Netzwerke und Messenger wie WhatsApp, Signal, Facebook oder Instagram verpflichten, die private Kommunikation ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu scannen: Sie sollen dort gezielt nach Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder suchen. Dazu müssten sie wahrscheinlich die Verschlüsselung von privaten Nachrichten umgehen oder aussetzen.
  • Ein neues EU-Zentrum soll die technischen Möglichkeiten für dieses Scannen schaffen und verdächtige Inhalte prüfen.
  • Bekämpfen will die EU nicht nur den Austausch von Fotos und Videos, sondern auch das sogenannte Grooming. Dabei erschleichen sich Erwachsene im Internet das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen, um sie sexuell zu belästigen. Deswegen müssten die Anbieter auch Textnachrichten durchleuchten.
  • Anbieter sollen zudem die Möglichkeit bekommen, den Zugang von Minderjährigen zu bestimmten Apps komplett zu beschränken. Kinder und Jugendliche sollen Programme, die für sie gefährlich werden können, dann gar nicht mehr nutzen können.

EU-Kommissarin Johannsson weist auf den hohen Handlungsbedarf hin: Allein 2021 seien rund 85 Millionen Missbrauchsdarstellungen entdeckt worden. Dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder entschiedener bekämpft werden muss, würde wohl jeder unterschreiben. Doch Kritikerinnen und Kritiker sehen in den EU-Plänen einen zu massiven Eingriff in die Privatsphäre. Diese Kritik ist in Deutschland nicht nur von Bürgerrechtsorganisationen zu hören, sondern auch von Parteien aus den Bundesländern und von Datenschützern.

Viel Widerstand von SPD, Grünen und FDP

„Eine europäische Koordination der Strafverfolgungsbehörden ist grundsätzlich sinnvoll. Auch ein EU-Zentrum könnte man so ausgestalten, dass es eine gute Sache wird“, sagt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Tobias Bacherle, Obmann seiner Fraktion im Digital-Ausschuss. Eine Hintertür bei den Messengern einzubauen, würde aus seiner Sicht aber eine neue Sicherheitslücke schaffen. „Damit würde man eine Technologie entwickeln und marktreif machen, die auch auf andere Themen umprogrammiert oder von anderen Staaten eingefordert werden könnte“, sagt Bacherle. „Private Kommunikation muss privat bleiben. Auch Opfer müssen zum Beispiel geschützt kommunizieren können.“

Die SPD-Abgeordnete und Innen-Politikerin Carmen Wegge hält ein europäisches Vorgehen bei dem Thema ebenfalls für sinnvoll. Trotzdem müsse die Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein. „Beim aktuellen Vorschlag der EU-Kommission ist das aus meiner Sicht nicht der Fall“, so Wegge. Mit der umstrittenen Verordnung bestehe die Gefahr einer Architektur, „die in den Messengern aktiv Schwachstellen einbaut und eine anlasslose Überwachung von privater Kommunikation an- und ausschaltbar werden lässt“.

Der FDP-Europa-Abgeordnete Moritz Körner sieht auch das Scannen von Textnachrichten kritisch: „Dies würde das Ende des digitalen Briefgeheimnisses für die EU-Bürger bedeuten“, schreibt er auf seiner Homepage.

Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat sich gegen das Vorhaben aus Brüssel ausgesprochen. Digitale Bürgerrechte sind aus seiner Sicht keine Bürgerrechte zweiter Klasse. „Ich bin sehr skeptisch, was diesen neuen Entwurf angeht – sowohl rechtlich, aber gerade auch politisch.“ Die Vertraulichkeit privater Kommunikation mache diese erst wirklich frei. „Deshalb lehnen wir generelle flächendeckende Überwachungsmaßnahmen privater Korrespondenz gerade auch im digitalen Raum ab“, so Buschmann.

