Der Verfassungsschutz hat den Prozess vor dem Kölner Verwaltungsgericht gewonnen – und darf nun die gesamte AFD (Bundesweit) beobachten.
Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Klagen der AfD abgewiesen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland (AfD) einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“, teilte das Gericht am Dienstag nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung in der Domstadt mit.
Verhandlung nach AfD-Klagen
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte über vier Klagen der AfD beziehungsweise ihrer Jugendorganisation Junge Alternative gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz verhandelt. Dabei ging es unter anderem um die Einstufung der Gesamtpartei sowie der Jungen Alternative als Verdachtsfälle oder als gesicherte Fälle für eine extremistische Bestrebung.
Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Darunter fallen etwa Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute.
Zwar ist Innen-Politik nicht so mein gebiet, ab der sollte man neben Astrobiologie, Anime, Filme/Serien schauen und vor allem an der Konsole Zocken wissen. Gehört mit zu Allgemeinbildung, das sollte man schon wissen wen eine Partei im Bundestag sitzt die vom Verfassungsschutz beobachtete wird.
Ändern wird sich erstmal so schnell nichts. Spannend wir es ob sich das heutige Urteil mit der Zeit in Wahlen widerspiegeln wird und sich die Wähler abwenden oder ob Sie jetzt erst recht Zulauf bekommen da manche sich bestätigt fühlen. Oder ob sich die Partei doch ändert. Ein weiteres juristisches Tauziehen ist auch nicht ausgeschlossen da es noch zwei Instanzen gibt.
Jetzt kann Nancy Faeser auch von Kampf gegen… und…. sprechen. Nach dem Urteil hat die Stimme ja erstmals Gewicht. Jetzt ist das nämlich nicht nur Gerede.
In den sozialen Netzwerk sollte man das Urteil aber nicht als Zeitenwende missverstehen, davon ist man weit entfernt. Auch wenn die AFD-Gegner wieder Schmetterlinge im Bauch (Frühlinksgefühle) bekommen. Mal schauen und abwarten wie es in den nächsten Monaten und Jahren weitergeht. Spannend und interessant wird es allemal und dann auch noch der Krieg in der Ukraine und die zunehmende Unabhängigkeit von Russland.
Man darf gespannt sein wo die Reise hingeht – Innen-Politisch und Geo-Politisch viel los und im Umbruch. Neben Astrobiologie auch sehr Spannend und interessant.
Dieses Mal geht es für die AfD ums Ganze. Wenn das Verwaltungsgericht Köln am 8. und 9. März 2022 abschließend über vier Klagen der Alternative für Deutschland (AfD) verhandelt, steht die gesamte Partei im Fokus.
Datum 07.03.2022 In einigen Bundesländern wird die Alternative für Deutschland schon länger vom Geheimdienst beobachtet. Gegen eine bundesweite Überwachung hat sich die Partei bislang erfolgreich gewehrt. Das könnte sich bald ändern.
Sollte es deutschlandweit dazu kommen, hätte der zentrale Inlandsgeheimdienst freie Hand, die AfD überall mit sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln unter die Lupe zu nehmen. Solche Einstufung hätte nicht nur zur Folge, dass der Geheimdienst künftig oberservieren, Informanten anwerben oder unter strengen Voraussetzungen auch Telefonate und Emails überwachen darf. Sie wirkt nach Experteneinschätzung auch imageschädigend und dürfte zu einem Mitgliederschwund führen. So lange die Bundespartei offiziell lediglich als „Prüffall“ gilt, dürfen nur allgemein zugängliche Quellen ausgewertet werden: alles, was Politiker und Mitglieder dieser Partei öffentlich sagen und schreiben – im Parlament, auf Parteitagen und Demonstrationen oder in sozialen Medien wie Twitter und Facebook.
Letzte Instanz wäre das Bundesverfassungsgericht
Diese Ereignisse hat natürlich auch der Verfassungsschutz aufmerksam registriert. Wenig später spekulierten einige Medien, die gesamte AfD werde schon bald zum Verdachtsfall erklärt. Passiert ist seitdem allerdings nichts. Stattdessen befindet sich das Duell zwischen der Zentrale des deutschen Inlandsgeheimdienstes und den Rechtspopulisten in der nächsten juristischen Runde.
Die AfD beantragte beim Verwaltungsgericht Köln, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben. Zur Begründung berief sie sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Das BfV hat dem Gericht zugesagt, bis zum Abschluss des Verfahrens die Füße still zu halten.
Seitdem hat Verfassungsschutz-Chef Haldenwang dazu geschwiegen. Sollte die jetzt bevorstehende Entscheidung zu Ungunsten der AfD ausfallen, will sie notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das sagte der nach Meuthens Austritt nunmehr alleinige Partei-Vorsitzende Tino Chrupalla schon im Dezember 2020.
Der Verfassungsschutz will die AfD beobachten. Das VG Köln muss entscheiden, ob seine Funde dafür ausreichen. Das Urteil wird Folgen für die Parteienlandschaft haben – und schon der Anlauf zum Prozess war alles andere als störungsfrei.
In der kommenden Woche dürfte es in der Messe Köln um nicht viel weniger gehen als um das politische Schicksal der AfD. In einen Saal auf dem Messegelände am Rhein hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln einen Prozess der innenpolitischen Superlative verlegt, die Süddeutsche Zeitung nannte es ein „Endspiel“. Die Partei klagt gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Inlandsnachrichtendienst will die Gesamtpartei AfD beobachten (Az. 13 L 105/21 u.a.).