Innenministerin Nancy Faeser: „Rechtsstaatliche Balance halten“

Neben dem Justizressort sehen auch die Bundesministerien für Familie sowie für Verkehr und Digitales die EU-Pläne kritisch. Die Federführung bei dem Thema hat allerdings das Bundesinnenministerium. Dort sieht man die Sache offenbar differenzierter.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will eine „rechtsstaatliche Balance“ halten: Auch sie lehnt es ab, dass verschlüsselte private Kommunikation anlasslos kontrolliert werden kann. „Das halte ich für nicht vereinbar mit unseren Freiheitsrechten.“ Sie findet allerdings auch positive Aspekte an den Vorschlägen der EU. „Insgesamt haben wir einen sehr wichtigen Kommissionsvorschlag, den wir gemeinsam vorantreiben wollen, um diese entsetzliche Kriminalität wirksam einzudämmen.“

Faeser hat ihr Ziel folgendermaßen formuliert: „Wir werden erstmals europäische Instrumente schaffen, um Onlineplattformen in die Pflicht zu nehmen, damit Missbrauchsdarstellungen entdeckt, gelöscht und die Täter verfolgt werden.“ Wie genau das aussehen könnte, ist bisher aber unklar.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums weist auf Anfrage unserer Redaktion zudem darauf hin, dass einige Maßnahmen schon jetzt von den Anbietern auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Aus Sicht des Ministeriums liefern diese Maßnahmen immer wieder wichtige Ansätze für Ermittlungen. Die rechtliche Basis ist eine befristete Verordnung, die im August 2024 ausläuft. „Der Kommissionsentwurf strebt eine rechtssichere und dauerhafte Rechtsgrundlage im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern an“, so der Sprecher.

Die Kritiker der Chatkontrolle sind überzeugt, dass ein größerer Erfolg beim Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen auch ohne neue Eingriffsmöglichkeiten des Staates möglich wären. „Mehr Daten allein helfen der Sache noch nicht“, sagt der Grünen-Abgeordnete Bacherle. Die Sicherheitsbehörden müssten Daten auch verarbeiten und auswerten, um festzustellen, ob es sich um strafbare Inhalte oder unproblematische Amateurfotos handelt. „Das Bundesinnenministerium hat bisher nicht gesagt, was den Sicherheitsbehörden für eine effektivere Strafverfolgung fehlt.“

Mehrheiten auf EU-Ebene unklar

Für die Verhandlungen auf europäischer Ebene braucht die deutsche Bundesregierung eine gemeinsame Position. Diese Position suchen die Ministerien gerade. Die Opposition drückt aufs Tempo. Er begrüße die Zielrichtung des EU-Vorstoßes, teilt Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, mit. Die Union hat auch bei einem anderen umstrittenen Thema – der Vorratsdatenspeicherung – nicht so große Datenschutzbedenken wie die Ampel-Parteien.

Allerdings sieht auch Throm noch technischen und rechtlichen Klärungsbedarf. In der vergangenen Sitzung des Innenausschusses im Bundestag habe man die Bundesregierung um eine Stellungnahme gebeten, sagt er. Die Ampel-Koalition habe den Tagesordnungspunkt aber abgesetzt.“Offenbar, weil die Bundesregierung bei diesem Thema selbst noch keine abgestimmte Position hat.“

Die Verhandlungen im Europäischen Rat werden im Januar weitergehen. Ob die Kommissionspläne dort durchfallen oder bestätigt werden, ist noch offen. Das Veto eines einzelnen Staates könnte die Chatkontrolle nicht stoppen, entschieden wir per Mehrheit. Als erstes EU-Mitgliedsland hat sich Anfang November Österreich klar gegen die Pläne der EU-Kommission gestellt. Der EU-Unterausschuss des Nationalrats sprach sich mit großer Mehrheit gegen das Gesetzesvorhaben aus. Auch Polen, die Niederlande und Finnland gelten als skeptisch.

Quelle: https://web.de/magazine/politik/mitlesen-bundesregierung-sucht-haltung-chatkontrolle-37543324


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Die Union hat auch bei einem anderen umstrittenen Thema – der Vorratsdatenspeicherung – nicht so große Datenschutzbedenken wie die Ampel-Parteien.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will eine „rechtsstaatliche Balance“ halten: Auch sie lehnt es ab, dass verschlüsselte private Kommunikation anlasslos kontrolliert werden kann. „Das halte ich für nicht vereinbar mit unseren Freiheitsrechten.“ Sie findet allerdings auch positive Aspekte an den Vorschlägen der EU. „Insgesamt haben wir einen sehr wichtigen Kommissionsvorschlag, den wir gemeinsam vorantreiben wollen, um diese entsetzliche Kriminalität wirksam einzudämmen.“

Die Opposition drückt aufs Tempo. Er begrüße die Zielrichtung des EU-Vorstoßes, teilt Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, mit. Die Union hat auch bei einem anderen umstrittenen Thema – der Vorratsdatenspeicherung – nicht so große Datenschutzbedenken wie die Ampel-Parteien.

Die Verhandlungen im Europäischen Rat werden im Januar weitergehen. Ob die Kommissionspläne dort durchfallen oder bestätigt werden, ist noch offen. Das Veto eines einzelnen Staates könnte die Chatkontrolle nicht stoppen, entschieden wir per Mehrheit.

Bei der Bundestagswahl muss ich wohl wieder CDU gewählt werden, gerade bei der Sicherheit ist mir diese Partei am liebsten. Mal schauen wie sich das mit der Chatkontrolle entwickelt, spannend und interessant.

Es gibt zwar auch Kritiker und Skeptiker aber ohne die wäre es auch zu einfach bzw. zu langweilig, wo bleibt denn da der Spaß wenn die tollen strengen/scharfen Sicherheitsgesetze auf dem Silbertablett kommen.

Christian Dauck

Bericht: Twitter-Moderation verstärkt automatisiert, Verstecken statt Löschen

Laut einem Medienbericht setzt Twitters Moderatorenteam verstärkt auf automatisches Erkennen regelwidriger Inhalte. Gelöscht werden soll aber seltener.

Nach der Übernahme durch Elon Musk und dessen Firmenumbau setzt der Kurznachrichtendienst Twitter inzwischen verstärkt auf Automation beim Moderieren von Inhalten. Nutzer-Postings, die möglicherweise Regeln der Plattform verletzen, will das Unternehmen hauptsächlich automatisch erkennen und eine Überprüfung durch Menschen seltener einsetzen. Außerdem sollen fragwürdige Inhalte künftig seltener gelöscht und stattdessen besser versteckt (also etwa nicht mehr vorgeschlagen) werden und schwieriger auffindbar sein. Das sagte die Vizepräsidentin für Vertrauen und Sicherheit bei dem Unternehmen, Ella Irwin, der Nachrichtenagentur Reuters.

Beim Thema Kindesmissbrauch will Twitter zudem vermehrt Hashtags mit einem thematischen Bezug dazu zu verhindern sowie Suchergebnisse zu diesem Thema auszusortieren. Das wolle man auch dann durchsetzen, wenn dabei eine eigentlich harmlose Verwendung bestimmter Schlüsselwörter unbeabsichtigt eingeschränkt werde, sagte Irwin gegenüber Reuters.

In einem Interview am Donnerstag sagte sie zudem, die größte Veränderung (seit der Übernahme durch Musk) sei die vollständige Befähigung des Teams (für Inhaltemoderation), schnell und möglichst aggressiv vorzugehen. Nachdem Musk zahlreiche gesperrte Konten wieder freigegeben hatte – darunter von Ex-US-Präsident Trump –, hatten Beobachter einen Anstieg regelwidriger Inhalte beobachtet, etwa den Gebrauch rassistischer Schimpfwörter. Das hatte der Plattform zeitweise einen beschädigten Ruf und einen Rückgang von Werbeeinnahmen eingetragen, weil Musks Willen angezweifelt worden war, gegen regelwidrige Inhalte vorzugehen.

Um das Thema Moderation von Twitter-Inhalten ging es auch bei einem Treffen zwischen Musk und dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron bei dessen USA-Besuch. Dabei sagte Musk eine deutliche Verstärkung zu bei dem Bemühen, Inhalte zu prüfen und zugleich die Redefreiheit zu bewahren. Irwin berichtete Reuters davon, dass Musk das Moderationsteam von Twitter mehrfach aufforderte, bei seinen Eingriffen weniger darüber nachzudenken, wie sich das auf das Nutzerwachstum oder die Einnahmen des Unternehmens auswirken könne.