Sollte das Gericht dem Verfassungsschutz Recht geben, dürfte der Nachrichtendienst sein volles Instrumentarium zum Einsatz bringen: Parteifunktionäre durchleuchten, ihre E-Mails mitlesen, Telefongespräche abhören. Ein sensibler Schritt in der politischen Landschaft gegen eine Partei, die nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten, in allen Landtagen sowie dem Bundestag vertreten ist und dort in der vergangenen Legislatur die größte Oppositionspartei war.
Wann kommt das Urteil?
Die Entscheidung des VG wird bedeutende Folgen haben. Eine Beobachtung durch das BfV dürfte die Partei weiter polarisieren. Noch verbliebene gemäßigte Mitglieder werden über ihre Zukunft in der Partei zweimal nachdenken – vor allem wenn sie Beamte oder Richter sind. Andere Mitglieder werden sich bestätigt sehen und ihre Arbeit trotz Überwachung fortzusetzen. Das ganze Verfahren mag auch zeigen, dass bereits die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eine starke Wirkung auf das Schicksal einer politischen Partei haben kann, lange bevor es zu einem Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kommt.
Insgesamt werden vier Klagen und zwei Eilverfahren verhandelt. Es geht nicht nur um die Frage der Beobachtung, aber auch der Information über die Beobachtung durch das BfV. Gelten für die Behörde auch die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung? Nicht zufällig wird die AfD von einer Kölner Medienrechtskanzlei vertreten.
Eine Menge Stoff wartet also in dem Prozess, das VG hat dafür zwei Tage terminiert. Ob auch beide Tage verhandelt werden muss und vor allem ob am Ende schon ein Urteil verkündet wird, ist offen.
Kölner Messe wird zum Gerichtssaal AfD wehrt sich gegen Einstufung als Verdachtsfall
Normalerweise finden im 1350 Quadratmeter großen und — vor der Coronapandemie — rund 1500 Personen fassenden Kristallsaal der Kölnmesse Kongresse und gesellschaftliche Veranstaltungen statt. Am 9. und 10. März 2022 wird nun Justitia Einzug in den Saal halten, wenn dort das Verwaltungsgericht (VG) Köln die vier Klagen der Alternative für Deutschland (AfD) beziehungsweise deren Jugendorganisation Junge Alternative (JA) gegen die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verhandelt.
Im Hinblick auf das zu erwartende große öffentliche Interesse sieht sich die für das Verfahren zuständige 13. Kammer am VG unter Vorsitz von Richter Michael Huschens aufgrund des Infektionsschutzes in der Corona-Pandemie gezwungen, ihr Stammhaus am Appellhofplatz zu verlassen und für das Großverfahren Sitz auf der Schäl Sick zu beziehen. Gerichte seien vom Gesetz her verpflichtet, „entsprechende funktionale Räume bereitzustellen“, sagte Gerichtssprecher Dr. Michael Ott am Mittwoch auf Nachfrage der Rundschau. Am Appellhofplatz, zeigte sich Ott sicher, „müsste der Andrang gar nicht so riesig sein, um unsere Platzkapazitäten schnell zu erschöpfen“.
In den Verfahren haben sich AfD und JA an das Gericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Zunächst wollte das Gericht noch deutlich vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 in den vier Klageverfahren entscheiden. Doch die vollständigen Akten zu den Fällen vom BfV — insgesamt 41 — waren komplett erst im Juni beim VG eingegangen.
Ferner stand zu dem Zeitpunkt noch eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes zu einem Schriftsatz der AfD — Umfang: 1400 Seiten mit 17 Ordnern Anlagen — noch aus. Zu knapp, befand das Gericht, für eine Entscheidung. Es sei zu berücksichtigen gewesen, so das Gericht im Juli 2021, dass sowohl eine für die AfD positive wie negative Entscheidung „die Wahlentscheidung der Bürger zugunsten und zulasten der Partei beeinflussen“ könne. Das verbiete aber der „Respekt vor dem Wähler“. Sollte das Gericht die Klagen abweisen, dann wäre eine Beobachtung der Partei auch mit geheimdienstlichen Mitteln, beispielsweise durch den Einsatz von V-Leuten, möglich.
Laut dem Leiter der Unternehmenskommunikation der Kölnmesse, Guido Gudat, tritt die Messe nur als Vermieter auf. Die Sicherheit des Verfahrens werde durch Justizpersonal gewährleistet.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung werden folgende vier Klageverfahren sein:
13 K 326/2113 L 105/21
AfD ./. BRD, BfV
Die Klägerin klagt auf Unterlassung, sie als „Verdachtsfall“ einzuordnen und dies öffentlich mitzuteilen.
8. und 9. März 2022
13 K 325/21
AfD ./. BRD, BfV
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die öffentliche Mitteilung zu unterlassen, dass der sog. „Flügel“ 7.000 Mitglieder hatte und auch aktuell noch hat.
8. und 9. März 2022
13 K 207/2013 K 208/20
AfD u.a. ./. BRD, BfV
Die AfD wehrt sich gegen die Einstufung von Flügel und Junger Alternative als Verdachtsfälle.
1. 13 K 207/20: Klage der AfD betreffend die Einordnung des so genannten Flügels als Verdachtsfall bzw. als gesichert rechtsextremistische Bestrebung sowie die Unterlassung öffentlicher Mitteilungen insoweit
2. 13 K 208/20: Klage der AfD und der JA auf Unterlassung, die JA als Verdachtsfall einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen.