Macron selbst twitterte über sein Treffen mit Musk, er habe mit dem Firmeninhaber eine „klare und ehrliche Diskussion“ geführt. Musk habe sich dazu bekannt, gegen terroristische und gewalttätige, extremistische Inhalte vorzugehen und Kinder online besser zu schützen.

Quelle: https://www.heise.de/news/Bericht-Twitter-Moderation-verstaerkt-automatisiert-Verstecken-statt-Loeschen-7365474.html

Werbeveranstaltung für Chatkontrolle: Kuscheln mit Kutcher

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Die Zukunft in der Justiz/Strafverfolgung: Big-Data und Künstliche Intelligenz

Wenn die Chatkontrolle kommt, kann ich den Gegnern ja Kurse anbieten wie man sich Chatkontroll-Konform mit Kindern unterhält. Hier und da schreibe ich Frauen, Jungen Frauen und die Gegner wollen mir doch glaubhaft machen das mich eine Chatkontrolle diskriminiert bzw. die Polizei mich verfolgt. Die Chatkontroll-Gegner erzählen einen mist. Womöglich steht die Polizei dann bald vor der Tür meiner Pflegeeltern, der Christian ist ein gant Böser – Ja, klar (Sarkasmus).

Ich hab einen Förderschulabschluss, hab mehrfach in Kitas Praktikum gemacht, dafür braucht man ein besonderes Führungszeugnis, werde wahrscheinlich später an einer Schule Praktikum machen wo ich wieder diese Führungszeugniss brauche, Menschen wie ich brauchen keine sorgen vor der Chatkontolle zu haben und Menschen die ich auf Twitter kenne eben so wenig. Wie viele können das schon bei ihren ganzen Twitter-Müll-User behaupten.

Der Staat gibt mit doch schon die Freigabe/Erlaubnis Kinder im Internet oder im meinen Dorf zu: beaufsichtigen, zu betreuen oder mit Ihnen zu sprechen. Und die Chatkontroll-Gegner zittern vor ihrem Computern und mahlen sich irgendwelche Phantasie Geschichten aus während ich gelassen bleibe.

Die Gegner haben Angst von der Chatkontrolle erfasst zu werden, da frage ich mich als Asperger-Autist mit Förderschulabschluss können diese Menschen nicht ordentlich mit Frauen/Mädchen im Internet kommunizieren?Ich kann es doch auch und hab keine sorgen vor einer Chatkontrolle. Die Chatkontroll-Gegner können sich wohl nur mit leicht „gekleideten Frauen“ auf Twitter unterhalten anstatt mit richtigen Frauen oder Mädchen, anders sind deren „merkwürdige Artikel“ gegen die Chatkontrolle nicht zu verstehen. Was ja auch kein Problem wäre, dann gibt es für User (Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten und Berufe) Chatkontroll-Kurse als vorstufe zur Strafe die, Richter/rinnen dann vorab aussprechen. Das wäre doch was – Problem gelöst.

Ganz im gegenteil so eine KI hätte mein Gehirn-Abbild eher noch im System! Die Chatkontrolle ist ein tolles Instrument und sollte auch auf verschlüsselte Kommunikation angewendet werden – EU weit. Ein tolles System und vorhaben, das ich nur unterstützen kann – ich bin ein Fan von solchen Systemen. Ich hab kein Problem mich von einer „Maschine“ scannen und beurteilen zu lassen, finde ich besser als von einem Emotionalen Menschen der mit Vorurteilen behaftet ist.

Künstliche Intelligenz sollte viel mehr in Justiz und Strafverfolgung eingesetzt werden – ja sogar Urteile im Strafrecht ausrechen dürfen. Das ist nicht nur effizient sondern auch viel Cooler als ein langweiliger „Menschlichter Richter“. So eine Moderne Justiz und Strafverfolgung wünsche ich mir.

Eine tolle Veranstaltung der Chatkontroll-Befürworter

Christian Dauck

Befürworter der Chatkontrolle haben die Anhänger:innen des umstrittenen Gesetzes zu einem PR-Event zusammengetrommelt. Auf diesem werden Probleme für die Privatsphäre negiert, Kritik in die Nähe der Täter gerückt und Überwachung durchgehend geleugnet. Ein Kommentar zu einer merkwürdigen Veranstaltung.

19.11.2022 um 16:45 Uhr – Markus Reuter – in Überwachung – 4 Ergänzungen

EU-Abgeordnete Eva Kaili
Die EU-Abgeordnete Eva Kaili dankt dem Hollywood-Schauspieler Ashton Kutcher. – EU Parlament / Stream

Nicht überall, wo Panel oder Diskussion draufsteht, ist auch Diskurs drin. Eine parteiübergreifende Initiative von Europa-Abgeordneten hatte am vergangenen Mittwoch zu einer PR-Veranstaltung eingeladen. Titel: „Tech to keep children safe online“, es ging um die Bewerbung der geplanten Chatkontrolle.

Das Vorhaben ist hoch umstritten, weil mit der Chatkontrolle die Endgeräte aller Menschen auf Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder durchsucht werden sollen. Die dazu nötige Technik wird nicht nur von Bürgerrechtler:innen als Angriff auf Privatsphäre, Verschlüsselung und vertrauliche Kommunikation angesehen. Befürchtet wird auch, dass die Technologie zur Blaupause für autoritäre Staaten wird, um nach allen möglichen Inhalten automatisch zu suchen.

Das alles findet auf der Veranstaltung nicht statt. Denn dort spielen sich die Befürworter:innen der Chatkontrolle Bälle, Fragen und Antworten zu. Sie simulieren einen demokratischen Austausch, der bis hin zu den anschließenden Saalfragen abgesprochen wirkte.

Die über die Webseite des EU-Parlamentes live übertragene Veranstaltung war durchaus hochkarätig besetzt, neben der EU-Innenkommissarin Ylva Johannson und dem UNICEF-Chef Geert Cappelare war der Hollywood-Schauspieler Ashton Kutcher zugeschaltet. Er hat eine Organisation zum Thema Kindesmissbrauch gegründet und lobbyiert in der EU seit einiger Zeit für den Einsatz von Überwachungstechnologie gegen eben jenes Kriminalitätsfeld.

Eines zog sich durch die ganze Veranstaltung: die Erzählung von grauenhaften Verbrechen und die vollkommene Missachtung des Themas Privatsphäre bei gleichzeitiger Technologiegläubigkeit und vehementem gegenseitigen Schulterklopfen der Akteur:innen. Die sehen sich auf einer historischen Mission, bei der Widerspruch nicht sein darf, ja verwerflich ist. Man wähnte sich unter Überwachungsleugner:innen, die in einer Art Glaubenskrieg den sachlichen Blick auf Grundrechte und Verhältnismäßigkeit verloren haben.

„Ich weigere mich zu glauben, …“

Angestoßen wurde die Veranstaltung von der griechischen sozialdemokratischen EU-Abgeordneten Eva Kaili, die schon beim Auftakt nicht müde wird zu beteuern, dass man Privatsphäre und Sicherheit von Kindern gleichermaßen haben könne: „Es ist so wichtig, dass wir uns von denjenigen abwenden, die dies zu einer Frage des Datenschutzes machen wollen. Ich weigere mich zu glauben, dass es entweder um Datenschutz oder um den Schutz von Kindern geht. Es ist unsere Entscheidung, wir können die Technologie so nutzen, wie wir es wollen.“

Nach einer Einführung, der es an grausigen Beispielen von sexualisierter Gewalt nicht fehlte, bedankte sich Kaili mehrfach artig, immer wieder und fast schon an der Grenze zur Peinlichkeit beim Hollywood-Schauspieler Ashton Kutcher für seinen Einsatz und seine wertvolle Zeit.