3. 13 K 325/21: Klage der AfD auf Unterlassung der Behauptung, der so genannte Flügel habe bis zu seiner Auflösung etwa 7.000 Mitglieder gehabt und seine Mitgliederzahl betrage auch weiterhin 7.000.
Zu diesem Klageverfahren ist auch ein Eilverfahren anhängig (13 L 104/21), in dem das Gericht mit Beschluss vom 26. Januar 2021 den Erlass einer Zwischenregelung (so genannter Hängebeschluss) abgelehnt hatte. Details zu dieser Entscheidung finden sich in der Pressemitteilung des Gerichts: https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/04_26012021/index.php.
Das Gericht wird im Zuge der Entscheidung über die Klage auch über den Eilantrag befinden, nachdem es eine in den Verfahren des Eilrechtsschutzes in der Regel nur mögliche summarische Prüfung der Tatsachenlage angesichts der Bedeutung der Sache für nicht ausreichend erachtet hatte (vgl. dazu https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/18_20210708/index.php).
4. 13 K 326/21: Klage der AfD auf Unterlassung, sie als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen und zu beobachten sowie eine Einordnung oder Beobachtung öffentlich mitzuteilen.
Zu diesem Klageverfahren ist auch ein Eilverfahren anhängig (13 L 105/21), in dem das Gericht am 5. März 2021 eine Zwischenregelung erlassen hatte (so genannter Hängebeschluss). Details zu dieser Entscheidung und dem Verfahrensgang finden sich in der Pressemitteilung des Gerichts: https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/09_05032021/index.php.
Das Gericht wird im Zuge der Entscheidung über die Klage auch über den Eilantrag befinden, nachdem es auch in diesem Eilverfahren eine in einem solchen Verfahren in der Regel nur mögliche summarische Prüfung der Tatsachenlage angesichts der Bedeutung der Sache für nicht ausreichend erachtet hatte (vgl. dazu erneut https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/18_20210708/index.php).
Ich bin sehr gespannt wie die Justiz hier entscheiden wird, denn egal wie die Verhandlung ausgeht hat das ja eine enorme Tragweite. Hier werden nicht nur unsere Medien Interesse haben, auch die internationalen Medien werden Ihre Blicke bestimmt genau auf uns richten. Egal wie die Verhandlung ausgeht wird das Echo von der Gesellschaft, den Politikern sowie Medien und Sozialen-Netzwerken ein Gewitter sein.
Ich weiß den Termin schon seit Anfang des Jahres und auch die interessierte Öffentlichkeit sollte sich die Termine gut vormerken. Egal ob Gamer, Manga und Anime-Fans oder Raumfahrt-Fan, diese Termine sollte jeder kennen und vor allem wie da (ich glaube in erster Instanz) entschieden wird. Und sich auf ein Beben in den Medien und Sozialen-Netzwerken einstellen.
Ich finde das schlimm das solche interessanten Verhandlungen wie die „Klage der AFD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz“ oder zum „NetzDg und der Datenübermittlung and das BKA“ die im öffentlichen Interessen sind so lange dauern. Es kann nicht sein das solche Verfahren ein halbes Jahr oder Jahr in der schwebe sind. Solche verfahren des besonderen „Öffentlichen Interesses“ müssten Priorität haben. So kann ein Kläger der die Schiffsposition von einem Schiff das sich auf Mission befindet ja wohl 2 bis 3 Jahre warten. Und wie kann es überhaupt sein das man wegen jedem Kinderkram klagen kann, den das hätte ich Ihn auch sagen können das dass kein Erfolg hat, die Hürde ist ja unüberwindbar.
Und wichtige Klagen müssen dann hinten anstehen weil sich so mach ein Kläger (Klage gegen das Verteidigungsministerium)sonst was einbildet, da könnte sich ja jeder Hans und Franz die Informationen abfischen.
Auf Twitter lese ich immer den Kampf gegen „Hass und Hetze“ und „Rechtsextremismus“ von unserer Bundesinnenministerin Nancy Faeser und gleichzeitig sind brisante Gerichts Entscheidungen wie „Klage der AFD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz“ oder zum „NetzDg und der Datenübermittlung and das BKA“ in der schwebe, das macht die Bundesinnenministerin erstmal so nicht glaubwürdig und hinterlässt einen bitteren Beigeschmack.
Bei solchen brisanten Kohlen im Feuer ist das gesagte erstmal Schall und Rauch. Und die Leute gratulierend ihr auch noch oder freuen sich, dabei wird das was die Bundesinnenministerin sagt an ganz anderer stelle noch entschieden. Ich finde Taten und Gesetze viel interessanter als das gesagte. Solange Gerichte die schwebenden Verfahren zum NetzDg oder der Afd bleibt das gesagte erst einmal ein Traum Bundesinnenministerin und Ihrer Bewunderer. Wenn die verfahren dann vom Tisch sind kann man sich freuen oder auch nicht.
Auch ein Grund warum solche wichtigen Verfahren nicht so lange dauen sollten, das lässt das Gericht die arme Frau bzw. Politiker sich um Kopf und Kragen sprechen. Schlimm! Wie sieht das aus wenn ihr das Gericht ein Bein stellt wo sie doch gesagt hat… Und das auch noch so vollmundig. Was da dann wieder für eine Aufregung im Netz ist, deshalb sollte man seine Erwartungen erstmal herunter drehen und die Bundesinnenministerin mit Vorschusslorbeeren in den Sozialen-Netzwerken betüdeln, das kann man später wenn Nägel mit Köpfen gemacht wurde, immer noch.