Der wiederum zollte Applaus für die „EU als Pionier“ bei dieser Gesetzgebung, die nach seiner Meinung auf die ganze Welt Auswirkungen haben werde. Eine Gesetzgebung, die Kutcher übrigens selbst als Lobbyist mit angestoßen hat. Informationsfreiheitsanfragen von netzpolitik.org zur Lobbytätigkeit Kutchers wurden teilweise abgelehnt. Kutcher hat die Software seiner Organisation Thorn für die Anwendung bei der Chatkontrolle ins Spiel gebracht. Mit seinen Investments in Überwachungstechnologie ist er nicht nur der Kinderrechtsexperte, als der er hier verkauft wird, sondern hat auch wirtschaftliche Interessen.

Gebaut, um die Welt zu verändern

Die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson hat schließlich auch noch einen Auftritt. Sie sagt, das Problem sei, dass die Menschen sich nicht vorstellen wollten, was Kindern passieren würde. Dies führe dazu, dass das Problem jeden Tag schlimmer werde, wenn man nicht endlich den Scheinwerfer darauf richte. Dann kommt wieder Kutcher ins Spiel, der bekräftigt, dass er sich jeden Tag den Horror vor Augen führe. Aber es gäbe Mittel dagegen.

Kutcher zeigt sich überzeugt: „Was ihr [Anm. der Red.: die EU-Kommission] gebaut habt, wird die Welt verändern.“ Dann redet er über seine Organisation: „Wir können Werkzeuge einsetzen ohne die Privatsphäre zu gefährden. Wir haben Tools entwickelt, die chirurgisch sind, die nur nach CSAM online suchen und nicht die Nachrichten der Menschen lesen und nicht in die Privatsphäre eindringen.“

Ashton Kutcher vor brauner Holzwand.
War per Video zugeschaltet: Ashton Kutcher. – Europaparlament / Livestream

Er selbst lehne die Theorie ab, dass man sich auf eine „slippery slope“ begebe mit dieser Technologie und dass diese auch zum Aufspüren anderer Inhalte genutzt werden könne. Es sei technisch gar nicht möglich, die Technik so umzubauen. Fakten und Begründungen liefert er dazu nicht, aber dafür ist der Dank für seinen Beitrag durch Eva Kaili umso größer. Sie verspricht dem Schauspieler, dafür zu sorgen, dass sein Beitrag aus der Veranstaltung „viral gehen“ würde.

Dann spielt man sich wieder Bälle hin und her, bewundert den „mutigen Vorschlag“ und das „Commitment für die Sache“, die „Passion“. Wie sehr brauche man doch das „Charisma der Influencer“ in dieser Debatte, sagt noch Moderator Emilio Puccio, offenbar ganz beseelt von der Einmütigkeit der Runde. 

Einmütige Runde

Johansson beteuert dann, man mache die neue Gesetzgebung nur, um den Datenschutz zu verbessern. Gleichzeitig würde jede Ablehnung des Vorschlages dazu führen, dass die Internetunternehmen blind würden. Unternehmen wie Facebook, Instagram oder YouTube durchsuchen heute freiwillig Uploads auf ihren Plattformen auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Sie durchsuchen aber nicht verschlüsselte, private Kommunikation. Die Erlaubnis zur freiwilligen Durchsuchung nach Inhalten soll mit der Chatkontrolle auslaufen und verpflichtend werden.

Johansson schiebt die Verantwortung für eine Verbreitung solchen Materials noch einmal mehr zu den Kritiker:innen ihrer Gesetzgebung. Tenor: Die Zeit drängt, man ist im Verzug und daran sind die Kritiker:innen schuld.

Für sie ist klar, dass die Straftaten in privaten Chats stattfinden würden. Man würde nur Präventionsarbeit leisten und „keine neuen Türen“ öffnen. Außerdem sei das Durchleuchten ja auch nichts anderes als nach Malware zu suchen. Ein Vergleich, der technisch nicht stimmt und die Durchsuchung von privaten Dateien absichtlich auf das Level der Bekämpfung von Spam und Schadsoftware hebt.