Das finde ich schon schlimm, die Vorfreude und hohen Erwartungen von Usern an Nancy Faeser zum Kampf gegen „Hass und Hetze“ und „Rechtsextremismus“, das ist alles wegen den bevorstehenden Verhandlungen überhaupt nicht spruchreif. Momentan sind der Kampf gegen „Hass und Hetze“ und „Rechtsextremismus“ alles ungelegte Eier und leere Versprechungen.
Solange nichts entschieden und abgeschlossen ist sollte man darüber nicht sprechen. Das lohnt sich nach den Gerichtsverfahren viel eher, danach werden sich die Bürger/rinnen und Politiker noch sich viel zu sagen haben. Das wird viel interessanter und was dann erst in den Sozialen-Netzwerken abgeht.
Denn eins ist sicher, in den Sozialen-Netzwerken wir die Lutzi abgehen – das wird ein Spektakel aus dem gesamten politischen Spektrum von Bürger/rinnen und Politikern sowie mit denen die das alles jetzt schon auf die nerven geht.
Donald Trumps Netzwerk Truth Social kommt ja auch noch Anfang März. Unsere Bundesministerin sollte lieber auch wegen das und ersteres schon mal jetzt die nächste Task-Force für Sozial-Media zusammenstellen als vollmundige versprechen an die Bürger abzugeben. Da will ich auch keine Beschwerden mehr über das NetzDg hören, das werden wir noch mehr den je brauchen, den ab Anfang März wir das Internet erst richtig Krank und kaputt werden – hat es jetzt erst eine Erkältung kommt später die Grippe.
Wo bleibt nur die Medizin: Der Digital Services Act, für das krakelnde und kaputte Internet. Komme doch bitte schnell herbei.
Am 26.09 AFD wählen: Für ein sicheres Deutschland und sichere innere- sowie Außengrenzen.
Es braucht eine starke AFD im Bundestagdeshalb am 26.09 AFD wählen.
Gegen ein weiter so, gegen Rot-Grün aber vor allem gegen ein mögliches Rot-Rot-Grün Bündnis braucht es ein starkes Blau für die innere und äußere Sicherheit.
Die Wahl ist wichtig, deshalb geht wählen – 1. und 2. Stimme für die AFD.CDU in die Opposition.
Für unsere Sicherheit: Am 26. September AFD wählenCa. 7 Jahre in diesem Ratennest verbracht, einem Brennpunkt. Mit Kriminellen, Psychisch Kranken (Eingliederungshilfe) Hartz-4 Empfängern (Agentur für Arbeit) und Flüchtlingen zusammen gelebt. Ca 7 Jahre miterlebt wie eine ganze Horde von widerlichen Raten: Polizei und Justiz zum narren hält und diesen auf der Nase rumtanzt.
Da bekommt bezahlbarer Wohnraum eine völlig neue Bedeutung bei den Altparteien: Bedeutet nämlich das Bürger die ihre Ruhe haben wollen mit Kriminellen, Psychisch Kranken, Hartz-4 Empfängern und Flüchtlingen auf engsten Raum zusammen leben müssen. Frieden herrschst in solchen Ratennestern nicht, ganz im Gegenteil die Leute sind einfach nur genervt und die Stimmung kippt. Letzteres die ihre Ruhe haben wollen zieht nämlich weg aus diesem sich bildenden/wachsenden „Geschwür“. So viele Kriminelle, Psychisch Kranke, Hartz-4 Empfängern und Flüchtlinge dort pro Quadratmeter zusammen gepfercht ist ein ziemlich schlechtes Verhältnis.
Deshalb am 26.09 ganz klar AFD für Recht und Ordnung in unserem Land. Und die vor allem auch für solche Ratennester Bundesweit gilt. Und sichere Innere und äußere Grenzen. Wenn mich diese Raten eins gelehrt haben dann dass das wir eine AFD (ja vor allem eine starke AFD) im Bundestag brauchen. Bin ich froh nicht mehr in diesem Ratenloch wohnen zu müssen, sondern mit mein Pflegeeltern ein normales leben führen zu können.
Starker auftritt von Alice Weidel (AfD) am Montag im TV: ZDF 19 Uhr 15. im „Schlagabtausch“ und der ARD-Sendung „Der Vierkampf nach dem Triell“ um 20 Uhr 15. Hat mir sehr gut gefallen. Am 26.09 AFD wählen!
Ganz klar AFD!, AFD! Schade SPD und Grüne aber die AFD ist auch eine Partei die sich klar von den Linken abgrenzt und nicht mit denen liebäugelt. Als CDU – Wähler, mit der CDU möchte ich auch kein weiter so in der inneren und äußeren Sicherheit, die Opposition tut denen mal ganz gut darüber nachzudenken was man da verbockt hat. Da bekomme ich nach der Wahl bei möglichen Koalitionen keine Mogelpackung.
Raus aus dem Euro – Daumen Hoch
NordStream 2 ein gutes Projekt – Daumen Hoch
Soll die Bundeswehr mehr Geld bekommen – Daumen Hoch
Soll die Nato abgeschafft werden – Daumen Runter
Gutes Statement zum Thema Afghanistan (ab Minute 47) von Frau Weidel
Eine genaue Auflistung der ausgeflogenen Personen aus Afghanistan will die Bundesregierung noch vorlegen. Nach Angaben von Innenminister Seehofer ist bekannt: Unter den Ausgeflogenen waren auch Straftäter.