Ein Mitarbeiter von Europol, der nach der nächsten Runde Schulterklopfen aufgerufen wird, fordert ein neues Verständnis von Privatsphäre, ein komplett anderes Konzept von Privatsphäre. Er schlägt ein nicht sehr detailliert erklärtes Vierstufenmodell vor und freut sich, dass in der Diskussion nirgends von Durchsuchen und Überwachung die Rede sei. Das habe man zum Glück hinter sich gelassen. Überwacher reden eben nicht gerne von Überwachung.

Immer auf dem Laufenden bleiben?

Die „Frage“ des Europol-Mannes nach einem neuen Verständnis von Privatsphäre wird an den konservativen EU-Abgeordneten David Lega zurückgespielt, der mit „Ich stimme vollkommen zu“ antwortet. Und dann kommt so einer der Sätze, die für diese Veranstaltung so charakteristisch ist: „Der Schutz der Privatsphäre sollte in dieser Debatte niemals als politische Wette oder Waffe eingesetzt werden.“ Überhaupt gehe es nicht um Politik, es gehe um Kinder, so Lega weiter. Als seien Grundrechte eine irgendeine Art Diskurs-Waffe und nicht eben Grundrechte, zu deren Einhaltung die Politik per Verfassung verpflichtet ist. 

Taktik: Kritiker:innen in die Nähe der Täter setzen

Alle, die während der Veranstaltung sprechen, außer der Bürgerrechtlerin Ella Jakubowska von EDRi, welche die einzige kritische Frage in diesen knapp zwei Stunden stellt, verknüpfen Privatsphäre nicht mit der Privatsphäre aller Menschen, nicht mit dem elementaren Grundrecht, sondern reduzieren sie auf die Privatsphäre der Kriminellen. Sie blenden aus, dass die geplante Gesetzgebung in die Grundrechte aller Menschen eingreift, dass sie eine neue Form anlasslose Massenüberwachung einführt. Eine Überwachung, die auch vollkommen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger betrifft. 

Die ganze Veranstaltung suggeriert „Privatsphäre ist Täterschutz“. Und wer gegen die Chatkontrolle ist, macht sich gemein mit Kriminellen und Vergewaltigern. Das untermauert auch UNICEF-Chef Cappelare, der davon spricht, dass Privatsphäre niemals genutzt werden dürfe, um anderen zu schaden. 

Dass die Frage von Jakubowska, wie denn nun der Schutz der Privatsphäre aller gewährleistet werden soll, nicht wirklich beantwortet wird, passt da gut ins Bild. Überhaupt scheint das Grundrecht auf Privatsphäre hier nicht sonderlich geachtet, auch der Vertreter der tschechischen Ratspräsidentschaft fordert eine „Neudefinition des Wortes Privatsphäre“. Der Tscheche ist dabei noch einer der zurückhaltenderen Panelisten.

„Wirklich enttäuschend“

Ella Jakubowska hat ähnliches vor Ort beobachtet. Sie sagt nach der Veranstaltung gegenüber netzpolitik.org: „Es ist wirklich enttäuschend, dass die Privatsphäre als eine Art abstraktes Konzept dargestellt wird und nicht als ein lebenswichtiges Menschenrecht. Unser Recht auf Privatsphäre ist im EU- und im internationalen Recht verankert, denn die Geschichte hat uns gezeigt, wie repressive Regime gedeihen, wenn Menschen ihrer Privatsphäre beraubt werden.“

Es sei außerdem bezeichnend gewesen, dass die Veranstaltung auf die Schwere des Verbrechens der von sexualisierter Gewalt gegen Kinder konzentrierte – die ja niemand bestreite – und weniger darauf, warum dieses spezielle Gesetz der Chatkontrolle der richtige Weg sei, um dagegen vorzugehen. 

Es sieht ganz so aus: Unter Glaubenskriegern wird nicht nach Lösungen gesucht. Man müsse jetzt zusammenstehen ist das Fazit, die Herzen und Köpfe gewinnen und die Debatte dominieren – denn die nächsten Monate würden schwer werden.

Quelle: https://netzpolitik.org/2022/werbeveranstaltung-fuer-chatkontrolle-kuscheln-mit-kutcher/