Über die Luftbrücke aus Kabul sind auch Menschen nach Deutschland gekommen, die den Sicherheitsbehörden bekannt sind. Bislang wisse man von 20 Fällen, „die sicherheitsrelevant sind, die dadurch, dass sie nicht schon in Kabul geprüft wurden, jetzt in Deutschland sind“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer im Münchner Presseclub.
NUR 22 Prozent der Deutschen wären für eine Aufnahme vieler Menschen aus #Afghanistan, wenn andere EU-Staaten dabei nicht mitziehen sollten. Die "offene Grenzen für alle" Schreihälse in Medien und Politik vertreten also keinesfalls die große Mehrheit.https://t.co/SqtAdIngne
Insgesamt vier der Ausgeflogenen waren – teilweise schon vor Jahren – von Deutschland nach Afghanistan abgeschoben worden. Eingereist sind nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa neben Straftätern auch mehrere Menschen, deren Namen schon im gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern aufgetaucht waren. „Zwei Straftäter wurden aufgrund offener Haftbefehle in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Zwei weitere Afghanen seien „nach wie vor in der Obhut der Behörden“.
Das Schlimmste: Linke und Grüne glauben das Märchen der #Ortskräfte. Wenn man die fragt, heißt es immer: „Ja, wir mussten doch unsere armen Ortskräfte retten, da waren nur Ortskräfte in den Flugzeugen!“ Am 26.09. dringend alle Stimmen nur #AfD! 💙🇩🇪 #Afghanistanpic.twitter.com/OOiX7zRQCN
Nach Deutschland sei zudem ein Mann gelangt, „der nach übereinstimmender Ansicht von Deutschland, Amerika und Großbritannien noch höher einzustufen ist“, sagte Seehofer. In anderen Fällen ging es um gefälschte Dokumente.
Seehofer: Aufgabe als Innenminister, genau hinzuschauen
In Kabul habe eine Notsituation geherrscht, und solche Situationen würden immer auch von Kriminellen ausgenutzt, sagte Seehofer. „Auf der einen Seite werde ich aufgefordert, ‚Türen auf, lasst sie kommen'“, sagte der Bundesinnenminister. Wenn dann die Sicherheitsüberprüfung erst bei der Einreise in Deutschland stattfinde, und sich dann herausstelle, dass auch einige unerwünschte Personen ins Land gekommen seien, werde er kritisiert, sagte Seehofer.
Es sei seine Aufgabe als Innenminister bei den Ausgeflogenen genau hinzuschauen, so Seehofer. So sei unter den Straftätern unter anderem ein verurteilter Vergewaltiger. „Wenn jemand in Deutschland Kinder vergewaltigt hat, wir ihn abgeschoben haben und er ist jetzt wieder in Deutschland, dann kann ich doch nicht sagen: Ich verzichte darauf zu wissen, wer nach Deutschland einreist und ob das ein Sicherheitsproblem ist“, sagte Seehofer.
Bei dem von Seehofer geschilderten Fall handele es sich um keine ehemalige Ortskraft. Nach übereinstimmenden Berichten von „Spiegel“ und „Bild“ war der Mann im Jahr 2019 nach Afghanistan abgeschoben worden. Das Landgericht München hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt.
Afghanischer Minister auf Evakuierungsflug
Insgesamt kamen mit der Luftbrücke nach Angaben des Bundesinnenministeriums 4587 Menschen nach Deutschland, davon 3849 afghanische und 403 deutsche Staatsangehörige. Unter den Schutzbedürftigen waren auch Bürgerinnen und Bürger zahlreicher anderer Staaten. „Die haben zum Teil die Papiere total gefälscht, von A bis Z, und zum Teil hat auch keiner mehr den Überblick gehabt“, sagte Seehofer. Deutsche wiederum wurden auch vom Militär anderer Nationen ausgeflogen.
Ziel der Luftbrücke war es, vorrangig Deutsche sowie lokale Beschäftigte und ihre Familien nach Deutschland zu bringen. Zu den Menschen, die über die Luftbrücke nach Deutschland gekommen sind, gehört auch ein bisheriger Minister der Regierung von Präsident Aschraf Ghani. Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa flog der afghanische Minister für religiöse Angelegenheiten, Mohammed Kasim Halimi, vor knapp zwei Wochen nach Deutschland.
Vergewaltiger, Kinderschänder und Schläger statt "Ortskräfte". Genau davor warnten wir! Eine #AfD-Regierung hätte das niemals zugelassen. Genausowenig, wie die andauernde "Herrschaft des Unrechts" an den europäischen & deutschen Außengrenzen. #Afghanistanhttps://t.co/XNuqEazqyz
Halimi hatte schon vor dem Sturz der Taliban 2001 in ihrer Regierung einen hohen Posten im Außenministerium bekleidet. Später gehörte er zu den Kritikern der militant-islamistischen Taliban. Diese hatten nach dem angekündigten Truppenabzug der US-Armee mehrere Provinzstädte eingenommen und waren Mitte August dann praktisch kampflos in die Hauptstadt Kabul vorgedrungen. Präsident Ghani war vor den anrückenden Taliban ins Ausland geflüchtet.
Hoffentlich fährt die AFD bei der Bundestagswahl 2021 ein gutes Ergebnis ein. Wählt AFD – Blau ist die Zukunft!
Weil ich mich dafür bei der Eingliederungshilfe/Politik revanchieren möchte Jahrelang alleine und ohne Pflegeeltern leben zu müssen, in eurem Asozialen Wohnumfeld aus Hartz 4 Empfängern, psychisch Kranken und Migranten/Flüchtlinge, am alten Wohnort. Euren Bälgern bzw. Pack möchte ich was ganz besonderes zurückgeben, für das Jahrelange Nerven am alten Wohnort und ihren verursachten Polizeieinsätze. Dieses Wohnumfeld war widerlich und dann hat man die nervigen Arbeitskollegen noch als Nachbarn. Rotzfrech Behindere dort hinzu schicken und alles an einem Ort (Punkt) zu konzentrieren. Eine bodenlose Frechheit von den verantwortlichen und Befürworter, selber wohnt man ja nicht in der geschaffenen Kloake.
2. Dann dieses WfbM Werkstatt für behinderte Menschen, auch da möchte ich mich bei Politik und Eingliederungshilfe revanchieren das ich mit psychisch Kranken dort Arbeiten darf bzw. mich von denen auf die Nerven gehen lassen darf. Und das mir Sachbearbeiter/rinnen Ihre psychisch Kranken Bälger bzw. Pack schicken, die mich noch mehr auf der Arbeit nerven, da zieht man weg – da schickt mir diese Eingliederungshilfe Ihre psychisch KrankenBälger bzw. Pack auf die Arbeit und provozieren das es mal richtig stress gibt (Ich kann den ja auf der Arbeit auch mal auf die Nerven gehen so wie es eure Bälger tun).
Und dafür das dass nicht ernst genommen werde, wenn ich sage: „Ich mag diese Personengruppe nicht“ Ach der Herrn Dauck ist doch Autist oder ihr tut so, alle Klienten lieben (mögen) die WfbM, das muss Herrn Dauck doch auch gefallen. Ich hab es so satt, ihr tut immer so das eure Bälger bzw. Pack für alle Behindere sprechen und verallgemeinert dass.
Versteht das nicht falsch, wichtig ist doch das wir uns alle richtig und gut Verstehen und jeder weiß woran er bei dem anderen ist. Mit meiner Wahl für die AFD zur Bundestagswahl 2021 möchte ich zeigen wie wichtig mir die WfbM ist und eure psychisch Kranke Menschen – Sarkasmus! Euere Bälger bzw. Pack in den WfbMs sind mir bestimmt nicht wichtig (die mag ich ganz bestimmt nicht). Sondern nur die Pflegeeltern und Co, sowie die Dorfgemeinschaft sin sehr wichtig. Wenn Corona vorbei ist freue ich mich wieder auf regelmäßige treffen der Dorfgemeinschaft.
Worte versteht Ihr nicht aber Parteien und Wahl-Ergebnisse versteht auch der Dümmste Politiker und Mitarbeiter/rinnnen in der Eingliederungshilfe unter euch, Bundesweit. AFD das versteht Ihr!
3. Wegen der Flüchlingskrise und diesen Traum eines „Vereintem Europa“ (EU)
4. Ich von Polizei und Justiz verfolgt werde wenn ich mir „Pflegeltern Suchte“. Polizei und Co. vor mir den großen Max spielen oder der Junge gehört doch in eine Psychiatrie. Hier im Dorf bin ich einer der unauffälligsten und harmlosesten während anderes Gesindel mit gefälschten Identitäten unauffällig quer durch Europa reist oder sich vor Beamten als Minderjährige ausgibt.
5. Ein wahrscheinlicher Sieg von Rot-Grün. Die CDU hab ich schon abgehakt, das wird 2021 doch nicht ernsthaft was. Söder wäre toll gewesen. Mit Laschet ist die Wahl schon vor beginn an gelaufen, ich gehe davon aus das die CDU mit Laschet in die Opposition kommt, dann muss halt Blau herhalten in der Hoffnung das die CDU in 4 Jahren wie „Pöhnix aus der Asche steigt“.
In den Sozialen-Netzwerken reiben sich die Grün-Wähler schon die Hände. Wenn ich das schon alles höre: Rot-Grün sowie Rot – Rot – Grün oder Grüne Bundeskanzlerin (ist mir ein viel zu heißes Experiment), wird mir schlecht. Wie (Rot-Grün oder Rot-Rot-Grün) dann das Land regieren schaue ich mir lieber für 4 Jahre aus der Sicht der Blauen Partei an. Wenn das schief geht, nicht auszumalen?! Da freuen sich die Islamisten, Straftäter und Co., die geben sich die Klinke in die Hand. Bei diesen Politik-Vorstellungen bin ich Raus! Wenn der nächste Anschlag eines Islamisten (Terroristen) oder psychisch Kranken Straftäters ist, hab ich nichts mit zu tun – ich hab AFD gewählt und nach mir die Sintflut!
Die Bundestagswahl 2021 wird für mich zur Protest-Wahl. Mal schauen wie es in 4 Jahren ist. Ich hoffe die AFD macht es euch Politikern auf der Arbeit besonders schwer und geht euch besonders viel auf die Nerven. Mir werden ja auch Leute auf die Arbeit (WfbM) geschickt die mich Nerven, so Ihr mir so ich euch. Das ist nur Fair! Das ist doch gut so, so weiß jeder für die nächsten 4 Jahre, was der andere (Eingliederungshilfe und ihre psychisch Kranken und Politiker) bei mir für ein Stellenwert hat.
Hoffentlich fährt die AFD bei der Bundestagswahl 2021 ein gutes Ergebnis ein. Wählt AFD – Blau ist die Zukunft!
Die AfD hat beim Verwaltungsgericht Köln zwei Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Ein Sprecher bestätigte gegenüber dem ZDF den Eingang der Klagen, von denen sich eine gegen die Hochstufung der Partei zum „Verdachtsfall“ und die anderen gegen Angaben über Mitgliederzahlen des formal aufgelösten „Flügel“.
Anhängig an den Klagen seien zwei Eilanträge auf einstweilige Unterlassung, da eine Gerichtsentscheidung mehrere Monate dauern könnte. Laut ZDF will das Verwaltungsgericht am Montag eine Zwischenentscheidung bekannt geben. Darin werde verkündet, was bis zur Entscheidung mit den Anträgen geschehe.
Mit großer Interesse und Spannung warte ich auf die kommende Woche, mal schauen wie sich das alles noch entwickeln mag – Spannend und interessant.
Christian Dauck
Verdachtsfall-Einstufung: AfD klagt gegen Verfassungsschutz
In dem Eilantrag gegen die Hochstufung zum „Verdachtsfall“, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, beantragt die AfD unter anderem, der Verfassungsschutz müsse es unterlassen, „die Klägerin als ‘Verdachtsfall’ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen“. Außerdem soll dem Bundesamt untersagt werden, die AfD als „‘gesicherte extremistische Bestrebung’ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen“.
Entscheidung des Verfassungsschutzes soll unmittelbar bevorstehen
Hintergrund sind Medienberichte über eine zu erwartenden Hochstufung der AfD als „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz. Demnach soll die entsprechende Entscheidung Anfang nächster Woche fallen.
AfD-Chef Jörg Meuthen hatte bereits am Dienstag auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mitgeteilt, daß seiner Partei keine Kenntnisse von einer solchen bevorstehenden Entscheidung des Verfassungsschutzes vorlägen. „Auf Presseberichte reagieren wir nicht.“ Sollten sich diese bewahrheiten, werde sich die Partei gegen „eine solche absurde Entscheidung mit dem vollen zur Verfügung stehenden juristischen Instrumentarium wehren“.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) steht nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios kurz davor, die gesamte #AfD als Verdachtsfall einzustufen. Was bedeutet das für die AfD im Jahr der Bundestagswahl? Mehr dazu: https://t.co/gtC7y8ydVz
Der Verfassungsschutz hatte die gesamte Partei Anfang 2018 zum „Prüffall“ erklärt. Bislang werden die Landesverbände von Thüringen und Brandenburg als „Verdachtsfälle“ geführt. Grund für die Beobachtung der Gesamtpartei ist den Berichten zufolge die Annahme der Behörde, daß der formal aufgelöste „Flügel“ der AfD immer weiter an Einfluß gewinnen konnte. Sollte die gesamte AfD zum „Verdachtsfall“ erklärt werden, dürfen zu ihrer Überwachung auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Observation, die Überwachung der Kommunikation und die Anwerbung von V-Leuten. (ag/ls)
Entscheidung soll kommende Woche fallen: AfD-Chef Meuthen kündigt Widerstand gegen Verfassungsschutz-Beobachtung an
Stand: 19.01.2021
BERLIN. Die Einstufung der AfD zum „Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz steht Berichten zufolge unmittelbar bevor. Demnach soll die entsprechende Entscheidung Anfang nächster Woche fallen, meldeten die Frankfurter Allgemeine Zeitung und das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am Dienstag übereinstimmend.
Dem Bundesinnenministerium liege ein rund eintausend Seiten starkes Gutachten vor. „Die Entscheidung fällt in der kommenden Woche“, sagte ein nicht genannter Landesinnenminister dem RND. Über deren Ausgang herrsche „große Einigkeit“. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „mit im Boot“.
Berlin: Innensenator sucht das Leck im Verfassungsschutz: Interner Bericht zur Gefährlichkeit der AfD wurde der Partei zugespielthttps://t.co/3vyoFj7DJZ
Seehofer hat noch kein grünes Licht für eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz erteilt. Er wies nach @derspiegel-Informationen die Juristen seines Ministeriums an, sich mit den Experten des Amts nochmals über das Gutachten zu beugen. https://t.co/u6GowMpw2y
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang 2018 zum „Prüffall“ erklärt. Den Regeln nach muß die Behörde binnen zwei Jahren entscheiden, was die Prüfung ergeben hat, heißt es in den Berichten. Allerdings müsse die Entscheidung gerichtsfest und begründet sein. Außerdem dürfe sie nicht im Umfeld von Wahlen verkündet werden. In diesem Jahr finden mehrere Landtagswahlen statt, die ersten am 14. März. Zudem wird ein neuer Bundestag gewählt.
AfD-Chef Jörg Meuthen teilte auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT mit, daß seiner Partei keine Kenntnisse von einer solchen Entscheidung des Verfassungsschutzes vorlägen. „Auf Presseberichte reagieren wir nicht.“ Sollten sich diese bewahrheiten, werde sich die Partei gegen „eine solche absurde Entscheidung mit dem vollen zur Verfügung stehenden juristischen Instrumentarium wehren“.
Bislang werden die Landesverbände von Thüringen und Brandenburg als „Verdachtsfälle“ geführt. Grund für die Beobachtung der Gesamtpartei ist den Berichten zufolge die Annahme der Behörde, daß der formal aufgelöste „Flügel“ der AfD immer weiter an Einfluß gewinnen konnte.
AfD gibt „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ ab
Die AfD hatte in den vergangenen Monaten mehrere Kampagnen gestartet, mit denen sie Vorwürfe konterte, die Partei stünde nicht auf dem Boden des Grundgesetztes. Zuletzt veröffentlichten am Montag rund 30 Landes- und Bundesvorstände sowie andere Mitglieder relevanter Parteigremien die „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“.
Darin heißt es unter anderem:
„Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.“
Es sei gleichzeitig aber ein „völlig legitimes Ziel“, das „deutsche Volk, seine Sprache und seine gewachsenen Traditionen langfristig erhalten zu wollen“. Die AfD halte es für „eminent wichtig, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und damit die Aufnahme in das deutsche Staatsvolk, die definitiven Charakter hat, an strenge Bedingungen zu knüpfen“.
Zu den Unterzeichnern gehören neben den Parteichefs Meuthen und Tino Chrupalla unter anderem auch deren Stellvertreter Alice Weidel, Stephan Brandner und Beatrix von Storch. Auch der Thüringer Landesvorsitzende Björn Höcke, der als einer der Köpfe des „Flügel“ galt, zählt dazu.
Der Bundesverfassungsschutz hatte der AfD 2019 in einem Gutachten vorgehalten, Teile der Partei wie der „Flügel“ oder deren Jugendorganisation würden einen „ethnisch-homogenen Volksbegriff“ vertreten, der mit der durch das Grundgesetz garantierten Menschenwürde nicht vereinbar sei. (ls)
Verfassungsschutz zur AfDPrüfung – aber keine Beobachtung
Stand: 15.01.2019
Der Verfassungsschutz sieht bei der AfD Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen, einer Beobachtung entgeht sie aber vorerst. Gegen ihre Einstufung als Prüffall kündigte die Partei juristischen Widerstand an.
Die AfD wird als Gesamtpartei offiziell ein Fall für den Verfassungsschutz. „Dem BfV liegen erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Politik der AfD vor“, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang in Berlin.
Die gesamte Partei werde daher künftig als Prüffall betrachtet. Das bedeute, dass offen wahrnehmbare Äußerungen der Partei weiter kontinuierlich ausgewertet würden, personenbezogene Daten aber nicht gespeichert und keine nachrichtendienstlichen Mittel wie V-Männer zum Einsatz kommen werden.
Haldenwang zufolge fiel traf die Behörde ihre Entscheidung auf Grundlage einer monatelangen Prüfung von öffentlich zugänglichen Informationen. Die Anhaltspunkte, die zu ihrer Einschätzung geführt hätten, seien aber nicht hinreichend verdichtet, um auch eine Beobachtung unter „Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln“ einzuleiten.
Die Einstufung als Prüffall begründete Haldenwang besonders mit Aussagen von AfD-Politikern, die „mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar waren“. Das betreffe völkisch-nationalistische und muslim- sowie fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen. Der Verfassungsschutz stützt sich bei seiner Einschätzung besonders auf Äußerungen von AfD-Vertretern und nicht so sehr auf das Parteiprogramm.
Die AfD sei eine „große Partei mit einer hohen Diversität in ihren politischen Aussagen“, fügte Haldenwang hinzu. Insofern könne „noch nicht hinreichend beurteilt werden“, ob die gefundenen Anhaltspunkte „charakteristisch für die Ziele und die Ausrichtung der gesamten Partei“ seien. Ob dies der Fall ist, will das BfV nun im Rahmen der Prüffallbewertung klären.
Seehofer stützt Entscheidung
Innenminister Horst Seehofer (CSU) stellte sich hinter die Entscheidung des Verfassungsschutzes. „Wir haben diese umfangreiche Studie selbst auch beurteilt. Wir halten sie für plausibel. Und deshalb stehe ich hinter diesen Entscheidungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz“, sagte er vor einer Sitzung der Unionsfraktion in Berlin. Zugleich betonte er, es gehe nicht um eine politische, sondern eine fachliche Entscheidung des Verfassungsschutzes.
Auf die Frage, ob diese politische Auswirkungen habe, sagte Seehofer: „Natürlich ist das auch von politischer Bedeutung. Aber ich lege großen Wert darauf, dass es keine Entscheidung von Politikern ist, sondern von den Verfassungsschutzbehörden, entschieden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, aber auch gestützt auf Material der Länder.“
AfD will sich juristisch wehren
Die AfD kündigte an, sich juristisch gegen ihre Einstufung als Prüffall zu wehren. Die Partei halte die Entscheidung des Verfassungsschutzes für falsch, sagte der Parteivorsitzende Alexander Gauland. „Wir werden gegen diese Entscheidung juristisch vorgehen.“ Die Partei habe dies bereits prüfen lassen. Die Argumente des BfV seien „durchgehend nicht tragfähig“.
Gauland machte ein „gesellschaftliches Klima“ und „politischen Druck“ für die Entscheidung verantwortlich. Die Co-Vorsitzende Alice Weidel sagte, mit dem ehemaligen Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, wäre eine derartige Entscheidung der Behörde nicht möglich gewesen. „Darum musste er gehen.“
Einzelne Organisationen zu Verdachtsfällen erklärt
Noch einen Schritt weiter als bei der Gesamtpartei ging der Verfassungsschutz bei der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ und der Vereinigung „Flügel“ um den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke: Beide wurden zu Verdachtsfällen erklärt. Zur „Jungen Alternative“ lägen dem BfV „inhaltlich und numerisch hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor“, dass es sich bei der Nachwuchsorganisation um eine „extremistische“ Organisation handle, sagte Haldenwang. Entsprechende „stark verdichtete Anhaltspunkte“ auf eine „extremistische Bestrebung“ gebe es auch hinsichtlich der Sammlungsbewegung „Flügel“.
Wird eine Organisation zum Verdachtsfall erklärt, so ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel möglich, wenngleich auch nur sehr eingeschränkt. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz. Das ist nur erlaubt, wenn eine Organisation als Beobachtungsobjekt eingestuft wird.